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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 Re Miet 5/80, 4 Re Miet 6/80   

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https://dejure.org/1981,396
OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 Re Miet 5/80, 4 Re Miet 6/80 (https://dejure.org/1981,396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.01.1981 - 4 Re Miet 5/80, 4 Re Miet 6/80 (https://dejure.org/1981,396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 1981 - 4 Re Miet 5/80, 4 Re Miet 6/80 (https://dejure.org/1981,396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des dem Vermieter bei Erteilung oder Versagung der Zustimmung zur Haltung eines Hundes in einem Mehrfamilienhaus zustehenden Ermessens; Befugnis des Vermieters gegenüber seinen Mietern bei mangelnder Gestattung einer zustimmungsbedürftigen Hundehaltung; ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang des dem Vermieter bei Erteilung oder Versagung der Zustimmung zur Haltung eines Hundes in einem Mehrfamilienhaus zustehenden Ermessens; Befugnis des Vermieters gegenüber seinen Mietern bei mangelnder Gestattung einer zustimmungsbedürftigen Hundehaltung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietvertragsauslegung, Tierhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1626 (Ls.)
  • MDR 1981, 406
  • DB 1981, 838
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 REMiet 5/80
    Die ergänzende Vertragsauslegung muß sich als zwingende selbstverständliche Folge aus dem ganzen Zusammenhang des Vereinbarten ergeben, so daß ohne die vorgenommene Ergänzung das Ergebnis in offenbarem Widerspruch mit dem nach dem Inhalt des Vertrages , tatsächlich Vereinbarten stehen würde (vgl. BGH NJW 63, 2071 (2075)).
  • BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.01.1981 - 4 REMiet 5/80
    1.) Die Rechtsprechung beantwortet die vom Landgericht vorgelegte Frage, ob dem Vermieter in Fällen wie dem vorliegenden bei der Versagung oder Erteilung der Zustimmung ein Ermessen schlechthin eingeräumt ist oder nicht, uneinheitlich: Während einige Gerichte die hier in Rede stehende Vertragsbestimmung eher i.S. eines Ermessens schlechthin auslegen (vgl. z.B. Landgericht Berlin, ZMH 75, 217; AG Köln, WH 78, 167; LG Hamburg, ZKR 5, 41), wird in Richtung auf ein gebundenes Ermessen andererseits vertreten, der Vermieter dürfte die Zustimmung nur versagen , sofern gewichtige Gründe einer Zustimmung entgegenstehen (vgl. AG Dortmund, WM 73, 67).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Daher ist ein formularmäßiges Tierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt, das wie die hier in Rede stehende Klausel eine Ausnahme nur für Ziervögel und Zierfische, hingegen nicht für andere Kleintiere vorsieht, nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (vgl. Blank, aaO, S. 732; Kinne, aaO; Knops, aaO, Rdnr. 31; Kraemer, aaO, Rdnr. 1039; Wüstefeld, jurisPR-MietR 4/2007 Anm. 2; dies übersieht OLG Hamm, WuM 1981, 53 = ZMR 1981, 153; ebenso MünchKommBGB/Schilling, aaO, § 535 Rdnr. 94).

    Gemäß anderer Auffassung ist es dagegen zu verneinen; danach ist die Haltung von Haustieren nur mit der Erlaubnis des Vermieters zulässig, auf die kein Anspruch besteht, deren Versagung aber im Ausnahmefall treuwidrig (§ 242 BGB) sein kann (OLG Hamm, WuM 1981, 53, 54 = ZMR 1981, 153, 154; LG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 585; Emmerich, aaO, Rdnr. 28 f.; Kraemer, aaO, Rdnr. 1038, 1041; Erman/Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 541 Rdnr. 6).

  • AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15

    Darf Toby bleiben?

