Rechtsprechung
BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78 |
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Klage eines Gesellschafter-Geschäftsführers gegen den Konkursverwalter auf Herausgabe des Erlöses aus der Veräußerung der Betriebsausstattung und Geschäftsausstattung - Erlangung des Eigentums an der Ausstattung durch ein vertretungsrechtliches Insichgeschäft - Zulassung ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der Selbstkontrahierung des Gesellschafter-Geschäftsführers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 181
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 75, 358
- NJW 1980, 932
- MDR 1980, 474
- DNotZ 1980, 632
- DB 1980, 630
- JR 1980, 378
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens
Auszug aus BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
An der Rechtsprechung des Senats, daß § 181 BGB nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst gilt (BGHZ 56, 97), wird festgehalten; sie ist sinngemäß auf Geschäfte mit einer GmbH & Co. KG anzuwenden, wenn der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist.Denn nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 56, 97) gilt § 181 BGB nicht für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst.
Aber abgesehen davon, daß sich ein Verbot des Selbstkontrahierens bei einer Einmann-Gesellschaft auch einmal zum Nachteil der Gesellschaftsgläubiger auswirken könnte (vgl. den Fall BGHZ 49, 117), ist dieses Verbot, wie der Senat in seinem genannten Urteil (BGHZ 56, 103, 104 f) [BGH 19.04.1971 - II ZR 98/68] ausgeführt hat, weder dazu bestimmt noch überhaupt geeignet, Gläubiger vor den durch Insichgeschäfte drohenden Nachteilen zu bewahren oder gar spezifisch gesellschaftsrechtliche Probleme zu lösen, wie insbesondere einem Mißbrauch der Einmann-Gesellschaft zum Schaden anderer entgegenzuwirken.
Lediglich im Rahmen der Ausgestaltung und Anwendung dieses Gedankens spielt die Rechtssicherheit insofern eine Rolle, als um ihretwillen eine möglichst einfache und saubere Abgrenzbarkeit der Verbotstatbestände gewährleistet sein soll und deshalb Ausnahmen von dem Vertretungsverbot auf gewisse typische Sachverhalte zu begrenzen sind, deren Voraussetzungen allgemein einwandfrei bestimmbar sind, wie es bei der Einmann-Gesellschaft der Fall ist (BGHZ 56, 97, 102 f).
Was ferner das Bedenken angeht, daß aus dem Handelsregister das Bestehen einer Einmann-GmbH nicht einwandfrei zu entnehmen ist (Winkler, NJW 1971, 1355;… Göggerle a.a.O. S. 81 f; Schubert, WM 1978, 290, 295), so können ähnliche Zweifel auch bei einer mehrgliedrigen GmbH auftreten.
Mit Rücksicht auf diese Rechtslage hat der Senat ebenfalls schon in seinem Urteil BGHZ 56, 97 (dort S. 105) ausgesprochen, daß der unverkennbar notwendige Schutz des redlichen Rechtsverkehrs gegen Manipulationen, insbesondere gegen nach Inhalt und Zeitpunkt vorgetäuschte Insichgeschäfte des Einmann-Gesellschafters, nicht so sehr beim Vertretungsverbot des § 181 BGB anzusetzen hat.
Mindestens wird, soweit möglich, eine ordnungsmäßige Verbuchung zu fordern sein (BGHZ 56, 97, 105).
- BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft
Auszug aus BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Das Gesetz bietet auch keine Handhabe dafür, die Gestattung des Selbstkontrahierens erschwerten Bedingungen zu unterwerfen, wie etwa der vom Senat ursprünglich aufgestellten Forderung, sie bei einer GmbH in die Satzung aufzunehmen (BGHZ 33, 189). - BGH, 30.11.1967 - II ZR 68/65
Vertretung der GmbH bei Vornahme eines Sozialakts
Auszug aus BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Aber abgesehen davon, daß sich ein Verbot des Selbstkontrahierens bei einer Einmann-Gesellschaft auch einmal zum Nachteil der Gesellschaftsgläubiger auswirken könnte (vgl. den Fall BGHZ 49, 117), ist dieses Verbot, wie der Senat in seinem genannten Urteil (BGHZ 56, 103, 104 f) [BGH 19.04.1971 - II ZR 98/68] ausgeführt hat, weder dazu bestimmt noch überhaupt geeignet, Gläubiger vor den durch Insichgeschäfte drohenden Nachteilen zu bewahren oder gar spezifisch gesellschaftsrechtliche Probleme zu lösen, wie insbesondere einem Mißbrauch der Einmann-Gesellschaft zum Schaden anderer entgegenzuwirken.
- BGH, 07.02.1972 - II ZR 169/69
Rechtsfolgen der Gestattung eines Insichgeschäfts
Auszug aus BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Dort kann die Gesellschafterversammlung auch im Einzelfall dem Geschäftsführer als Regelung seiner Vertretungsmacht das Selbstkontrahieren jedenfalls dann gestatten, wenn ein weiterer alleinvertretungsberechtigter und von § 181 BGB nicht betroffener Geschäftsführer fehlt (BGHZ 58, 115, 120; Urt. d. Sen. v. 24.5.76 - II ZR 164/74, LM BGB § 181 Nr. 21;… a. M. wohl R. Fischer a.a.O. S. 71). - BGH, 29.03.1973 - II ZR 25/70
Haftung für überhöhte Entnahmen in der GmbH & Co. KG
Auszug aus BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Diese liefe auf eine Rückzahlung der Kommanditeinlage hinaus, der sich der Beklagte, auch unabhängig von etwaigen Auswirkungen auf das Stammkapital der Komplementär-GmbH (vgl. BGHZ 60, 324 [BGH 29.03.1973 - II ZR 25/70]), schon nach §§ 171, 172 Abs. 4 HGB widersetzen müßte. - BGH, 24.05.1976 - II ZR 164/74
Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens für einstimmige Beschlüsse eines …
Auszug aus BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Dort kann die Gesellschafterversammlung auch im Einzelfall dem Geschäftsführer als Regelung seiner Vertretungsmacht das Selbstkontrahieren jedenfalls dann gestatten, wenn ein weiterer alleinvertretungsberechtigter und von § 181 BGB nicht betroffener Geschäftsführer fehlt (BGHZ 58, 115, 120; Urt. d. Sen. v. 24.5.76 - II ZR 164/74, LM BGB § 181 Nr. 21;… a. M. wohl R. Fischer a.a.O. S. 71). - BFH, 20.09.1967 - I 97/64
Befreiung eines Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft vom Verbot des …
Auszug aus BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78
Es ist daher, anstatt wie sonst bei zweiseitigen Rechtsgeschäften auf Wissen und Verständnis eines Partners, hier darauf abzustellen, ob diese Umstände nach außen hin für den nicht unmittelbar beteiligten, aber in seinen Interessen betroffenen Rechtsverkehr genügend erkennbar sind (BFH, Urt. v. 20.9.67 - I 97/64, WM 1968, 341; Plander, GmbHRdsch 1971, 151, 154).
- BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84
Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft
Die Beklagte konnte im April 1979 als Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der G. GmbH mit sich selbst wirksam vereinbaren, daß sie in die Vermieterstellung der GmbH eintritt (vgl. BGHZ 56, 97; 75, 358). - BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22
Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft …
Der Bundesgerichtshof hat eine solche Sachverhaltsgestaltung, in der sich eine Schädigung des Vertretenen typischerweise ausschließen lässt, vor dem Inkrafttreten von § 35 Abs. 3 Satz 1 GmbHG angenommen für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst (BGH, Urteil vom 19. April 1971 - II ZR 98/68, BGHZ 56, 97, 100 ff.; Urteil vom 19. November 1979 - II ZR 197/78, BGHZ 75, 358, 359 ff. für eine GmbH & Co. KG) und für Geschäfte, die dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen (BGH, Urteil vom 27. September 1972 - IV ZR 225/69, BGHZ 59, 236, 240 f.; Urteil vom 25. April 1985 - IX ZR 141/84, BGHZ 94, 232, 235 f.; Urteil vom 8. Juni 1989 - IX ZR 234/87, WM 1989, 1393, 1394;… Urteil vom 7. September 2017 - IX ZR 224/16, ZIP 2017, 1863 Rn. 17). - AG Brandenburg, 29.04.2016 - 31 C 266/15
Keine Forderungsabtretung in Wohnraum-Untermietsverträgen!
Solche Rechtsgeschäfte müssen, um für den Rechtsverkehr Beachtung zu finden, in der Regel somit durch eine schriftliche Aufzeichnung belegt sein, aus der sich Zeitpunkt und Inhalt des Geschäfts einwandfrei ergeben; d.h., es wird - soweit möglich - mindestens eine Verbuchung zu fordern sein, wie sie ohnehin nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (§ 238 Abs. 1 HGB, § 41 GmbHG) zu den Pflichten eines jeden Kaufmanns gehört ( BGH , NJW 1980, Seiten 932 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 1998, Seite 1097 ).Da es an einem Partner fehlt, der sichere Auskunft über Zustandekommen, Inhalt, Ernsthaftigkeit und Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts geben könnte, ist hier darauf abzustellen, ob diese Umstände nach außen hin für den nicht unmittelbar beteiligten, aber in seinen Interessen betroffenen Rechtsverkehr genügend erkennbar sind ( BGH , NJW 1980, Seiten 932 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ).
