Rechtsprechung
BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzpflicht der Ehefrau bei Vorspiegelung der Vaterschaft des Ehemannes vor Eheschliessung - Herbeiführung der Eheschliessung durch arglistige Täuschung - Erstattung von bereits geleisteten Unterhaltszahlungen - Schuldrechtliche Ersatzansprüche im Bereich ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Schadensersatzpflicht der Ehefrau gegenüber dem Scheinvater
- rechtsportal.de
BGB § 823, § 826 ; EheG § 29, § 33, § 37
Schadensersatzpflicht der Ehefrau wegen Vorspiegelung der Ehelichkeit eines Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vaterschaft - Täuschung über die Vaterschaft - Eheschließung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Schadensersatzpflicht der Ehefrau bei Täuschung des Ehemanns über die Vaterschaft
Papierfundstellen
- BGHZ 80, 235
- NJW 1981, 1445
- NJW 1981, 1559
- MDR 1981, 655
- FamRZ 1981, 531
- VersR 1981, 656
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.06.1967 - IV ZR 335/65
Schadensersatzforderung nach Eheaufhebung
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß im Falle der Aufhebung einer Ehe wegen Irrtums über persönliche Eigenschaften des anderen Ehegatten (§ 32 EheG) der irrende Ehegatte auf die in §§ 29 Satz 2, 37 EheG geregelten Rechtsfolgen verwiesen ist und nicht im Wege eines Schadensersatzanspruchs verlangen kann, so gestellt zu werden, als habe die Ehe nicht bestanden (BGHZ 48, 82).Der Bundesgerichtshof hat in der bereits genannten Entscheidung BGHZ 48, 82 angenommen, daß derartige Schadensersatzansprüche während des Bestehens der Ehe nicht geltend gemacht werden können und auch nach der Aufhebung der Ehe wegen Irrtums ausgeschlossen sind.
Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob bereits in der Eheschließung eine von der Beklagten durch die Täuschung bewirkte schädigende Einwirkung des Klägers auf seine Vermögenslage gesehen werden könnte (vgl. dazu BGHZ 48, 83, 86 [BGH 07.06.1967 - IV ZR 335/65]; RGSt 34, 86;… Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 263 Rdn. 160).
- BGH, 03.11.1971 - IV ZR 86/70
Ansprüche des Ehemanns wegen der Kosten eines Ehelichkeitsanfechtungsprozesses
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
So hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - entgegen einer vor allem im Schrifttum bis in die jüngste Zeit vertretenen Auffassung (…u.a.: Beitzke, Familienrecht 21. Aufl. § 12 III 3 c - S. 62 f.;… Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 17 III 3 = S. 165;… Jayme, Die Familie im Recht der unerlaubten Handlungen 1971, S. 223 ff., 268; weitere Nachweise, insbesondere der zahlreichen Beiträge von Boehmer, in BGHZ 57, 229, 231 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70] und bei Palandt/Thomas, BGB 40. Aufl. § 823 Anm. 6 f.) - Schadensersatzansprüche aufgrund ehestörenden Verhaltens sowohl gegen den anderen Ehegatten als auch gegen einen an der Ehestörung beteiligten Dritten verneint (BGHZ 23, 215; 23, 279 [BGH 06.02.1957 - IV ZR 263/56]; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; BGH NJW 1973, 991 = JZ 1973, 668 [BGH 22.02.1973 - VI ZR 172/71] m. Anm. Löwisch).Nach den genannten Grundsätzen kann ein Ehemann nicht aufgrund des Ehebruchs seiner Ehefrau, aus dem ein Kind hervorgegangen ist, von der Ehefrau oder dem am Ehebruch beteiligten Dritten nach dem Recht der unerlaubten Handlungen den Ersatz des Vermögensschadens verlangen, der ihm infolge der Scheinehelichkeit des Kindes entstanden ist (BGHZ 23, 215; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229) [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70].
Nicht der Scheinvater, sondern der Erzeuger und wahre Vater ist und war von Anfang an der Unterhaltspflichtige (BGHZ 57, 229, 235 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 - IV b ZR 535/80 = FamRZ 1981, 30).
- BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 535/80
Bereicherungsanspruch des Scheinvaters
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
Nicht der Scheinvater, sondern der Erzeuger und wahre Vater ist und war von Anfang an der Unterhaltspflichtige (BGHZ 57, 229, 235 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; Senatsurteil vom 8. Oktober 1980 - IV b ZR 535/80 = FamRZ 1981, 30).Der Übergang des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen seinen Erzeuger auf den Unterhalt leistenden Scheinvater nach § 1615 b Abs. 2 BGB schließt deliktische Ansprüche des Scheinvaters gegen Dritte ebensowenig aus wie Bereicherungsansprüche (vgl. dazu BGHZ 43, 1, 10 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63]; Senatsurteil FamRZ 1981, 30); der Anspruchsübergang ist gegebenenfalls unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen.
- BGH, 30.01.1957 - IV ZR 279/56
Schaden durch Verletzung ehelicher Pflichten
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
So hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - entgegen einer vor allem im Schrifttum bis in die jüngste Zeit vertretenen Auffassung (…u.a.: Beitzke, Familienrecht 21. Aufl. § 12 III 3 c - S. 62 f.;… Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 17 III 3 = S. 165;… Jayme, Die Familie im Recht der unerlaubten Handlungen 1971, S. 223 ff., 268;… weitere Nachweise, insbesondere der zahlreichen Beiträge von Boehmer, in BGHZ 57, 229, 231 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70] und bei Palandt/Thomas, BGB 40. Aufl. § 823 Anm. 6 f.) - Schadensersatzansprüche aufgrund ehestörenden Verhaltens sowohl gegen den anderen Ehegatten als auch gegen einen an der Ehestörung beteiligten Dritten verneint (BGHZ 23, 215; 23, 279 [BGH 06.02.1957 - IV ZR 263/56]; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; BGH NJW 1973, 991 = JZ 1973, 668 [BGH 22.02.1973 - VI ZR 172/71] m. Anm. Löwisch).Nach den genannten Grundsätzen kann ein Ehemann nicht aufgrund des Ehebruchs seiner Ehefrau, aus dem ein Kind hervorgegangen ist, von der Ehefrau oder dem am Ehebruch beteiligten Dritten nach dem Recht der unerlaubten Handlungen den Ersatz des Vermögensschadens verlangen, der ihm infolge der Scheinehelichkeit des Kindes entstanden ist (BGHZ 23, 215; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229) [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70].
- BGH, 08.01.1958 - IV ZR 173/57
Aufwendungen des Ehemannes für uneheliches Kind der Ehefrau
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
So hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - entgegen einer vor allem im Schrifttum bis in die jüngste Zeit vertretenen Auffassung (…u.a.: Beitzke, Familienrecht 21. Aufl. § 12 III 3 c - S. 62 f.;… Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 17 III 3 = S. 165;… Jayme, Die Familie im Recht der unerlaubten Handlungen 1971, S. 223 ff., 268;… weitere Nachweise, insbesondere der zahlreichen Beiträge von Boehmer, in BGHZ 57, 229, 231 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70] und bei Palandt/Thomas, BGB 40. Aufl. § 823 Anm. 6 f.) - Schadensersatzansprüche aufgrund ehestörenden Verhaltens sowohl gegen den anderen Ehegatten als auch gegen einen an der Ehestörung beteiligten Dritten verneint (BGHZ 23, 215; 23, 279 [BGH 06.02.1957 - IV ZR 263/56]; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; BGH NJW 1973, 991 = JZ 1973, 668 [BGH 22.02.1973 - VI ZR 172/71] m. Anm. Löwisch).Nach den genannten Grundsätzen kann ein Ehemann nicht aufgrund des Ehebruchs seiner Ehefrau, aus dem ein Kind hervorgegangen ist, von der Ehefrau oder dem am Ehebruch beteiligten Dritten nach dem Recht der unerlaubten Handlungen den Ersatz des Vermögensschadens verlangen, der ihm infolge der Scheinehelichkeit des Kindes entstanden ist (BGHZ 23, 215; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229) [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70].
