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   BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81   

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https://dejure.org/1981,952
BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81 (https://dejure.org/1981,952)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1981 - 5 StR 175/81 (https://dejure.org/1981,952)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1981 - 5 StR 175/81 (https://dejure.org/1981,952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerruflichkeit der richterlichen Entscheidung über den Wegfall eines Schöffen - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Anfechtbarkeit des Widerrufs der Entbindung eines Schöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 49, § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 149
  • NJW 1981, 2073
  • MDR 1981, 778
  • NStZ 1981, 399
  • StV 1981, 396
  • JR 1982, 255
  • JR 1982, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass von den vorstehenden Maßstäben, nach denen für die Gerichtsbesetzung die Verhinderung eines Schöffen am tatsächlichen und nicht (auch) am ordentlichen Sitzungstag maßgeblich ist, die Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Gerichtsbesetzung bei einer (vorherigen) Entbindung eines am Sitzungstag tatsächlich nicht (mehr) verhinderten Schöffen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11) nicht berührt wird.

    An seine Stelle tritt gemäß §§ 49, 77 Abs. 1 GVG derjenige Hilfsschöffe, der an bereitester Stelle auf der Schöffenliste steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 54 Rn. 18).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 -, BGHSt 30, 149 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82 -, BGHSt 31, 3 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 ; Urteil des 5. Strafsenats vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 -, BGHSt 47, 220 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 -, BGHSt 59, 75 ; Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

    (Im Anschluß an BGHSt 30, 149 [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81]).

    § 336 Satz 2 StPO findet hier keine Anwendung, denn nach § 54 Abs. 3 GVG ist nur die Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung unanfechtbar, nicht aber deren Widerruf (BGHSt 30, 149, 150) [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81].

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der oben genannten Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 30, 149 ff [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81], nach der die Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung an einem bestimmten Sitzungstag nach Eingang bei der Schöffengeschäftsstelle nicht mehr widerrufen werden kann.

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82

    Schöffe - Verhinderung - Entbindung - Schöffenamt - Hinderungsgrund -

    Nach § 54 Abs. 3 GVG ist zwar die Entbindung des Schöffen unanfechtbar, nicht aber deren Widerruf (BGHSt 30, 149, 150).

    Der Schöffe F. war nicht der gesetzliche Richter; auch ein Wegfall der Verhinderung änderte daran nichts (BGHSt 30, 149, 150).".

  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Die Anordnung, daß ein Schöffe in der Schöffenliste zu streichen sei, wird mit ihrem Eingang bei der Schöffengeschäftsstelle unwiderruflich (BGH Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt NJW 1981, 2073 - MDR 1981, 278 = NStZ 1981, 399).
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