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   BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74   

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BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74 (https://dejure.org/1980,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1980 - I C 46.74 (https://dejure.org/1980,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1980 - I C 46.74 (https://dejure.org/1980,1778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der Sicherheit durch Teilnahme an Terrorakten - Heranziehung zur Hilfeleistung zu Terrorakten gegen den eigenen Willen als Sicherheitsrisiko

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1915
  • DÖV 1981, 421
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Die Ausweisung "ahndet" nicht ein vorangegangenes Verhalten des Ausländers (BVerwGE 35, 291 [293]).

    Ist demnach der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt, so hatte die Behörde aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Umstände des Falles unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [295]; 48, 299 [301]; 59, 112 [113]).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Insbesondere hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht in BVerfGE 35, 382 (403) auf den Standpunkt gestellt, der Ausländer müsse sich persönlich auf die Zusammenarbeit mit Terrororganisationen eingelassen haben (vgl. auch Beschluß vom 24. September 1979 - 1 BvR 868/79 -).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats auch für Ausweisungen, durch die eine von dem Ausländer ausgehende Gefahr abgewendet werden soll (BVerwGE 57, 61 [65]).
  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Das Vereinsverbot stellt auf die gefährliche Zielsetzung und Organisation der Vereinigung ab und setzt im Sinne des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts eine konkrete Gefahr für die Sicherheit des Staates nicht voraus (BVerwGE 55, 175 [182]).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ist eine Differenzierung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips erforderlich (BVerwGE 45, 51 [61]).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Die im Schrifttum umstrittene Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG hat der Senat bejaht (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207 f.]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Es bedarf hier keiner Erörterung, inwieweit Funktionäre und Mitglieder einer Vereinigung vor deren Verbot in ihrer Tätigkeit für die Vereinigung geschützt sind (vgl. BVerwGE 47, 330 [351]) und welcher Schutz insoweit für Funktionäre und Mitglieder von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen besteht.
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Die spätere Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse muß dagegen bei der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung der Ausweisung auch dann, wenn der Ausländer wie hier die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen eingeht, unberücksichtigt und zunächst einer behördlichen Entscheidung über die Befristung der Wirkungen der Ausweisung (§§ 9 Abs. 2 Satz 2, 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG) überlassen bleiben (Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - DVBl. 1980, 752 = DÖV 1980, 725).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Ist demnach der Ausweisungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erfüllt, so hatte die Behörde aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Maßnahme sprechenden Umstände des Falles unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob die Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [295]; 48, 299 [301]; 59, 112 [113]).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74
    Diese Anforderungen erfüllt auch eine Anscheinsgefahr (BVerwGE 49, 36 [42 ff.]).
  • BVerwG, 28.02.1978 - I A 8.72

    Auflösung eines Ausländervereins - Verbotsgründe - Betätigungsverbot

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Wie der Senat bereits entschieden hat, fallen auch Ausweisungen zum Schutz vor Gewalttaten des politischen Terrorismus in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Es ist nicht fehlerhaft, daß die für die Sicherheit verantwortlichen Behörden unter den gegebenen Umständen damit rechneten, daß der Kläger, auch wenn er persönlich die Anwendung von Gewalt ablehnen sollte, wegen seiner hervorgehobenen Stellung möglichen Gewalttätern und ihren Helfern aus ihrer Sicht für verschiedene Hilfstätigkeiten geeignet erscheinen und von ihnen dazu herangezogen werden könnte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Das widerspricht weder dem Schutz der Vereinigungsfreiheit, soweit er Ausländern zusteht (Art. 9 Abs. 1, 2 GG; Art. 11, 16 der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, BGBl. 1952 II S. 686; §§ 1, 14, 15 VereinsG), noch dem konstitutiven Charakter eines Vereinsverbots (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Nach dem Anschlag auf die israelische Olympia-Mannschaft in München war eine neue, erheblich verschärfte Sicherheitslage entstanden, für die sich die Beklagte durch ihr früheres Verhalten nicht in ihrer Ermessensfreiheit gebunden hatte (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

    Dabei kommt es nicht darauf an, daß politisch Verfolgte gemäß § 11 Abs. 2 AuslG aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen werden dürfen und daß hier angesichts der damals gebotenen Abwehr von Terroranschlägen und der erheblichen Schäden, die diese Anschläge zur Folge haben können, solche Gründe vorlagen (BVerwGE 49, 202 [206 ff.]; Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 -).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne dieser Bestimmungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 unter Hinweis auf BVerwGE 62, 36 und Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 - und - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 75, 76) enger zu verstehen als die öffentliche Sicherheit nach allgemeinem Polizeirecht.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207]; Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 und vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Da die Rechtsstellung des Asylbewerbers nicht weiterreichen kann als die des anerkannten Asylberechtigten (Urteil vom 11. November 1980 a.a.O.), ist der Asylbewerber keinesfalls schlechthin gegen eine Ausweisung geschützt.

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Die Ausweisung setzt einen erlaubten Aufenthalt nicht voraus und darf demgemäß auch gegen einen Ausländer verfügt werden, der sich ohne erforderliche Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufhält, gemäß § 42 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 AuslG vollziehbar ausreisepflichtig ist und gemäß § 49 Abs. 1 AuslG erforderlichenfalls abgeschoben werden könnte (vgl. zur insoweit mit dem geltenden Recht übereinstimmenden Rechtslage nach dem Ausländergesetz 1965 Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76, S. 150 f. - NJW 1981, 1915).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Steht, wie dargelegt, nicht einmal dem Asylberechtigten ein lückenloses verfassungskräftiges Aufenthaltsrecht zu, sondern ist die Regelung seines aufenthaltsrechtlichen Status in gewissen Grenzen dem Ermessen des Gesetzgebers überlassen, so muß dies erst recht für den Asylbewerber gelten (vgl. auch BVerwGE 58, 352 [BVerwG 16.10.1979 - 1 C 20/75] [353]; Urteil vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 -).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22

    Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen

    Der bereits oben (Rn. 12 ff.) dargestellte Regelungsgehalt der §§ 53 ff. AufenthG setzt damit einen Voraufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet voraus, der nicht notwendigerweise legal sein muss (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 1980 - 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 76, S. 150 f. und vom 31. März 1998 - 1 C 28.97 - BVerwGE 106, 302 ).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muß sich vielmehr der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwGE 62, 36 (39 f.) im Anschluß an Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 23.75 und BVerwG 1 C 46.74 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75, S. 137 f. bzw. Nr. 76, S. 148).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 76.76

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage - Rechnen mit Anschlägen arabischer

    Wie der Senat bereits entschieden hat, fallen auch Ausweisungen zum Schutz vor Gewalttaten des politischen Terrorismus in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Angesichts der Ziele der GUPS und ihres Charakters als Hilfsorganisation palästinensischer Terrorgruppen ist es nicht fehlerhaft, daß die für die Sicherheit verantwortlichen Behörden befürchteten, der Kläger könnte an Gewaltaktionen mitwirken (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -, vom 4. Februar 1981 - BVerwG 1 C 138.79 -).

    Das widerspricht weder dem Schutz der Vereinigungsfreiheit, soweit er Ausländern zusteht, noch dem konstitutiven Charakter eines Vereinsverbots (Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 und BVerwG 1 C 23.75 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1994 - 13 S 2162/91

    Verweigerung der Einbürgerung eines Ausländers, der sich zu einer gewaltbereiten

    Die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und nach außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen und damit seine Sicherheit (BVerwG, Urt. v. 11.11.1980, NJW 1981, 1915; Urt. v. 17.4.1981, BVerwGE 62, 36/38; Urt. v. 6.12.1983, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101, S. 71; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., 1993, § 46 RdNr. 4).

    Auf die näheren Gründe, aus denen sich die genannte Gefahr herleitet, kommt es deshalb grundsätzlich nicht an, weshalb es auch ausreicht, wenn die Gefahr besteht - wobei eine Anscheinsgefahr genügt -, daß der betreffende Einbürgerungsbewerber von palästinensischen Terrorgruppen bei künftigen Aktionen eventuell auch gegen seinen Willen (bewußt oder unbewußt) zu Hilfeleistungen herangezogen werden könnte (BVerwG, Urt. v. 11.11.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 215.79

    Verspätete Meldung - Schwerwiegender Grund - Öffentliche Sicherheit - Öffentliche

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207]; Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 und vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Da die Rechtsstellung des Asylbewerbers nicht weiterreichen kann als die des anerkannten Asylberechtigten (Urteil vom 11. November 1980 a.a.O.), ist der Asylbewerber keinesfalls schlechthin gegen eine Ausweisung geschützt.

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 170.79

    Verspätete Meldung - Schwerwiegender Grund - Öffentliche Sicherheit - Öffentliche

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers bzw. Asylberechtigten - Auslegung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92

    Ausweisungsgrund; Erfüllung des Ausweisungstatbestandes; Nachrichtendienstliche

  • VG München, 07.11.2019 - M 24 K 19.1932

    Anforderungen an die Gefahrenprognose bei Ausweisung

  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93

    Erleichterte Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86 Abs 3 iVm § 85 Abs 2 S 2;

  • VG Saarlouis, 27.07.2011 - 10 K 2228/10

    Ausländerrecht: Versagungsgrund einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund Kontakten zu

  • BVerwG, 08.10.1985 - 1 B 108.85

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten -

  • BVerwG, 10.08.1982 - 1 B 76.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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