Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.1981

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1313
BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80 (https://dejure.org/1981,1313)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80 (https://dejure.org/1981,1313)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 1981 - 1 BvR 1417/80 (https://dejure.org/1981,1313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Anrede und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichheitssatz - Anrede einer Frau - Diskriminierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2178
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80
    Entscheidungen, die aufgrund offensichtlich unzulässiger Rechtsmittel ergehen, sind nicht geeignet, die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG zu unterbrechen oder neu in Lauf zu setzen (BVerfGE 48, 341 >344<).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Maßgeblich ist insoweit der allgemeine deutsche Sprachgebrauch (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 1981 - 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 2178).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 24 U 19/21

    Ansprüche wegen Geschlechtsdiskriminierung beim "Online-Shopping"

    Maßgeblich ist insoweit der allgemeine deutsche Sprachgebrauch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80 -, juris, Rn. 2).
  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

    Maßgeblich ist insoweit der allgemeine deutsche Sprachgebrauch (vgl. BVerfG NJW 1981, 2178 Rn. 2).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/06

    Eröffnung des Finanzrechtsweg - keine Diskriminierung der Frau durch vorrangige

    Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei [...]; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 2 L 706/91

    Anrede "Frau" für weibliche Personen; Anredeform ("Frau"); Dame (Anredeform);

    Das BVerfG hat bereits in seinem eine Verfassungsbeschwerde der Kl. betreffenden Beschluß vom 20.7.1981 (BVerfG, NJW 1981, 2178) ausgeführt, daß die Kl. durch die Anrede Frau nicht unter Verletzung des Art. 3 II und III GG gegenüber Männern diskriminiert werde, weil diese mit Herr angeredet würden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/07

    Steuererklärung - Ehefrau darf im Steuerbescheid an zweiter Stelle stehen

    Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei juris; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1994 - 21 A 209/94

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Fehlende Diskriminierung; Frau; Mädchen

    Zur fehlenden Diskriminierung der Anrede "Frau" statt "Dame" vergleiche im übrigen BVerfG, 1981 -07-20, 1 BvR 1417/80 und OVG Lüneburg, 1994-10-20, 2 L 706/91.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1330
BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80 (https://dejure.org/1981,1330)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1981 - II ZR 20/80 (https://dejure.org/1981,1330)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1981 - II ZR 20/80 (https://dejure.org/1981,1330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und erworbener Anwartschaften - Ausschluss eines Gewerkschaftsmitglieds aus der Gewerkschaft - Vorliegen einer vermögensrechtlichen Angelegenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2178
  • ZIP 1981, 764
  • MDR 1981, 997
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 17/77

    Ausschluß aus Gewerkschaft wegen Gegenkandidatur bei Betriebswahl

    Auszug aus BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80
    Zur Frage, ob ein Mitglied aus der Gewerkschaft ausgeschlossen werden kann, das bei der Betriebsratswahl auf einer nicht von der Gewerkschaft unterstützten Liste kandidiert (Bestätigung von BGHZ 71, 126 = NJW 1978, 1370).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Februar 1978 (BGHZ 71, 126) dargelegt, daß ein Gewerkschaftsmitglied durch den Ausschluß aus der Gewerkschaft ideell betroffen und wirtschaftlich durch den Verlust sozialer Schutzrechte und erworbener Anwartschaften erheblich beeinträchtigt wird.

    Der Senat hat sich bereits in den Urteilen vom 13. Juni 1966 (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]) und vom 27. Februar 1978 (BGHZ 71, 126) mit der Frage befaßt, ob eine Gewerkschaft ihren Mitgliedern unter Androhung des Ausschlusses verbieten kann, bei Betriebsratswahlen auf anderen als von der Gewerkschaft bestätigten Listen zu kandidieren.

