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   BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79   

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BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79 (https://dejure.org/1979,250)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1979 - 3 StR 436/79 (https://dejure.org/1979,250)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79 (https://dejure.org/1979,250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit auf Grund der Gesamtwürdigung des Täters - Gelegenheitstaten oder Augenblickstaten auf Grund eines "verbrecherischen Hangs" - Erheblichkeit der Straftaten - Wahrung des Grundsatzes der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1055
  • MDR 1980, 326
  • JR 1980, 338
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Als Hangtäter kommt deshalb auch in Betracht, wer willensschwach ist (BGHSt 24, 160, 161 f; Hanack in LK, StGB 10. Aufl. § 66 Rdn. 81 bis 84), aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht widerstehen kann und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (RGSt 73, 44, 46; Stree a.a.O. Rdn. 33).

    Daß sich der Täter aus Willensschwäche zu seinen Straftaten hinreißen läßt, steht infolgedessen der Annahme eines verbrecherischen Hanges bei ihm nicht entgegen (BGHSt 24, 160, 161).

    Denn diese Merkmale sind nicht die einzigen, die ein Vergehen oder Verbrechen als erheblich kennzeichnen (vgl. BGHSt 24, 153, 154 f [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163).

    Als erheblich erfaßt werden alle Taten, die geeignet sind, den Rechtsfrieden in empfindlicher oder besonders schwerwiegender Weise zu stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; Hanack a.a.O. Rdn. 108; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 14).

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Denn diese Merkmale sind nicht die einzigen, die ein Vergehen oder Verbrechen als erheblich kennzeichnen (vgl. BGHSt 24, 153, 154 f [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163).

    Auch vorsätzliche Straftaten, die an sich in den Bereich der mittleren Kriminalität fallen, können bei einem genügenden Schweregrad als Grundlage der Maßregel ausreichen (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; BGH GA 1974, 175, 176).

    Als erheblich erfaßt werden alle Taten, die geeignet sind, den Rechtsfrieden in empfindlicher oder besonders schwerwiegender Weise zu stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; Hanack a.a.O. Rdn. 108; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 14).

  • RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38

    1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter,

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Als Hangtäter kommt deshalb auch in Betracht, wer willensschwach ist (BGHSt 24, 160, 161 f; Hanack in LK, StGB 10. Aufl. § 66 Rdn. 81 bis 84), aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht widerstehen kann und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (RGSt 73, 44, 46; Stree a.a.O. Rdn. 33).

    Liegt der Fall so, dann ist der äußere Anlaß zur Tat gleichgültig; sie kann Hang- oder sogenannte Symptomtat sein, auch wenn Umstände wie eine Notlage (RGSt 73, 44, 46; BGH NJW 1955, 799, 800), eine alkoholbedingte Enthemmung (RGSt 74, 217, 218; BGH bei Dallinger MDR 1956, 143; BGH NJW 1966, 894; GA 1974, 175, 176 f) oder eine sich zufällig bietende Gelegenheit (BGH NJW 1966, 894), allein oder zusammen, ihre Begehung mitbewirkt haben.

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 584/76

    Ablehnung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Zutreffende Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH GA 1974, 175, 177; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 584/76).
  • BGH, 15.02.1955 - 5 StR 696/54
    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Liegt der Fall so, dann ist der äußere Anlaß zur Tat gleichgültig; sie kann Hang- oder sogenannte Symptomtat sein, auch wenn Umstände wie eine Notlage (RGSt 73, 44, 46; BGH NJW 1955, 799, 800), eine alkoholbedingte Enthemmung (RGSt 74, 217, 218; BGH bei Dallinger MDR 1956, 143; BGH NJW 1966, 894; GA 1974, 175, 176 f) oder eine sich zufällig bietende Gelegenheit (BGH NJW 1966, 894), allein oder zusammen, ihre Begehung mitbewirkt haben.
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 501/75

    Vergewaltigungen als Ausfluss eines Hanges - Entschluss zur operativen Entmannung

