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   OLG Koblenz, 05.02.1981 - 1 Ss 46/81   

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OLG Koblenz, 05.02.1981 - 1 Ss 46/81 (https://dejure.org/1981,2795)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1981 - 1 Ss 46/81 (https://dejure.org/1981,2795)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1981 - 1 Ss 46/81 (https://dejure.org/1981,2795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2074
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Nürnberg, 30.04.2018 - 2 OLG 2 Ss 240/17

    Erforderlichkeit eines erneuten Hinweises auf die Folgen unentschuldigten

    Dies entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung zur erneuten Ladung bei einer Terminsverlegung (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Schleswig SchlHA 2005, 263; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380 juris Rn. 10; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

    Vorausgesetzt wäre nämlich, dass dieser über die in Bezug genommene Ladung überhaupt noch verfügt, was nicht ohne weiteres in jedem Fall unterstellt werden kann (vgl. BayObLGSt 1975, 30, 32 f.; OLG Koblenz NJW 1981, 2074).

  • OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ss 288/08

    Wiedereinsetzung; Belehrung, Kausalität, Ursächlichkeit

    Nach nahezu einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur genügt der Hinweis auf Belehrungen in einer früheren Ladung nicht (OLG Koblenz NJW 1981, 2074; ThürOLG OLG-NL 2003, 259; OLG Köln NZV 2000, 429; Meyer- Goßner a.a.O. § 323 Rdn. 3, jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 566/99

    Erneute Belehrung des Gerichts über die Folgen des Nichterscheinens in der

    Auch in diesen Fällen ist anerkannt, daß der bloße Hinweis auf die Belehrung in einer früheren Ladung nicht genügt (vgl. zu § 329 StPO: BayObLG VRS 49, 197; OLG Koblenz NJW 1981, 2074; OLG Zweibrücken, Strafverteidiger 1992, 101, 102; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 323 Rn. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 323 Rn. 3; zu § 232 StPO vgl. Senatsentscheidung vom 04.11.1994 - Ss 476/94 = Strafverteidiger 1996, 12; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 232 Rn. 6; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 232 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 06.06.2001 - 1 Ss 269/00

    Belehrung, fehlende, Berufungshauptverhandlung, Beruhen, Ladung, unwirksame,

    Zwar liegt eine ordnungsgemäße Ladung i.S.v. § 329 Abs. 1 StPO grundsätzlich auch dann nicht vor, wenn sie die nach § 323 Abs. 1 S. 2 StPO erforderliche selbständige Belehrung über die Folgen des Ausbleibens nicht enthält (OLG Koblenz, NJW 81, 2074; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 329 Rdnr. 10 m.w.Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 01.02.1996 - 1 Ss 21/96

    Zulässigkeit einer formlosen Ladung bei Verlegung des Gerichtstermins; Einhaltung

    Dies soll gewährleisten, daß sich der Betroffene über die für ihn einschneidende Möglichkeit der Verwerfung seines Rechtsbehelfs ohne Sachprüfung jederzeit im Klaren ist, und ausschließen, daß er sich, falls er die frühere Ladung nicht mehr zur Hand hat, auf andere Weise über die Folgen des Nichterscheinens informieren muß oder der Hinweis in Vergessenheit gerät (BayObLGSt 1975, 30; VRS 61, 47; Koblenz NJW 1981, 2074; VRS 53, 205 ; Karlsruhe MDR 1974, 774; Hamm VRS 57, 299 ; VRS 69, 453).
  • OLG München, 26.08.2008 - 5St RR 167/08

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Verpassen eines

    Der Hinweis auf die Belehrung in einer früheren Verhandlung genügt nicht (OLG Koblenz NJW 1981, 2074).
  • OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94

    Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen;

    Für den vergleichbaren Fall des § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO, wonach in einer ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungshauptverhandlung ebenfalls auf die Folgen des Ausbleibens als Voraussetzung einer Verwerfung des Rechtsmittels nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO hingewiesen werden muß, ist in der Rechtssprechung anerkannt, daß die Bezugnahme auf die in einer früheren Ladung enthaltene Belehrung nicht genügt (vgl. BayObLG JZ 1975, 332; OLG Koblenz NJW 1981, 2074; OLG Zweibrücken StV 1992, 101, 102; LR-Gollwitzer, StPO, 24. Auflage § 323 Rn. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Auflage § 323 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 14.11.2013 - 2 Ws 71/13

    Verwerfung der Berufung in Strafsachen wegen Ausbleibens des Angeklagten:

    Die insoweit in der Ladung zum ersten Hauptverhandlungstermin enthaltenen schriftlichen Hinweise reichen nicht aus, nicht einmal ein schriftlicher Hinweis auf die früheren Belehrungen hätte den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Ladung genügt (OLG Koblenz, NJW 1981, S. 2074).
  • OLG Hamm, 18.04.2023 - 3 RVs 14/23

    Berufungsverwerfung, ordnungsgemäße Ladung, ausreichend Belehrung

    Denn schon dem Wortlaut des § 323 Abs. 1 Satz 2 StPO lässt sich entnehmen, dass dem dort festgelegten Erfordernis nur dann genügt ist, wenn der Hinweis in der Ladung des Angeklagten zur anstehenden Berufungshauptverhandlung enthalten ist, und dass es nicht ausreicht, wenn lediglich die Ladung des Angeklagten zu einem früheren, dann verlegten Termin diesen Hinweis enthalten hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18. März 1975 - RReg. 5 St 78/75 - BayObLGSt 1975, 30, beck-online; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Februar 1981 - 1 Ss 46/81 -, NJW 1981, 2074; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage, § 323, Rdnr. 3).
  • BayObLG, 29.09.1998 - 2 ObOWi 336/98

    Belehrung nach Unterbrechung der Hauptverhandlung

    Gleiches gilt im übrigen für die Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO (vgl. BayObLGSt 1975, 30 f. = VRS 49, 197; OLG Koblenz NJW 1981, 2074) und die Verwerfung des Einspruchs gemäß § 412 StPO (vgl. OLG Bremen MDR 1968, 1031).
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