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   BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79   

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BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79 (https://dejure.org/1980,1021)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - V ZB 15/79 (https://dejure.org/1980,1021)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - V ZB 15/79 (https://dejure.org/1980,1021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 77, 7
  • NJW 1980, 1577
  • MDR 1980, 658
  • DNotZ 1981, 22 (Ls.)
  • JR 1980, 412
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.01.1938 - V B 13/37

    1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79
    Das Oberlandesgericht möchte die hiergegen eingelegte weitere Beschwerde ebenfalls zurückweisen, sieht sich daran jedoch durch die Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 157, 24 ff und des Bayerischen Obersten Landesgericht BayObLGZ 1951, 456 gehindert.

    Die Vorlagevoraussetzungen (§ 79 Abs. 2 GBO) sind gegeben, denn das Oberlandesgericht möchte bei der Auslegung einer das Grundbuchrecht betreffenden bundesgesetzlichen Vorschrift (§ 181 BGB) von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts BayObLGZ 1951, 456 und der die maßgebliche Auslegungsfrage auch betreffenden Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 157, 24 ff abweichen.

  • BGH, 06.03.1975 - II ZR 80/73

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zum alleinigen Handeln für die Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79
    Das besagt aber nicht, daß - mit Rücksicht auf die unbefriedigenden Ergebnisse einer solchen Gesetzesauslegung - der erwähnte Grundsatz keine Ausnahmen duldet (vgl. dazu BGHZ 56, 97 ff; 59, 236 ff; 51, 209; 64, 72 ff ) .
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79
    § 181 BGB ist nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum eine Vorschrift, bei der ein Interessengegensatz zwischen den mehreren vom Vertreter repräsentierten Personen zwar gesetzgeberisches Motiv, aber zur Tatbestandserfüllung weder erforderlich noch ausreichend ist ( BGHZ 50, 8, 11 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79
    Das besagt aber nicht, daß - mit Rücksicht auf die unbefriedigenden Ergebnisse einer solchen Gesetzesauslegung - der erwähnte Grundsatz keine Ausnahmen duldet (vgl. dazu BGHZ 56, 97 ff; 59, 236 ff; 51, 209; 64, 72 ff ) .
  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79
    Das besagt aber nicht, daß - mit Rücksicht auf die unbefriedigenden Ergebnisse einer solchen Gesetzesauslegung - der erwähnte Grundsatz keine Ausnahmen duldet (vgl. dazu BGHZ 56, 97 ff; 59, 236 ff; 51, 209; 64, 72 ff ) .
  • BGH, 09.12.1968 - II ZR 57/67

    GmbH: Gesellschafter-"Beschluß" ohne Mehrheit

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79
    Das besagt aber nicht, daß - mit Rücksicht auf die unbefriedigenden Ergebnisse einer solchen Gesetzesauslegung - der erwähnte Grundsatz keine Ausnahmen duldet (vgl. dazu BGHZ 56, 97 ff; 59, 236 ff; 51, 209; 64, 72 ff ) .
  • RG, 08.02.1934 - IV 357/33

    Kann die Ehefrau, die der Ehemann durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt hat,

    Auszug aus BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79
    So hat auch das Reichsgericht im Fall der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung (§ 2081 BGB) für die Anwendung des § 181 BGB nicht darauf abgestellt, daß diese Anfechtung dem Nachlaßgericht gegenüber zu erklären ist, sondern darauf, daß sachlich diejenigen betroffen sind, deren erbrechtliche Ansprüche geändert oder ausgeschlossen werden (RGZ 143, 350, 352/353).
  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Die auf Herbeiführung eines Bestellungsbeschlusses (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Fall 2, § 46 Nr. 5, § 47 Abs. 1 GmbHG) gerichtete Stimmabgabe ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Gesellschafters (BGH, Urteil vom 14. Juli 1954 - II ZR 342/53, BGHZ 14, 264, 267; Urteil vom 29. Mai 1967 - II ZR 105/66, BGHZ 48, 163, 173 f.; Möller, Die Beschlussfassung im Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, 2021, S. 43 f.), auf die § 181 BGB anwendbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1980 - V ZB 15/79, BGHZ 77, 7, 9; Urteil vom 17. Juni 1991 - II ZR 261/89, NJW-RR 1991, 1441; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 82. Aufl., § 181 Rn. 6; Staudinger/Schilken, BGB, Neubearb.