Denn bereits in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.11.1979 ( BGH , MDR 1980, Seite 474 = NJW 1980, Seiten 932 f. ) ist klargestellt worden, dass der gebotene Schutz des Rechtsverkehrs nicht durch ein - abdingbares - Vertretungsverbot gemäß § 181 BGB gewährleistet ist, da weniger die Erkennbarkeit der Zulässigkeit als vielmehr die Erkennbarkeit des Abschlusses des In-sich-Geschäftes für den Geschäftspartner von Bedeutung ist ( OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ).
Auch wenn der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 08.03.2004 ( Az.: II ZR 316/01, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1035 ff. ) ausgesprochen hat, ein Abtretungsvertrag zwischen dem Einmann-Gesellschafter und Geschäftsführer und "seiner" GmbH durch In-sich-Geschäft sei auch konkludent möglich steht dies nicht in Gegensatz zu der Rechtsprechung, dass der Nachweis einer solchen Abtretung in der Regel nur durch eine schriftliche Aufzeichnung zu führen ist ( BGH , NJW 1980, Seiten 932 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 13.07.2004, Az.: 3 U 1213/03, u.a. in: OLG-Report 2005, Seiten 118 f. ), weil daraus, dass ein Alleingesellschafter sich auf die Wirksamkeit eines In-sich-Geschäftes grundsätzlich auch ohne schriftlichen Beleg berufen kann, wenn die Vereinbarung unstreitig ist, sich noch nichts hinsichtlich des zu fordernden Beweises im Falle der Streitigkeit ergibt.
- BGH, 28.09.1981 - II ZR 223/80
Rückforderungsmöglichkeit hinsichtlich einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden …
Nach der Rechtsprechung des Senats gilt § 181 BGB nicht für die vor dem Inkrafttreten des § 35 Abs. 4 GmbHG am 1. Januar 1981 geschlossenen Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst (vgl. BGHZ 56, 97; 75, 358).Erst durch die an diesem Tage ergangene schriftliche Anweisung an die Buchhaltung, sein Konto mit den vom Beklagten geschuldeten Kaufpreisen zu belasten, hat Dr. K. für den nicht unmittelbar beteiligten, aber in seinen Interessen betroffenen Rechtsverkehr das Insichgeschäft genügend erkennbar werden lassen, so daß es erst in diesem Zeitpunkt als vollzogen gilt (vgl. BGHZ 75, 358, 363).
- BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91
Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens
Die Einfügung dieser Bestimmung durch die GmbH-Novelle 1990 hat mithin lediglich den Meinungsstreit, in dem auch die höchstrichterliche Rechtsprechung wechselnde Standpunkte vertreten hatte (vgl. dazu BGHZ 33, 189 einerseits sowie BGHZ 56, 97 und 75, 358 andererseits), über die Frage beendet, ob § 181 BGB auch für Rechtsgeschäfte des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selber gilt. - BayObLG, 10.04.1981 - BReg. 1 Z 26/81
Beferiung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH von den …
Denn wenn, wie der Bundesgerichtshof nach der damaligen Rechtslage erkannt hat, § 181 BGB für Rechtsgeschäfte des allein geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH mit sich selbst nicht anwendbar war (BGHZ 75, 358; vgl. BayObLGZ 1980, 209/212), so bedurfte es keiner Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB und es war für eine dahingehende Eintragung im Handelsregister kein Raum.Infolge dieser Gesetzesänderung ist die obengenannte gegenteilige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 75, 358) überholt.
Nach dem Gesetz war gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGHZ 75, 358) vor dem 1.1.1981 die Vorschrift des § 181 BGB nicht anwendbar; von diesem Zeitpunkt ab ist sie aber nach § 35 Abs. 4 GmbHG n.F. anzuwenden.
