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   OLG Schleswig, 27.04.1981 - 1 Ss 176/81   

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OLG Schleswig, 27.04.1981 - 1 Ss 176/81 (https://dejure.org/1981,2086)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.04.1981 - 1 Ss 176/81 (https://dejure.org/1981,2086)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. April 1981 - 1 Ss 176/81 (https://dejure.org/1981,2086)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 116
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.08.2011 - 1 StR 317/11

    Steuerhinterziehung (Verletzung des Verwertungsverbots des BZRG bei der

    Zwar lässt sich bei Wiederholungstätern die Unerlässlichkeit einer Freiheitsstrafe nicht schematisch bejahen (vgl. OLG Schleswig NJW 1982, 116).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 4St RR 60/93

    Betäubungsmittel; Strafrahmen; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Revisionsgericht;

    Verhängt das Gericht unter den Voraussetzungen des § 47 StGB eine kurze Freiheitsstrafe, so müssen die Urteilsgründe die Umstände angeben, die zu der Ablehnung von Geldstrafe geführt haben, da nur dann seitens des Revisionsgerichts nachgeprüft werden kann, ob das tatrichterliche Ermessen richtig ausgeübt, insbesondere alle hierfür maßgeblichen Umstände berücksichtigt worden sind; es ist eine Gesamtwürdigung unter dem Blickwinkel des 47 StGB erforderlich (Bay0bLGSt 1988, 109 [111]; OLG Schleswig NJW 1982, 116; StV 1993, 29 ; Dreher/Tröndle StGB 46.Aufl. § 47 Rdn.11 m.w.N.).

    Verhängt das Gericht unter den Voraussetzungen des § 47 StGB eine kurze Freiheitsstrafe, so müssen die Urteilsgründe die Umstände angeben, die zu der Ablehnung von Geldstrafe geführt haben, da nur dann seitens des Revisionsgerichts nachgeprüft werden kann, ob das tatrichterliche Ermessen richtig ausgeübt, insbesondere alle hierfür maßgeblichen Umstände berücksichtigt worden sind; es ist eine Gesamtwürdigung unter dem Blickwinkel des § 47 StGB erforderlich (BayObLGSt 1988, 109/111; OLG Schleswig NJW 1982, 116; StV 1993, 29 ; Dreher/Tröndle StGB 46. Auflage § 47 Rdn. 11 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG München, 15.10.2008 - 5St RR 130/08

    Strafzumessung in der Berufung: Schuldausgleich bei Wegfall eines erstinstanzlich

    Die für die Bemessung der Strafe maßgeblichen Umstände müssen in den Urteilsgründen so vollständig wiedergegeben sein, dass eine Nachprüfung des ausgeübten Ermessens erfolgen kann (OLG Schleswig NJW 1982, 116).
  • OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03

    Strafverfahren, Strafzumessung, kurzzeitige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe

    Hinzu kommt, dass selbst bei Wiederholungstätern sich die Unerlässlichkeit einer Freiheitsstrafe nicht schematisch bejahen lässt (OLG Schleswig NJW 1982, 116; OLG Köln StV 1984, 378 ff. und StV 1999, 8).
  • OLG München, 05.08.2008 - 5St RR 149/08

    Strafzumessung: Beurteilung einer Begehensweise durch das Berufungsgericht als

    Die für die Bemessung der Strafe maßgeblichen Umstände müssen in den Urteilsgründen so vollständig wiedergegeben sein, dass eine Nachprüfung des ausgeübten Ermessens erfolgen kann (OLG Schleswig NJW 1982, 116).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 5 Ss 336/92
    Geschieht das, müssen die Urteilsgründe im einzelnen die Umstände anführen, die zur Ablehnung von Geldstrafen geführt haben (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 2, 4; Beschluß des 2. Senats vom 13.5.1970 in VRS 39, 328,329; OLG Schleswig, NJW 1982, 116; StV 1982, 367 f.).
  • KG, 13.10.1994 - 1 Ss 139/94
    Daraus folgt, daß die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände in dem Urteil so vollständig wiedergegeben sein müssen, daß es möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BGHSt 17, 35 [36]; 29, 319 [320]; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325 [326]; OLG Schleswig StV 1993, 29 [30]; NJW 1982, 116; OLG Koblenz VRS 45, 173 [176]; OLG Hamm VRS 41, 96; Urteil des Senats vom 23. Juni 1994 - (4) 1 Ss 48/94 (33/94) - ).
  • OLG Schleswig, 07.02.2017 - 1 Ss 76/16
    Die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände müs- sen in den Urteilsgründen so vollständig wiedergegeben sein, dass eine Nachprüfung des ausgeübten Ermessens erfolgen kann (OLG Schleswig NJW 1982, 116).
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