Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.02.1981

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.01.1981 - 2 UF 3/79   

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https://dejure.org/1981,5555
OLG Zweibrücken, 12.01.1981 - 2 UF 3/79 (https://dejure.org/1981,5555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.01.1981 - 2 UF 3/79 (https://dejure.org/1981,5555)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. Januar 1981 - 2 UF 3/79 (https://dejure.org/1981,5555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1521
  • FamRZ 1981, 899
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80   

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https://dejure.org/1981,5708
BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80 (https://dejure.org/1981,5708)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80 (https://dejure.org/1981,5708)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 1981 - BReg. 1 Z 84/80 (https://dejure.org/1981,5708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einziehung des Erbscheins und Erteilung eines neuen Erbscheins; Einziehung des Erbscheins bei Erschütterung der Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit des Erbscheins über einen bloßen Zweifel hinaus; Nachweis der Erbberechtigung einer Person; Keine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1521 (Ls.)
  • BayObLGZ 1981, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Es hat ihn also einzuziehen, wenn es ihn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr (so) erteilen dürfte, falls es jetzt über die Erteilung zu entscheiden hätte (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1977, 59/61 f. und ständige Rechtsprechung).

    Ebenso wie dem Nachlaßgericht bei der Erteilung eines Erbscheins eine Ermittlungspflicht auferlegt ist ( § 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG), hat es auch im Einziehungsverfahren von Amts wegen zunächst über die Richtigkeit eines erteilten Erbscheins die nach Sachlage gebotenen Ermittlungen zu veranstalten, Dabei verpflichtet der Grundsatz der Amtsermittlung das Gericht regelmäßig, alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Beweise zu erheben, soweit das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung Anlaß für eine neuerliche Prüfung der Richtigkeit des Erbscheins ergeben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1977, 59/62 mit Nachw.).

  • BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 1 Z 166/76
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Es hat ihn also einzuziehen, wenn es ihn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr (so) erteilen dürfte, falls es jetzt über die Erteilung zu entscheiden hätte (BGHZ 40, 54/56 f.; BayObLGZ 1977, 59/61 f. und ständige Rechtsprechung).

    Ebenso wie dem Nachlaßgericht bei der Erteilung eines Erbscheins eine Ermittlungspflicht auferlegt ist ( § 2358 Abs. 1 BGB , § 12 FGG), hat es auch im Einziehungsverfahren von Amts wegen zunächst über die Richtigkeit eines erteilten Erbscheins die nach Sachlage gebotenen Ermittlungen zu veranstalten, Dabei verpflichtet der Grundsatz der Amtsermittlung das Gericht regelmäßig, alle zur Aufklärung des Sachverhalts dienlichen Beweise zu erheben, soweit das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung Anlaß für eine neuerliche Prüfung der Richtigkeit des Erbscheins ergeben (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1977, 59/62 mit Nachw.).

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204 und 427/429).
  • BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76

    Aufhebung einer Nachlassverwaltung; Wirksamkeit der Anordnung einer

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1976, 167/169 mit Nachw.) - zutreffend bejaht.
  • BGH, 11.07.1958 - V ZB 13/58

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Es ist aber anerkannt, daß § 415 Abs. 1 ZPO einen nicht auf das kontradiktorische Verfahren abgestellten allgemeinen Rechtsgedanken für die Beweiskraft öffentlicher Urkunden enthält (Senatsbeschlüsse vom 13.2.1975 - BReg. 1 Z 77/74 und vom 19.12.1975 - BReg. 1 Z 104/75; Keidel/Kuntze/Winkler § 12 FGG RdNr. 104, RdNr. 7, Jansen RdNr. 77, je zu § 15 FGG), der in der ZPO lediglich seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BGHZ 28, 117/119).
  • KG, 31.07.1958 - 1 AR 60/58