    Dies ergibt sich bereits aus § 241 Abs. 2 BGB (Blank NJW 2007, 729, 732 unter Hinweis auf LG Mannheim NJW 1984, 59; LG Mannheim ZMR 1992, 545; AG Bückeburg NJW-RR 2000, 376 und m.w.N.; Blank NZM 1998, 5, 9; a.A. LG Braunschweig, Urteil vom 07. Januar 1988 - 7 S 204/87 -, juris; OLG Hamm, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 13. Januar 1981 - 4 REMiet 5/80, 4 REMiet 6/80 -, Rn. 8, juris; LG Köln, Urteil vom 11. Februar 1994 - 6 S 189/93 -, juris; LG Köln, Urteil vom 04. Februar 2010 - 6 S 269/09 -, Rn. 22, juris).
  • LG Köln, 04.02.2010 - 6 S 269/09

    Unterschiedliche Beurteilung des Ermessensspielraums eines Vermieters bzgl.

    Die Regelung der Tierhaltung in § 25 des Mietvertrages ist insgesamt wirksam, da sie die Haltung von Kleintieren ohne besondere Gestattung zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 340/06, WuM 2008, 23 ff) und auch für die Zustimmung zur Haltung sonstiger Haustiere, insbesondere von Hunden und Katzen kein Schriftformerfordernis aufgestellt worden ist (vgl. Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 13.1.1981, WuM 1981, 53 ff.).

    Nach anderer Auffassung (vgl. z.B. OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 13.1.1981 WuM 1981, 53 ff; LG Köln NJW 1994, 185 ff ) ist der Vermieter in seiner Entscheidung, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will, auch dann frei, wenn er wie hier, in der Wohnanlage bereits andere Hunde geduldet hat (s.a. LG Berlin NZM 1999, 455).

  • LG Krefeld, 08.11.2006 - 2 S 46/06

    Tierhaltung

    Eine solche formularmäßige Regelung ist nach ganz herrschender Auffassung grundsätzlich wirksam, wenn - wie hier - Kleintiere wie Ziervögel und Zierfische von dem Verbot ausgenommen sind und für die Zustimmung kein Schriftformerfordernis aufgestellt wird (vgl. nur Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 13.01.1981, WuM 81, 53 f; Blank, NZM 98, 5, 8 m.w.N.).
  • LG Köln, 18.03.2010 - 6 S 269/09

    Zustimmungserfordernis bei Hundehaltung

    Die Regelung der Tierhaltung in § 25 des Mietvertrages ist insgesamt wirksam, da sie die Haltung von Kleintieren ohne besondere Gestattung zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007, VIII ZR 340/06, WuM 2008, 23 ff) und auch für die Zustimmung zur Haltung sonstiger Haustiere, insbesondere von Hunden und Katzen kein Schriftformerfordernis aufgestellt worden ist (vgl. Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 13.1.1981, WuM 1981, 53 ff.).

    Nach anderer Auffassung (vgl. z.B. OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 13.1.1981 WuM 1981, 53 ff; LG Köln NJW 1994, 185 ff ) ist der Vermieter in seiner Entscheidung, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will, auch dann frei, wenn er wie hier, in der Wohnanlage bereits andere Hunde geduldet hat (s.a. LG Berlin NZM 1999, 455).

  • AG Köln, 09.08.2012 - 210 C 103/12

    Eine Katze darf gehalten werden

    Diese Auffassung wurde und wird zwar in der Rechtsprechung vertreten (vgl. insbesondere OLG Hamm WuM 1981, 53 f.).
  • LG Karlsruhe, 04.02.2002 - 5 S 121/01

    Wohnraummietvertrag: Erlaubnis zur Hundehaltung

    Der vertragsimmanente Erlaubnisvorbehalt rechtfertigt sich daraus, dass sich bei Hunden die Gefahr der Gefährdung oder auch nur der Belästigung von Mitbewohnern im Haus oder von Nachbarn wegen der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens nie ganz ausschließen lässt (vgl. OLG Hamm OLGZ 1981, 74 (77); LG Konstanz DWW 1987, 196; Kraemer, in: Bub / Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III. A, Rn. 1038; Emmerich, in: Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, §§ 535, 536, Rn. 95; zur Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens etwa BGHZ 67, 129 (132 f.)).
  • AG Köln, 25.10.2012 - 222 C 205/12

