Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.06.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78   

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BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78 (https://dejure.org/1980,4)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1980 - 2 C 30.78 (https://dejure.org/1980,4)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 (https://dejure.org/1980,4)
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Kreisoberamtsrat

§ 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein 'Verwaltungsakt' (fehlende 'Außenwirkung'), Rechtsschutz durch allgemeine Leistungsklage

Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 144
  • NJW 1981, 67
  • DVBl 1980, 882
  • DVBl 1982, 95
  • DÖV 1981, 98
 
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Wird zitiert von ... (639)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72

    Fehlerhafte Ausübung von Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    In dem Urteil vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - (ZBR 1975, 226) spreche das Bundesverwaltungsgericht den Begriff des Verwaltungsaktes überhaupt nicht an und lasse auch im übrigen nicht den Schluß zu, daß es eine Umsetzung als anfechtbaren Verwaltungsakt ansehe.

    Denn diese ist lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104 [107]) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde (vgl. hierzu Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18]).

    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Vielmehr ergibt sich unter anderem aus den auf das Urteil vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - (a.a.O.) bezugnehmenden Ausführungen der Berufungsbegründung, daß unabhängig von der Verwaltungsaktqualität der Umsetzung auf jeden Fall eine gerichtliche Überprüfung dieser Maßnahme angestrebt wird.

    Der Beamte muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Haßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (BVerfGE 8, 332 [344 ff.]; 43, 242 [282]; 47, 327 [411]; Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - [NJW 1980, 1327]; BVerwG, Urteile vom 13. August 1968 - BVerwG 2 C 63.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 10], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 12. November 1973 - BVerwG 6 B 27.73 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 5] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Sind bei einer derartigen Umsetzung - die in einem Wechsel des am Amt im statusrechtlichen und im abstrakt funktionellen Sinne ausgerichteten Dienstpostens besteht - sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts beachtet worden, so kann deren Rechtmäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. u.a. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [a.a.O.], vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Selbst der Verlust der Chance, auf einem höher bewerteten Dienstposten befördert zu werden, schränkt sein Ermessen, den entsprechenden Stelleninhaber umzusetzen, ebensowenig ein wie das Ermessen, den Stelleninhaber zu versetzen (vgl. Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Auch die Einbuße an einem mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenen besonderen gesellschaftlichen Ansehen ist grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]).

    Die Ermessensentscheidung kann bei einer Umsetzung deshalb im allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Aus diesem Grunde hat es auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - (a.a.O.) als unerheblich angesehen, ob der neue Dienstposten jenes Klägers (Leiter des Bauförderungsamtes) nach Inhalt, Bedeutung, Verantwortung und Aufstiegschancen dem bisherigen Dienstposten (Leiter des Hauptamtes) "gleichwertig" war.

  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 5.73

    Umsetzung eines Beamten - Anerkennung als Kinderfacharzt - Einstufung in eine

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Denn diese ist lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104 [107]) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde (vgl. hierzu Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18]).

    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Sind bei einer derartigen Umsetzung - die in einem Wechsel des am Amt im statusrechtlichen und im abstrakt funktionellen Sinne ausgerichteten Dienstpostens besteht - sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts beachtet worden, so kann deren Rechtmäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. u.a. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [a.a.O.], vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Selbst der Verlust der Chance, auf einem höher bewerteten Dienstposten befördert zu werden, schränkt sein Ermessen, den entsprechenden Stelleninhaber umzusetzen, ebensowenig ein wie das Ermessen, den Stelleninhaber zu versetzen (vgl. Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Auch die Einbuße an einem mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenen besonderen gesellschaftlichen Ansehen ist grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]).

    Eine das Ermessen einschränkende "Leitungsfunktion" in dem angeführten Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht bei dem Leiter einer Landesanstalt (Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [a.a.O.]) und dem Leiter eines Kreisgesundheitsamtes (Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.]) angenommen, d.h. bei Geschäften, die üblicherweise nicht im Wege der bloßen Geschäftsverteilung vergeben werden und zudem besondere fachliche Anforderungen stellen.

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Denn diese ist lediglich die das statusrechtliche Amt und das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. dazu BVerwGE 40, 104 [107]) unberührt lassende Zuweisung eines anderen Dienstpostens (funktionelles Amt im konkreten Sinne) innerhalb der Behörde (vgl. hierzu Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 14], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 6] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18]).

    Durch diese Beschränkung auf die innerbehördliche Organisation unterscheidet sich die Umsetzung wesentlich von der Versetzung - der auf Dauer angelegten Übertragung eines anderen Amtes im funktionellen Sinn bei einer anderen Behörde desselben oder eines anderen Dienstherrn - und der Abordnung - der (vorübergehenden) Zuweisung einer dem Amt des betroffenen Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle (Behörde) desselben oder eines anderen Dienstherrn (vgl. hierzu insbesondere Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Selbst der Verlust der Chance, auf einem höher bewerteten Dienstposten befördert zu werden, schränkt sein Ermessen, den entsprechenden Stelleninhaber umzusetzen, ebensowenig ein wie das Ermessen, den Stelleninhaber zu versetzen (vgl. Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Die Ermessensentscheidung kann bei einer Umsetzung deshalb im allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 11.64
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Bd. 16 S. 280], vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [DVBl. 1966, 341 = DÖV 1966, 507], vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 95.63 - [ZBR 1967, 83 = DÖV 1966, 796] und vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1]).

    Sind bei einer derartigen Umsetzung - die in einem Wechsel des am Amt im statusrechtlichen und im abstrakt funktionellen Sinne ausgerichteten Dienstpostens besteht - sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts beachtet worden, so kann deren Rechtmäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. u.a. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [a.a.O.], vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Zu den Ermessensgründen hat der erkennende Senat weiter im Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - (a.a.O.) ausgeführt:.

    Eine das Ermessen einschränkende "Leitungsfunktion" in dem angeführten Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht bei dem Leiter einer Landesanstalt (Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [a.a.O.]) und dem Leiter eines Kreisgesundheitsamtes (Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.]) angenommen, d.h. bei Geschäften, die üblicherweise nicht im Wege der bloßen Geschäftsverteilung vergeben werden und zudem besondere fachliche Anforderungen stellen.

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Mit Rücksicht auf den ohnehin zu gewährenden Rechtsschutz enthalten neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Umsetzung keine Ausführungen zu deren Rechtsnatur (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1973 - BVerwG 2 B 63.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 44]; Urteile vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.] und vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]; Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]).

    Der Beamte muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Haßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (BVerfGE 8, 332 [344 ff.]; 43, 242 [282]; 47, 327 [411]; Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - [NJW 1980, 1327]; BVerwG, Urteile vom 13. August 1968 - BVerwG 2 C 63.65 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 10], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 12. November 1973 - BVerwG 6 B 27.73 - [Buchholz 237.7 § 28 LBG NW Nr. 5] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Sind bei einer derartigen Umsetzung - die in einem Wechsel des am Amt im statusrechtlichen und im abstrakt funktionellen Sinne ausgerichteten Dienstpostens besteht - sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts beachtet worden, so kann deren Rechtmäßigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. u.a. Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [a.a.O.], vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 5.73 - [a.a.O.], vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

    Die Ermessensentscheidung kann bei einer Umsetzung deshalb im allgemeinen nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 3. März 1975 - BVerwG 6 C 17.72 - [a.a.O.] und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 154.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.10.1965 - II C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Bd. 16 S. 280], vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [DVBl. 1966, 341 = DÖV 1966, 507], vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 95.63 - [ZBR 1967, 83 = DÖV 1966, 796] und vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1]).

    "Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ferner dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso o.a. BVerwG II C 57.63 und BVerwG II C 95.63).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort "zudem".

  • BVerwG, 20.03.1962 - II C 6.60
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Soweit aus den Ausführungen des in BVerwGE 14, 84 abgedruckten früheren Urteils des erkennenden Senats, auf das auch das Berufungsgericht die angefochtene Entscheidung maßgeblich gestützt hat, gegenteilige Rückschlüsse gezogen werden können, wird hieran nicht festgehalten.

    Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urteils vom 20. März 1962 - BVerwG 2 C 6.60 - (BVerwGE 14, 84) hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dieses in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - (BVerwGE 41, 253 [258]) dahin präzisiert, daß "Maßnahmen, die normalerweise (nach § 42 Abs. 2 VwGO) unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie nicht bestimmt sind, Außenwirkung zu entfalten ... im Einzelfall sich doch als Verletzung der individuellen Rechtssphäre auswirken und mit dieser Begründung dem Verwaltungsgericht unterbreitet werden (vgl. BVerwGE 14, 84)" können.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob an dieser - an die in BVerwGE 14, 84 abgedruckte, in erster Linie die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes betreffende Entscheidung anknüpfenden (vgl. insbesondere u.a. Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [a.a.O.]) - Rechtsprechung in dieser oder modifizierter Form festzuhalten ist, etwa u.a. im Sinne des letzten Satzes des angeführten Zitats ohne das Wort "zudem".

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Eine derartige Regelung eines Einzelfalles setzt eine unmittelbare rechtliche Außenwirkung voraus (BVerwGE 28, 145 [146]; 31, 301 [305 f.]; 34, 65 [68]; 36, 192 [194]; 45, 39 [42]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in der späteren Rechtsprechung wiederholt betont hat, präjudiziert die Verneinung eines Verwaltungsaktes jedoch nicht die Frage der Überprüfbarkeit einer Maßnahme (vgl. u.a. BVerwGE 19, 19 [20]; 28, 191 [192]; 36, 192 [197]; 50, 11 [13 f., 19]).

    Da der Kläger geltend macht, durch die Umsetzung in seiner individuellen Rechtssphäre verletzt zu sein, ist das in § 42 Abs. 2 VwGO normierte "besondere Rechtsschutzinteresse" - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - gegeben (vgl. BVerwGE 36, 192 [199]; siehe dazu auch BVerwGE 41, 253 [258]).

  • BVerwG, 08.12.1972 - VI C 8.70

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Ob einer Regelung unmittelbare Außenwirkung in dem dargelegten Sinne zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten (BVerwGE 41, 253 [258]), nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall tatsächlich auswirkt.

    Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Urteils vom 20. März 1962 - BVerwG 2 C 6.60 - (BVerwGE 14, 84) hat bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dieses in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - (BVerwGE 41, 253 [258]) dahin präzisiert, daß "Maßnahmen, die normalerweise (nach § 42 Abs. 2 VwGO) unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie nicht bestimmt sind, Außenwirkung zu entfalten ... im Einzelfall sich doch als Verletzung der individuellen Rechtssphäre auswirken und mit dieser Begründung dem Verwaltungsgericht unterbreitet werden (vgl. BVerwGE 14, 84)" können.

    Da der Kläger geltend macht, durch die Umsetzung in seiner individuellen Rechtssphäre verletzt zu sein, ist das in § 42 Abs. 2 VwGO normierte "besondere Rechtsschutzinteresse" - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - gegeben (vgl. BVerwGE 36, 192 [199]; siehe dazu auch BVerwGE 41, 253 [258]).

  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 95.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
    Bd. 16 S. 280], vom 28. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 57.63 - [DVBl. 1966, 341 = DÖV 1966, 507], vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 95.63 - [ZBR 1967, 83 = DÖV 1966, 796] und vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 11.64 - [Buchholz 232 § 54 BBG Nr. 1]).

    "Der Ermessensspielraum des Dienstherrn kann ferner dadurch eingeengt sein, daß dieser dem Beamten die Übertragung einer bestimmten Aufgabe zusicherte, daß zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten hierüber verbindliche Vereinbarungen getroffen wurden oder daß durch die bei der Aufgabenübertragung beiderseits - ausdrücklich oder durch schlüssige Handlungen - abgegebenen Willenserklärungen ein schutzwürdiges Vertrauen des Beamten auf Beibehaltung der Funktion begründet wurde (ebenso o.a. BVerwG II C 57.63 und BVerwG II C 95.63).

  • BVerwG, 05.06.1964 - VI C 43.64
  • BVerwG, 15.08.1960 - VI C 9.59
  • BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76

    Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 67.67

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer - Verfahren zur

  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 6.77

    Genehmigung zur Übernachtung außerhalb der dienstlichen Unterkunft -

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1974 - XII B 493/74
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75

    Verwaltungsakt der Kommunalaufsicht - Wohnungsbauförderung - Aufsichtsmaßnahmen

  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 C 15.76

    Auslegung eines Klageantrages - Anfechtung der Berichtigungsbescheide - Vorliegen

  • BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71

    Bildung des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin -

  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 94.60

    Ernennung zu einem leitenden Beamten

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerwG, 12.11.1973 - VI B 27.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.02.1973 - II B 63.72

    Verletzung eines Beamten in seinen Rechten durch Entziehung seines bisherigen,

  • BVerwG, 13.08.1968 - II C 63.65

    Versetzung eines Lehrers von einer Lehrerbildungsanstalt an ein Gymnasium -

  • BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60

    Rechtsmittel

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer beamtenrechtlichen Umsetzung, die keinen Verwaltungsakt darstellt (BVerwG 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144), gerade nicht der Fall (BVerwG 10. Juli 1985 - 2 B 75.84 - zu 1 der Gründe) .
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23

    Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz

    387 Die Finanzverwaltung kann daher einen solchen Bediensteten durch einen - zunächst rein intraorganisationellen, das statusrechtliche Amt sowie das funktionelle Amt im abstrakten Sinne unberührt lassenden - einseitigen und durch den Bediensteten zu befolgenden Akt der beamtenrechtlichen Umsetzung auf eine nicht mehr mit der steuerlichen Bewertung von Grundbesitz befasste Stelle (vgl. zur Umsetzung die ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144 mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 2 B 33/14 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, NVwZ 2008, 547) jederzeit und ohne weitere Voraussetzungen unmittelbar Einfluss auf die konkrete Zusammensetzung eines Gutachterausschusses nehmen.
  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Eine Anordnung mit einer solchen Zielrichtung stellt nicht deshalb einen Verwaltungsakt dar, weil sie sich auf die subjektive Rechtsstellung des Beamten auswirkt (Urteile vom 22. Mai 1980 BVerwG 2 C 30.78 BVerwGE 60, 144 und vom 15. Februar 1989 BVerwG 6 A 2.87 BVerwGE 81, 258 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1980 - IV C 31.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,991
BVerwG, 13.06.1980 - IV C 31.77 (https://dejure.org/1980,991)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1980 - IV C 31.77 (https://dejure.org/1980,991)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - IV C 31.77 (https://dejure.org/1980,991)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufung des beigeladenen Bauherrn gegen ein der Anfechtungsklage des Nachbarn stattgebendes Urteil - Nachbarschützende Normen im Baurecht - Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn - Begründetheit der Berufung des Bauherrn gegen ein der Anfechtungsklage des Nachbarn ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Nachbarklage bei rechtswidriger, aber nicht nachbarschützende Norm verletzender Baugenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 67
  • DVBl 1981, 154
  • DÖV 1980, 690
  • BauR 1980, 451
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77
    Die Berufung des beigeladenen Bauherrn gegen ein der Anfechtungsklage des Nachbarn stattgebendes Urteil muß Erfolg haben, wenn die Baugenehmigung - mag sie auch objektiv rechtswidrig sein - eine den Kläger schützende Norm nicht verletzt (im Anschluß an das Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 29.73 - BVerwGE 47, 19).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 29.73 - (BVerwGE 47, 19) ausgeführt, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO bedeute für die Nachbarklage, daß der Nachbar, der gegen eine erteilte Baugenehmigung klage, mit seiner Klage nur dann Erfolg haben könne, wenn er durch die Genehmigung in seinen subjektiven Rechten verletzt sei (vgl. dazu auch BVerwGE 22, 129 [132]).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77
    Das Berufungsgericht hätte die Berufung der Beigeladenen nur dann zurückweisen dürfen, wenn die Baugenehmigung Rechte der Kläger verletzt, also etwa mit Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwGE 32, 173) oder mit dem Rücksichtnahmegebot, falls es im vorliegenden Fall drittschützende Wirkung entfaltet (vgl. dazu BVerwGE 52, 122), nicht zu vereinbaren ist.

    Daraus ergibt sich: Baugenehmigungen, die (nur) gegen die in ihrer hier maßgebenden ursprünglichen Fassung nichtnachbarschützende Vorschrift des § 34 BBauG (vgl. dazu Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173) verstoßen, sind gegen Angriffe der Nachbarn dergestalt abgesichert, daß weder das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung auf eine Nachbarklage hin aufheben noch das Berufungsgericht die Aufhebung der Baugenehmigung bestätigen darf, wenn sich der Bauherr gegen ein - aus seiner Sicht die Baugenehmigung zu Unrecht aufhebendes - erstinstanzliches Urteil durch Einlegung der Berufung wehrt; anderenfalls würde unter Verletzung der schutzwürdigen Rechtsposition, die der Bauherr durch die Erteilung einer Nachbarrechte nicht verletzenden Baugenehmigung erlangt hat, und entgegen § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO einer Nachbarklage zum Erfolg verholfen werden, obwohl es an einer Verletzung von Nachbarrechten fehlt.

  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77
    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 23. August 1974 - BVerwG IV C 29.73 - (BVerwGE 47, 19) ausgeführt, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO bedeute für die Nachbarklage, daß der Nachbar, der gegen eine erteilte Baugenehmigung klage, mit seiner Klage nur dann Erfolg haben könne, wenn er durch die Genehmigung in seinen subjektiven Rechten verletzt sei (vgl. dazu auch BVerwGE 22, 129 [132]).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 4 B 185.77
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77
    Zwar mögen die Feststellungen zur Bejahung eines objektiv-rechtlichen Verstoßes gegen § 34 BBauG (in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes, auf die es im vorliegenden Fall allein ankommt, vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96 u. 97.76 - a.a.O.) ausreichen, sie reichen jedoch nicht aus für die abschließende Beurteilung, ob die Baugenehmigung gegen das auch im unbeplanten Innenbereich geltende Rücksichtnahmegebot (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1977 - BVerwG IV B 185.77 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 33), sofern dieses Gebot im vorliegenden Fall (ausnahmsweise) Nachbarschutz vermitteln sollte, oder gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstößt.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 31.77
    Das Berufungsgericht hätte die Berufung der Beigeladenen nur dann zurückweisen dürfen, wenn die Baugenehmigung Rechte der Kläger verletzt, also etwa mit Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwGE 32, 173) oder mit dem Rücksichtnahmegebot, falls es im vorliegenden Fall drittschützende Wirkung entfaltet (vgl. dazu BVerwGE 52, 122), nicht zu vereinbaren ist.
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