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   BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80   

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BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80 (https://dejure.org/1980,957)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1980 - II ZR 51/80 (https://dejure.org/1980,957)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 (https://dejure.org/1980,957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen bestellten Notgeschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Abhängigkeit der Notgeschäftsführerbestellung von materiell-rechtlichen Gerichtsentscheidungen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Anfechtungsklage, Beschlussmängel, Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsfeststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1041
  • ZIP 1981, 182
  • MDR 1981, 385
  • WM 1981, 138
  • DB 1981, 368
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80
    Das gilt auch, wenn bis zur Bestellung des umstrittenen Geschäftsführers Notgeschäftsführer im Amt gewesen sind (Ergänzung von BGHZ 36, 207).

    Es hat damit die Vertretungsmacht vom Ausgang des Rechtsstreits abhängig gemacht, während jene - wie der Senat schon früher (BGHZ 36, 207 mit Anm. Fischer in LM GmbHG § 70 Nr. 1) ausgeführt hat - gerade unabhängig davon sein soll, wie der Rechtsstreit am Ende entschieden wird.

  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80
    Die Klage ist daher unter Aufhebung der Urteile erster und zweiter Instanz als unzulässig abzuweisen (vgl. BGHZ 40, 197, 199).
  • KG, 11.08.2011 - 23 U 114/11

    Einstweilige Verfügung: Sofortige Abberufung des GmbH-Geschäftsführers bei

    Im Streit um die Wirksamkeit der Bestellung eines Geschäftsführers vertritt aber derjenige die GmbH im Rechtsstreit, der im Falle des Obsiegens der Gesellschaft als deren Geschäftsführer anzusehen ist (vgl. BGH, NJW 1981, 1041) .
  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 194/89

    Ausschließungsrecht gegenüber einem GmbH-Gesellschafter

    Die Beklagte zu 2 ist dabei durch den Beklagten zu 1 unabhängig davon, ob die Abberufung der Klägerin als Geschäftsführerin und die Bestellung des Beklagten zu 1 wirksam sind, ordnungsgemäß vertreten (vgl. BGHZ 36, 207, 209 f.; Sen. Urt. v. 10. November 1980 - II ZR 51/80, WM 1981, 138).
  • OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines

    Dies gilt auch dann, wenn der verbleibende Geschäftsführer bei Erfolg des Antrages der Gesellschaft zum Einzelgeschäftsführer erstarkte und nur als solcher nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages über eine Einzelvertretungsbefugnis verfügte (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1992 - 8 U 75/92 -, GmbHR 1993, 743 [745]).

    aa) Wird mit der Nichtigkeitsklage die Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers geltend gemacht, so vertritt derjenige die Gesellschaft im Rechtsstreit, der im Falle des Obsiegens der Gesellschaft als deren Geschäftsführer anzusehen ist (BGH, Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris; Altmeppen, 11. Aufl. 2023, GmbHG § 35 Rn. 25).

    Anderenfalls hätte vielfach, obwohl das Ergebnis der Sachprüfung feststeht und nunmehr rechtskräftig darüber entschieden werden könnte, ein nicht der Rechtskraft fähiges Prozessurteil zu ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris).

    Im Übrigen ist es auch nicht sachgerecht, dass die Vertretungsbefugnis davon abhängt, ob die Gesellschaft positive Feststellungsklage erhebt oder sich gegen die Nichtigkeitsklage verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 - II ZR 97/59 -, BGHZ 36, 207, Rn. 5, juris; Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 244/00

    Ersatzzustellung in einer Wohngemeinschaft

    dd) Aus dem Gesagten ergibt sich, daß die spätere Unterrichtung des Beklagten durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und die möglicherweise erhaltene Akteneinsicht den tatsächlichen Zugang des Mahnbescheides nicht ersetzt haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 51/80, NJW 1981, 1041 = WM 1981, 138), im übrigen eine rechtzeitige Heilung nach § 187 Satz 1 ZPO nicht bewirken konnten.
  • OLG Brandenburg, 03.07.2012 - 11 U 174/07

    Vereinsrecht: Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Beschlüsse der

    Das gilt auch, wenn bis zur Bestellung des umstrittenen Geschäftsführers Notgeschäftsführer im Amt gewesen sind (BGH, Urteil vom 10.11.1980, II ZR 51/80, LS - zitiert nach Juris).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    Eine Akteneinsicht kann den Zugang der Klageschrift daher nicht ersetzen (vgl. für die inhaltsgleiche Vorgängerregelung des § 187 ZPO aF BGH 10. November 1980 - II ZR 51/80 - zu 2 a der Gründe) .
  • OLG München, 09.08.2012 - 23 U 4173/11

