Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2655
BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79 (https://dejure.org/1981,2655)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1981 - V ZR 187/79 (https://dejure.org/1981,2655)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1981 - V ZR 187/79 (https://dejure.org/1981,2655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer behördlichen Genehmigung bei einer Auflassung - Anwendbarkeit der Genehmigungsfiktion in Schwarzkauffällen - Sinn und Zweck der Genehmigungsfiktion - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Nichtaufnahme einer Vereinbarung in das Vertragswerk

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1957
  • MDR 1981, 835
  • DNotZ 1981, 770 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Sie betraf nur den vorgelegten Vertrag und konnte sich folglich nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 GrdstVG auf die zum gewollten Vertrag erklärte Auflassung auswirken (vgl. Wöhrmann, GrdstVG § 2 Rdn. 34; Ehrenforth, GrdstVG und RSG, § 2 GrdstVG Anm. 3; Treutlein/Crusius, GrdstVG S. 16, 77; vgl. auch zum Wohnsiedlungsgesetz Senatsurteil vom 14. Mai 1958, V ZR 260/56 = LM § 4 WohnsiedlG Nr. 6).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Da hinsichtlich des Beklagten zu 1 nur eine einseitige mündliche Verhandlung stattgefunden hat, ist über die Revision des Klägers insoweit durch Versäumnisurteil zu entscheiden (BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 28.06.1968 - V ZR 77/65

    Fehlen einer gültigen Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz als

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Diesem Ergebnis steht auch nicht die zur Wohnsiedlungsgenehmigung ergangene Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1968, V ZR 77/75 = NJW 1968, 1928, der ebenfalls ein Schwarzkauf zugrunde lag, entgegen.
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Einem Rückübertragungsanspruch würde allerdings nicht ohne weiteres entgegenstehen, daß die Beklagten das Grundstück inzwischen weiterveräußert haben (vgl. BGHZ 62, 388, 393) [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72].
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Bei dem Genehmigungserfordernis handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verfügungsbeschränkung, die dem öffentlichen Interesse - Verbesserung und Kontrolle der Agrarstruktur - dient (vgl. Haegele, Beschränkungen im Grundstücksverkehr 3. Aufl. Rdn. 51; Pikalo/Bendel a.a.O. § 9 G I 1; vgl. auch BVerfGE 21, 73, 86).
  • RG, 07.12.1921 - V 141/21

    Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Die in einem zum Schein geschlossenen Kaufvertrag enthaltene Auflassungserklärung wird in der Regel zwecks Durchführung des wirklich gewollten Vertrages abgegeben, so daß insoweit § 139 2. Halbsatz BGB eingreift (vgl. RGZ 103, 295, 302; 104, 102, 296; 114, 351, 353).
  • RG, 22.02.1922 - V 508/21

    Nichtiger Grundstücksveräußerungsvertrag. ; Auflassung.

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Die in einem zum Schein geschlossenen Kaufvertrag enthaltene Auflassungserklärung wird in der Regel zwecks Durchführung des wirklich gewollten Vertrages abgegeben, so daß insoweit § 139 2. Halbsatz BGB eingreift (vgl. RGZ 103, 295, 302; 104, 102, 296; 114, 351, 353).
  • RG, 06.10.1926 - V 108/26

    1. Wird die Auflassungsvollmacht, die in einem wegen unrichtiger Angabe des

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - V ZR 187/79
    Die in einem zum Schein geschlossenen Kaufvertrag enthaltene Auflassungserklärung wird in der Regel zwecks Durchführung des wirklich gewollten Vertrages abgegeben, so daß insoweit § 139 2. Halbsatz BGB eingreift (vgl. RGZ 103, 295, 302; 104, 102, 296; 114, 351, 353).
  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch

    aa) Der Regelungszweck des § 7 Abs. 3 GrdstVG besteht darin, nach dem Ablauf einer gewissen Zeit über die Wirksamkeit des Veräußerungsgeschäftes und die Richtigkeit des Grundbuches Gewissheit zu verschaffen und damit den Rechtsfrieden zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - V ZR 187/79, NJW 1981, 1957, 1958; Beschluss vom 5. Februar 1998 - V ZR 115/97, juris; Senat, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 6/13, DNotZ 2014, 708 Rn. 11).

    Da gutgläubige Dritterwerber durch die Gutglaubensvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohnehin ausreichend geschützt sind (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - V ZR 187/79, NJW 1981, 1957, 1958), dient die Vorschrift vor allem dem Rechtsfrieden im Verhältnis zwischen den Parteien des genehmigungsbedürftigen Geschäfts.