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Auch die Verbrechen des Raubes (§ 249 StGB), des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) und der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) gehören in der Regel schon bei abstrakter Betrachtung in diese Kategorie (vgl. BGH NJW 1976, 300; Hanack a.a.O. Rdn. 105).
  • RG, 06.06.1940 - 5 D 87/40

    1. Zur Tragweite des § 51 Abs. 2 StGB. 2. Zum Begriffe des gefährlichen

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Liegt der Fall so, dann ist der äußere Anlaß zur Tat gleichgültig; sie kann Hang- oder sogenannte Symptomtat sein, auch wenn Umstände wie eine Notlage (RGSt 73, 44, 46; BGH NJW 1955, 799, 800), eine alkoholbedingte Enthemmung (RGSt 74, 217, 218; BGH bei Dallinger MDR 1956, 143; BGH NJW 1966, 894; GA 1974, 175, 176 f) oder eine sich zufällig bietende Gelegenheit (BGH NJW 1966, 894), allein oder zusammen, ihre Begehung mitbewirkt haben.
  • RG, 21.07.1938 - 3 D 416/38

    1. Daß der Täter in einer Notlage gehandelt und eine Gelegenheit ausgenutzt hat,

    Auszug aus BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
    Vielmehr kann er gerade wegen seines so zu erklärenden Hanges mit einer neuen strafbaren Handlung auf einen äußeren Tatanstoß reagieren, dem andere nicht nachgeben würden (vgl. RGSt 72, 295, 296; Hanack a.a.O. Rdn. 88).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    (4) Nach der Rechtsprechung der Strafgerichte kann sich die Verhängung von Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung mildernd auswirken (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, S. 38 f.; BGH, NJW 1999, S. 3723 ; BGH, NStZ-RR 1998, S. 206 ; BGH, NJW 1980, S. 1055 ; BGH, NStE § 66 Nr. 9, Nr. 13; BGHR § 66 Abs. 1 StGB Gefährlichkeit 1; BGHR § 66 Abs. 1 StGB Hang 3 u. 5).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Diese Wendungen lassen besorgen, dass das Landgericht die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht hinreichend beachtet hat, wonach es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zur Begehung von Straftaten nicht ankommt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79, NJW 1980, 1055; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 206, jeweils mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Die nach § 62 StGB vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitserwägungen erlangen erst bei der Festlegung des Maßstabes für die Beurteilung der Erheblichkeit der zu erwartenden hangbedingten Straftaten und der Bewertung der Gefährlichkeitsprognose in § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB eine zusätzliche eingrenzende Bedeutung (BGH, Urteil vom 26. August 1987 - 3 StR 305/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 1; Urteil vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79, NJW 1980, 1055 f.; vgl. auch Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135; Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 281/96, NStZ-RR 1997, 2 jeweils zur wiederholten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; LK-StGB/ Hanack, 11. Aufl., § 66 Rn. 168; SSW-StGB/Jehle, § 66 Rn. 34; Dessecker, Gefährlichkeit und Verhältnismäßigkeit, 2004, S. 373; Meier, Strafrechtliche Sanktionen, 3. Aufl., S. 237 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02

    Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht

    Wenn der nach zehn Jahren Haft nur mit circa 500, 00 DM entlassene Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts in Bayern und in Frankfurt sich vergeblich um Unterkunft und Sozialhilfe bemühte (UA S. 25), dann könnte diese wirtschaftliche Notlage jedenfalls zunächst gegen einen durch Anlage oder Übung erworbenen Hang sprechen (vgl. BGH NJW 1980, 1055).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79, NJW 1980, 1055 mwN).

    Denn es lässt sich nicht ausschließen, dass die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 436/79, NJW 1980, 1055 mwN; Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172).

