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   BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80   

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https://dejure.org/1981,776
BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80 (https://dejure.org/1981,776)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80 (https://dejure.org/1981,776)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1981 - Allg. Reg. 103/80 (https://dejure.org/1981,776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dachfunkantenne; Mietvertrag; vertragsmäßiger Gebrauch; CB- Dachfunkantenne; Duldungspflicht des Vermieters; Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1275
  • MDR 1981, 583
  • BayObLGZ 1981, 1
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.06.1974 - VIII ZR 43/73

    Vorliegen eines vertragswidrigen Gebrauchs und einer Eigentumsbeeinträchtigung

    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    Ein Verstoß hiergegen löst unter dem Gesichtpunkt des vertragswidrigen Gebrauchs und der Eigentumsbeeinträchtigung Unterlassungs- und Beseitungs- und Schadensersatzansprüche gemäß §§ 550, 823, 1004 BGB aus (vgl. BGH, NJW 1974, 1463/1464).

    Nur unter diesen Voraussetzungen könnte der Vermieter verpflichtet sein, eine Funkantenne auch in den Fällen zu dulden, in denen der Mieter durch eigenmächtiges Handeln den Vermieter vor vollendete Tatsachen gestellt hat (BGH, NJW 1974, 1463/1464).

  • BayObLG, 21.07.1970 - Allg. Reg. 20/70
    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    b) Das um einen Rechtsentscheid angegangene Obergericht ist berechtigt und verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den (nunmehr weiter gesteckten) Rahmen des Art. 111 Abs. 1 des 3. MietÄndG fällt, ob sie grundsätzliche Bedeutung hat und ob sie für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169/170 f.; 1971, 363/365; 1980 Nr. 62; OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; Palandt, BGB , 40. Aufl., § 556 a Anm. 7 e; Dänzer/Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 39. Aufl., Anh. § 544 Anm. 3).

    Es konnte jedoch ausnahmsweise auf sie verzichtet werden, weil die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage nach dem Vorlagebeschluß und den vorausgegangenen Ausführungen der Parteien ohne weiteres möglich war (BayObLGZ 1970, 169/171; 1980 Nr. 62; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Anh. § 544 ZPO Anm. 2).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    cc) Der Gesichtspunkt der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bezieht sich in erster Linie auf Grund und Boden (BVerfGE 21, 73/83), gilt aber auch für die Wohnung des Einzelnen und seiner Familie (Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, Rdnr. A 26).
  • BGH, 08.05.1963 - VIII ZR 252/61
    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    (3) Ob dem Vermieter nach Treu und Glauben zuzumuten ist, eine verlangte Zustimmung zur Errichtung einer Funkantenne zu geben, und ob daher gegen ihn bei deren Versagung der Vorwurf unzulässiger Rechtsausübung erhoben werden kann, ist sonach für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung der vorgenannten, nur beispielhaft aufgezeigten Umstände gesondert und nach einer den Belangen der Vertragsparteien gerecht werdenden und sorgfältigen Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden (BGH, NJW 1963, 1539 zur Umstellung von einer Koksheizung auf Ölfeuerung).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54

    Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    Es wird vom Eigentümer aber nicht schon dadurch verletzt, daß er von seinem Abwehrrecht gegenüber einer unbefugt vorgenommenen baulichen Veränderung am Gebäude (Eingriff in die Dachkonstruktion) Gebrauch macht (vgl. BVerfGE 7, 230/235).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    Das Gebot einer am Gemeinwohl orientierten Nutzung des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG ) umfaßt zwar auch das Gebot der Rücksichtnahme auf die sozialen Belange derjenigen, die auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen sind (BVerfGE 37, 132/140).
  • BayObLG, 30.11.1971 - Allg. Reg. 31/71
    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    b) Das um einen Rechtsentscheid angegangene Obergericht ist berechtigt und verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den (nunmehr weiter gesteckten) Rahmen des Art. 111 Abs. 1 des 3. MietÄndG fällt, ob sie grundsätzliche Bedeutung hat und ob sie für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169/170 f.; 1971, 363/365; 1980 Nr. 62; OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; Palandt, BGB , 40. Aufl., § 556 a Anm. 7 e; Dänzer/Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 39. Aufl., Anh. § 544 Anm. 3).
  • BGH, 19.10.1966 - VIII ZR 93/64

    Haftung des Vermieters für den Unfall eines Mieters im Treppenhaus - Sturz eines

    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    Die Gebrauchsgewährung erstreckt sich bei gemieteten Räumen ohne besondere Abrede auf solche Grundstücks- und Gebäudeteile (z.B. Hausflur, Hof, Durchfahrt, Treppen, Lift), die zum Gebrauch oder zum Zugang der Mieträume notwendig sind (BGH, NJW 1967, 154; Palandt, § 535 BGB Anm. 2 a bb B), und nur insoweit darf der Mieter den außerhalb seiner Wohnung liegenden Bereich nutzen.
  • OLG Stuttgart, 06.03.1969 - 8 W 324/68
    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    b) Das um einen Rechtsentscheid angegangene Obergericht ist berechtigt und verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den (nunmehr weiter gesteckten) Rahmen des Art. 111 Abs. 1 des 3. MietÄndG fällt, ob sie grundsätzliche Bedeutung hat und ob sie für die Sachentscheidung im konkreten Fall erheblich sein kann (BayObLGZ 1970, 169/170 f.; 1971, 363/365; 1980 Nr. 62; OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; OLG Stuttgart, NJW 1969, 1070 ; OLG Karlsruhe, ZMR 1970, 310; Palandt, BGB , 40. Aufl., § 556 a Anm. 7 e; Dänzer/Vanotti, NJW 1980, 1777, 1778 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 39. Aufl., Anh. § 544 Anm. 3).
  • OLG Hamm, 26.08.1968 - 4 REMiet 1/68
    Auszug aus BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80
    Der im Schrifttum vertretenen abweichenden Ansicht zur Entscheidungserheblichkeit (vgl. insbesondere Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 3. Aufl., Rdnr. B 294; Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., Vorbem. § 511 Anm. VII 4) hat sich bisher ersichtlich kein Obergericht in einem Rechtsentscheid angeschlossen (zweifelnd nur: OLG Hamm, NJW 1968, 2339 ).
  • AG Bremen, 05.10.2006 - 7 C 240/05

    Zulässigkeit einer Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung;

    Das Wohnen umfasst begrifflich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellen Lebensmittelpunkt gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters mit allen ihren Ausgestaltungen und allen ihren Bedürfnissen (so BayObLG WuM 1981, 80).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Er hat einen Anspruch auf Anbringung einer Einzelantenne außerhalb der Mietwohnung, solange keine ausreichende Gemeinschaftsantenne vorhanden ist (vgl. BayObLG, WuM 1981, S. 80 f.).
  • LG Köln, 17.04.1997 - 1 S 304/96

    Formularmäßiges Verbot des Badens zur Nachtzeit

    Diese Verankerung des Besitzrechtes des Mieters in Art. 14 des Grundgesetzes erklärt sich zwanglos daraus, dass das Wohnen alles umfasst, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters und seiner Familie gehört, also die gesamte Lebensführung des Mieters in allen ihren Ausgestaltungen und mit allen ihren Bedürfnissen (vgl. BayObLG, NJW 1981, 1275 ; Sternel, aktuell, Rdn. 167, S. 229).
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