    Soweit der Bundesgerichtshof für eine solche Fallkonstellation formuliert hat, die Parteien hätten "bewusst die Unwirksamkeit der Genehmigung veranlasst" (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - V ZR 187/79, NJW 1981, 1957, 1958), ist dies - wie die Rechtsbeschwerde zutreffend hervorhebt - ungenau.

    In der Regel dient eine sogenannte Schwarzkaufabrede ohnehin nicht dazu, einen bestehenden Versagungsgrund zu verschleiern (vgl. auch den Sachverhalt BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - V ZR 187/79, NJW 1981, 1957 f.).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 5/20
    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1981 (NJW 1981, 1957) habe im Ergebnis keine Genehmigung zugrunde gelegen, weil nur für einen tatsächlich nicht gewollten Scheinvertrag eine Genehmigung beantragt worden sei.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1981 (V ZR 187/79, - NJW 1981, 1957) verhalte sich zu dieser Frage nicht, weil ihr kein Fall der Rücknahme einer erteilten Genehmigung zugrunde gelegen habe.

    Im Hinblick auf die mit der Einführung der Vorschrift bezweckte Rechtssicherheit könne es keinen Unterschied machen, ob die Parteien es versäumt hätten, eine Genehmigung einzuholen, oder ob sie bewusst die Unwirksamkeit der Genehmigung veranlasst hätten (BGH NJW 1981, 1957 Rn. 19 - juris).

    Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit der Genehmigung durch die Parteien des Rechtsgeschäfts bewusst herbeigeführt worden ist (BGH NJW 1981, 1957 Rn. 19 - juris).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1981 (NJW 1981, 1957) habe im Ergebnis keine Genehmigung zugrunde gelegen, weil nur für einen tatsächlich nicht gewollten Scheinvertrag eine Genehmigung beantragt worden sei.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1981 (V ZR 187/79, - NJW 1981, 1957) verhalte sich zu dieser Frage nicht, weil ihr kein Fall der Rücknahme einer erteilten Genehmigung zugrunde gelegen habe.

    Im Hinblick auf die mit der Einführung der Vorschrift bezweckte Rechtssicherheit könne es keinen Unterschied machen, ob die Parteien es versäumt hätten, eine Genehmigung einzuholen, oder ob sie bewusst die Unwirksamkeit der Genehmigung veranlasst hätten (BGH NJW 1981, 1957 Rn. 19 - juris).

    Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit der Genehmigung durch die Parteien des Rechtsgeschäfts bewusst herbeigeführt worden ist (BGH NJW 1981, 1957 Rn. 19 - juris).

  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von

    aa) Nach dieser Vorschrift gilt ein gemäß § 2 GrdstVG genehmigungsbedürftiges Veräußerungsgeschäft als genehmigt, wenn der Erwerber ohne die dem Grundbuchamt nachzuweisende Erteilung der Genehmigung (§ 7 Abs. 1 GrdstVG) in das Grundbuch eingetragen und die Eintragung nicht innerhalb einer Jahresfrist (bspw. durch Eintragung eines Widerspruchs oder einen Antrag auf Grundbuchberichtigung) angegriffen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - V ZR 187/79, NJW 1981, 1957, 1958).

    § 7 Abs. 3 GrdstVG bestimmt jedoch, dass das mit der Kontrolle des Grundstücksverkehrs gesicherte öffentliche Interesse nach Ablauf eines Jahres seit Eintragung der Rechtsänderung hinter das Interesse des Verkehrs an der Gewissheit über die Wirksamkeit des Veräußerungsgeschäfts und an der Richtigkeit des Grundbuchs zurücktritt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - V ZR 187/79, NJW 1981, 1957, 1958).

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2013 - 21 U 107/12

    Auslegung eines Schuldbeitritts

    Ergibt sich, wie hier, der Inhalt aus der zur Genehmigung vorgelegten Vertragsurkunde, auf die der Genehmigungsvermerk aufgebracht wurde, ist mangels einer Unklarheit oder Regelungslücke kein Raum für eine vom Wortlaut abweichende Auslegung anhand außerhalb des schriftlich festgelegten liegender Umstände, wie einer abweichenden Vorstellung der Vertragsparteien (vgl. hierzu BGH NJW 1981, 1957, 1958).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2005 - 4 U 100/05

    Durch deklaratorisches Schuldanerkenntnis ausgeschlossene Einwendungen;

    In der von Heinrichs zum Beleg für die vertretene Auffassung zitierten Entscheidung (BGH NJW 1981, 1957) hat der BGH zur Frage der Wirksamkeit der dort streitigen Grundstücksverkehrsgenehmigung als solcher nur im Hinblick auf die Fiktion des § 7 Abs. 3 GrdstVG Stellung genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht