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   BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78   

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https://dejure.org/1980,273
BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78 (https://dejure.org/1980,273)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1980 - 2 AZR 980/78 (https://dejure.org/1980,273)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 (https://dejure.org/1980,273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung - Gesamtvertreter - Willenserklärung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zurückweisung einer Kündigung durch einen von mehreren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern, Vollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 174; BGB § 180

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2374
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Nach dem Urteil des Senates vom 17. August 1972 (BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB) ist bei nachgeschobenen Kündigungsgründen die Frist des § 626 Abs. 2 BGB dann gewahrt, wenn dem Kündigungsberechtigten der nachgeschobene Grund nicht länger als zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung bekannt gewesen ist.

    Kommt es aber auf die subjektive Wertung des Kündigenden nicht an, so darf auch nicht darauf abgestellt werden, ob die Umstände, die ihn zur Kündigung veranlaßt haben, zur Rechtfertigung der Kündigung ausreichen (BAG 2, 245 = AP Nr. 1 zu § 67 HGB; BAG 14, 65 = AP Nr. 50 und BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 128 m.w.N.).

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB zu geben und ob das Landesarbeitsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (vgl. nur BAG 2, 207 = AP Nr. 5 und BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe]).

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Wegen fehlender Begründung sind insoweit die Berufung und die Revision unzulässig (vgl. BAG 2, 58 [59] = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Für die Parteivernehmung nach § 448 ZPO genügt, daß die Verhandlung wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung erbracht hat (BGH, MDR 1976, 483; BGH, MDR 1965, 287; Rosenberg/Schwab, aaO).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 BGB zu geben und ob das Landesarbeitsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (vgl. nur BAG 2, 207 = AP Nr. 5 und BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Kommt es aber auf die subjektive Wertung des Kündigenden nicht an, so darf auch nicht darauf abgestellt werden, ob die Umstände, die ihn zur Kündigung veranlaßt haben, zur Rechtfertigung der Kündigung ausreichen (BAG 2, 245 = AP Nr. 1 zu § 67 HGB; BAG 14, 65 = AP Nr. 50 und BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 128 m.w.N.).
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 143/62

    Fürsorgepflicht - Kündigung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Kommt es aber auf die subjektive Wertung des Kündigenden nicht an, so darf auch nicht darauf abgestellt werden, ob die Umstände, die ihn zur Kündigung veranlaßt haben, zur Rechtfertigung der Kündigung ausreichen (BAG 2, 245 = AP Nr. 1 zu § 67 HGB; BAG 14, 65 = AP Nr. 50 und BAG 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 128 m.w.N.).
  • BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Re visionsrechtlich ist eine Vernehmung nach § 448 ZPO nur an greifbar, wenn das angefochtene Urteil erkennen läßt, daß das Gericht sich seiner Pflicht nach § 448 ZPO zu verfahren, nicht bewußt geworden ist (BAG, Urteil vom 25.7.1963, BAG 14, 266 = AP Nr. 1 zu § 448 ZPO; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeß recht, 12. Aufl., § 125 II 5 [S. 689]) oder wenn es die Voraussetzungen des § 448 ZPO falsch beurteilt hat.
  • RG, 18.02.1921 - III 354/20

    Gesamtvertretung

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Hierfür reicht es aus, wenn ein Gesamtvertreter Dritten gegenüber allein auftritt, sofern die übrigen Gesamtvertreter intern formlos ihre Zustimmung erklären (RG, RGZ 81, 323 ff. und 101, 342 ff.; Fischer, Großkommentar zum HGB, 1973, Anm. 21 zu § 125; Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, Bd. II, -8.
  • RG, 14.02.1913 - II 378/12

    Gesamtvertretung

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    255 zu § 35 und RG, RGZ 81, 325 ff.).
  • RG, 12.10.1910 - III 60/10

    Ist die Vorschrift des § 174 BGB. auf den Fall eines vom Vormunde (Pfleger)

    Auszug aus BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78
    Vormund nicht analog anzuwenden ist (vgl. Staudinger/ Dilcher, BGB, 12. Aufl., Rz 6 zu § 174 und Münchner Kommentar-Thiele, RdNr. 8 zu § 174 BGB, alle im Anschluß an das Urteil des RG vom 12.10.1910, RGZ 74, 263).
  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Es reicht aus, wenn sich der Grund der Zurückweisung aus den Umständen eindeutig ergibt und für den Vertragspartner oder die Vertragspartnerin erkennbar ist (BAG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78, juris Rn. 25; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - V ZB 5/12, juris Rn. 9).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    (3) § 174 BGB ist indes analog anzuwenden, wenn eine organschaftliche Gesamtvertretungsmacht kraft Ermächtigung eines einzelnen Organmitglieds durch die zusammen mit ihm gesamtvertretungsbefugten Organmitglieder zu einer organschaftlichen Alleinvertretungsmacht erweitert wird (vgl. BAG 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - zu B I 1 c aa der Gründe; 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BGH, 25.10.2012 - V ZB 5/12

    Beanstandung der mangelnden Vertretungsmacht und Zurückweisung des einseitigen

    aa) Eine Erklärung kann neben einer Beanstandung gemäß § 180 Satz 2 BGB auch eine Zurückweisung gemäß § 174 BGB enthalten, sofern aus ihr eindeutig hervorgeht, dass das Bestehen der Vertretungsmacht bemängelt und zugleich das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurückgewiesen wird (BeckOK BGB/Valenthin, Edition 24, § 174 Rn. 8; vgl. auch BAG, NJW 1981, 2374 f.).
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