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   BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80   

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BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80 (https://dejure.org/1981,1350)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 7 C 1.80 (https://dejure.org/1981,1350)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 7 C 1.80 (https://dejure.org/1981,1350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft nach dem Investitionszulagengesetz - Förderungswürdigkeit der Errichtung einer dem Fremdenverkehr dienenden Betriebstätte - Erfordernis der Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze durch Investitionen nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2428 (Ls.)
  • BB 1981, 2033
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 53.76

    Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Kohlegesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Ebenso hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (GewArch. 1978, 307 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 55) zur Anwendung des § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KohleG ausgesprochen, gerade die Schaffung von Arbeitsplätzen sei ein wichtiger Grund für die Begünstigung der Errichtung oder Erweiterung von Betriebstätten in den Kohlebergbaugebieten gewesen.

    Demgemäß hat der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - (a.a.O.) in einem Falle, in dem der Investor die von ihm errichteten Betriebstätten (Autobahnraststätten) an einen Dritten verpachtet hatte, die Förderungsvoraussetzung nach § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KohleG verneint, weil durch den Verpächter keine Arbeitsplätze geschaffen würden und die bloße Schaffung der Möglichkeit, Arbeitnehmer zu beschäftigen, nicht genüge; außerdem sei unklar, wem die Arbeitsplätze zugerechnet werden sollten, wenn sowohl der Verpächter als auch der Pächter eine Investitionszulagebescheinigung für jeweilige eigene Investitionen forderten.

    Diese Auslegung des § 1 Abs. 5 InvZulG 1969 steht nicht im Zusammenhang mit der Bescheinigung über die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit nach § 1 Abs. 4 InvZulG (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 - [a.a.O.]).

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Hierbei könne offenbleiben, ob der Kläger eine eigene Betriebstätte errichtet habe und gewerblich betreibe, woran trotz des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1976 - III R 167/73 - und der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 19. Dezember 1977 - VI OE 57/76 und 81/76 -) in zwei vergleichbaren Fällen Zweifel bestünden.

    Im vorliegenden Fall kann mit dem angefochtenen Urteil offenbleiben, ob der Kläger mit dem Bau der Ferienwohnungen eine eigene Betriebstätte errichtet hat und mit der Vermietung der Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb unterhält, was der Bundesfinanzhof im Urteil vom 25. Juni 1976 - III R 167/73 - (BFHE 119, 336 = BStBl. 1976 II S. 728 = NJW 1976, 1863) und daran anknüpfend der Hessische Verwaltungsgerichtshof in den Urteilen vom 19. Dezember 1977 - VI OE 57/76 und 81/76 -, für Fälle der vorliegenden Art bejaht haben.

    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu dem bereits erwähnten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 1976 - III R 167/73 -.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 30.77

    Gegebenheiten des Arbeitsmarkts - Kurzzeitige Besetzung - Unrichtige Prognose

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Auf den Zweck des Investitionszulagengesetzes 1969, zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen, hat der Senat des weiteren in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - (GewArch. 1978, 309 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 56) allgemein hingewiesen; dieses Urteil betrifft eine Bescheinigung für die Errichtung einer Betriebstätte nach § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete vom 15. Mai 1968 - KohleG - (BGBl. I S. 365), dem § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 nachgebildet ist.

    Durch die Investition müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden (vgl. Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - a.a.O.), die dem Investor selbst unmittelbar zuzuordnen sind.

    Außerdem hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, daß sich die Frage, ob die gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen gegeben seien, anhand der unternehmerischen Konzeption beurteile, die der Investitionsentscheidung zugrunde liege und die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition auch verwirklicht werden müsse, zumal die Verwaltungsbehörde hinsichtlich der volkswirtschaftlich besonderen Förderungswürdigkeit von Investitionen eine prognostische Entscheidung zu treffen habe (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 7.76

    Fährbetrieb - Betriebsstätte - Fähre - Fremdenverkehr - Einkommenszufluß - Export

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Zu Unrecht folgert die Revision aus dem Baltrum-Urteil des Senats vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 7.76 - (BVerwGE 54, 305 = GewArch. 1978, 67 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 51), daß die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht schlechterdings Voraussetzung für eine Förderungswürdigkeit sei.

    In jenem Urteil, das den Fall einer Erweiterung der Betriebstätte zum Gegenstand hat, ist unter Abschnitt 5. ausgeführt, daß auch zusätzliche Arbeitsplätze in angemessenem Umfang geschaffen worden seien (BVerwGE 54, 305 [314]; insoweit in GewArch. 1978, 69, der von dem Kläger zitierten Fundstelle, nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 02.03.1978 - 7 C 39.76

    Erteilung der Bescheinigung - Zeitpunkt der Antragstellung -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Im Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - (GewArch. 1978, 304 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 53), das eine Errichtungsinvestition, nämlich den Bau eines Kraftwerks betrifft, hat der Senat ausgeführt, bei Anwendung des Investitionszulagengesetzes 1969 komme es auch auf das - in § 2 Abs. 2 Nr. 5 des Investitionszulagengesetzes in der Fassung vom 12. Oktober 1973 - InvZulG 1973 - (BGBl. I S. 1494) nunmehr ausdrücklich geregelte - Verhältnis der Höhe der Investition und der Zahl der Arbeitsplätze an.

    Ebenso hat der Senat im Urteil vom 2. März 1978 - BVerwG 7 C 39.76 - (a.a.O.) den für die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit erforderlichen unmittelbaren Primäreffekt einer Investition verneint, wenn ein Betrieb lediglich mittelbar zur Errichtung oder Erweiterung anderer Betriebe beiträgt, da sonst auch ein Betrieb begünstigt werden müsse, der eine Betriebstätte nur errichte und sie dann einem anderen Betrieb durch Pacht oder Miete zur Verfügung stelle.

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 37.73

    Investitionszulagen - Erteilen von Bescheinigungen - Erweiterung der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Schon zuvor hatte der Senat sich in dem ebenfalls eine Errichtungsinvestition betreffenden Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 37.73 und 38.73 - (BVerwGE 48, 211 [217] = GewArch. 1975, 271 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 38) mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts Köln auseinandergesetzt, der Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" in § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 stelle allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ab, und diese Auffassung als unrichtig bezeichnet, weil die Schaffung von Arbeitsplätzen "nicht der einzige Zweck des Investitionszulagengesetzes" sei (ebenso Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 3.74 und 4.74 - [GewArch. 1976, 38 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 40]).
  • Drs-Bund, 26.02.1969 - BT-Drs V/3890
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Dies folgt aus dem Zweck des Gesetzes, durch die Investitionszulage vor allem zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beizutragen (vgl. die amtliche Begründung des Gesetzentwurfs in BT-Drucks. V/3890 S. 18 Allgemeiner Teil und S. 26 zu § 1 Abs. 1).
  • BVerwG, 25.01.1980 - 7 C 11.79

    Investitionszulage - Schaffung von Dauerarbeitsplätzen -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Ferner hat der Senat im Urteil vom 25. Januar 1980 - BVerwG 7 C 11.79 - (Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 64) zur Anwendung des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 ausgesprochen, durch die Erweiterung einer Betriebstätte würden keine Dauerarbeitsplätze geschaffen, wenn der Investor keinen eigenen Arbeitnehmer einstelle, sondern nur Leiharbeitnehmer beschäftige; zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen gehöre, daß der Investor das übliche Arbeitgeberrisiko trage.
  • Drs-Bund, 28.08.1970 - BT-Drs VI/1120
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    In richtiger Gesetzesauslegung hat der Bundesminister für Wirtschaft auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. W... u.a., welche Kriterien ein volkswirtschaftlich besonders förderungswürdiges Vorhaben im Sinne des Investitionszulagengesetzes erfüllen müsse, in seiner Antwort vom 28. August 1970 (BT-Drucks. VI/1120 S. 3) unter den Förderungsvoraussetzungen genannt:.
  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 3.74

    Gewährung von verlorenen Zuschüssen - Voraussetzung für die Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 1.80
    Schon zuvor hatte der Senat sich in dem ebenfalls eine Errichtungsinvestition betreffenden Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 37.73 und 38.73 - (BVerwGE 48, 211 [217] = GewArch. 1975, 271 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 38) mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts Köln auseinandergesetzt, der Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" in § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 stelle allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ab, und diese Auffassung als unrichtig bezeichnet, weil die Schaffung von Arbeitsplätzen "nicht der einzige Zweck des Investitionszulagengesetzes" sei (ebenso Urteil vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 3.74 und 4.74 - [GewArch. 1976, 38 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 40]).
  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 8 A 1188/10

    Anscheinswaffen bei politischem Straßentheater

    Es kommt deshalb nicht darauf an, welches Element nach objektiver Beurteilung durch in Kunstdingen kompetente Personen überwiegt und als Hauptzweck der Veranstaltung im Vordergrund steht (so aber Bayer. VGH, Beschluss vom 12. September 1980 - Nr. 21 CE/CS 80 A 1618 - NJW 1981 S. 2428 f. zum "Anachronistischen Zug").
  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 34.92

    Investitionszulage - Investition - Primäreffekt - Identität von Investor und

    Damit wird der sog. (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsgericht zutreffend ausgeht und an der auch der erkennende Senat festhält, müssen alle Umstände, die den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägen, also namentlich der Primäreffekt, in der Person des die Zulage begehrenden Antragstellers erfüllt sein (Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 11; Beschluß vom 1. März 1985 - BVerwG 7 B 84.84 - ).

    An einem solchen unmittelbaren Primäreffekt fehlt es z.B., wenn der Investor die von ihm errichtete Betriebsstätte nicht selbst betreibt, sondern an einen anderen verpachtet (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 und vom 17. Dezember 1981 a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - ) oder von ihm errichtete Ferienwohnungen einer Feriendienstorganisation zur Verwaltung überläßt, so daß die infolge der Investition entstehenden neuen Arbeitsplätze nicht dem Investor, sondern der Feriendienstorganisation zuzuordnen sind (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).

    So hat es in dem erwähnten Fall der Ferienwohnungen, die nicht vom Eigentümer, sondern von einer Feriendienatorganisation verwaltet werden, nicht allein darauf abgestellt, daß Eigentümer und Verwalter verschiedene Rechtssubjekte waren, sondern zusätzlich betont, der Eigentümer habe keine Einflußmöglichkeit auf die Entstehung der vom Verwalter geschaffenen Arbeitsplätze nach Zeitpunkt, Umfang und Tätigkeitsinhalt gehabt (Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 12).

    Zur Beurteilung der Frage, ob die Herz- und Gefäßklinik einen solchen Spezialbetrieb darstellt, muß für den maßgeblichen Zeitpunkt der Durchführung des Investitionsvorhabens (vgl. Urteile vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 13 und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 13 f.) festgestellt werden, welche Leistungen diese Klinik erbringt und welche anderen Betriebsstätten die gleichen Leistungen anbieten.

  • BVerwG, 24.03.1993 - 11 C 33.92

    Auswirkung des Auseinanderfallens der Identität von Investor und Betreiber der

    Damit wird der sogenannte (unmittelbare) Primäreffekt umschrieben (vgl. dazu BVerwGE 48, 211 ; 54, 305 ; 65, 95 ; 65, 102 ), der im zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung der Investition verwirklicht (BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - und vom 23. Mai 1989 - BVerwG 7 C 86.87 - ) und prognostisch festgestellt werden muß (BVerwG, Urteile vom vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 30.77 - , vom 27. Mai 1981 a.a.O. und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsgericht zutreffend ausgeht und an der auch der erkennende Senat festhält, müssen alle Umstände, die den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägen, also namentlich der Primäreffekt, in der Person des die Zulage begehrenden Antragstellers erfüllt sein (Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 11; Beschluß vom 1. März 1985 - BVerwG 7 B 84.84 - ).

    An einem solchen unmittelbaren Primäreffekt fehlt es z.B., wenn der Investor die von ihm errichtete Betriebsstätte nicht selbst betreibt, sondern an einen anderen verpachtet (BVerwG, Urteile vom 28. April 1978 und vom 17. Dezember 1981 a.a.O.; Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - ) oder von ihm errichtete Ferienwohnungen einer Feriendienstorganisation zur Verwaltung überläßt, so daß die infolge der Investition entstehenden neuen Arbeitsplätze nicht dem Investor, sondern der Feriendienstorganisation zuzuordnen sind (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).

    So hat es in dem erwähnten Fall der Ferienwohnungen, die nicht vom Eigentümer, sondern von einer Feriendienstorganisation verwaltet werden, nicht allein darauf abgestellt, daß Eigentümer und Verwalter verschiedene Rechtssubjekte waren, sondern zusätzlich betont, der Eigentümer habe keine Einflußmöglichkeit auf die Entstehung der vom Verwalter geschaffenen Arbeitsplätze nach Zeitpunkt, Umfang und Tätigkeitsinhalt gehabt (Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 12).

    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt folgerichtig - nicht die erforderlichen Feststellungen darüber getroffen, ob im maßgeblichen Zeitpunkt der Durchführung des Investitionsvorhabens (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 a.a.O. S. 13 und vom 23. Mai 1989 a.a.O. S. 13 f.), also im Jahre 1986, die Klägerin in ihrer damaligen, bis Juli 1987 bestehenden Gestalt rechtlich und tatsächlich imstande war, über Leistungsangebot und -absatz und über die Arbeitsplätze des kardiologischen Fachkrankenhauses zu bestimmen.

  • BVerwG, 01.03.1985 - 7 B 84.84

    Investitionszulage - Inhaberwechsel - Unmittelbarkeit - Betriebsstätte -

    Nach der Rechtsprechung des Senats müssen alle Umstände, die den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägen, in der Person des die Investitionszulage begehrenden Antragstellers erfüllt sein (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - [Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 3 = GewArch. 1982, 101 = BB 1981, 2033]).