    Die Kritik, die in einem Teil des Schrifttums - neben einer Reihe zustimmender Äußerungen - gegen die Rechtsprechung des Senats erhoben worden sind (vgl. Günther/Hase aaO; Urteilsanm. v. Herschel in AuR 1978, 318, zu BGHZ 71, 126 u. in JZ 1967, 32 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] zu BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; Popp, ZfA 1977, 401 u. JuS 1980, 798) und die auch das Berufungsgericht teilt, greift nicht durch.

  • BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds nach Betriebsratswahl

    Auszug aus BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80
    Der Senat hat sich bereits in den Urteilen vom 13. Juni 1966 (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]) und vom 27. Februar 1978 (BGHZ 71, 126) mit der Frage befaßt, ob eine Gewerkschaft ihren Mitgliedern unter Androhung des Ausschlusses verbieten kann, bei Betriebsratswahlen auf anderen als von der Gewerkschaft bestätigten Listen zu kandidieren.

    Die Kritik, die in einem Teil des Schrifttums - neben einer Reihe zustimmender Äußerungen - gegen die Rechtsprechung des Senats erhoben worden sind (vgl. Günther/Hase aaO; Urteilsanm. v. Herschel in AuR 1978, 318, zu BGHZ 71, 126 u. in JZ 1967, 32 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] zu BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; Popp, ZfA 1977, 401 u. JuS 1980, 798) und die auch das Berufungsgericht teilt, greift nicht durch.

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80
    Das Interesse der Kläger an der Mitgliedschaft bei der Beklagten ist daher auch vermögensrechtlicher Art (vgl. auch BGHZ 13, 5, 9) [BGH 27.02.1954 - II ZR 17/53].
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80
    Regelungen, die nicht in dieser Weise gerechtfertigt sind, tasten den durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Kerngehalt der Koalitionsbetätigung an (BVerfGE 50, 290 m.w.N.).
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von einer Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126; Urt. v. 19.1.1981 - II ZR 20/80, LM BGB § 39 Nr. 16).

    Die gegen diese Rechtsprechung im Schrifttum (vgl. Anm. v. Herschel in AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 7; Säcker/Rancke, AuR 1981, 1) und in dem von der Beklagten in der Revisionsinstanz vorgelegten Rechtsgutachten neuerdings wieder erhobene Kritik zeigt keine Gesichtspunkte auf, die der Senat nicht schon berücksichtigt hat.

    Die unterschiedlichen Auffassungen beruhen im wesentlichen darauf, daß nach Ansicht des Senats § 20 Abs. 2 BetrVG in der geltenden Fassung nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG verstößt (vgl. zuletzt Urt. v. 19.1.1981 aaO), während im angeführten Schrifttum die Tendenz besteht, den Grundrechtsschutz der Gewerkschaft weiter auszudehnen, um auf diese Weise deren Privatautonomie der Zuständigkeit des einfachen Gesetzgebers zu entziehen.

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Sie gehen im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 45, 314; NJW 1981, S. 2178) davon aus, daß die Koalitionsfreiheit nur in ihrem Kernbereich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, und sehen diesen durch ihre Auslegung des § 20 Abs. 2 BetrVG nicht als verletzt an.
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Eine nachträgliche Klärung des Sachverhalts im Zivilprozeß mit dem Ziel des Beweises von Ausschlußtatsachen, die im Ausschlußverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, auf der dieser Beschluß nicht beruht, und ist deshalb unzulässig (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178, 2180).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90

    Grundsätze zum Gewerkschaftsausschluß

    Die dortigen Ausführungen können, wenn sie nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaften durch die staatliche Gerichtsbarkeit führen sollen, nicht aus dem Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Senats herausgelöst werden, die bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht zur Kandidatur auf einer nicht von ihrer Gewerkschaft unterstützten Liste zubilligt und die Androhung oder Verhängung innerverbandlicher Sanktionen gegen eine solche Kandidatur deshalb als Fall einer gegen § 20 Abs. 2 BetrVG verstoßenden Wahlbeeinflussung wertet (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178).

    Im Hinblick auf diese Zielsetzung des Gesetzgebers des Betriebsverfassungsgesetzes gehört es nach dem Verständnis des Senats zur Wahlfreiheit im Sinne des § 20 Abs. 2 BetrVG, daß auch jedes Gewerkschaftsmitglied unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben muß, sich bei Betriebsratswahlen, ohne deshalb innergewerkschaftliche Sanktionen befürchten zu müssen, auf einer nicht von seiner Gewerkschaft unterstützten Liste um einen Sitz im Betriebsrat zu bewerben, wenn es der Ansicht ist, dies diene dem Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes (so besonders deutlich Urt. v. 19. Januar 1981 aaO S. 2179).

    Der vorliegende Fall erfordert keine Entscheidung, ob an dieser Rechtsprechung ungeachtet der an ihr inzwischen geübten Kritik (vgl. dazu die Nachweise im Urteil vom 19. Januar 1981 aaO S. 2179 sowie bei MüKo/Reuter, BGB 2. Aufl. § 25 Rdn. 35, 36) auch in Zukunft uneingeschränkt festzuhalten ist.

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01

    Mitgliederversammlung; Verein; Abstimmung; Telefonische Zuschaltung;

    Die Nachprüfbarkeit der Tatsachenfeststellungen, mit denen der Ausschluss begründet wird, durch die staatlichen Gerichte bedeutet nicht, dass der Verband im gerichtlichen Verfahren neue Tatsachen, die er im verbandsinternen Verfahren nicht festgestellt hat und auf die sich der Ausschluss deshalb auch nicht gründen konnte, im Zivilprozess als neue Ausschlussgründe zur Rechtfertigung seines Ausschließungsbeschlusses nachschieben darf (BGHZ 45, 314 = NJW 1966, 1751; NJW 1981, 2178, 2180; NJW 1988, 552, 554).
  • OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82

    Anspruch auf Aufnahme in einer Gewerkschaft; Aufnahmezwang für einen

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt (zuletzt durch Urteil vom 19. Januar 1981, abgedruckt in NJW 81, 2178) entschieden, die Kandidatur eines Gewerkschaftsmitglieds zum Betriebsrat auf einer nicht von der Gewerkschaft unterstützten Liste rechtfertige nicht den Ausschluß aus der Gewerkschaft, da der Kernbereich der Koalitionsbetätigung im Hinblick auf die ihr durch das Verbot der Wahlbeeinflussung ( § 20 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz ) bestimmten Grenzen dadurch nicht berührt werde.

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils beruht auf § 708 Nr. 10 ZPO , Es handelt sich vorliegend um eine vermögensrechtliche Streitigkeit, da die Kläger mit ihrem Anspruch im wesentlichen wirtschaftliche Zwecke verfolgen (vgl. Baumbach/Lauterbach, Übers. § 1 Anm. 3 B; BGH NJW 81, 2178).

  • BGH, 10.01.1994 - II ZR 17/93

    Ausschluss aus der Gewerkschaft - Kandidatur auf einer Betriebsratswahlliste, die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178; v. 25. März 1991 - II ZR 170/90, WM 1991, 948, 949) kann grundsätzlich niemand aus der Gewerkschaft allein aus dem Grunde ausgeschlossen werden, daß er bei Betriebsratswahlen auf einer Liste kandidiert, die nicht von seiner eigenen Gewerkschaft unterstützt wird.
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 292/83

    Pflicht einer Gewerkschaft zur Aufnahme einer geschlossenen Gruppe mit

    Die Kl. können sich zu ihrer Rechtfertigung nicht darauf berufen, daß wegen des Verbots unzulässiger Wahlbeeinflussung gem. § 20 II BetrVG 1972 aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei den Betriebsratswahlen auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von der Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet (BGHZ 45, 314 = NJW 1966, 1751; BGHZ 71, 126 = NJW 1978, 1370; BGH, NJW 1981, 2178 = LM § 39 BGB Nr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.1994 - 7 W 14/94

    Ausschluß von Parteimitgliedern der Republikaner aus der Gewerkschaft der Polizei

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