Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 21.11.1980 - 1 Ss 97/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1054
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89
Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray
Dieser Rechtssatz liegt unausgesprochen auch einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde; im entschiedenen Fall hat der erkennende Senat die Verurteilung eines Angeklagten wegen Körperverletzung bestätigt, der es als Geschäftsführer einer Großhandelsfirma der Lebensmittelbranche versäumt hatte, den Rückruf einer verdorbenen, bereits ausgelieferten Ware zu veranlassen, weshalb es bei einer Reihe von Konsumenten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen war (BGH NStE Nr. 5 zu § 223 StGB - Mandelbienenstich; vgl. auch OLG Karlsruhe NJW 1981, 1054 - Reifen, mit ablehnenden Anmerkungen von Scholl NJW 1981, 2737 und Schmidt-Salzer, ES Produkthaftung, 1988 Nr. IV.2.17 (3)).Schließlich durfte der zur Schadensabwendung erforderliche Rückruf nicht deshalb unterbleiben, weil eine solche Aktion Kosten verursacht, eventuell den Ruf (das "Image") der beteiligten Firmen beeinträchtigt und zu einem Absatzrückgang sowie zu Gewinneinbußen geführt hätte; bei einer Abwägung der in Rede stehenden Belange mußten wirtschaftliche Gesichtspunkte zurücktreten: dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschäden gebührte hier der Vorrang (…vgl. Schmidt-Salzer, Produkthaftung, Bd. I: Strafrecht, 2. Aufl. Rdn. 1.332f;… Goll in Graf v. Westphalen, Produkthaftungshandbuch Bd. 1 § 45 Rdn. 22; Brinkmann in Brendl, Produkt- und Produzentenhaftung, Gruppe 1 S. 70; OLG Karlsruhe NJW 1981, 1054 - Reifen).