- BGH, 04.02.1959 - IV ZR 231/58
Eheaufhebungsklage. Mitschuldantrag
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
Aufgrund des vom Kläger behaupteten Verhaltens der Beklagten hätte dieser nach § 33 EheG die Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung verlangen können (BGHZ 29, 265, 268; vgl. auch BGHZ 5, 186). - BGH, 21.02.1952 - IV ZR 120/51
Eheaufhebung. Unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
Aufgrund des vom Kläger behaupteten Verhaltens der Beklagten hätte dieser nach § 33 EheG die Aufhebung der Ehe wegen arglistiger Täuschung verlangen können (BGHZ 29, 265, 268; vgl. auch BGHZ 5, 186). - BGH, 22.02.1973 - VI ZR 172/71
Nichtvermögensschaden - Schmerzensgeld - Ehebruch
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
So hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung - entgegen einer vor allem im Schrifttum bis in die jüngste Zeit vertretenen Auffassung (…u.a.: Beitzke, Familienrecht 21. Aufl. § 12 III 3 c - S. 62 f.;… Gernhuber, Familienrecht 3. Aufl. § 17 III 3 = S. 165;… Jayme, Die Familie im Recht der unerlaubten Handlungen 1971, S. 223 ff., 268;… weitere Nachweise, insbesondere der zahlreichen Beiträge von Boehmer, in BGHZ 57, 229, 231 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70] und bei Palandt/Thomas, BGB 40. Aufl. § 823 Anm. 6 f.) - Schadensersatzansprüche aufgrund ehestörenden Verhaltens sowohl gegen den anderen Ehegatten als auch gegen einen an der Ehestörung beteiligten Dritten verneint (BGHZ 23, 215; 23, 279 [BGH 06.02.1957 - IV ZR 263/56]; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; BGH NJW 1973, 991 = JZ 1973, 668 [BGH 22.02.1973 - VI ZR 172/71] m. Anm. Löwisch). - BGH, 28.10.1964 - IV ZR 238/63
Rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
Der Übergang des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen seinen Erzeuger auf den Unterhalt leistenden Scheinvater nach § 1615 b Abs. 2 BGB schließt deliktische Ansprüche des Scheinvaters gegen Dritte ebensowenig aus wie Bereicherungsansprüche (vgl. dazu BGHZ 43, 1, 10 [BGH 28.10.1964 - IV ZR 238/63]; Senatsurteil FamRZ 1981, 30); der Anspruchsübergang ist gegebenenfalls unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen. - OLG Hamburg, 09.12.1969 - 2 U 45/69
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 584/80
Den Ersatzansprüchen steht - entgegen einer vom OLG Hamburg (MDR 1970, 507;… gleicher Ansicht offenbar auch Engel, Der Rückgriff des Scheinvaters wegen Unterhaltsleistungen 1974, S. 99, 102, 115, unter Verweisung auf Dieckmann, JuS 1969, 106 Fn. 65) vertretenen Ansicht - auch nicht entgegen, daß der Kläger vor der Anfechtung der Ehelichkeit seine fehlende Unterhaltsverpflichtung nach § 1593 BGB nicht geltend machen konnte. - BGH, 06.02.1957 - IV ZR 263/56
Schadensersatzanspruch gegen Ehebrecher
- BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 56/88
Schadensersatz bei Unterhaltszahlungen an scheineheliches Kind
Mit der Feststellung ihrer Nichtehelichkeit durch das Urteil vom 25. März 1987 stand hingegen fest, daß nicht er, sondern der Erzeuger und wahre Vater von Anfang an der Unterhaltspflichtige war (vgl. BGHZ 57, 229, 235 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; Senatsurteil BGHZ 80, 235, 240).Der erkennende Senat hat sich in BGHZ 80, 235, in einem Fall, in dem das Kind allerdings vor der Ehe gezeugt war und die Mutter den Kläger durch unzutreffende Erklärungen zur Eingehung der Ehe veranlaßt hatte, grundsätzlich auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezogen mit dem generellen Hinweis, im Bereich familienrechtlicher Beziehungen könnten schuldrechtliche Ersatzansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, durch abschließende Sonderregelungen des Familienrechts ausgeschlossen sein; nach den in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen könne ein Ehemann nicht aufgrund des Ehebruchs seiner Ehefrau, aus dem ein Kind hervorgegangen sei, von der Ehefrau oder dem an dem Ehebruch beteiligten Dritten nach dem Recht der unerlaubten Handlungen den Ersatz des Vermögensschadens verlangen, der ihm infolge der Scheinehelichkeit des Kindes entstanden sei (…a.a.O. Seite 238).
