Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.06.1980

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   BVerwG, 13.06.1980 - IV C 98.77   

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BVerwG, 13.06.1980 - IV C 98.77 (https://dejure.org/1980,143)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1980 - IV C 98.77 (https://dejure.org/1980,143)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - IV C 98.77 (https://dejure.org/1980,143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln; Zulässigkeit eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich; Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs; Beachtlichkeit von Folgewirkungen; Zahl der vorhandenen Wohnungen [sog. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 473
  • DVBl 1981, 97
  • DÖV 1981, 182
  • BauR 1981, 45
  • ZfBR 1980, 298
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 72.72

    Begriff des bodenrechtlich relevanten Widerspruchs

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    a) Der Eintritt eines mit § 34 BBauG unvereinbaren bodenrechtlich relevanten Widerspruchs hat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere die Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304] und vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [123]) vier Voraussetzungen: Ein solcher Widerspruch liegt vor, wenn die hinzutretende Anlage von der maßgeblichen vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich beachtlicher Weise, negativer Richtung, graduell gesteigert abweicht.

    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Es meint, daß der Ausbau seinerzeit nach der vorhandenen Bebauung bedenklich gewesen sei, weil er der vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich relevanter Weise widersprochen habe (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 (32)).

    Erstens ist das Eintreten einer mehr als geringfügigen Verschlechterung nur ein Beispiel für das Vorliegen eines (bodenrechtlich relevanten) Widerspruchs (vgl. Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - BVerwGE 32, 31 [32]).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Aus dem Verhältnis, in dem die verschiedenen Fassungen des § 34 BBauG zueinander stehen - seine ursprüngliche Fassung von 1960, seine (zweite) Fassung durch das Gesetz vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2256, 3617 - BbauG 1976) und seine jetzt geltende (dritte) Fassung von 1979 -, ergibt sich, daß die beiden späteren Fassungen für die Beurteilung der Zulässigkeit des Dachgeschoßausbaus jedenfalls nicht günstiger sind, als es die ursprüngliche Fassung war (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [379]).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Der Bestandsschutz ist ein durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich begründeter Schutz (vgl. Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13 S. 11 [14]).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    a) Der Eintritt eines mit § 34 BBauG unvereinbaren bodenrechtlich relevanten Widerspruchs hat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere die Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [304] und vom 29. November 1974 - BVerwG IV C 10.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 46 S. 121 [123]) vier Voraussetzungen: Ein solcher Widerspruch liegt vor, wenn die hinzutretende Anlage von der maßgeblichen vorhandenen Bebauung in bodenrechtlich beachtlicher Weise, negativer Richtung, graduell gesteigert abweicht.
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.76

    Bekanntmachung - Bebauungsplan - Bezug - Bezeichnung nach Nummern - Unbeplante

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Ein solcher Bestandsschutz würde erreicht sein, wenn der durch den Ausbau geschaffene Zustand seit seinem Entstehen - also seit dem Jahre 1972 - "in irgendeinem - namhaften - Zeitraum dem maßgebenden materiellen Baurecht entsprochen" haben sollte (Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 64 S. 54 [55]).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 96.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG; Mehr als nur

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 81.73

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde bei einer Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Das entspricht insofern der Rechtsprechung des erkennenden Senats, als sich in der Tat auch aus der Berücksichtigung von Folgewirkungen ergeben kann, daß gegen § 34 BBauG 1960 verstoßen ist (vgl. die Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 96.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 17 S. 10 [15], vom 25. Januar 1974 - BVerwG IV C 72.72 - BVerwGE 44, 302 [305 f.] und vom 20. Juni 1975 - BVerwG IV C 81.73 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 12 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 02.03.1977 - 8 C 36.76

    Widerruf der Anerkennung eines Einfamilienhauses als steuerbegünstigte Wohnung -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77
    Das ist nicht nur in § 16 BauNVO so vorgesehen, sondern entspricht auch der Sache: Die Zahl der Wohnungen, d.h. der im Sinne eines gewissen Abschlusses gegeneinander "abgegrenzte(n) Wohnbereiche" (vgl. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG VIII C 36.76 - Buchholz 454.4 § 9 II. WoBauG Nr. 7 S. 7 [10]) sagt nicht einmal verläßlich etwas über die Zahl der Bewohner aus.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Ausschlaggebend hierfür war, daß Grund- und Geschoßflächenzahl zu den in § 16 Abs. 2 BauNVO genannten Kriterien des Maßes der baulichen Nutzung gehören und als solche auch für die Beurteilung des Nutzungsmaßes im unbeplanten Innenbereich von Bedeutung sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 19).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Zwar kann sich das Berufungsgericht insoweit nicht auf die Entscheidung des Senatsvom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 19) stützen; in dieser Entscheidung ging es nicht um die Bedeutung der Zahl der Wohnungen für den Bestandsschutz, sondern um die bodenrechtliche Relevanz der Zahl der Wohnungen im Zusammenhang mit § 34 BBauG 1960.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Sie kann aber als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung bodenrechtliche Relevanz haben (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - BRS 36 Nr. 58).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1980 - IV C 98.76, IV C 99.76   

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https://dejure.org/1980,1993
BVerwG, 13.06.1980 - IV C 98.76, IV C 99.76 (https://dejure.org/1980,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1980 - IV C 98.76, IV C 99.76 (https://dejure.org/1980,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - IV C 98.76, IV C 99.76 (https://dejure.org/1980,1993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Benutzung öffentlicher Straßen - Gehweg - Kellerschächte - Lichtschächte - Luftschächte - Ladeschächte - Anliegergebrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 412
  • NJW 1981, 473
  • DÖV 1980, 727
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Kennzeichnend und Voraussetzung für den eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauch ist demnach immer das besondere Angewiesensein des Grundstücks auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße (vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - in BVerwGE 54, 1 [3]).

    Denn unter diesem Gesichtspunkt sichertder eigentumsrechtlich geschützte Anliegergebrauch allein eine ausreichende Verbindung des Anliegergrundstücks mit dem allgemeinen Verkehrsnetz, also den Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von der Straße her sowie die Anbindung der Straße an das öffentliche Wegenetz (vgl. z.B. Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [9] sowie Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76

    Kerngewährleistung des Anliegergebrauchs - Werbemöglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Letzterer Gesichtspunkt, unter dem dem Grundstück über die Gewährleistung seiner Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz hinaus in gewissen (engen) Grenzen die Nutzung der Straße auch zum "Kontakt nach außen", etwa durch Werbung, gesichert wird (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG IV C 1.76 - in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 10), ist für den hier gegebenem Sachverhalt offensichtlich ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Zweifel bestehen insoweit deshalb, weil nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats mit Bestandsschutz eine Rechtsposition bezeichnet wird, kraft derer sich ein einmal legal geschaffener Bestand in seiner bisherigen Funktion behaupten und sich damit auch gegen eine ihm mittlerweile entgegenstehende Rechtslage durchsetzen kann (vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - in BVerwGE 50, 49 [57]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Maßgebend für den Umfang des eigentumsrechtlichen Bestandsschutzes ist nicht, welchen Schutz die bauliche Substanz oder ihre Nutzung zu irgendeinem (früheren) Zeitpunkt genossen haben, sondern allein das, was an baulicher Substanz oder an Substanznutzung (noch in dem Zeitpunkt vorhanden ist), in dem der Schutz gegenüber einer geänderten Rechtslage wirksam werden soll (vgl. Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG IV C 8.75 - in Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21 S. 7 [12]).
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Ob insoweit die Voraussetzungen gegeben wären, unter denen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Frage des irrevisiblen Rechts der Entscheidung durch das Revisionsgericht deshalb unterliegt, weil sich das Berufungsgericht mit ihr nicht "befaßt" hat (vgl. Urteil vom 26. August 1964 - BVerwG V C 128 und 129.63 - in BVerwGE 19, 204 [211 f.]), mag dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Denn unter diesem Gesichtspunkt sichertder eigentumsrechtlich geschützte Anliegergebrauch allein eine ausreichende Verbindung des Anliegergrundstücks mit dem allgemeinen Verkehrsnetz, also den Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von der Straße her sowie die Anbindung der Straße an das öffentliche Wegenetz (vgl. z.B. Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG VII C 24.73 - in Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3 S. 1 [9] sowie Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - a.a.O. S. 4).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Die Grenzen, innerhalb deren der Anliegergebrauch unabhängig von einer einfachrechtlichen Regelung in den Straßengesetzen und örtlichen Satzungen (auch) nach Art. 14 Abs. 1 GG eigentumsrechtlich gewährleistet ist, decken - räumlich wie sachlich - jenen Bereich ab, in welchem die Nutzung des Grundeigentums in spezifischer Weise auf die Nutzung der Straße angewiesen ist, die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße also erfordert (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 195.65 - in BVerwGE 30, 235).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Innerhalb des damit gezogenen Rahmens hat der erkennende Senat die Frage, welche Nutzungs arten der eigentumsrechtlich geschützte Anliegergebrauch im einzelnen einschließt (vgl. Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 77.67 - in BVerwGE 32, 222 [225]), bisher nicht abschließend erörtert.
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.76
    Darin liegt die Anwendung von Bundesrecht selbst mit der Folge, daß die angefochtenen Urteile insoweit revisibel sind (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG IV C 8.74 - in BVerwGE 49, 301 [303 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 29.12.2015 - 7 ME 53/15

    Einziehung; Fußgängerzone; Lieferverkehr; Straßenrecht; Straßenverkehrsrecht;

    Der in seinem Kernbereich von Art. 14 Abs. 1 GG geschützte sog. "gesteigerte Gemeingebrauch" des Anliegers (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 10.06.2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 24; BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 4f.; BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 VR 7.99 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 19.09.2007 - 9 B 22.06 -, juris Rn. 6) umfasst zwar insbesondere für Grundstücke mit einem Gewerbebetrieb - wie hier - den Zugang zur Straße sowie die Zugänglichkeit des Grundstücks von der Straße her und darüber hinaus in gewissen Grenzen die Nutzung der Straße auch zum "Kontakt nach außen", etwa durch Werbung (BVerwG, Urt. v. 13.06.1980 - IV C 98.76, IV C 99.76 -, juris).
  • VG Dresden, 09.04.2009 - 3 K 1901/08

    Keine erlaubnisfreie Aufstellung von "Blauen Altpapiertonnen" auf öffentlichen

    Bei der entsprechenden Beurteilung ist auf die tatsächlichen Gegebenheiten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.6.1980, DÖV 1980, 727).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 1 K 45.16

    Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen eines Bauschuttcontainers

    Bei der entsprechenden Beurteilung ist auf die tatsächlichen Gegebenheiten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1980 - IV C 98.76, IV C 99.76, DÖV 1980, 727; VG Dresden, Urteil vom 9. April 2009 - 3 K 1901/08, juris, Rn. 27).
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