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   EuGH, 07.07.1981 - 158/80   

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https://dejure.org/1981,220
EuGH, 07.07.1981 - 158/80 (https://dejure.org/1981,220)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1981 - 158/80 (https://dejure.org/1981,220)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1981 - 158/80 (https://dejure.org/1981,220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZOLLBEFREIUNGEN FÜR WAREN , DIE IM PERSÖNLICHEN GEPÄCK DER REISENDEN EINGEFÜHRT WERDEN - GELTUNGSVORAUSSETZUNGEN - URSPRUNG DER WAREN - UNERHEBLICHKEIT - AUS EINEM DRITTLAND KOMMENDER REISENDER - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Waren im Reisegepäck von aus Drittländern kommenden Reisenden ; Regelung über die Zollfreiheit von Waren ; Befreiung von landwirtschaftlichen Abschöpfungen

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1544/69 Art. 1; ; VO (EWG) Nr. 3061/78 Art. 1; ; EWG-Vertrag Art. 3; ; EWG-Vertrag Art. 6; ; EWG-Vertrag Art. 235; ; EWG-Vertrag Art. 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZOLLBEFREIUNGEN FÜR WAREN , DIE IM PERSÖNLICHEN GEPÄCK DER REISENDEN EINGEFÜHRT WERDEN - GELTUNGSVORAUSSETZUNGEN - URSPRUNG DER WAREN - UNERHEBLICHKEIT - AUS EINEM DRITTLAND KOMMENDER REISENDER - BEGRIFF - [VERORDNUNG DES RATES NR. 1544/69 IN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1886
  • NJW 1981, 2633 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.01.1976 - 60/75

    Russo / AIMA

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Es werde allerdings vorausgesetzt, daß die betreffende Norm auch tatsächlich darauf abziele, die Interessen des einzelnen Bürgers oder Unternehmens zu schützen (Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo/ΑΙΜΑ, Slg. 1976, 45).

    Die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts dürfe nur nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden (Urteil vom 21. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo/ AIMA, Slg. 1976, 45).

  • EuGH, 17.05.1972 - 93/71

    Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Da Gemeinschaftsverordnungen im innerstaatlichen Bereich unmittelbar anwendbar seien, müßten die nationalen Gerichte die sich aus einem Verstoß gegen eine solche Verordnung für widersprechende mitgliedstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergebende Unwirksamheit von Amts wegen beachten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287).

    Daraus folge dann in der Regel, daß sich der durch die Vorschriften begünstigte Bürger vor den nationalen Gerichten zur Durchsetzung persönlicher Ansprüche, die sich aus dieser Norm ergäben, auf die Bestimmung berufen könne (Urteile vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287, vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil,.

  • EuGH, 19.05.2017 - C-199/16

    Nianga

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Hand gegeben wird." (ABl. 1978, C 199/16, 18).
  • EuGH, 06.05.1980 - 152/79

    Lee

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Das Gemeinschaftsrecht gebiete ohnehin nicht, wie der Gerichtshof festgestellt habe, daß in allen Fällen ein umfassender gerichtlicher Rechtschutz vor den nationalen Gerichten bestehe (Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 152/79, Lee/Landwirtschaftsminister, Slg. 1980, 1495).
  • EuGH, 19.10.1977 - 124/76

    Moulins Pont-à-Mousson / ONIC

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Der Gerichtshof habe entschieden, daß der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz Bestandteil des Gemeinschaftsrechts sei (Urteile vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel u. a./HZA Hamburg, Slg. 1977, 1753, sowie in den verbundenen Rechtssachen 124/76 und 20/77, S.A. Moulins et Huileries u. a./ ONIC, Slg. 1977, 1795).
  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 20. Juli 1954, 1 BvR 459/52 u. a. - Investitionshilfefall - Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 4, S. 7) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. August 1968, VII C 122/66, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Band 30, S. 191) verstießen wirtschaftslenkende Gesetze, die im Interesse einzelner Gruppen erlassen würden und die die Wettbewerbslage veränderten, gegen den Gleichheitssatz, wenn sie nicht durch das öffentliche Wohl geboten seien und schutzwürdige Interessen anderer willkürlich verletzt würden.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 20. Juli 1954, 1 BvR 459/52 u. a. - Investitionshilfefall - Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Band 4, S. 7) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. August 1968, VII C 122/66, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Band 30, S. 191) verstießen wirtschaftslenkende Gesetze, die im Interesse einzelner Gruppen erlassen würden und die die Wettbewerbslage veränderten, gegen den Gleichheitssatz, wenn sie nicht durch das öffentliche Wohl geboten seien und schutzwürdige Interessen anderer willkürlich verletzt würden.
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Der Gerichtshof habe entschieden, daß der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz Bestandteil des Gemeinschaftsrechts sei (Urteile vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77, Ruckdeschel u. a./HZA Hamburg, Slg. 1977, 1753, sowie in den verbundenen Rechtssachen 124/76 und 20/77, S.A. Moulins et Huileries u. a./ ONIC, Slg. 1977, 1795).
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Zur fünften Frage führt die Kommission aus, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes seien die nationalen Behörden verpflichtet, eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts solange anzuwenden, bis der Gerichtshof sie für ungültig erklärt habe (Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78, Granaria/ Hoofdproduktschap, Slg. 1979, 623).
  • EuGH, 19.12.1968 - 13/68