Wenn eine Ehefrau, wie im vorliegenden Fall die Beklagte, die Pflicht zur ehelichen Treue verletzt, einen Ehebruch begeht und daraus ein Kind empfängt, das bis zu einer Ehelichkeitsanfechtung als eheliches Kind des Ehemannes gilt, für das dieser sodann Unterhalt zahlt, kann er nach erfolgreicher Anfechtung der Ehelichkeit von der Ehefrau nicht nach dem Recht der unerlaubten Handlungen Ersatz des Vermögensschadens verlangen, der ihm infolge der Scheinehelichkeit des Kindes entstanden ist (Senatsurteil BGHZ 80, 235, 238).
Ein Fall des § 826 BGB kann hingegen vorliegen, wenn die Ehefrau, die bei einem Ehebruch ein Kind empfangen hat, Zweifel des Ehemannes an der Abstammung des Kindes durch unzutreffende Angaben oder durch ausdrückliches Leugnen des Ehebruchs zerstreut, wenn sie den Ehemann durch eine arglistige Täuschung oder auf andere Weise, etwa auch durch Drohung, an der Erhebung der Ehelichkeitsanfechtungsklage hindert (…BGB-RGRK/Steffen aaO; vgl. hierzu auch den in BGHZ 80, 235 ff entschiedenen Fall).
Die Revision leitet einen Schadensersatzanspruch des Klägers unter anderem aus den Grundsätzen her, die der Senat in BGHZ 80, 235 ff entwickelt hat.
In dem in BGHZ 80, 235 entschiedenen Fall hatte die damalige Beklagte das Kind vor der Ehe und nicht unter Verletzung der ehelichen Treuepflicht aus einem Ehebruch empfangen.
- OLG Nürnberg, 17.10.2002 - 8 U 1329/02
Anspruch des Ehemannes gegen die Ehefrau auf Ersatz von Unterhaltsleistungen für …
Dies entspricht der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 80, 235; BGH NJW 1990, 706).Die Verdrängung der allgemeinen Deliktsansprüche -wegen der Folgen eines begangenen Ehebruchs durch die Vorschriften des Ehe- und Familienrechts schließt aber nicht aus, daß bei Hinzutreten weiterer schädigender Umstände die besondere Deliktsregel des § 826 BGB als eine "Rechtsnorm höherer Art" zur Anwendung -kommt (so schon RG bei Warneyer 1935 Nr. 184; ebenso BGHZ 80, 235 und BGH NJW 1990, 706), wie auch das Landgericht nicht verkennt.
Bei wertender Betrachtung macht es keinen Unterschied, ob die schwangere Ehefrau ihrem (zukünftigen) Ehemann wahrheitswidrig vorspiegelt, nur er komme als Vater des Kindes in Betracht, weil sie in der fraglichen Zeit ausschließlich mit ihm geschlechtlich verkehrt habe (so der Sachverhalt in BGHZ 80 235, ähnlich im Fall OLG Karlsruhe, NJW-RR 1992, 515), durch eine Falschaussage in einem Ehelichkeitsanfechtungsverfahren die vom -Scheinvater angestrengte Anfechtungsklage zur Abweisung bringt (so im Falle RG bei Warneyer 1935 Nr. 184) oder -wie hier- Zweifel an der Vaterschaft gar nicht erst aufkommen läßt, in dem sie noch-rechtzeitig den -über längere Zeit hinweg nicht ausgeübten ehelichen Verkehr wieder aufnimmt.
Auch der Übergang des Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Erzeuger auf den Unterhalt leistenden Scheinvater nach § 1615 b Abs. 2 BGB a.F. (jetzt § 1607 Abs. 3 BGB) schließt deliktische Ansprüche des Scheinvaters gegen Dritte ebensowenig aus wie Bereicherungsansprüche (BGHZ 80, 235,"240).
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens
Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehefrau, die ein aus einem Ehebruch hervorgegangenes Kind zur Welt gebracht hat, wegen des darin liegenden ehestörenden Verhaltens weder aus dem Gesichtspunkt des Rückgriffs noch aus unerlaubter Handlung ersatzpflichtig ist (BGHZ 23, 215; 26, 217 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 173/57]; 57, 229 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 86/70]; vgl. auch BGHZ 80, 235, 239 f.).
- VG Göttingen, 29.09.1999 - 2 A 2045/96
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von …
Der Bundesgerichtshof hat insoweit entschieden, dass der das minderjährige unverheiratete Kind betreuende Elternteil durch dessen Pflege und Erziehung seine Unterhaltspflicht vollständig erfüllt (BGH, U. v. 8.4.1981, NJW 1981, 1559 [BGH 08.04.1981 - IVb ZR 584/80] ).Derartige Leistungen sind der Betreuung durch den Pflichtigen zuzurechnen (BGH, U. v. 08.04.1981, NJW 1981, 1559 [BGH 08.04.1981 - IVb ZR 584/80] ).
- OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 6 UF 59/10
Vaterschaft: Auskunftsanspruch eines rechtlichen Vaters hinsichtlich des …
Als Anspruchsgrundlage kommt unter den gegebenen Umständen nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung allein § 826 BGB i.V.m. § 242 BGB in Betracht (BGH, FamRZ 2008, 1751; FamRZ 1990, 367; FamRZ 1981, 531; OLG Oldenburg, FamRZ 1994, 651; OLG Bamberg; FamRZ 2004, 562; s. a. Staudinger/Oechsler, BGB (2009), § 826, Rzn. 441 ff.).Die Voraussetzungen hierfür wären unter anderem dann erfüllt, wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller beispielsweise nicht nur über etwaige Zweifel an seiner Vaterschaft im unklaren gelassen, sondern ihn mit falschen Angaben in seiner Annahme, der Vater des Kindes zu sein, bestärkt und ihn auf diese Weise sogar zum Eingehen der Ehe veranlasst hätte (BGH FamRZ 1990, 367; FamRZ 1981, 531), wie der Antragsteller behauptet.
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 571/80
Bereicherungsanspruch des Scheinvaters wegen unberechtigter Unterhaltsleistungen
Die in § 1615 b BGB angeordnete Legalzession des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen seinen Vater auf den Ehemann seiner Mutter, der Unterhaltsleistungen erbracht hat, hindert die Entstehung des Bereicherungsanspruchs gegen das Kind nach der gesetzlichen Konzeption im Grundsatz nicht (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1981 - IV b ZR 584/80, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - OLG Düsseldorf, 28.10.1996 - 13 W 32/96 ... Der Ehemann kann von seiner (geschiedenen) Ehefrau aufgrund eines von dieser begangenen Ehebruchs, aus dem ein Kind hervorgegangen ist, nach dem Recht der unerlaubten Handlungen nur dann Ersatz des Vermögensschadens, der ihm durch Unterhaltszahlungen an das scheineheliche Kind entstanden ist, verlangen, wenn zu dem Ehebruch eine sittenwidrig schädigende Verletzungshandlung der Ehefrau hinzutritt (BGH, NJW 1990, 706; 1981, 1445;… Göppinger/Maurer, UnterhaltsR, 6. Aufl., Rdnr. 942;… Köhler, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 1615d Rdnr. 13).
Der Anspruchsübergang ist unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen (BGH, NJW 1981, 1445 (1446);… Göppinger/Maurer, Rdnr. 942).
- OLG Bamberg, 07.05.2003 - 7 WF 73/03
Anspruch des Scheinvaters auf Bekanntgabe des Namens des leiblichen Vaters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Trier, 06.04.2001 - 32 C 61/01
Erstattung von Empfängnisverhütungskosten nach Beendigung der nicht ehelichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1980, 1520; NJW 1981, 1445; NJW 1981, 1502; NJW 1983, 1055), der sich das Gericht in vollem Umfange anschließt, besteht nämlich nach Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kein Ausgleichsanspruch für Zuwendungen, mit denen die Partner ihr gemeinsames Leben gestalten oder fördern wollten, oder für persönliche Dienste oder Opfer, die der eine Partner für den anderen erbracht hat, da die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch in wirtschaftlicher Hinsicht keine umfassende Rechtsgemeinschaft ist. - OLG Frankfurt, 20.10.1999 - 13 U 88/97
Höhe des Nettonachlasses; Lebenslanges Nießbrauchsrecht; Berechnung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erbringen des gleichwertigen Naturalunterhaltes bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit - Gleichwertigkeit des Naturalunterhaltes mit dem Barunterhalt - Bestimmung des Barunterhaltsbedarfs des Kindes - Ausrichtung des Barunterhalts an den Einkommensverhältnissen allein des ...
- rechtsportal.de
BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2, § 1610 Abs. 1
Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des Barunterhaltsbedarfs - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1559
- MDR 1981, 832
- FamRZ 1981, 543
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe …
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80
Wie der Senat mit Urteil vom 2. Juli 1980 (IV b ZR 519/80 - NJW 1980, 2306 = FamRZ 1980, 994) dargelegt hat, stellt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB klar, daß der das minderjährige unverheiratete Kind betreuende Elternteil durch dessen Pflege und Erziehung in der Regel seine Unterhaltspflicht vollständig erfüllt und die damit erbrachten Fürsorgeleistungen den Barleistungen des anderen Elternteils grundsätzlich gleichwertig sind.Wie der Senat in dem Urteil vom 2. Juli 1980 a.a.O. ausgeführt hat, kann es weder für die Erfüllung der Unterhaltspflicht noch für die Gleichwertigkeit der elterlichen Leistungen ausschlaggebend sein, in welcher Weise und zu welchen Zeiten die Mutter das Kind pflegt und erzieht.
Wenn der Elternteil, der das Kind pflegt und erzieht, über eigenes Einkommen verfügt, so ist er gleichwohl jedenfalls dann nicht zum Barunterhalt verpflichtet, wenn der andere Elternteil leistungsfähig ist und mindestens ebenso hohe Einkünfte hat (Senatsurteil vom 2. Juli 1980 aaO).
Für derartige Fälle hat der Senat schon mit dem Urteil vom 2. Juli 1980 a.a.O. den Weg zu einer Bemessung des Barunterhalts nach dem Einkommen des nicht sorgeberechtigten Elternteils beschritten.
- BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 573/80
Haftung der Eltern für Kindesunterhalt; Inanspruchnahme des betreuenden …
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80
Mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Januar 1981 (IV b ZR 573/80) hat der Senat bestätigt, daß sich an dieser Gleichwertigkeit durch die Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils grundsätzlich nichts ändert, solange dieser die Kindesbetreuung weiterhin in vollem Umfange wahrnimmt. - BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77
Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld
Auszug aus BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80
Schließlich hält sich die vom Berufungsgericht vorgenommene Anrechnung des hälftigen Kindergeldes im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 70, 151, 154) [BGH 21.12.1977 - IV ZR 4/77].
- BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89
Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen …
Hat indessen der andere Ehegatte nur wesentlich geringere Einkünfte, so daß seine Inanspruchnahme zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führen würde, kann eine andere Regelung in Betracht kommen (Senatsurteile vom 26. Oktober 1983; vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80 = FamRZ 1980, 994, 995; vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 = FamRZ 1981, 347, 348; vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544;… BGH Urteil vom 23. Januar 1980 aaO.).Es trifft zwar zu, daß die Betreuung, die ein Elternteil minderjährigen Kindern gewährt, grundsätzlich gleichwertig ist mit dem von dem anderen Elternteil zu leistenden Barunterhalt (Senatsurteil vom 8. April 1981 aaO. m.w.N.).
- BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Eine durch sie geleistete Betreuung kann sich folglich insoweit auch nicht als naturale Erfüllung einer sie treffenden Unterhaltspflicht darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - (NJW 1981, 1559 )). - BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94
Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt …
Lebt ein minderjähriges Kind, wie hier der Kläger, bei dem einkommenslosen Elternteil und wird von ihm versorgt und betreut, so bestimmt sich seine Lebensstellung grundsätzlich nach den Einkommens- (und Vermögens-)Verhältnissen des anderen, barunterhaltspflichtigen Elternteils (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544;… vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - BGHR BGB § 1610 Abs. 1, Abkömmling 1;… vom 23. November 1988 - IVb ZR 2O/88 = BGHR BGB § 1610 Bemessungsgrundlage 1;… auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1610 RdNr. 5, 8, 9;… Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. § 1610 RdNr. 2).
