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   BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80   

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BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80 (https://dejure.org/1980,477)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1980 - IVb ZR 537/80 (https://dejure.org/1980,477)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1980 - IVb ZR 537/80 (https://dejure.org/1980,477)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Geltendmachung eines übergeleiteten Unterhaltsanspruchs - Gewährung von Unterhalt als sogenannter Naturalunterhalt - Gewährung einer Geldrente

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Art der Unterhaltsgewährung für ein volljähriges Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 37; BGB § 1612 Abs. 2
    Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern gegenüber unverheirateten Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 574
  • MDR 1981, 301
  • FamRZ 1981, 143
  • FamRZ 1981, 250
  • Rpfleger 1981, 98
  • JR 1981, 200
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80
    Da die Klägerin den nach § 37 BAföG auf sie übergeleiteten Unterhaltsanspruch geltend macht, hängt die Entscheidung des Rechtsstreits davon ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Mechthild B. von dem Beklagten für die Zeit vom 1. August 1976 bis zum 30. Juni 1977 Zahlung einer Unterhaltsrente verlangen konnte (vgl. BGHZ 69, 190, 192).
  • OLG Köln, 25.10.1976 - 16 Wx 113/76
    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80
    Das den unterhaltspflichtigen Eltern durch § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB gegebene Recht, eine Unterhaltsgewährung durch Naturalleistungen zu bestimmen, hat auch den Zweck, ihnen einen weitergehenden Einfluß auf die Lebensführung des Kindes zu verschaffen, als dies bei einer Unterhaltsgewährung in Geld möglich ist (so mit Recht die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum: BayObLG FamRZ 1977, 263, 264; OLG Karlsruhe FamRZ 1976, 641; OLG Bremen FamRZ 1976, 642, 644 und 702, 703; OLG Köln FamRZ 1977, 54 = NJW 1977, 202; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 820; KG JW 1935, 1438, 1439 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; Dölle Familienrecht II 1965 § 86 X 2 S. 31; Staudinger/Gotthardt BGB 10./11. Aufl. § 1612 Rdn. 24; Palandt/Diederichsen BGB 39. Aufl. § 1612 Anm. 2; abweichend in der Begründung, aber nicht im Ergebnis Gernhuber a.a.O. § 42 III 1 S. 633: Volljährige Kinder sind zur Selbstbestimmung herangewachsen, doch gebietet die verwandtschaftliche Beziehung noch Rücksichtnahme auf die Eltern).
  • OLG Oldenburg, 21.09.1978 - 4 WF 204/78

    Unterhaltsberechtigter; Titulierung des Unterhalts; Freiwillige Leistung; Kosten

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80
    Solange eine solche Änderung nicht erfolgt ist, muß das Prozeßgericht im Unterhaltsrechtsstreit die elterliche Bestimmung als bindend behandeln (ebenso OLG Zweibrücken FamRZ 1979, 64).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1980 - 20 W 4/80
    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 537/80
    Das den unterhaltspflichtigen Eltern durch § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB gegebene Recht, eine Unterhaltsgewährung durch Naturalleistungen zu bestimmen, hat auch den Zweck, ihnen einen weitergehenden Einfluß auf die Lebensführung des Kindes zu verschaffen, als dies bei einer Unterhaltsgewährung in Geld möglich ist (so mit Recht die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum: BayObLG FamRZ 1977, 263, 264; OLG Karlsruhe FamRZ 1976, 641; OLG Bremen FamRZ 1976, 642, 644 und 702, 703; OLG Köln FamRZ 1977, 54 = NJW 1977, 202; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 820; KG JW 1935, 1438, 1439 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; Dölle Familienrecht II 1965 § 86 X 2 S. 31; Staudinger/Gotthardt BGB 10./11. Aufl. § 1612 Rdn. 24; Palandt/Diederichsen BGB 39. Aufl. § 1612 Anm. 2; abweichend in der Begründung, aber nicht im Ergebnis Gernhuber a.a.O. § 42 III 1 S. 633: Volljährige Kinder sind zur Selbstbestimmung herangewachsen, doch gebietet die verwandtschaftliche Beziehung noch Rücksichtnahme auf die Eltern).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Denn durch den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen wird deren Natur, Inhalt und Umfang nicht verändert (Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht 8. Aufl. Rdn. 370; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. Juli 2000 Vorbem. zu §§ 1601 ff. Rdn. 77; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 771, 772; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 - IVb ZR 537/80 - FamRZ 1981, 250, 252 zu der auch gegenüber dem Träger von Ausbildungsförderung nach der Überleitung von Unterhaltsansprüchen wirksamen Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05

    Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts

    Dies gilt auch für Unterhaltspflichten gegenüber volljährigen Kindern (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - IV b ZR 537/80 - NJW 1981, 574, 575; vgl. BayObLG, FamRZ 1977, 263, 264; OLG Bremen, FamRZ 1976, 642, 643; Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrb. d. FamR, 4. Aufl., § 46 III 2).
  • KG, 25.03.1982 - 16 UF 5805/81
    Nach allgemeiner Meinung besteht dieses Bestimmungsrecht auch gegenüber volljährigen Kindern (BGH FamRZ 1981, 250, 251 = BGHF 2, 384).

    Der Senat schließt sich aus folgenden Gründen der letztgenannten Ansicht an: Das den unterhaltspflichtigen Eltern nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB eingeräumte Recht, Naturalunterhalt anstelle von Geldzahlungen zu leisten, hat auch den Zweck, ihnen einen weitergehenden Einfluß auf die Lebensführung des Kindes zu ermöglichen, als dies bei einer Unterhaltsgewährung durch Entrichtung einer Geldrente geschieht (BGH FamRZ 1981, 250, 252 = BGHF 2, 384; KG JW 1935, 1438, 1439; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 820).

    Die Bestimmung eines Elternteils nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB ist nur wirksam, wenn sie den gesamten Lebensbedarf umfaßt, der außer der Gewährung von Wohnung und Beköstigung auch Geldleistungen für Taschengeld, zweckgebundene Anschaffungen und dergleichen beinhaltet (vgl. BGH FamRZ 1981, 250, 252 = BGHF 2, 384; BayObLG FamRZ 1979, 952; Soergel/Lange, aaO Rdn. 10).

    Die Bestimmung erlangt ferner nur dann Wirksamkeit, wenn sie tatsächlich und rechtlich durchführbar ist (so BGH FamRZ 1981, 250, 251 = BGHF 2, 384; Soergel/Lange, aaO Rdn.

    Solange eine derartige Änderung nicht erfolgt ist, hat das Prozeßgericht die elterliche Bestimmung als bindend hinzunehmen (BGH FamRZ 1981, 250, 252 = BGHF 2, 384; OLG Zweibrücken FamRZ 1979, 64; Soergel/Lange, aaO Rdn. 11).

    Ob ausnahmsweise in Mißbrauchsfällen eine Bindung des Prozeßgerichts an die elterliche Bestimmung entfällt, kann dahinstehen: Ein derartiger Mißbrauch, der allenfalls dann vorliegen kann, wenn die elterliche Bestimmung offensichtlich aus sachfremden Erwägungen oder zu sachfremden Zwecken getroffen worden ist (vgl. BGH FamRZ 1981, 250, 252 = BGHF 2, 384), ist vorliegend ersichtlich nicht gegeben.

    Diese Geldzahlungen sind jedoch Teil des Naturalunterhalts: Solange das Kind den Naturalunterhalt verweigert, steht ihm auch ein Anspruch auf diese zum Naturalunterhalt gehörenden Geldbeträge nicht zu (BGH FamRZ 1981, 250, 252 = BGHF 2, 384).

  • KG, 04.11.1981 - 18 UF 2246/81

    Unterhalt; Kind; Barunterhalt; Natura; Volljährig; Volljährigkeit

    Mit dem Eintritt des Volljährigkeitsalters, das der Gesetzgeber 1974 auf 18 Jahre herabgesetzt hat (§ 2 BGB), änderte sich an dem Bestimmungsrecht nichts: Die Eltern konnten auch weiterhin bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im voraus sie dem - nunmehr volljährigen - Kind Unterhalt gewähren wollten (BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384 mit Anm. Mutschler, JR 1981, 203, und Anm. Schwerdtner, JZ 1981, 399).

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem die Bestimmung, Naturalunterhalt zu gewähren, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen undurchführbar, und deshalb unwirksam gewesen wäre (vgl. BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384).

    Es kann auch keine Rede davon sein, daß die Bestimmung des Naturalunterhalts die Entfaltung der Persönlichkeit eines volljährigen Kindes einschränke, deshalb gleichsam einen Ermessensmißbrauch darstelle, und somit für das volljährige Kind unzumutbar sei (vgl. BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384); vielmehr ist grundsätzlich die von den Eltern getroffene Bestimmung verbindlich, und muß von dem Prozeßgericht als bindend behandelt werden, solange sie nicht von dem Vormundschaftsgericht gemäß § 1612 Abs. 2 S. 2 BGB geändert worden ist (BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384 unter Hinweis auf OLG Zweibrücken FamRZ 1979, 64).