    Einordnung von Katzenhaltung als vertragsgemäßen Gebrauch bei einem

    Gemäß anderer Auffassung ist es dagegen zu verneinen; danach ist die Haltung von Haustieren nur mit der Erlaubnis des Vermieters zulässig, auf die kein Anspruch besteht, deren Versagung aber im Ausnahmefall treuwidrig (§ 242 BGB) sein kann (OLG Hamm, WuM 1981, 53, 54 = ZMR 1981, 153, 154; LG Karlsruhe, NJW-RR 2002, 585; Emmerich, a.a.O., Rdnr. 28 f.; Kraemer, a.a.O., Rdnr. 1038, 1041; Erman/Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 541 Rdnr. 6).
  • AG Köln, 12.01.2012 - 210 C 350/11

    Halten eines Hundes der Rasse Cocker Spaniel in einer Mietwohnung als

    Ob eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt worden ist, spielt dabei auch nach der Rechtsprechung des BGH keine Rolle; vielmehr erteilt der BGH der Auffassung, die eine Haltung von Haustieren von der Erlaubnis des Vermieters macht, so z.B. auch der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamm (WuM 1981, 53), in der o.g. Entscheidung eine Absage.
  • AG Hameln, 17.12.1993 - 23 C 380/93

    Unterlassungsklage des Vermieters; Vertragswidriger Gebrauch; Gebrauch der

    Er muss die Erlaubnis erteilen, sofern er keine hiergegen sprechenden schwerwiegenden Gründe hat (Sternel, aaO., Rdn. 204 m.w.N. in Rdn. 8; derselbe, Mietrechtsaktuell, 2. Aufl., Rdn. 84 mit Hinweis auf BayObLG, NJW 1981 1275 und OLG Hamm, NJW 1981, 1626 ).
  • AG Frankfurt/Main, 13.02.1998 - 33 C 4082/97

    Haltung von Hunden (Pitbull-Terrier)

  • AG Köln, 24.06.1997 - 216 C 58/97

    Zustimmung zur Hundehaltung

  • LG Lüneburg, 06.02.2008 - 6 S 120/07
  • LG Berlin, 02.11.2000 - 62 S 306/00
  • AG Leonberg, 17.01.1997 - 5 C 836/96

    Zustimmung zur Hundehaltung

  • LG Freiburg, 01.09.1994 - 3 S 240/93

    Schriftformklausel im Mietvertrag; Verbot der Tierhaltung mit

  • AG Köln, 09.10.1996 - 219 C 227/96

    Zustimmung zur Haltung eines Schäferhundes

  • LG Stuttgart, 19.11.1987 - 16 S 183/87
  • LG Braunschweig, 07.01.1988 - 7 S 204/87
  • AG Hamburg-Bergedorf, 09.03.1990 - 409 C 31/90

    Gültigkeit einer Klausel zur Tierhaltung in einem Mietvertrag; Möglichkeit des

  • LG Mannheim, 11.05.1983 - 4 S 202/82

    Tierhaltung in einer Mietwohnung

  • AG Frankfurt/Main, 08.03.1988 - 33 C 3913/87
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,461
BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80 (https://dejure.org/1981,461)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1981 - 2 StR 370/80 (https://dejure.org/1981,461)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1981 - 2 StR 370/80 (https://dejure.org/1981,461)
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Lockspitzel Rauschgiftgeschäft

Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anstiftung - Agent provocateur - Strafverfolgung - Polizeispitzel

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1626
  • MDR 1981, 683
  • NStZ 1981, 394 (Ls.)
  • StV 1981, 382
  • StV 1981, 392
  • StV 1981, 599
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80

    Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80

    Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74

    Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286; Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257; s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 (1983), 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305; GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10; vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.; kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff; Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe.
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
    Ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das durch den Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels begründet sein könnte (BGH NJW 1981, 1626 ), liegt nicht vor.