    Eine solche Gefahr besteht bereits bei der auf die eigene Bestellung (bei der Tochter-GmbH) gerichteten Stimmabgabe durch das Vorstandsmitglied der Aktiengesellschaft, weil diese sich sachlich an ihn als zu Bestellenden richtet und ihn materiell begünstigen soll (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1980 - V ZB 15/79, BGHZ 77, 7, 9).

  • OLG Nürnberg, 26.11.2015 - 15 W 1757/15

    Prüfung des Verbots des Selbstkontrahierens durch das Grundbuchamt bei Handlungen

    Bewilligt der Grundstückseigentümer die Löschung eines Rechts als Vertreter des Betroffenen, so hat das Grundbuchamt zu prüfen, ob er hierzu berechtigt, insbesondere vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, weil die Bewilligung der Verwirklichung und Beurkundung des materiellen Liegenschaftsrechts dient (Anschluss an BGHZ 77, 7; OLG München FamRZ 2012, 1672).

    Daraus folgt, dass sie auch nur dann wirksam ist, wenn der Bewilligende die nach materiellem Recht zu beurteilende Macht zur Aufhebung der Belastung hat (vgl. § 875 BGB), deren Löschung bewilligt werden soll (BGHZ 77, 7 Rn. 4 nach juris m. w. N.).

    Ob er es auch formal ist, kann nicht entscheidend sein (BGHZ 77, 7 Rn. 6 nach juris; s.a. Demharter GBO a. a. O.. § 19 Rn. 26).

    § 181 BGB würde bei der Aufgabe von Grundpfandrechten seine Bedeutung verlieren, wenn er durch eine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt umgangen werden könnte (vgl. zum Ganzen BGHZ 77, 7 = NJW 1980, 1577 Rn. 6 f. nach juris m. w. N.; OLG München FamRZ 2012, 1672 Rn. 9 nach juris; Staudinger/Schilken BGB Neubearbeitung 2014, § 181 Rn. 40).

    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 77, 7 Rn. 3 nach juris) hat dementsprechend die Wirksamkeit der Bewilligung von der materiellrechtlichen Wirksamkeit abhängig gemacht.

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Denn die Bewilligung nach § 19 GBO ist zwar in erster Linie ein Akt des formellen Grundbuchrechts; sie dient aber doch der Verwirklichung und Beurkundung des materiellen Liegenschaftsrechts (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1980 - V ZB 15/79, BGHZ 77, 7; Weinland in: jurisPK-BGB 9. Aufl., § 181 BGB Rn. 21).

    Für die Bewilligung der Löschung eines Grundpfandrechts folgt daraus, dass diese auch nur dann wirksam ist, wenn der Bewilligende die nach materiellem Recht zu beurteilende Macht zur Aufhebung der Belastung hat (vgl. § 875 BGB), deren Löschung bewilligt werden soll (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1980 - V ZB 15/79, BGHZ 77, 7, 9; OLG Nürnberg, ZfIR 2016, 267; KGJ 47, A 147, 149).

    Dazu rechnen auch die Voraussetzungen für ein erlaubtes Insichgeschäft, wenn die Aufgabe durch den Eigentümer als Grundschuldgläubiger erklärt wird, weil der Umstand, dass das Recht durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Begünstigten aufgegeben werden kann (§ 875 Abs. 1 Satz 2 BGB), nichts daran ändert, dass in beiden Fällen der Eigentümer des belasteten Grundstücks der durch die Aufgabeerklärung materiell Begünstigte ist (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1980 - V ZB 15/79, BGHZ 77, 7, 9).

    Dementsprechend wäre es auch hier nicht zu rechtfertigen, den im einen Fall (Erklärung gegenüber dem Begünstigten) eingreifenden Schutz des § 181 BGB im anderen Fall (Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt) nicht zu gewähren (vgl. zu § 875 BGB BGH, Beschluss vom 27. Februar 1980 - V ZB 15/79, BGHZ 77, 7, 10; für die Gleichsetzung der Bewilligung nach § 885 BGB mit der Aufgabeerklärung nach § 875 BGB allgemein auch KGJ 46 A 200, 208).

  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung

    Allgemein wird bei amtsempfangsbedürftigen Erklärungen unterschieden, ob der Vertreter die Erklärung gegenüber sich selbst hätte abgegeben können, da er der Sache nach Erklärungsempfänger ist (vgl. z. B. für die Löschung eines Grundpfandrechts BGH NJW 1980, 1577).