    Nachlaß; Nachlaßgericht; Erbe; Verrichtungen; Verschiedene Sachen

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Nicht unbestritten ist allerdings, ob das Nachlaßgericht im Rahmen seiner Ermittlungspflichten auch berechtigt (oder sogar verpflichtet) ist, Zweifel an der Richtigkeit der für die Erbscheinserteilung maßgeblichen standesamtlichen Eintragungen (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 1, hier i.V.m. § 2354 Abs. 1 Nrn. 2, 3 BGB ) selbst aufzuklären (so OLG Hamm JMBlNRW 1953, 18 f. m.Nachw.; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. RdNr. 26, Erman BGB 6. Aufl. RdNr. 1, grundsätzlich bejahend Staudinger RdNr. 14, je zu § 2356 BGB ; vgl. KG RPfleger 1959, 54/55 für Angaben in der Sterbeurkunde, die nicht an der erhöhten Beweiskraft nach § 60 PStG teilnehmen), wie das Landgericht angenommen hat, oder ob das Nachlaßgericht an den Inhalt der Personenstandsbücher und der auf sie zurückgehenden Urkunden in der Weise gebunden ist, daß es bei ernsthaftem Zweifel an deren Richtigkeit den oder die Beteiligten auf das Berichtigungsverfahren nach dem Personenstandsgesetz (vgl. § 46 a, § 47 PStG ) verweisen muß (so OLG Hamburg NJW 1952, 147/148 [OLG Hamburg 08.02.1951 - 2 W 228/50] a.E. als obiter dictum; LG Hamburg MDR 1950, 679; BGB-RGRK 12. Aufl. § 2356 RdNr. 6; Arnold RPfleger 1957, 147 und MDR 1950, 331).
  • BayObLG, 28.06.1979 - BReg. 1 Z 40/79
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204 und 427/429).
  • BayObLG, 25.11.1977 - BReg. 1 Z 94/77
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Auf Grund des gesamten Inhalts des in Frage stehenden Geburtseintrags, der schriftlichen Auskunft des Katholischen Pfarramts ... vom 17.4.1979, insbesondere aber auf Grund der vorliegenden Heiratsurkunde Nr. 2/1902 des Standesamts ... vom 9.1.1979 (vgl. § 25 PStV ) durfte das Landgericht die über die Geburt der M. gemachte "nähere Angabe" des Geburtsnamens ihrer Mutter, der Erblasserin (§ 60 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG , § 9 Abs. 1 PStV ; vgl. BayObLGZ 1977, 274/276; Massfeller/Hoffmann § 60 PStG RdNr. 7), für erwiesenermaßen falsch halten ( § 60 Abs. 2 Satz 1 PStG ; vgl. BayObLGZ 1977, 287/294).
  • BayObLG, 17.11.1977 - BReg. 1 Z 59/77
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80
    Auf Grund des gesamten Inhalts des in Frage stehenden Geburtseintrags, der schriftlichen Auskunft des Katholischen Pfarramts ... vom 17.4.1979, insbesondere aber auf Grund der vorliegenden Heiratsurkunde Nr. 2/1902 des Standesamts ... vom 9.1.1979 (vgl. § 25 PStV ) durfte das Landgericht die über die Geburt der M. gemachte "nähere Angabe" des Geburtsnamens ihrer Mutter, der Erblasserin (§ 60 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG , § 9 Abs. 1 PStV ; vgl. BayObLGZ 1977, 274/276; Massfeller/Hoffmann § 60 PStG RdNr. 7), für erwiesenermaßen falsch halten ( § 60 Abs. 2 Satz 1 PStG ; vgl. BayObLGZ 1977, 287/294).
  • BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97

    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

    Auch die Entscheidung des Amtsgerichts im Verfahren nach § 47 PStG , wonach der Eintrag im Sterbebuch des Erblassers durch Beischreibung eines Randvermerks dahingehend zu berichtigen sei, daß der Erblasser mit der Beteiligten zu 1 verheiratet war, entfaltet keine weitergehende Bindung (vgl. zur Prüfungspflicht des Nachlaßgerichts BayObLGZ 1981, 38/42).
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