    Der Einsatz polizeilicher Lockspitzel kann zur Bekämpfung des Rauschgifthandels, wie zur Bekämpfung jeder besonders gefährlichen und schwer aufzuklärenden Kriminalität, geboten und gerechtfertigt sein (BGH GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626; NStZ 1981, 70 ).

    Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des Tatverdachtes, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels und eigene, nicht fremd gesteuerte Aktivitäten des Angeklagten (BGH NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626).

    Ergibt die Wertung ein solches Gewicht des provozierenden Verhaltens des Lockspitzels, daß dadurch der Tatbeitrag des Angeklagten in den Hintergrund tritt und er so zum "Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt" (Franzheim NJW 1979, 2015) erscheint, entsteht daraus ein auf den angestifteten Täter beschränktes Strafverfolgungsverbot, das die Wirkung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses entfaltet (BGH NJW 1981, 1626 ).

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Demgegenüber vertreten Nack in KK 4. Aufl. § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 [1983], 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu

    Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 mit Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Eine erhebliche Einwirkung durch die V-Leute auf die Angeklagten im Sinne einer intensiven und hartnäckigen Beeinflussung, die nach gefestigter Rechtsprechung ein Verfahrenshindernis begründen konnte (BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 156),ist weder im Beweisantrag behauptet noch von der Revision vorgetragen.

    Daß die Angeklagten Erst- oder Gelegenheitstäter waren, kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht ausreichen, sie bei einem polizeilichen Anstoß zur Tat außer Strafverfolgung zu stellen (vgl. BGH NJW 1981, 1626).

  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

  • LG Stuttgart, 30.11.1983 - 16 KLs 187/83

    Beweiswürdigung bei Aussagen eines gesperrten V-Mannes; Tatprovokation als

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers -

  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81

    Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82

    Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung

  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches

  • BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00

    Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 22/85
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.1981 - BReg. 2 Z 107/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3822
BayObLG, 28.01.1981 - BReg. 2 Z 107/80 (https://dejure.org/1981,3822)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1981 - BReg. 2 Z 107/80 (https://dejure.org/1981,3822)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1981 - BReg. 2 Z 107/80 (https://dejure.org/1981,3822)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grenzregelung; Konstitutiv; Rechtsverhältnisse; Änderung; Dingliche Surrogation; Umlegung; Eigentumsübergang; Grundbuch; Unrichtig; Zuflurstücke

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 84

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1626 (Ls.)
  • BayObLGZ 1981, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 21.08.2012 - 3 W 90/11

    Grundbuchverfahren: Berichtigungsanspruch bei einem Wechsel der Straßenbaulast

    Der Wechsel der Straßenbaulast und der damit verbundene Eigentumsübergang von Teilflächen eines Grundstücks stellt zivilrechtlich deshalb weder eine Vereinigung nach § 890 Abs. 1 BGB noch eine Zuschreibung nach § 890 Abs. 2 BGB dar, die nach § 2 GBO die vorherige Bildung von abzuschreibenden Teilflächen oder auch nur von katastermäßig unselbständigen Zuflurstücken zur Voraussetzung hätte (vgl. auch BayObLG BayObLGZ 1981, 8 betreffend ein Grenzregelungsverfahren nach §§ 80 ff BauGB).
  • BayObLG, 17.01.1984 - BReg. 2 Z 120/83
    Das Grundbuchamt hat im Rahmen des Ersuchens der Flurbereinigungsbehörde auf Grundbuchberichtigung nicht zu prüfen, ob die zur Stellung eines derartigen Ersuchens generell befugte Behörde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens (also sowohl hinsichtlich der Einlage als auch der zugewiesenen Ersatzgrundstücke) ordnungsgemäß verfahren ist (Vergleiche BayObLG München, 1981-01-28, BReg 2 Z 107/80, BayObLGZ 1981, 8).
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