    Dies bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren; es steht zudem im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, daß Investitionen des Vermieters oder Verpächters einer Betriebsstätte nicht förderungsfähig sind, weil sie keinen unmittelbaren Primäreffekt bewirken (vgl. Urteile vom 7. Mai 1975 - BVerwG 7 C 6.74 - [Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 41 = NJW 1975, 1853 = GewArch. 1976, 38], vom 28. April 1978 - BVerwG 7 C 53.76 [Buchholz 501.55 Subventionsrecht Nr. 55 = GewArch. 1978, 307] und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - [a.a.O.]; ferner Beschluß vom 18. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 3.81 - [Buchholz 451.56 InvZulG Nr. 7]).

  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2001 - 2 E 2653/97
    Die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit von Investitionen setzt auch bei der Errichtung einer dem Fremdenverkehr dienenden Betriebsstätte u.a. voraus, dass mit der Investition neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 Az: 7 C 1.80 - NJW 1981, Seite 2428 ff.).

    Die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit eines Investitionsvorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 a.a.O.).

  • BFH, 27.10.1982 - II R 102/81

    Eine Eigentumswohnung kann nicht für sich allein "hergestellt" werden

    c) Dieser Auffassung steht das Urteil des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1976 III R 167/73 (BFHE 119, 336, BStBl II 1976, 728, vgl. dazu aber auch Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1981, 2428) nicht entgegen.
  • VG Karlsruhe, 24.11.2011 - 3 K 641/11

    Auflagen bzgl. Handy-Erreichbarkeit des Versammlungsleiters, Angabe von

    OVG, Beschl. v. 04.04.2002 - 3 BS 103/02 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 12.09.1980 - 21 CE/CS 80 A. 1618 -, NJW 1981, 2428; VG Freiburg, Urt. v. 17.05.2010 - 3 K 464/09 -, juris; VG Würzburg, Urt. v. 12.03.2009 - W 5 K 08.1758 -, juris; Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 18 RdNr. 24; a.A. VG Gießen, Beschl. v. 30.07.2009 - 10 L 1583/09.Gl -, juris; Ridder/Breitbach/Brühl/Steinmeier, Versammlungsrecht, 1. Auflage 1992, § 18 RdNr. 11 ff.; offen gelassen Ott/Wächtler/Heinhold, a.a.O., § 18 RdNr. 5; OVG Koblenz, Urteil v. 10.02.2010, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 17.79

    Investitionen zur Errichtung einer Ferienwohnung

    Der erkennende Senat hat höchstrichterlich über die Frage, ob die Errichtung von Ferienwohnungen der vorliegenden Art volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig im Sinne des § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 ist, erstmals im Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - entschieden und diese Frage mit der Begründung verneint, die volkswirtschaftlich besondere Förderungswürdigkeit von Investitionen gemäß § 1 Abs. 4 InvZulG 1969 setze auch bei Errichtung einer dem Fremdenverkehr dienenden Betriebsstätte voraus, daß mit der Investition neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und auf dem Arbeitsmarkt angeboten würden, die dem Investor selbst unmittelbar zuzuordnen seien; diese Voraussetzung sei nicht erfüllt bei Ferienwohnungen, deren Vermietung und Verwaltung der Investor einer Feriendienstorganisation übertrage.
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 86.87

    Investitionszulage - Bescheinigung - Rücknahme - Mangelnde Volkswirtschaftliche

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - (GewArch 1982, 101) entschieden, alle Umstände, die den Begriff "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" prägen, müßten in der Person des die Investition begehrenden Antragstellers erfüllt und die zu schaffenden Dauerarbeitsplätze müßten dem Investor selbst unmittelbar zuzuordnen sein.
  • BVerwG, 18.12.1981 - 7 B 3.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unterbringung von

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang davon spricht, daß die Errichtung des Wohnheims die "Zufuhr" der für den Betrieb der Kommanditgesellschaft nötigen Arbeitskräfte fördere, setzt nach der Rechtsprechung des Senats die besondere volkswirtschaftliche Förderungswürdigkeit von Investitionen hinsichtlich der erforderlichen Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze auch voraus, daß die Arbeitsplätze dem Investor selbst unmittelbar zuzuordnen sind (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 1.80 - [NJW 1981, 2428] m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 59.83

    Betriebsstätte des Fremdenverkehrs - Investitionsvorhaben - Schaffung von

  • VGH Hessen, 05.12.1988 - 8 UE 1080/85

    Investitionszulagengesetz - Förderungswürdigkeit - Dauerarbeitsplatz -

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