    Salgoil / Ministero del commercio con l'estero

    Auszug aus EuGH, 07.07.1981 - 158/80
    Daraus folge dann in der Regel, daß sich der durch die Vorschriften begünstigte Bürger vor den nationalen Gerichten zur Durchsetzung persönlicher Ansprüche, die sich aus dieser Norm ergäben, auf die Bestimmung berufen könne (Urteile vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287, vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil,.
  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ist es nämlich Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren für die Klagen auszugestalten, die den vollen Schutz der dem einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (Urteile vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo, Slg. 1976, 45, vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805).
  • EuGH, 14.02.1984 - 325/82

    Kommission / Deutschland

    - Der Sachverhalt, der die Kommission zur Erhebung der vorliegenden Klage bewogen hat, ähnelt dem, der das Finanzgericht Hamburg zur Vorlage eines ersten Vorabentscheidungsersuchens veranlaßt hat, das zum Urteil vom 7. Juli 1981 geführt hat (Rewe-Handelsgesellschaft Nord mbH und Rewe-Markt Steffen, Rechtssache 158/80, Slg. S. 1805).

    a) Die Kommission forderte die Bundesrepublik Deutschland wie auch alle übrigen Mitgliedstaaten mit Schreiben vom 2. Februar 1982 auf, ihre Rechts- und Verwaltungspraxis bis zum 1. April 1982 in Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofes in der vorerwähnten Rechtssache 158/80 zu bringen.

    Hält die Bundesrepublik Deutschland die Darstellung der deutschen Regelung in der Klageschrift der Kommission (1.4.) und im Tatbestand des Urteils vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80 (Slg. 1981, 1805, 1810, 1811, vorbehaltlich der mit der dritten Verordnung vom 28. September 1982 erfolgten Änderungen) für zutreffend? Sollte das nicht der Fall sein, wird die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gebeten, die einschlägige deutsche Regelung genau darzustellen.

    Hierin habe die Kommission nämlich erklärt, daß das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 158/80 das Problem der Steuerbefreiungen nicht entschieden habe, das unabhängig vom Problem der Befreiungen von den Zöllen und landwirtschaftlichen Abschöpfungen gelöst werden müsse.

    Nach dem erwähnten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 158/80 handele es sich bei der Richtlinie 69/169/EWG und späteren Richtlinien, die sie ergänzt hätten, um eine vollständige Regelung der Befreiungen der im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführten Waren.

    Der Wortlaut des erwähnten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 158/80, wonach die Richtlinie "schrittweise eine vollständige Regelung der Befreiungen der im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführten Waren von den Umsatzsteuern und den Sonderverbrauchsteuern treffen" wollte, untermauere diese Ansicht.

    Die Klägerin ist nämlich der Auffassung, der Gerichtshof habe in der erwähnten Rechtssache 158/80 eindeutig festgestellt, daß die Steuerbefreiungen bei "Stichfahrten in See" mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar seien.

    a) Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der erwähnten Rechtssache 158/80 ergebe sich, daß die Richtlinie 69/169/ EWG eine vollständige Regelung der Befreiungen von den Umsatz- und Sonderverbrauchsteuern enthalte, die die Einfuhren unversteuert bei "Stichfahrten" erworbener Waren nicht erfasse.

    Frage Nr. 1 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland führt aus, sie sei mit der Darstellung der deutschen Regelung in der Klageschrift der Kommission und im Tatbestand des Urteils vom 7. Juli 1981 (Rewe-Handelsgesellschaft Nord mbH und Rewe-Markt Steffen, Rechtssache 158/80, Slg. S. 1805) vorbehaltlich der mit der dritten Verordnung vom 28. September 1982 erfolgten Änderungen einverstanden.

    Alle diese Fälle seien den Einkäufen in Drittländern vergleichbar, bei denen es nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80 (vgl. Leitsätze 1 und 4) nicht darauf ankomme, ob die Waren mit Abgaben belastet seien.

    2 Die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die die Kommission zur Erhebung der vorliegenden Vertragsverletzungsklage bewogen haben, ähneln denjenigen, die zum einen zum Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1981 (Rewe-Handelsgesellschaft Nord mbH und Rewe-Markt Steffen, Rechtssache 158/80, Slg. 1981, 1805) und zum anderen zum Urteil des Gerichtshofes vom heutigen Tage (Rewe/Hauptzollämter Flensburg und andere, Rechtssache 278/82, Slg. 1984, 721) geführt haben.

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Ein Erwägungsgrund kann auch eine einschränkende Auslegung des Textes der Verordnung oder Richtlinie rechtfertigen (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 7. Juli 1981 - Rs 158/80 - Slg. 1981, 1805 Rdn. 13; vom 11. Juli 2006 - Rs C-13/05 - DB 2006, 1617 Rdn. 43 und 45).
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