Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.10.1980

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   BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80   

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BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1980 - 3 StB 29, 30 u. 31/80 (https://dejure.org/1980,3470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters ergangenen Eröffnungsbeschlusses - Unterbrechung der sechsmonatigen Frist für die Verjährung der Verfolgung von Pressevergehen - Nichtigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Gerichtsentscheidungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 351
  • NJW 1981, 133
  • MDR 1981, 64
  • JR 1981, 377
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Die Annahme der Nichtigkeit setzt, unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, überdies voraus, daß eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (vgl. Kleinknecht, StPO 34. Aufl. Einl. Rdn 102 mit weiteren Hinweisen; BGHSt 10, 278, 281).

    Daß das Gesetz dem Revisionsgericht eine solche Pflicht habe auferlegen wollen, ist so wenig anzunehmen, wie eine entsprechende Pflicht zur Prüfung, ob die am Eröffnungsbeschluß beteiligten Richter ordnungsgemäß zu Mitgliedern der Strafkammer bestellt worden waren (vgl. BGHSt 10, 278, 280).

    Die Auffassung des Senats entspricht auch der inzwischen herrschenden Meinung (LG Kempten NJW 1975, 1937 [LG Kempten 10.02.1975 - 2 Qs 479/74]; OLG Bamberg OGHSt 3, 1; Kern JZ 1958, 94 [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57]; Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 95, Meyer-Goßner § 207 Rdn 37; Kleinknecht a.a.O. und vor § 22 Rdn 9; KMR-Paulus 7. Aufl. vor § 22 StPO Rdn 28 und § 207 Rdn 40; Müller-Sax (KMR) 6. Aufl. § 22 StPO Anm. 2 c; vgl. auch Schäfer a.a.O. Einl. Kap. 12 Rdn 5, Kap. 16 Rdn 9).

    Auf das Urteil BGHSt 10, 278 kann das Kammergericht sich nicht stützen.

    Auch der Umstand, daß die Sache zunächst mittels unzulässiger Einzelzuweisung durch den Geschäftsverteilungsplan an den 5. Strafsenat des Kammergerichts gekommen war, macht den Eröffnungsbeschluß vom 20. Februar 1980 lediglich fehlerhaft, aber nicht gänzlich unwirksam (vgl. BGHSt 10, 278).

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage erklärt, daß er, soweit Entscheidungen dieses Senats der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehen sollten (vgl. Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54, bei Herlan MDR 1954, 656, und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), er an ihnen nicht festhält.

    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.

  • RG, 03.05.1938 - 1 D 182/38

    1. Ist eine Falschbeurkundung auch dann nach dem § 348 Abs. 1 StGB. strafbar,

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kann allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. RGSt 72, 176, 180/181; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53, bei Dallinger MDR 1954, 400; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 54 I, S. 450).

    Wird von ihm aber nicht durch form- und fristgerechte Revision Gebrauch gemacht, so erwächst das Urteil in Rechtskraft (RGSt 72, 176, 181).

  • BGH, 23.10.1953 - 2 StR 188/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kann allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. RGSt 72, 176, 180/181; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1953 - 2 StR 188/53, bei Dallinger MDR 1954, 400; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 54 I, S. 450).
  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 283/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage erklärt, daß er, soweit Entscheidungen dieses Senats der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehen sollten (vgl. Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54, bei Herlan MDR 1954, 656, und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), er an ihnen nicht festhält.
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Das gilt namentlich für den Rechtsbegriff des Verletzten (§ 22 Nrn. 1, 2 StPO), auch in seiner Abgrenzung zu dem in anderen Vorschriften verwendeten gleichen Begriff (vgl. Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 8, Meyer § 61 Rdn 7 bis 12 mit weiteren Hinweisen), für die Frage, inwieweit Trennung und Verbindung von Strafsachen in dem einen oder anderen Stadium des Verfahrens eine Rolle spielen (vgl. BGHSt 14, 219, 222), für die, was unter der "Sache" in § 22 Nrn. 4, 5 StPO zu verstehen ist (vgl. dazu Eb.Schmidt, Lehrkommentar, Nachtragsband I (StPO) § 22 Rdn 2), wie dafür, ob und wann dienstliche Äußerungen eines Richters seinen Ausschluß nach § 22 Nr. 5 StPO bewirken (hierzu Werner Schmid in GA 1980, 285 ff).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane -

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    In der angefochtenen Entscheidung beruft sich das Kammergericht für seine gegenteilige Auffassung und für die Annahme, die Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters sei als Tätigkeit eines Nichtrichters zu behandeln, zu Unrecht auf die in BVerfGE 4, 412, 417 abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
  • LG Kempten, 10.02.1975 - 2 Qs 479/74
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    Die Auffassung des Senats entspricht auch der inzwischen herrschenden Meinung (LG Kempten NJW 1975, 1937 [LG Kempten 10.02.1975 - 2 Qs 479/74]; OLG Bamberg OGHSt 3, 1; Kern JZ 1958, 94 [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57]; Löwe/Rosenberg a.a.O., Dünnebier § 22 Rdn 95, Meyer-Goßner § 207 Rdn 37; Kleinknecht a.a.O. und vor § 22 Rdn 9; KMR-Paulus 7. Aufl. vor § 22 StPO Rdn 28 und § 207 Rdn 40; Müller-Sax (KMR) 6. Aufl. § 22 StPO Anm. 2 c; vgl. auch Schäfer a.a.O. Einl. Kap. 12 Rdn 5, Kap. 16 Rdn 9).
  • OLG Koblenz, 20.06.1968 - 1 Ss 117/68
    Auszug aus BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80
    1 St 678/52">NJW 1953, 1482, andererseits OLG Koblenz NJW 1968, 2393 [OLG Koblenz 20.06.1968 - 1 Ss 117/68]).
  • OLG Hamm, 10.11.1978 - 2 Ss OWi 2528/78
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Weil das Vorliegen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses, der den Prozessgegenstand bestimmt und die Zuständigkeit des Gerichts festlegt, eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 354), ist das Verfahren einzustellen (§ 260 Abs. 3 StPO), soweit es von diesem Mangel betroffen ist.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Die rechtliche Fehlerhaftigkeit einer richterlichen Anordnung lässt die dieser Anordnung zukommende Unterbrechungswirkung unberührt, solange die Mängel nicht so schwer wiegen, dass sie die Unwirksamkeit der Anordnung zur Folge haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 1980 - StB 29-31/80, BGHSt 29, 351, 357 f.; Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 584/96, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 7 Eröffnung 1; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205, 206; Schmid in LK-StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 9 mwN).
  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Aber auch nach dieser Auffassung kann dies nur in seltenen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn die Anerkennung einer auch nur vorläufigen Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung ihrerseits dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung krass widerspricht, und wenn eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (BGHSt 10, 278, 281; 29, 351, 352 f.; vgl. Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 105; Kühne in LR, 26. Aufl. Einl. Rdn. 114 ff.; Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO Bd. I, 2. Aufl. Rdn. 251 ff.; jew. m. w. N.).

    Denn die Annahme rechtlicher Unbeachtlichkeit einer richterlichen Entscheidung führt dazu, dass jedermann sich in jeder Verfahrenslage, auch nach Rechtskraft der Entscheidung, auf deren Unwirksamkeit berufen kann, und zwar auch außerhalb der Ordnung, die das Strafverfahrensrecht mit den ihm eigenen Kontrollmechanismen darstellt (BGHSt 29, 351, 352 f. m. w. N.).

    Jedenfalls die Bewertung gerichtlicher Zwischenentscheidungen als nichtig scheidet danach wegen der nicht hinnehmbaren Folgen, die dies für die Rechtssicherheit im Verfahren und für die geordnete Rechtspflege begründen würde, generell aus (BGHSt 29, 351, 355; 45, 58, 61 f.; Meyer-Goßner aaO Rdn. 105 b; Felsch NStZ 1996, 163, 165).