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84
Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - FamRZ 1981, 543, 545 m.w.N.) richtet sich der Bedarf des minderjährigen Kindes allein nach den Einkommensverhältnissen des Barunterhalt leistenden Elternteils, wenn die Einkünfte beider Eltern sich im mittleren Bereich halten und das Einkommen des Naturalunterhalt leistenden Elternteils nicht höher ist als das des anderen.In seinem Urteil vom 8. April 1981 (a.a.O. FamRZ 1981, 543) hat der Senat der Sache nach nichts anderes gemeint, sondern ausgeführt, daß die Ausbildungsvergütung, die das damals klagende Kind bezog, dessen Bedürftigkeit mindere.
- BGH, 15.03.2023 - VII ZB 68/21
Anspruch des einem dem pfändenden Gläubiger gleichstehenden minderjährigen Kind …
Die Unterhaltspflicht wird durch die Gewährung von Naturalunterhalt vollständig erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80, MDR 1981, 832, juris Rn. 8;… Urteil vom 2. Juli 1980 - IVb ZR 519/80, NJW 1980, 2306, juris Rn. 5). - BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96
Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.
Eine durch sie geleistete Betreuung kann sich folglich insoweit auch nicht als naturale Erfüllung einer sie treffenden Unterhaltspflicht darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - ). - BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81
Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen …
Hierzu hat der Senat bereits entschieden, daß für den Barunterhaltsbedarf der Kinder aus geschiedener Ehe, die bei einem sie betreuenden sorgeberechtigten Elternteil leben, regelmäßig die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen, nicht sorgeberechtigten Elternteils maßgebend sind, wenn die Einkünfte beider Eltern sich im mittleren Bereich halten und das Einkommen des Naturalunterhalt gewährenden Elternteils nicht höher ist als das des anderen (vgl. Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - FamRZ 1981, 543, 545 m.w.N. zum Meinungsstand). - BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82
Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung …
Zur Bemessung des anteiligen Barunterhalts, wenn die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse des ein eheliches Kind betreuenden Elternteils erheblich günstiger sind als diejenigen des auf Barunterhalt in Anspruch genommenen anderen Elternteils (Fortführung des Senatsurteils vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - FamRZ 1981, 543).Er hat bisher entschieden, daß der Barunterhaltsbedarf eines Kindes sich jedenfalls dann nach den Einkommensverhältnissen allein des nicht sorgeberechtigten Elternteils richtet, wenn die Einkünfte beider Eltern sich im mittleren Bereich halten und das Einkommen des Naturalunterhalt gewährenden Elternteils nicht höher ist als das des anderen (Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - FamRZ 1981, 543).
- OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02
Barunterhaltspflicht beider Eltern gegenüber dem bei den Großeltern lebenden Kind
Der Naturalunterhalt wird im Regelfall auch dann dem Barunterhalt des anderen Elternteils gleichwertig erachtet, wenn der betreuende Elternteil erwerbstätig ist und sich deswegen bei der Pflege des Kindes zeitweilig der Hilfe von Verwandten bedient (BGH, NJW 1981, 1559). - BGH, 21.09.1994 - XII ZR 161/93
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung höherer Werbungskosten …
b) Das Maß des ihm zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1610 Abs. 1 BGB nach seiner von dem barunterhaltspflichtigen Beklagten abgeleiteten Lebensstellung (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 362/81 = FamRZ 1983, 473 m.w.N.;… Göppinger/Strohal, Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 657), d.h. in erster Linie nach dem maßgeblichen Einkommen des Beklagten (vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544 f unter 2 b; vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 = FamRZ 1986, 151 und vom 16. Juni 1993 - XII ZR 49/92 = FamRZ 1993, 1304, 1306), durch das zugleich dessen Leistungsfähigkeit bestimmt wird. - BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindern in Tagespflege, …