    Es mag sein, daß diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes "für die Ämter, die sich mit der Ausbildungsförderung zu befassen haben, kaum zu lösende praktische Abwicklungsschwierigkeiten nach sich zieht« (Schwerdtner, JZ 1981, 399).

    Der Gesetzgeber hat den Eltern mit dem Unterhaltsbestimmungsrecht die Möglichkeit gegeben, durch Gewährung von Naturalunterhalt einen weitergehenden Einfluß auf die Lebensführung des Kindes auszuüben, als dies bei dem Barunterhalt der Fall wäre (BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384).

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Sie ermächtigt die Eltern (nur) zu solchen Bestimmungen, die tatsächlich und rechtlich durchführbar sind (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - IV b ZR 537.80 - NJW 1981, 574 [575]), räumt jedoch Ausländern keinen aufenthaltsrechtlichen Anspruch ein, dem Kind Unterhalt durch Gewährung von Kost und Wohnung im Bundesgebiet leisten zu können.
  • OLG Stuttgart, 29.11.1983 - 17 UF 221/83

    Anspruch auf Gewährung von Unterhalt eines Kindes gegen die vom Vater geschiedene

    Sie hätten daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1981, 250) keinen Barunterhaltsanspruch mehr, selbst wenn sie den vom Vater gebotenen Naturalunterhalt nicht entgegennehmen würden.

    Die Beklagte macht geltend, diese Unterhaltsbestimmung, die nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1981, 250; 1983, 369und 892) für die volljährigen Kinder ebenfalls bindend sei, erfasse den gesamten Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern.

    In dem zuerst entschiedenen Falle (FamRZ 1981, 250) war der Vater allein in Anspruch genommen, weil die Mutter verstorben war und ihn deshalb die volle Unterhaltslast traf.

    Eine hiervon abweichende Bestimmung hätte, zumindest hinsichtlich des Anteils der Beklagten, wegen tatsächlicher Undurchführbarkeit nicht wirksam getroffen werden können (vgl. BGH, FamRZ 1981, 250, 252), weil sie im Widerspruch zu den von der Beklagten selber mitherbeigeführten tatsächlichen und sorgerechtlichen Verhältnissen gestanden hätte.

  • BGH, 27.04.1988 - IVb ZR 56/87

    Unterhaltsbestimmungsrecht gegenüber einem volljährigen Kind

    Das gilt auch für die Unterhaltsgewährung nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 - IVb ZR 527/80 - FamRZ 1981, 250, 251).

    Zwar gewährt § 1612 Abs. 2 BGB dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die Möglichkeit, durch die Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung seine Unterhaltslast zu erleichtern; er darf dieses Recht jedoch nicht mißbräuchlich ausüben (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 - FamRZ 1981, 250, 252) und muß schutzwürdige Interessen des anderen Elternteils beachten.

  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 24/84

    Kollision von Unterhaltsbestimmung durch die Unterhaltsverpflichteten und

    Allerdings müßte ein geschäftsfähiges volljähriges Kind trotz seines Rechtes, über den eigenen Aufenthalt selbst zu entscheiden, einer Bestimmung gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich bei Meidung des Unterhaltsverlustes folgen (Senatsurteile vom 3. Dezember 1980 - IVb ZR 537/80 - FamRZ 1981, 250 ; vom 9. Februar 1983 - IVb ZR 354/81 - FamRZ 1983, 369 ; vom 26. Oktober 1983 - IVb ZR 14/82 - FamRZ 1984, 37 ).

    Letztere hat - neben der im Vordergrund stehenden Erleichterung der Unterhaltslast - auch den Zweck, den Eltern einen weitergehenden Einfluß auf die Lebensführung des Kindes zu verschaffen, als dies bei einer Unterhaltsgewährung in Geld möglich ist (Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 aaO. S. 252 m.w.N.).

  • BGH, 25.11.1992 - XII ZR 164/91

    Anrechnung von Pflegegeld auf Mehrbedarf - Unterhaltsbestimmung bei

    Zwar gilt das Bestimmungsrecht der Eltern nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 BGB auch für die Unterhaltsgewährung nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 - IVb ZR 537/80 - FamRZ 1981, 250, 251).
  • OLG Bremen, 03.12.1985 - Ss (Z) 103/84
    Die von den Eltern getroffene Bestimmung gilt auch gegenüber volljährigen Kindern (vgl. BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384; 1984, 37, 38 = BGHF 3, 1309 mwN), und findet in der fortdauernden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme sowie dem Interesse der Eltern an der Art, dem Fortgang und dem Erfolg der Ausbildung und Entwicklung des Kindes ihre Grundlage (vgl. Diederichsen in Palandt, BGB 44. Aufl. § 1612 Anm. 2 a; BGB-RGRK, 12. Aufl. § 1612 Rdn. 21; Lange in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1612 Rdn. 6 mit ausführlichem Rechtsprechungsnachweis, u.a. mit Hinweis auf die grundsätzliche Entscheidung des OLG Bremen FamRZ 1976, 642 f).

    Die Bestimmung ist grundsätzlich solange verbindlich, solange das Vormundschaftsgericht sie nicht geändert hat, oder die Eltern ihre Bestimmung revidiert haben (vgl. BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384; OLG Bamberg JurBüro 1983, 1903; OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 610; OLG Hamburg FamRZ 1984, 87).

    Eine wirksame Bestimmung nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB gilt auch gegenüber dem Träger der Sozialversicherung bzw. Ausbildungsförderung, der den Unterhaltsanspruch des Kindes auf sich übergeleitet hat (vgl. für die Leistung von Sozialversicherung BGH FamRZ 1981, 250 = BGHF 2, 384; für die Leistung von Bundesausbildungsförderung BGH FamRZ 1984, 37, 38 = BGHF 3, 1309, sowie für den Fall der Geltendmachung des Ausbildungsförderungsanspruchs durch einen Studenten OVG Koblenz FamRZ 1974, 225).

  • OLG Bamberg, 06.07.1983 - 2 WF 119/83

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Unterhaltsansprüchen; Voraussetzungen für

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 74/83

    Fortgeltung einer gemeinsamen Unterhaltsbestimmung getrenntlebender Ehegatten

  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82

    Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81

    Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 365/81

    Verbindlichkeit eines Prozeßvergleichs über den Kindesunterhalt

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2015 - 4 ME 61/15

    Ausbildungsförderung; unwirksame Bestimmung; Eltern; Kind; Rücksicht; Unterhalt;

  • BGH, 20.03.1996 - XII ZR 45/95

    Unterhaltspflicht für auswärts studierendes Kind (zugewiesener Studienplatz)

  • BayObLG, 23.09.1987 - BReg. 1 Z 35/87
  • OLG Hamburg, 04.05.1982 - 2 UF 213/81
  • BGH, 22.12.1982 - IVb ZR 320/81

    Recht des Unterhaltspflichtigen auf Beendigung der Erwerbstätigkeit und Aufnahme

  • OLG Köln, 30.04.1982 - 4 UF 311/81

    Unterhaltsanspruch einer volljährigen ehelichen Tochter gegenüber den

  • OLG Celle, 05.05.2006 - 17 WF 60/06

    Erlöschen des Anspruchs auf Barunterhalt einer ausbildungsbedürftigen

  • OLG Koblenz, 15.12.1981 - 11 UF 1006/81
  • OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 2 UF 129/80
  • OLG Brandenburg, 05.12.2005 - 9 UF 189/05

    Unterhaltsanspruch des unverheirateten Kindes: Besondere Gründe für die

  • BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90

    Kein Versorgungsausgleich für Rechte aus Altenteil

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 353/81

    Bestimmung der Unterhaltsgewährung für ein volljähriges Kind - Empfangsbedürftige

  • OLG Oldenburg, 24.01.2017 - 4 UF 198/16
  • KG, 10.01.1989 - 1 W 3253/88

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Antragsgegners gegen einen Beschluss der

  • VG Köln, 30.11.2016 - 21 K 2062/16
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 565/81

    Erhöhung von Unterhaltsleistungen - Unterhaltsanspruch eines Kindes - Vorliegen

  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 9/82

    Anrechnung fiktiver Einkünfte aus einer zumutbaren Beschäftigung

  • OLG Hamm, 17.12.1982 - 11 U 202/82
  • KG, 23.05.1986 - 1 W 2609/85
  • OLG Hamburg, 21.10.1983 - 2 WF 208/83
  • OLG Nürnberg, 22.12.1981 - 11 UF 2910/80
  • OLG Hamm, 17.07.1981 - 2 UF 151/81
  • OLG Hamburg, 07.04.1987 - 2 W 78/86
  • OLG Frankfurt, 02.06.1982 - 20 W 300/82

    Wahlrecht der Eltern über die Art der Gewährung von Unterhalt bei volljährigen

  • OLG Düsseldorf, 27.04.1981 - 5 UF 71/81
  • OLG Schleswig, 22.11.1985 - 10 WF 303/84
  • OLG Oldenburg, 28.02.1989 - 11 WF 106/89

    Kindesunterhalt, volljährig, Bestimmungsrecht, Unzumutbarkeit,

  • OLG Düsseldorf, 20.05.1981 - 5 UF 293/80
  • OLG Stuttgart, 02.06.1981 - 18 UF 36/81
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