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Soweit das Landgericht im angefochtenen Urteil seine abweichende Auffassung demgegenüber maßgeblich darauf stützt, dass erst durch die Äußerungen des Verurteilten im Verlauf des Strafvollzugs dessen "Sadismus mit sexuellen Anteilen" habe diagnostiziert werden können und damit die Tatmotivation erkennbar geworden sei, hat sie zweierlei nicht bedacht: Zum einen ist es für die Anordnung der Sicherungsverwahrung grundsätzlich unerheblich, worauf der verbrecherische Hang des Täters beruht (BGH NJW 1980, 1055; NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH, Urt. vom 25. Juli 2007 - 2 StR 209/07); liegt seine fest eingewurzelte Neigung zur Begehung von Straftaten schon nach seiner bisherigen Lebensführung objektiv auf der Hand, so kommt es daher nicht darauf an, welcher psychologische oder psychiatrische Befund diesem Persönlichkeitsbild entspricht.
  • BGH, 29.10.1986 - 1 StR 578/85

    Strafschärfende Berücksichtigung fehlender "Geldnot"

    Auch im Schrifttum ist das bemerkt worden (Bruns JR 1980, 338; Horn StV 1986, 168; vgl. die Fußnote).

    Bruns JR 1980, 338: "Hängt die Würdigung solcher Tatsachen, die ja doch offensichtlich für das Strafmaß nicht völlig irrelevant bleiben können, dann nicht von bloßen Formulierungsfragen ab?".

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Bei einem solchen Sachverhalt ist der äußere Anlaß zur Tat gleichgültig; sie kann Hangtat auch dann sein, wenn weitere Umstände, wie im Falle des Angeklagten eine alkoholbedingte Enthemmung, mitgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]; NJW 1966, 894; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 88, 89 m.w.Nachw.).

    Zwischen Strafe und Sicherungsverwahrung besteht keine notwendige Abhängigkeit, die eine Beschränkung der Aufhebungsentscheidung oder auch des Rechtsmittels selbst stets ausschließen würde (vgl. BGHSt 7, 101, 103/104; BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79], Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 183; derselbe in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 344 Rdn. 55 m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist (BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338, 339 m. Anm. Hanack), immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet (Hanack in LK § 66 StGB Rdn. 89).

    Das Vorliegen eines solchen Hanges wird der neue Tatrichter - nach Anhörung eines Sachverständigen gemäß § 246 a StPO - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten eingehender als geschehen darzulegen haben (vgl. BGH JR 1980, 338, 339 m. Anm. Hanack S. 340).

  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist indes die Berücksichtigung einer Sicherungsverwahrung bei der Strafbemessung nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1 und § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 und Hang 3; BGH NJW 1980, 1055, 1056; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01).

    Er vermag hingegen nicht auszuschließen, daß das Landgericht die Gesamtstrafe milder bemessen hätte, wenn es bei der Strafzumessung die Wirkungen der zugleich angeordneten Sicherungsverwahrung auf das weitere Leben des Angeklagten berücksichtigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01 -, BGH NJW 1980, 1055, 1056).

  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95

    Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 334/02

    Fehlerhaft begründete Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung (erhebliche

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 356/10

    Sicherungsverwahrung (Hang)

  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80

    Sicherungsverwahrung bei Wirtschaftsstraftaten

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 339/05

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; Symptomtaten und

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 330/02

    Hang zur Begehung erheblicher Straftaten (Willensschwäche)

  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 610/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; Gefahr der Begehung schwerer

  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

  • BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88

    Voraussetzungen für den Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 25/92

    Beurteilung des Symptomcharakters von Taten im Rahmen der Gesamtwürdigung -

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

  • BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95

    Diebstahl - Raub - Versuch - Leeres Behältnis - Zueignungsabsicht - Inhalt

  • BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • BGH, 10.03.1993 - 3 StR 544/92

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei -

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83

    Umfassende Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten vor Anordnung einer

  • BGH, 28.12.1988 - 3 StR 540/88

    Voraussetzungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 566/80

    Formelle und materielle Voraussetzungen für die Anordnung der

  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 413/80

    Revisionsrechtliche Verfahrensbeschwerde aufgrund der Behauptung der Abweichung

  • BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80

    Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Unterbringung des Täters in

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80

    Anforderugen an Zulässigkeit der Verlesung eines richterlichen

  • BGH, 01.07.1981 - 2 StR 238/81

    Formelle und materielle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Voraussetzung

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