- KG, 08.05.1984 - 17 UF 5983/83
Monatlich im voraus; Monatlich; Unterhalt; Erster; Tag; Monat
- OLG Stuttgart, 29.11.1983 - 17 UF 221/83
Anspruch auf Gewährung von Unterhalt eines Kindes gegen die vom Vater geschiedene …
- BGH, 06.10.1987 - VI ZR 155/86
Bestimmung des Unterhaltsschadens; Erweiterung des Revisionsantrages
- BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98
Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten
- BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
- OLG Stuttgart, 21.07.1981 - 17 UF 91/81
Unterhaltsanspruch des Kindes in Ausbildung; Festlegung des Unterhaltsbedarfs; …
- VG Göttingen, 29.09.1999 - 2 A 2045/96
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von …
- BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 28/86
Berufung auf Leistungsunfähigkeit wegen Aufnahme einer weiteren Ausbildung
- KG, 07.09.2001 - 3 UF 9399/00
Anwendbares Recht für Unterhaltsansprüche eines im Ausland lebenden Kindes
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80
Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen …
- BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der …
- BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 9/82
Anrechnung fiktiver Einkünfte aus einer zumutbaren Beschäftigung
- OLG Stuttgart, 12.02.1982 - 15 UF 167/81
Vermögensbildung; Aufnahme von Verbindlichkeiten; Zinsleistungen; …
- OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 UF 111/85
- BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 683/80
Inhalt der Berechnung der Höhe des zu gewährenden Barunterhalts eines Kindes - …
- BGH, 23.09.1981 - IVb ZR 600/80
Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten; Zumutung einer …
- BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80
Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit …
- OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des …
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 45.84
Allein erziehende Beamte - Höhe des Ortszuschlags - Minderjähriges Kind - …
- BSG, 15.03.1988 - 11a RA 14/87
Waisenrente; Großeltern
- OLG Köln, 30.11.1982 - 4 UF 214/82
Zulassung von Tonbandaufnahmen in der mündlichen Verhandlung; Verstoß gegen das …
- OLG Koblenz, 28.07.2003 - 11 UF 510/02
Höhe des Ehegattenunterhalts bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
- OLG Stuttgart, 22.07.1983 - 15 UF 57/83
Unterhaltsgläubiger; Bemühen um Erwerbstätigkeit; Darlegungslast; …
- OLG Bamberg, 27.07.2004 - 2 UF 25/04
Voraussetzungen des familienrechtlichen Zahlungsanspruchs auf laufenden sowie …
- BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83
Klage des Kindes auf Zahlung vomn Unterhalt gegen die geschiedene Mutter - …
- OLG Hamburg, 06.05.1985 - 2 WF 21/85
Kürzung des Unterhaltsbedarfs; Volljähriges Kind; Leben bei Elternteil; …
- OLG Frankfurt, 21.04.1982 - 1 UF 56/81
- OLG Düsseldorf, 03.11.1981 - 6 UF 79/81
- OLG Frankfurt, 25.11.1986 - 3 UF 346/85
Zur einkommensmindernden Berücksichtigung der einem Elternteil entstehenden …
- OLG Hamm, 03.04.1986 - 4 UF 671/85
Wehrpflichtiger; Bestimmung des Bedarfes eines Soldaten; Unterhaltsberechtigtes …
- BGH, 21.10.1981 - IVb ZR 619/80
Hemmung der Rechtskraft - Erweiterung der Berufungsanträge - Antragstellung in …
- OLG Köln, 06.05.1993 - 10 UF 244/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 16 E 410/02
- OLG Hamburg, 26.09.1988 - 12 WF 131/88
Prozeßkostenhilfe für eine Unterhaltsklage ; Aufstockungsunterhalt nach § 1361 …
- OLG Düsseldorf, 08.08.1991 - VI UF 237/90
- OLG Düsseldorf, 04.10.1985 - 3 UF 272/84
- LG Osnabrück, 11.07.1984 - 1 S 251/84
Ermittlung des angemessenen Unterhalts für ein minderjährigen Kindes durch …
- OLG Düsseldorf, 07.04.1986 - 3 UF 147/85
- BGH, 01.02.1984 - IVb ZR 45/82
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegenüber einem arbeitslosen …
- OLG Hamburg, 23.03.1982 - 2a UF 17/81
- KG, 07.08.1981 - 17 UF 1317/81
- OLG Zweibrücken, 17.08.1981 - 2 UF 53/81