    Dann macht es keinen Unterschied, ob gleichsam zufällig die Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt oder gegen den Vertreter selbst in dieser Eigenschaft abgegeben wird (vgl. BGH NJW 1980, 1577).

  • BGH, 13.06.1984 - VIII ZR 125/83

    T-Shirt-Lieferung an Verein - §§ 48 ff HGB, § 181 BGB ist nicht analog anwendbar

    Zwar wird er nicht mehr ohne Einschränkung als formale Ordnungsvorschrift verstanden (BGHZ 77, 7, 9 m.w.N.; vgl. allgemein RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., § 181 Rdn. 2).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    § 181 BGB ist eine formale Ordnungsvorschrift, die auf die Art des Zustandekommens des Rechtsgeschäfts bezogen ist; der Interessengegensatz zwischen mehreren vom Vertreter repräsentierten Personen ist zwar gesetzgeberisches Motiv, aber zur Tatbestandserfüllung grundsätzlich weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 77, 7, 9; 50, 8, 11).
  • OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13

    Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens nach

    Daraus folgt, dass sie nur dann wirksam ist, wenn der Bewilligende die nach materiellem Recht zu beurteilende Macht zur Aufhebung der Belastung hat, deren Löschung bewilligt werden soll (vgl. hierzu BGHZ 77, 7 ff. = NJW 1980, 1577 [juris-Rz. 4] m.w.Nachw.).

    Der Senat hat sich deshalb nicht zur Aufhebung der Zwischenverfügung, sondern lediglich zu der aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Klarstellung veranlasst gesehen (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall BGH NJW 1980, 1577; der BGH hat dort sogar auf eine ausdrückliche Klarstellung im Tenor der Entscheidung verzichtet).

  • OLG Brandenburg, 04.07.2018 - 5 W 46/18

    Grundbuchberichtigung: Voraussetzungen bei Fehlen einer Berichtigungsbewilligung

    Neu sei in diesem Zusammenhang auch das Vorbringen zum Verlauf des Zahlungsflusses, zur Wirksamkeit des Schuldenregelungsvergleichs, zur Unwirksamkeit der dem Urkundsnotar erteilten Vollmachten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1980, Az. V ZB 15/79 (BGHZ 77, 7-10), zu dem erst in jüngster in vollem Umfang offenbar gewordenen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung in dem Kaufvertrag sowie zu der von der ...-Bank begangenen Untreue, die zur Nichtigkeit des Kaufvertrags und der Auflassung führe.
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGHZ 77, 7 zugrunde lag, vergleichbar.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1993 - 3 Wx 34/93

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Betreuung

    Es wäre deshalb nicht zu rechtfertigen, den Schutz des § 181 BGB nur bei formaler Abgabe der Erklärung gegenüber dem Begünstigten, nicht dagegen bei einer Abgabe gegenüber dem Grundbuchamt eingreifen zu lassen (so auch BGHZ 77, 7 ff.).
  • BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 52/85

    Umfang des Selbstkontrahierungsverbots bei Doppelvertretung

  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 10 WF 53/03

    Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin

  • BayObLG, 08.06.1982 - BReg. 2 Z 36/82

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für Wegerechtsdienstbarkeit zugunsten der öffentlichen

  • LAG Hessen, 08.02.2000 - 9 Sa 1077/99

    Wirksamkeit einer Kündigung bei falscher Prognose; Anspruch eines Arbeitnehmers

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.1982 - 13 T 2719/82

    Lediglich rechtlicher Vorteil bei Einbringung eines unbelasteten Grundstücks in

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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,910
BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79 (https://dejure.org/1980,910)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1980 - VIII ZR 150/79 (https://dejure.org/1980,910)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79 (https://dejure.org/1980,910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel - Zustandekommen eines Mietvorvertrags - Schlüssigkeit der Behauptung über das Zustandekommen eines Vorvertrages - Entstehung eines Rechtsverhältnisses durch sozialtypisches Verhalten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1577
  • MDR 1980, 749
  • WM 1980, 805
  • DB 1980, 1259
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 = WM 1973, 67 m.w.Nachw. und Senatsurteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 238/71 = WM 1973, 238).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 238/71

