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   BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78   

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BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78 (https://dejure.org/1980,921)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1980 - VI ZR 151/78 (https://dejure.org/1980,921)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1980 - VI ZR 151/78 (https://dejure.org/1980,921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Endschuldbarkeit eines Irrtums - Entwendung von Leergut von dem Betriebsgelände einer Brauerei - Verletzung eines vermeintlichen Diebs durch Abgabe eines (Pistolen-)Schusses - Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vonseiten der betroffenen Krankenkasse ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 227; BGB § 276; StGB § 242; StGB § 22; StPO § 127

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO setzt nicht Vorhandensein einer tatsächlichen Straftat voraus - Ein aus den Umständen ergebender dringender Tatverdacht genügt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 227
    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 745
  • VersR 1981, 376
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1975 - VI ZR 232/73

    Erforderlichkeit des Gebrauchs einer Schußwaffe

    Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Berufungsgericht klar erkannt und seine Feststellungen danach ausgerichtet hat, daß den Beklagten die Beweislast für alle Tatsachen trifft, auf die er seine von ihm in Anspruch genommene Rechtfertigung stützt, und daß er auch die Entschuldbarkeit eines ihm zuzubilligenden Irrtums nachzuweisen hat (so schon RGZ 88, 118, 120 undSenatsurteil vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - VersR 1975, 1146).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78
    Aufgrund dieser Tatumstände mußten beim Beklagten auch keine ernsthaften Zweifel daran auftauchen, daß K., der für ihn eine unbekannte Person war, zur Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes unmittelbar angesetzt und damit schon einen strafbaren Versuch (§ 22 StGB) begangen hatte, als er beim Anschleichen entdeckt wurde (vgl. BGHSt 26, 201 ff und 28, 162 ff).
  • RG, 21.02.1916 - VI 412/15

    Notwehr und vermeintliche Notwehr

    Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78
    Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Berufungsgericht klar erkannt und seine Feststellungen danach ausgerichtet hat, daß den Beklagten die Beweislast für alle Tatsachen trifft, auf die er seine von ihm in Anspruch genommene Rechtfertigung stützt, und daß er auch die Entschuldbarkeit eines ihm zuzubilligenden Irrtums nachzuweisen hat (so schon RGZ 88, 118, 120 undSenatsurteil vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - VersR 1975, 1146).
  • RG, 02.03.1906 - 828/05

    1. Können Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, um die Verdunkelung der

    Auszug aus BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78
    Daher ist eine Festnahme oder Verfolgung aufgrund dieser Norm gerechtfertigt, wenn die erkennbaren äußeren Umstände einen dringenden Tatverdacht vermitteln (vgl. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., Rz. 11 und 16 zu § 127 StPO unter Hinweis auf RGSt 38, 373, 375 und 72, 311, 315 sowie auf BayObLGSt 15, 153).
  • OLG Celle, 26.11.2014 - 32 Ss 176/14

    Ausübung des Festnahmerechts bei nur leichtem Tatverdacht nicht gerechtfertigt

    1.a) Es ist umstritten, ob das Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO eine tatsächlich vom Festgehaltenen begangene Tat voraussetzt (so KG Berlin, VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 [OLG Hamm 01.08.1972 - 3 Ss 224/72] ; NJW 1977, 590, 591; Meyer-Goßner / Schmitt § 127 Rn. 4) oder ob es bereits ausreicht, dass die erkennbaren äußeren Umstände nach der Lebenserfahrung ohne vernünftigen Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulassen (so BGH, 6. Zivilsenat, NJW 1981, 745 ff. [BGH 18.11.1980 - VI ZR 151/78] ; BayObLG …
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 1 Ss 31/08

    Rechtmäßigkeit körperlicher Gewalt durch Polizeibeamte aus Anlass einer Festnahme

    Für das Merkmal "auf frischer Tat betroffen" reicht es aus, wenn die Gesamtschau aller erkennbaren äußeren Umstände im Tatzeitpunkt nach der Lebenserfahrung im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftige Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulässt (BGH NJW 1981, 745 ; BayObLGSt 1986, 52; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 599 ; OLG Hamm NStZ 1998, 370 ).
  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    aa) Zwar trifft die Beweislast dafür, dass eine Verletzungshandlung eine Verteidigung auf eine Notwehrlage darstellte, denjenigen, der sich darauf beruft (vgl. Senat, Urteile vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - NJW 1976, 41, 42; vom 18. November 1980 - VI ZR 151/78 - VersR 1981, 376, 377; vom 26. Mai 1987 - VI ZR 157/86 - NJW 1987, 2509; Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1, 2. Aufl., § 227 Rn. 1).
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 53/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Teilnahme