- BFH, 31.05.1995 - I R 64/94
Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer mehrgliedrigen …
In diesem Sinne konnte auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. November 1979 II ZR 197/78 (BGHZ 75, 358/361) verstanden werden, wenn dort ausgeführt wird, daß "das Gesetz ... keine Handhabung dafür (biete), die Gestattung des Selbstkontrahierens erschwerten Bedingungen zu unterwerfen, wie etwa der vom Senat ursprünglich aufgestellten Forderung, sie bei einer GmbH in die Satzung aufzunehmen". - OLG Celle, 20.06.2007 - 9 U 125/06
Wirksamkeit der Zustellung an eine Ein-Mann-GmbH nach Aufhebung des …
- BGH, 07.10.1982 - VII ZR 334/80
Begriff der Prüfung eines Mangels
Die von dem Kläger zu 1) vertretene WBG braucht daher in diesem Fall - entsprechend dem Schutzzweck des § 181 BGB - nicht vor möglichen Nachteilen durch einen Interessenkonflikt in der Person des Vertreters geschützt zu werden (vgl. BGHZ 59, 236, 240 [BGH 27.09.1972 - IV ZR 225/69]; 75, 358, 361) [BGH 19.11.1979 - II ZR 197/78]. - OLG Hamm, 14.11.2006 - 15 W 95/06
Ablehnung bei der Bestellung eines Abwicklers für ein Bankinstitut
Jeder, der Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft anzuknüpfen gedenkt, soll unschwer erkennen können, wie die Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft geregelt sind, ob er also mit der Gültigkeit oder Ungültigkeit des in Aussicht genommenen Geschäfts zu rechnen hat (BGH NJW 1980, 932, 933;… OLG Hamburg a.a.O.). - BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst
- FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99
Beteiligungsumwandlung - vom Kommanditisten zum Komplementär - und Insichgeschäft
- FG München, 26.03.1997 - 7 K 893/93
Einstufung von Pachtzahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung; Entgelt für die …
- BayObLG, 14.07.1980 - BReg. 1 Z 17/80
Eintragung der Befreiung des Prokuristen von den Beschränkungen des § 181 BGB in …
- OLG Rostock, 26.06.2014 - 3 U 93/13
Insichgeschäft eines geschäftsführenden Alleingesellschafters: Erkennbarkeit für …
- FG Düsseldorf, 10.01.2006 - 10 K 1044/03
Rechtmäßigkeit einer Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Bewertung …
- BayObLG, 17.07.1980 - BReg. 1 Z 69/80
Zur Befreiung eines Geschäftsführers von § 181 BGB
- OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 11 U 23/99
Berufung einer "Ein-Mann-GmbH" auf ihr Eigentum bei Vollstreckung gegen den …
- FG Hessen, 10.05.1995 - 4 K 3361/94
Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Veranlassung der …
- BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 104/97
Pfändung eines Nießbrauchs - Löschung einer im Grundbuch vermerkten …
- BGH, 01.12.1983 - III ZR 149/82
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung - Zahlung an Steuerfiskus - Zivilgericht - …
- OLG Zweibrücken, 06.02.1998 - 1 U 59/97
Fehlende Genehmigungsfähigkeit der Planung - trotzdem keine Haftung des …
- OLG Koblenz, 13.07.2004 - 3 U 1213/03
Anforderungen an den Beweis eines Insichgeschäfts in der Einmann-GmbH
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 3212/01
Wirksamkeit der Vereinbarungen des vorläufigen Insolvenzverwalter
- OLG Rostock, 27.08.2015 - 3 U 93/13
- OLG Zweibrücken, 30.12.1981 - 3 W 82/81
Zur Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens bei GmbH
- LG Berlin, 28.02.2001 - 86 T 589/00
§ 181 BGB bei der GmbH & Co. KG
- FG Niedersachsen, 30.10.1995 - VI 362/92
Vereinbarung zwischen einem Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit …
- OLG Düsseldorf, 25.02.1998 - 11 U 49/97
- OLG Hamburg, 29.04.1986 - 2 W 3/86
Verbot des Selbstkontrahierens; Allgemeine Befreiung; Persönlich haftender …
- OLG Koblenz, 21.11.2002 - 2 U 311/02
In-sich-Geschäfte zwischen dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer und der …
- LG Aachen, 30.07.1983 - 3 T 325/83
Entstehung von Sondereigentum
- OLG Hamburg, 08.06.1982 - 2 W 8/80
Eintragung der Befreiung des Komplementärs von den Beschränkungen des § 181 in …
- FG München, 26.01.1995 - 15 K 3163/94
Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals; Selbstkontrahieren bei …
- OLG Düsseldorf, 11.11.1992 - 11 U 19/92
- OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
Anspruch auf Erteilung einer öffentlich beglaubigten Urkunde über die Abtretung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2002 - L 1 RA 254/99
- OLG Düsseldorf, 18.09.1991 - 11 U 15/91
Streitwert: Drittwiderspruchsklage - Interventionsklage
- OLG Köln, 07.01.1986 - 22 U 93/85
Aufrechnung einer Gesellschaft mit einer Einlageforderung gegen eine Forderung …
- LG Berlin, 23.08.1985 - 98 T 13/85
- BGH, 22.10.1979 - II ZR 184/78
Hingabe und Entgegennahme eines Schecks - Anwendung der …
- FG Hessen, 15.10.1991 - 4 K 5274/90
- BGH, 01.12.1983 - III ZR 150/82
- BPatG, 14.12.2004 - 3 Ni 48/01