Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.08.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1980 - IV C 24.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,139
BVerwG, 22.02.1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1980 - IV C 24.77 (https://dejure.org/1980,139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf Einleitung oder Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens - Auswirkungen der Planfeststellungsbedürftigkeit einer Straßenbaumaßnahme als präventives Verbot zu Lasten des Trägers der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 239
  • MDR 1980, 959
  • MDR 1980, 996
  • DVBl 1980, 996
  • DÖV 1980, 516
  • DÖV 1982, 631
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Aus ihren Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.] und Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.], jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Das entspricht auch, wie der Senat für das - mit dem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren insoweit vergleichbare - Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz bereits in seinem erwähnten Urteil vom 14. Dezember 1973 (a.a.O. S. 240) entschieden hat, dem im Vordergrund stehenden Zweck der Planfeststellung, mit Hilfe der formellen und materiellen Konzentrationswirkung zu einer einheitlichen, dem das Planfeststellungsrecht beherrschenden Grundsatz der Problembewältigung folgenden umfassenden Planungsentscheidung zu gelangen.

    Gegenüber einem - mangels Planfeststellungsbeschluß - rechtswidrigen Eingriff des Trägers der Straßenbaulast in materielle Rechte Dritter stehen diesen öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechts gut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - in Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 -, a.a.O. S. 243).

    Das hat der erkennende Senat - für den Bereich des Wasserrechts - bereits in seinem wiederholt angeführten Urteil vom 14. Dezember -1973 - BVerwG IV C 50.71 - (a.a.O. S. 241) erwogen, letzten Endes aber - weil seinerzeit entscheidungsunerheblich - offengelassen.

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Zu Unrecht berufe sich das Berufungsgericht für seine gegenteilige Meinung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - (BVerwGE 41, 58 [63]).

    Aus ihren Regelungsgehalt muß sich ergeben, daß die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, daß der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlaß einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [64 f.] und Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 - in BVerwGE 44, 235 [239 f.], jeweils mit weiteren Hinweisen).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung soll die Verwaltung binden, ist aber kein Rechtstitel zur Abwehr von Rechtsansprüchen des Bürgers gegen die Verwaltung (so Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. November 1974 - 1 BvR 32/68 - in BVerfGE 38, 175 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68] [184]).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Er hat ferner im Rahmen des luftverkehrsrechtlichen Verfahrens auf Erteilung einer Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze anerkannt, daß die Mißachtung des den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden insoweit zustehenden Rechts auf Verfahrensbeteiligung eine luftverkehrsrechtliche Genehmigung nicht nur objektiv rechtswidrig macht, sondern die davon betroffenen Selbstverwaltungskörperschaften auch in einem subjektiven (Verfahrens-)Recht verletzt mit der Folge, daß die luftverkehrsrechtliche Genehmigung allein um dieses Verfahrensmangels willen auf Anfechtung der Selbstverwaltungskörperschaft hin der Aufhebung unterliegt (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [137]; Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 13.78 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 8 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    In Anwendung dieser Grundsätze hat der erkennende Senat beispielsweise für bestimmte enteignungsrechtliche Verfahrensvorschriften eine derartige subjektivrechtliche Schutzfunktion angenommen (Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 41.67 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 106).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Dem ist mit in der Sache übereinstimmenden Erwägungen der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - für das personenbeförderungsrechtliche Planfeststellungsverfahren - in seinem Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - (Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [5]) gefolgt.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Denn einer behördlichen Einschreitensermächtigung entspricht ein Anspruch Dritter auf eine fehlerfreie Ermessensausübung oder - im Einzelfall durch eine Ermessensreduzierung auf Null - auf einen direkten Einschreitensanspruch nur dann, wenn die Einschreitensermächtigung im Sinne drittschützender Vorschriften zumindest auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - in BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69] [113]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - in BVerwGE 39, 235 [236]).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72

    (Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Gegenüber einem - mangels Planfeststellungsbeschluß - rechtswidrigen Eingriff des Trägers der Straßenbaulast in materielle Rechte Dritter stehen diesen öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-)Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechts gut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 36.72 - in Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 68; Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 50.71 -, a.a.O. S. 243).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 40.75