    Es wäre nach allgemeinen Regeln Sache des Beklagten gewesen, derartige Entlastungsgründe darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1980 - VI ZR 151/78 - NJW 1981, 745 rechte Spalte).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Dabei kann dahinstehen, ob den Feststellungen mit genügender Sicherheit zu entnehmen ist, daß sowohl objektiv als auch subjektiv die Voraussetzungen vorlagen, unter denen der Angeklagte zur Festnahme der "Autodiebe" schreiten durfte (vgl. dazu BGH NJW 1981, 745).
  • OLG Jena, 23.07.2015 - 4 U 18/14

    Taubheit im Bein nach Hüftprothesenoperation: 40.000 EUR Schmerzensgeld

    Den in Anspruch Genommenen trifft die Darlegungs- und Beweislast für einen derartigen Irrtum (vgl. zur Putativnotwehr BGH VersR 1975, 1146 = NJW 1976, 41 und zur Entschuldbarkeit eines Irrtums des Schädigers: BGH VersR 1981, 376 = NJW 1981, 745; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.05.1987 - VI ZR 157/86

    Irrtum über Notwehrsituation aufgrund falscher Auslösung einer Alarmsirene

    Es ist auch richtig, daß den Beklagten die irrige Annahme, bei dem Kläger und seinem Kollegen handele es sich um Einbrecher, die von ihrer Schußwaffe Gebrauch machen, nach den zur Putativnotwehr entwickelten Grundsätzen nur dann von der deliktischen Haftung befreit, wenn dieser Irrtum nicht i.S. von § 276 BGB auf Fahrlässigkeit beruhte (RGZ 88, 118, 120; RG JW 1924, 1968; Senatsurteile vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - VersR 1975, 1146, 1148 m.w.N. - und vom 18. November 1980 - VI ZR 151/78 - VersR 1981, 376, 377; vgl. ferner BGB-RGRK, 12. Aufl., § 227 Rdn. 18; MünchKomm- v. Feldmann, BGB, 2. Aufl., § 227 Rdn. 11).

    Die Beurteilung der Frage, ob der Beklagte bei der Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen einer Notwehrlage fahrlässig gehandelt hat, ist am Maßstab der im Zivilrecht geltenden objektiven Fahrlässigkeit im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB vorzunehmen (Senatsurteil vom 18. November 1980 - a.a.O. S. 377).

  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97

    vermeintliche Ladendiebin - § 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne

    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • OLG Brandenburg, 30.01.1996 - 2 U 119/95

    Amtshaftung für Sachschaden durch unzulässigen Schußwaffengebrauch eines

    Denn das Festnahmerecht des § 127 StPO erlaubt zwar grundsätzlich auch den Einsatz eines gewissen Zwanges, dies jedoch ebenfalls unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit der angewandten Zwangsmittel (Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 127 Rdnrn. 28, 29; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 127 Rdnrn. 13ff.; BGH, NJW 1981, 745 (746)).

    Die Voraussetzungen dieses Entschuldigungsgrundes hat die Bekl., welche die Beweislast trifft (BGH, NJW 1981, 745; v. Feldmann, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 227 Rdnr. 12), nicht nachzuweisen vermocht.

  • OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06

    Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Eingriff mit hoher Risikodichte

    Den in Anspruch Genommenen trifft die Darlegungs- und Beweislast für einen derartigen Irrtum (vgl. zur Putativnotwehr BGH NJW 1976, 41 [BGH 23.09.1975 - VI ZR 232/73] und zur Entschuldbarkeit eines Irrtums des Schädigers BGH NJW 1981, 745 [BGH 18.11.1980 - VI ZR 151/78] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1991 - 2 Ss 223/91
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

  • AG Osnabrück, 21.11.1988 - 40 C 269/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer rechtswidrigen vorläufigen Festnahme ;

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 96/97

    Entfallen der Haftung des Schädigers bei Putativnotwehr

  • LG Düsseldorf, 25.06.2001 - 2b O 245/00
  • OLG Stuttgart, 19.02.1990 - 1 Ws 30/90
  • LG Stade, 03.09.2020 - 3 O 165/19
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