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Vorvertrages

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH Urteil vom 23. November 1972 - II ZR 126/70 = WM 1973, 67 m.w.Nachw. und Senatsurteil vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 238/71 = WM 1973, 238).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in der von der Revision zitierten Entscheidung BGHZ 25, 47, 52 ausgeführt, mit der Verwirkung solle die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden, wobei das Verhalten des Berechtigten nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen und maßgebend sei, ob hiernach der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, daß dieser seine Rechte nicht mehr geltend machen wolle.
  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 97/69
    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Allerdings steht der Annahme eines Vorvertrages der Umstand nicht entgegen, daß nach dem Vorbringen der Kläger die Vereinbarung hierüber trotz einer vorgesehenen Vertragsdauer von mehr als einem Jahr nicht schriftlich abgeschlossen worden ist, denn § 566 BGB gilt für den Mietvorvertrag nicht (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 1970 - V ZR 97/69 = LM BGB § 566 Nr. 19 = NJW 1970, 1596 - WM 1970, 1143).
  • BGH, 08.01.1969 - VIII ZR 184/66

    Festsetzung einer Grundmiete als Entschädigung - Gewährung einer

    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Das Berufungsgericht hat es unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 8. Januar 1969 - VIII ZR 184/66 (WM 1969, 298) abgelehnt, hier das Zustandekommen eines faktischen Vertragsverhältnisses anzunehmen, die Revision aber wegen dieser Frage zugelassen.
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 2/13
    Auszug aus BGH, 26.03.1980 - VIII ZR 150/79
    Das Landgericht Frankfurt am Main gab der Klage durch Urteil vom 11. Juli 1972 - 2/13 O 656/71 - statt.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Denn nach dieser Vorschrift, die auch für den Fall der Vertragsbeendigung durch fristlose Kündigung gilt (vgl. BGH Urteil vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79 = NJW 1980, 1577, 1578 unter 4 c; Staudinger/Emmerich aaO § 568 Rdn. 6), lebt bei stillschweigender Fortsetzung des Mietgebrauchs nicht etwa der frühere befristete Vertrag wieder auf, sondern der fortgesetzte Gebrauch der Mietsache durch den Mieter führt (mangels entgegenstehender Vereinbarung) zur Begründung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 159/91

    Schadensersatzpflicht aus Rahmenvertrag zwischen Architekten und

    Dabei tritt im Rahmen von Vertragsverhandlungen, die zu einem endgültigen Abschluß führen sollen, in der Regel erst dann eine rechtsgeschäftliche Bindung ein, wenn der in Aussicht genommene Vertrag nach Einigung über alle Einzelheiten abschlußreif ist; die Annahme eines Vorvertrages ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß sich die Parteien ausnahmsweise schon binden wollen, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt haben (BGH Urteile vom 23. November 1972 II ZR 126/70 = WM 1973, 67 und vom 26. März 1980 VIII ZR 150/79 = NJW 1980, 1577).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

    Zwar kommt im Zweifel ein Vertrag nur zustande, wenn sich die Beteiligten über alle Punkte geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Seite eine Vereinbarung getroffen werden sollte (§ 154 Abs. 1 BGB); dann aber wird vielfach kein Bedürfnis mehr für eine (nur) vorvertragliche Bindung bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 26. März 1980, VIII ZR 150/79, NJW 1980, 1577, 1578).
  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 156/86

    Widerspruch gegen Verlängerung des Mietverhältnisses durch außerordentliche

    Nach dieser Vorschrift, die auch für den Fall der Vertragsbeendigung durch fristlose Kündigung gilt (Senatsurteil vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79 = WM 1980, 805 zu 4 c), ist eine Vertragsverlängerung unter den Voraussetzungen anzunehmen, daß der Mieter den Gebrauch der Mietsache fortsetzt und der Vermieter seinen einer Vertragsfortsetzung entgegenstehenden Willen dem Mieter gegenüber nicht binnen zwei Wochen erklärt.

    Die Entscheidung der in dem Senatsurteil vom 26. März 1980 (aaO) dahingestellt gelassenen Frage, ob in einer außerordentlichen Kündigung des Vermieters bereits die Erklärung liegt, die Fortsetzung des Vertrages abzulehnen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 14 U 103/12

    Zu den Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorvertrags

    Die Parteien hatten nach dem Vortrag des Klägers auch besonderen Anlass, sich schon vor der Festlegung aller Einzelheiten des noch abzuschließenden Mietvertrags in der vorgenannten Weise vertraglich zu binden (dazu, dass ein Vorvertrag nur anzunehmen ist, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Parteien schon vor der abschließenden Regelung aller Vertragspunkte rechtsgeschäftlich binden wollten, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. März 1980, NJW 1980, S. 1577, 1578): Einerseits war der Kläger dringend daran interessiert, mit seinem Lebensmittelgeschäft in größere Räume umzuziehen, um wettbewerbsfähig zu bleiben; andererseits konnte der Beklagte sein Bauprojekt nur verwirklichen, wenn sich der Kläger zu einer Verlegung seines Betriebssitzes in dieses Objekt bereit erklärte.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 24 U 233/09

    Vorvertragliche Bindungen im Vorfeld des Abschlusses eines Leasingvertrages

    Da auch für Vorverträge die Vermutung des § 154 BGB gilt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 977; DB 1956, 1153, 1154), bedeutet das insbesondere, dass im Zweifel ein Vorvertrag nicht als zustande gekommen anzusehen ist, wenn nicht besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Verhandelnden schon vor abschließender Regelung aller Vertragspunkte haben binden wollen (BGH NJW 1980, 1577, 1578; Staudinger/Bork, aaO, vor §§ 145 ff. Rn 52; Ritzinger NJW 1990, 1201, 1202).

    Deshalb gehört zur Schlüssigkeit der Behauptung, es sei ein Vorvertrag zustande gekommen, die Darlegung der Umstände, die auf den Willen zu sofortiger rechtsgeschäftlicher Bindung gerade auch des Verhandlungspartners schließen lassen (BGH NJW 1980, 1577, 1578); fehlgeschlagene Vertragsverhandlungen dürfen nicht in einen Vorvertrag umgedeutet werden (BGH WM 1973, 67 sub II.2, juris Rz. 17; Ritzinger, aaO, S. 1202).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 329/02

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bindungsfrist an ein Vertragsangebot

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Annahme eines Vorvertrages nur gerechtfertigt ist, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, daß die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (Senatsurteil vom 26. März 1980 - VIII ZR 150/79, WM 1980, 805 = NJW 1980, 1577 unter 1 c cc m.w.Nachw.; siehe auch MünchKommBGB/Kramer, 4. Aufl., Vor § 145 Rdnr. 43).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2008 - 3 Sa 148/08

    Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Vorvertrag - Schriftform

    Nach näherer Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Annahme eines Vorvertrages nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (vgl. BGH vom 26.03.1980 - VIII ZR 150/79 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 11 Sa 1096/03

    Einigungsmängel und fehlende Schriftform bei Aufhebungsverträgen und Vorverträgen

    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BAG, 26.03.1980 - VIII 1950/79 - NJW 1980, 1577, 1578).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 20 W 55/08

    Notarkosten: Verstoß gegen Zitiergebot nach § 154 II KostO

    Die Annahme eines Vorvertrages ist daher grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass die Parteien sich - ausnahmsweise - schon binden wollten, bevor sie alle Vertragspunkte abschließend geregelt hatten (BGH NJW 1980, 1577, zitiert nach juris).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 90/85

    AGB beim Leasing - Unwirksame AGB-Klausel

  • AG Daun, 07.07.2006 - 3 C 509/05

    Auslegung von Willenserklärungen: Bindungswirkung einer mit "Vorvertrag"

  • LAG Nürnberg, 12.04.2000 - 8 Sa 325/99

    Eigentumsverschaffung aus notariellem Kaufangebot - Wegfall der

  • LG Duisburg, 16.07.1996 - 23 S 173/96

    Faktisches Zustandekommen eines Mietverhältnisses durch sozialtypisches

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2012 - 2 U 114/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kartuschenkolben, da eine von

  • OLG Bremen, 17.02.2000 - 2 U 37/99

    Anforderungen an die Form eines Vorvertrages zum Abschluss eines

  • KG, 29.11.1996 - 5 U 317/96

    Erstellung eines Layouts für eine Zeitschrift; Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 2 U 121/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Kartuschenkolben, da die

  • OLG Naumburg, 27.05.2004 - 4 U 18/04

    Wann wird aus dem Vorvertrag ein Hauptvertrag?

  • VK Schleswig-Holstein, 18.10.2002 - VK-SH 13/02

    vorvertragliche Bindung der Vergabestelle hindert Ausschreibung

  • LG Bonn, 08.04.2005 - 10 O 334/04

    Formbedürftigkeit eines Asset-Deals mit Grundstücken und dazugehörigen

  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 24 S 396/94
  • BGH, 15.01.1986 - VIII ZR 306/84

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses - Rechte des

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