    GmbH: Einrichtung eines Beirats mit einfacher Stimmenmehrheit; Umfang der

    Denn die Beschlussmängelstreitigkeit wäre gegen die Gesellschaft zu richten, nicht gegen die Mitgesellschafter (BGH NJW 1981, S. 1041 f; Bayer in: Lutter/Hommelhoff, a.a.O., Anh zu § 47 Rz. 77; Zöllner in: Baumbach/Hueck, a.a.O., Anh § 47 Rz .163; Schmidt in: Scholz, a.a.O., § 45 Rz. 149).
  • OLG München, 11.09.2007 - 31 Wx 49/07

    Bestellung eines Notgeschäftsführers

    Es muss gewährleistet sein, dass die Vertretung während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiellrechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BayObLG NZG 2000, 41/42; BGH NJW 1981, 1041; Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 13 Rn. 29; Zöller Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 56 Rn. 13).
  • OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02

    Gesamte Gesellschaft als Adressat einer Nichtigkeitsklage; Verantwortlichkeit des

    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).

    Die Vertretungsmacht muss jedoch davon unabhängig beurteilt werden, weil zu gewährleisten ist, dass die Vertretung der Gesellschaft während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiell-rechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BGH, NJW 1981, 1041).

  • OLG Köln, 15.10.2015 - 18 U 4/15

    Wirksamkeit der Einberufung einer Gesellschafterversammlung durch den vorläufig

    Denn mag es auch zutreffen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Streit um wechselseitige Abberufungen derjenige Gesellschafter-Geschäftsführer zur Geschäftsführung der Gesellschaft und gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft im Prozess berufen ist, der beim Obsiegen der Gesellschaft zur Geschäftsführung bestellt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1980 - II ZR 51/80 -, NJW 1981, S. 1041), mag die Abberufung von C M als Geschäftsführer auch Gegenstand eines (anderen) Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesses sein und mag die Beklagte selbst bis zum Senatshinweis vom 16. Juni 2015 (vgl. Bl. 223 ff. GA) auch davon ausgegangen sein, dass sie durch Herrn C M als Geschäftsführer gesetzlich vertreten werde, so führt dies doch nicht zur gesetzlichen Vertretung der Beklagten durch Herrn C M, sondern vielmehr zur gesetzlichen Vertretung durch Herrn Q M, um dessen wirksame Bestellung die Parteien im vorliegenden Verfahren streiten.
  • OLG Jena, 25.04.2012 - 2 U 520/11
  • OLG München, 12.12.2013 - 23 U 3330/13

    Vertretung einer GmbH in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit des

  • OLG Jena, 08.01.2014 - 2 U 627/13
  • KG, 09.03.2023 - 2 U 56/19

    Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund; Beachtung eines

  • KG, 04.07.2022 - 22 W 32/22

    Notbestellung eines organschaftlichen Vertreters einer politischen Partei

  • OLG Zweibrücken, 30.08.2012 - 3 W 108/12

    Registerverfahren: Aussetzung einer Entscheidung über die Eintragung einer

  • OLG Köln, 17.02.2003 - 18 W 6/03

    Unterbrechung des Verfahrens bei Zweifeln über die Vertretungsbefugnis des

  • OLG Köln, 30.03.1999 - 22 U 143/98

    Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Beurteilung der

  • OLG München, 12.12.2013 - 23 U 3331/13

    Inanspruchnahme einer BGB -Gesellschaft wegen Unwirksamkeit von

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2009 - 17 U 142/08

    Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer GmbH in einem von ihm in seiner

  • OLG Zweibrücken, 10.10.2011 - 3 W 23/11

    Handelsregisterverfahren: Aussetzung der Eintragung des Geschäftsführerwechsels

  • VG Greifswald, 11.01.2007 - 6 A 119/05

    Rückübertragung von Flurstücken nach Enteignung - Fortbestehen einer Stiftung

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 76/99

    Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis eines Notgeschäftsführers

  • OLG Hamm, 22.02.1999 - 8 U 85/98

    Unbegründetheit einer Berufung mangels Geltendmachung von möglicherweise zur

  • OLG Jena, 19.09.2013 - 2 U 505/13
  • OLG Brandenburg, 12.06.1996 - 7 U 156/95

    Nichtige Abberufung eines Gesellschafters; Nichtigkeitsfeststellungsklage analog

  • OLG Schleswig, 14.11.1983 - 6 REMiet 5/82
  • OLG Jena, 27.12.2011 - 9 W 556/11
  • OLG Jena, 05.08.2011 - 9 W 241/11
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