    Vorliegen wesentlicher Erweiterungen und Änderungen - Verneinung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Der Senat hat schließlich entschieden, dieses Recht der Selbstverwaltungskörperschaften auf Beteiligung am luftverkehrsrechtlichen Verfahren könne nicht nur dadurch verletzt sein, daß ihnen die nach Lage der Dinge gebotene Beteiligung an einem von der Genehmigungsbehörde durchgeführten Genehmigungsverfahren vorenthalten oder verkürzt werde, sondern ebenso auch dadurch, daß die Genehmigungsbehörde eine objektiv genehmigungspflichtige Maßnahme rechtswidrig für nicht genehmigungsbedürftig erkläre und die Gemeinde oder den Gemeindeverband auf diese Weise von der Möglichkeit ausschließe, ihre durch das Beteiligungsrecht geschützten materiellen Interessen in dem gebotenen Genehmigungsverfahren geltend zu machen (Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 40.75 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 11 S. 21 [27]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77
    Denn einer behördlichen Einschreitensermächtigung entspricht ein Anspruch Dritter auf eine fehlerfreie Ermessensausübung oder - im Einzelfall durch eine Ermessensreduzierung auf Null - auf einen direkten Einschreitensanspruch nur dann, wenn die Einschreitensermächtigung im Sinne drittschützender Vorschriften zumindest auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (vgl. Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 - in BVerwGE 11, 95 [97]; Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - in BVerwGE 37, 112 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69] [113]; Urteil vom 7. Januar 1972 - BVerwG IV C 49.68 - in BVerwGE 39, 235 [236]).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Eine Rechtsverletzung der Kläger ist folglich ausgeschlossen; denn selbständig durchsetzbare Verfahrenspositionen vermittelt das UVP-Gesetz einem von einem UVP-pflichtigen Vorhaben Betroffenen ebensowenig, wie dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats Verfahrensvorschriften anderer Fachgesetze tun (vgl. z.B. Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - DVB1 1982, 1096, für das Bauleitplanverfahren; Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - DVB1 1980, 996 = NJW 1981, 239 = NVwZ 1982, 607 sowie vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 = DVB1 1982, 359 = NJW 1982, 1546, für die fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Urteil vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243 = DÖV 1981, 719 = NJW 1981, 2769, für die wasserrechtliche Planfeststellung).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Das Unterlassen einer förmlichen Straßenplanung verletzt nicht die Rechte von Straßenanliegern (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1980 - IV C 24.77 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 und Urteil des erkennenden Senats vom 24.07.2003 - 5 S 1399/02 -, juris).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Vielmehr ergibt eine Auslegung der genannten Verfahrensvorschrift nach Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Sinnzusammenhang, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Zielsetzung und ihres Schutzzwecks (vgl. insoweit Urteile vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 und vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33), daß mit ihr dem Verein - wie insoweit auch das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat - ein selbständig durchsetzbares, subjektiv-öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren eingeräumt worden ist (ebenso: Hessischer VGH, Beschluß vom 11. Juli 1988 - NVwZ 1988, 1040 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im Beschluß vom 27. August 1982, NVwZ 1982, 689; Sening, NuR 1983, 146; Ehrlein, VBl. BW 1990, 121 ; Waskow, Mitwirkung von Naturschutzverbänden in Verwaltungsverfahren , S. 79; a.A. Bernatzky/Böhm, Bundesnafcurschutzrecht , § 29 Rdziff. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.1980 - 1 Ws 12/80, 1 Ss 480/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1938
OLG Köln, 12.08.1980 - 1 Ws 12/80, 1 Ss 480/80 (https://dejure.org/1980,1938)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.1980 - 1 Ws 12/80, 1 Ss 480/80 (https://dejure.org/1980,1938)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 1980 - 1 Ws 12/80, 1 Ss 480/80 (https://dejure.org/1980,1938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbleiben; Krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 239 (Ls.)
  • MDR 1981, 162
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht