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   BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80   

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https://dejure.org/1981,1491
BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80 (https://dejure.org/1981,1491)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1981 - IVa ZR 171/80 (https://dejure.org/1981,1491)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - IVa ZR 171/80 (https://dejure.org/1981,1491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Testaments - Grundlagen des Pflichtteilsanspruchs - Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den gesetzlichen Voraussetzungen eines Erbersatzanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 290
  • NJW 1981, 1735
  • MDR 1981, 735
  • DNotZ 1983, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 133/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 171/80
    Wenn die Revision demgegenüber auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Nichtehelichengesetzes (1. Juli 1970) hinaus will, dann setzt sie sich in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage (Urteil vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 133/53 - LM BGB § 2079 Nr. 1), von der abzugehen kein Anlaß besteht.
  • BGH, 22.03.2006 - IV ZR 93/05

    Auslegung eines Testaments; Aufteilung des Nachlasses zwischen den ehelichen

    Das Pflichtteilsrecht der Kläger folgt bereits unmittelbar aus § 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 2338a Satz 2 BGB a.F. (BGHZ 80, 290, 292 f.; Urteil vom 16. September 1987 - IVa ZR 97/86 - NJW 1988, 136 unter III; MünchKomm-BGB/Leipold, 3. Aufl. § 1934a Rdn. 55).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 151/83

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber pflichtteilsberechtigten

    Ohne Rechtsverstoß nimmt das Berufungsgericht weiter an, daß die beiden ehelichen Söhne des Erblassers dessen Erben geworden seien, weil sie die Erbschaft erst nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist (§§ 1944, 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB) ausgeschlagen hätten und weil die Versäumung der Ausschlagungsfrist nicht wirksam angefochten sei (§§ 1956, 119, 121 BGB), sowie ferner, daß der anerkannte (BGHZ 85, 274, 277) nichteheliche Sohn des Erblassers infolge der Einsetzung der beiden ehelichen Söhne zu Erben gemäß § 1937 BGB von der Erbfolge ausgeschlossen sei und daher nur seinen Pflichtteil zu beanspruchen habe (vgl. BGHZ 80, 290).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 97/86

    Pflichtteils- und Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes

    Dementsprechend hat der Senat bereits in BGHZ 80, 290, 292 ausgesprochen, daß der Erbersatzanspruch nur dann entstehen kann, wenn der Berechtigte ohne die Regelungen des § 1934a BGB gesetzlicher Erbe würde.

    Der Streithelfer ist damit enterbt und hat daher gemäß § 2303 Abs. 1 BGB seinen Pflichtteil zu beanspruchen; einer besonderen Entziehung des Erbersatzanspruchs (§ 2338a S. 1 BGB) bedurfte es dazu nicht (vgl. BGHZ 80, 290, 293).

  • KG, 24.05.2017 - 6 W 100/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Wirksamkeit eines einseitigen Widerrufs eines

    1912 Nr. 117 S. 133 f.; BGH, Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 133/53, LM § 2079 Nr. 1; BGH, Urteil vom 13.5.1981 - IVa ZR 171/80, NJW 1981, 1735 Rn. 14 ff. Palandt-Weidlich a.a.O § 2079 Rn. 5; Staudinger-Otte (2013) BGB, § 2079 Rn 11; Münchener Kommentar-Leipold, BGB, 7. Auflage § 2017, Rn. 19).
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 133/00

    Voraussetzungen der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch

    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie er zur Zeit der Testamentserrichtung verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die später eingetretene Sachlage richtig überblickt hätte, im übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lass en, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (BGH NJW 1981, 1735/1736; BayObLGZ 1980, 42/50).
  • OLG Brandenburg, 27.05.1997 - 10 Wx 31/96

    Übergehen des Pflichtteilsberechtigten; Anfechtbarkeit eines Testamentes;

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  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84

    Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater;

    Aus der rechtlichen Aufnahme des nichtehelichen Kindes auch in die väterliche Familie ergab sich weiter, daß das nichteheliche Kind grundsätzlich zu den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung und zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten nach seinem Vater gehört (BVerfGE 44, 1, 2; 58, 377, 389; BGHZ 80, 290, 292).
  • OLG Frankfurt, 20.01.1995 - 20 W 21/95

    Testamentsanfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 26.03.2004 - 1Z BR 114/03

    Erbstatut und internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte -

    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die später eingetretene Sachlage richtig überblickt hätte, im Übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lassen, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (vgl. BGH NJW 1981, 1735/1736; BayObLGZ 1971, 147/151; 2000, 364/367).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16

    Zur Auslegung eines gemeinsamen Testaments von Ehegatten

    Die Prüfung ist darauf zu richten, wie der Erblasser damals verfügt haben würde, wenn er zwar hinsichtlich der Person des Pflichtteilsberechtigten die spätere Sachlage richtig überblickt hätte, im Übrigen aber diejenigen Umstände auf sich hätte wirken lassen, die ihn zur Zeit der Errichtung des Testaments zu diesem bestimmt haben (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 13.05.1981, Az. IVa ZR 171/80, BGHZ 80, 290 ff., Rn. 26; BayObLG, Beschluss vom 26.03.2004, Az. 1Z BR 114/03, Rn. 18; jeweils zitiert nach juris).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

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