    Er litt zudem nicht an einem derart unerträglichen Rechtsfehler, dass er nach den oben genannten Grundsätzen unwirksam gewesen wäre; dies zeigt etwa die Regelung des § 338 Nr. 4 StPO, nach der selbst ein durch ein unzuständiges Gericht erlassenes Urteil allenfalls anfechtbar, nicht aber unbeachtlich ist (vgl. dazu BGHSt 29, 351, 354 f. zu § 338 Nr. 2 StPO).

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07

    Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Frage der verjährungsunterbrechenden Wirkung von unwirksamen - und nicht nur fehlerhaften - Eröffnungsbeschlüssen (BGHSt 29, 351, 357) und von nicht konkretisierten richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen (BGH NStZ 2000, 427, 428; NStZ 2004, 275).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Für die Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG aufgrund vorläufiger Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit kommt es weder auf die tatsächliche Abwesenheit des Betroffenen an, noch muss ein diesbezüglicher Irrtum der Verfolgungsbehörde unverschuldet sein (im Anschluss an BGH NStZ 1985, 545; NJW 1981, 133; entgegen OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 247 [OLG Karlsruhe 06.03.2000 - 2 Ss 163/98]; OLG Hamm NZV 2005, 491 [OLG Hamm 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04] und OLG Brandenburg NZV 2006, 100).

    Soweit sie nicht nichtig sind, tritt auch bei ihrer Fehlerhaftigkeit die Verjährungsunterbrechung ein (BGH NJW 1981, 133/134 ; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben StGB 27. Aufl. 2006 § 78 c Rn. 3).

  • OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02

    Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache

    Gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichern Entscheidung kann zwar nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1954, 400; BGHSt 29, 351 [352]; RGSt 72, 176 [180f]).

    Nach der Verfahrensordnung an sich endgültigen Entscheidungen fehlt, bei Annahme ihrer Nichtigkeit, die Maßgeblichkeit (BGHSt 29, 351 [353]); sie müssen und dürfen nicht beachtet werden.

    Es sind solche Urteile, die dem Geiste der StPO in schwerster Weise widersprechen (vgl. RGSt 40, 273; BGHSt 29, 351 [352]) und in ihren Folgen nicht hingenommen werden können (Peters, Strafprozess, 4. Aufl., 1985, § 55 I).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    (a) Nur schwerwiegende Mängel machen einen Eröffnungsbeschluss unwirksam, denn die gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kommt allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - 1 BJs 80/78 - 3, StB 29, 30 und 31/80, NJW 1981, 133 mwN; vgl. auch Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 207 StPO Rn. 23).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    cc) Jedenfalls bei der gerichtlichen Zwischenentscheidung nach § 270 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 StPO erscheint es verfehlt, deren Nichtigkeit anzunehmen (vgl. auch BGHSt 29, 351, 355 = JR 1981, 377 mit kritischer Anm. MeyerGoßner).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen

    Denn es ist ausgetragen, dass nur schwerwiegende Mängel zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids mit der Folge führen, dass im Falle des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid eine tragfähige Grundlage für eine gerichtliche Sachentscheidung fehlt, was nur in seltensten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - Ss (B) 52/2010 (84/10) -, vom 4. April 2011 - Ss (Z) 204/2011 (13/11) -, vom 16. April 2012 - Ss (B) 22/2012 (19/12 OWi) -, vom 16. Oktober 2013 - Ss (Z) 236/2013 (76/13 OWi) - und vom 18. September 2015 - Ss RS 21/2015 (30/15 OWi) - Göhler/Seitz/Bauer, a. a. O., § 66 Rn. 38; KK-OWiG/Kurz, a. a. O., § 66 Rn. 38; vgl. auch BGHSt 29, 351 ff. für den Eröffnungsbeschluss), nämlich dann, wenn der Bußgeldbescheid die Abgrenzung des Tatvorwurfs in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen nicht ermöglicht (vgl. BGHSt 23, 336 ff. - Rn. 6 nach juris; Senatsbeschluss vom 18. September 2015 - Ss RS 21/2015 (30/15 OWi) - KK-OWiG/Kurz, a. a. O., § 66 Rn. 38).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22

    Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung

    Bei der in Frage stehenden tat- und schuldangemessenen Strafe von 35 Tagessätzen für ein Massendelikt handelt es sich jedenfalls im Verhältnis zum Absehen von einer Strafe nicht um extreme Konflikte mit der materiellen Gerechtigkeit mit einem schlechthin unerträglichen Ergebnis (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 12.11.1984 - 2 BvR 1350/84; BGHSt 33, 126 (127); BGHSt 29, 351 (352); Schmitt/Meyer-Goßner, StPO, 65. Aufl. 2022, Einl. Rn. 103).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an

  • BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80

    Gerhard Härdle

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender

  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

  • LG Göttingen, 21.04.1988 - 11 Qs 103/88
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18

    Verjährungsunterbrechung bei irrtümlich angenommener Abwesenheit des Betroffenen

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 67/22

    Besorgnis der Befangenheit (Vortätigkeit des Richters: hinzutretende besondere

  • BGH, 27.05.1987 - 3 StR 112/87

    Vorwurf der Rechtsbeugung wegen Einstellung eines Bußgeldverfahrens gegen die

  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82

    Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83

    Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss

  • OLG Jena, 29.09.2009 - 1 Ss 181/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde

  • BGH, 06.04.2005 - 1 StR 60/05

    Ordnungsgemäß unterzeichneter Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis;

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20

    Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
  • OLG München, 05.03.1993 - 2 Ws 100/93

    Abgelehnter Richter; Vornahme von Handlungen; Aufschiebbare Handlungen;

  • OLG Hamburg, 17.09.1998 - 2 Ws 246/98

    Strafprozeßrecht: Kein Annahmeerfordernis der Berufung bei Einziehung neben

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

  • OLG Naumburg, 06.12.1995 - 2 Ss 375/95

    Einstellung des Verfahrens durch Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses unter

  • OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22

    Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses

  • OLG Bremen, 24.07.1989 - Ws 104/89

    Aufhebung eines Haftbefehls; Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden

  • BGH, 03.08.1982 - 1 StR 131/82

    Versagung einer Entschädigung für ein vorläufiges Berufsverbot eines grob

  • BayObLG, 05.08.1997 - 2St RR 154/97

    Schlüssige Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Täter nach vorheriger Abtrennung

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 725/84

    Von Amts wegen zu beachtendendes und zur Verfahrenseinstellung führendes

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 725/84
  • OLG Düsseldorf, 12.05.1997 - 5 Ss OWi 76/97
  • BGH, 18.01.1983 - 5 StR 746/82

    Revision aufgrund Verjährung der Strafverfolgung wegen versuchten Betrug -

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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1980 - 1 BJs 80/78   

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BGH, 16.10.1980 - 1 BJs 80/78 (https://dejure.org/1980,1613)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verfolgungsverjährung - Eröffnungsbeschluß - Ausgeschlossener Richter - Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 133
  • MDR 1981, 64
  • NStZ 1981, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    Die Annahme der Nichtigkeit setzt, unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, überdies voraus, dass eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist" (siehe Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Oktober 1980, Az: 1 BJs 80/78, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1981, S. 133 mit weiteren Verweisen; vgl. auch Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24. Januar 1984, Az: 1 StR 874/83, NStZ 1984, S. 279).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    (a) Nur schwerwiegende Mängel machen einen Eröffnungsbeschluss unwirksam, denn die gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kommt allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - 1 BJs 80/78 - 3, StB 29, 30 und 31/80, NJW 1981, 133 mwN; vgl. auch Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 207 StPO Rn. 23).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    (a) Nur schwerwiegende Mängel machen einen Eröffnungsbeschluss unwirksam, denn die gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung kommt allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1980 - 1 BJs 80/78 - 3, StB 29, 30 und 31/80, NJW 1981, 133 mwN; vgl. auch Paeffgen in SK-StPO, 4. Aufl., § 207 StPO Rn. 23).
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