Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.02.1982

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81   

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https://dejure.org/1982,285
BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81 (https://dejure.org/1982,285)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1982 - 4 StR 631/81 (https://dejure.org/1982,285)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81 (https://dejure.org/1982,285)
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Salzsäure

§ 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare Täterschaft

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen versuchten Mordes und wegen versuchter schwerer Körperverletzung - Abgrenzung einer Vorbereitungshandlung zum Versuch - Vorliegen der Voraussetzungen einer mittelbaren Täterschaft

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum untauglichen Versuch des mittelbaren Täters bei unterbliebener Tat

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 22, § 25 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 363
  • NJW 1982, 1164
  • MDR 1982, 418
  • NStZ 1982, 197
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 304/79

    Annahme einer versuchten räuberischen Erpressung bei Anfertigung einer Anweisung

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 28, 162, 163; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    In mittelbarer Täterschaft versucht eine Straftat derjenige, der nach seiner Vorstellung die erforderliche Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat, so daß nach dem Tatplan dieser im unmittelbaren Anschluß die Tat ausführen soll und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (vgl. Lackner, StGB, 14. Aufl., § 22 Anm. 1 c; für die frühere Gesetzesfassung auch BGHSt 4, 270, 273).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Denn für die Strafbarkeit eines untauglichen Versuchs kommt es nicht auf die tatsächliche Gefährdung eines bestimmten Rechtsgutes maßgebend an, sondern auf die - für sich gesehen schon gefährliche - Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung (BGHSt 11, 268, 271; Dreher/Tröndle, 40. Aufl., § 22 StGB Rdnr. 25).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Ein Versuch liegt deshalb vor, wenn der Täter Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGHSt 28, 162, 163; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79).
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 469/80

    Zeitpunkt des Versuchsbeginns bei mehreren Beteiligten - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung kommt dabei entscheidende Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 469/80).
  • RG, 01.10.1918 - IV 501/18

    Unternehmen der Ausfuhr oder bloße Vorbereitungshandlung? Mittelbare Täterschaft?

    Auszug aus BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
    Ebenso wie die Tatsache, daß die zunächst tatentschlossenen G., C. und Ü. die Tat nicht ausgeführt haben, der Versuch also fehlgeschlagen ist, die Strafbarkeit der Handlung des Angeklagten nicht beseitigt, steht der Umstand, daß A. nur zum Schein bereit war, die vom Angeklagten geplante Tat auszuführen, er also von vornherein ein untauglicher Tatmittler war, der Annahme eines strafbaren Versuchs nicht entgegen (vgl. RGSt 53, 45).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen (BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Handelt der Täter - wie hier - nicht unmittelbar selbst, sondern durch einen Dritten, den er als "Werkzeug" einsetzt, so liegt der Beginn des Versuchs regelmäßig jedenfalls dann vor, wenn er die nach seiner Vorstellung erforderliche Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat (BGHSt 30, 363, 365; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4).

    An der Strafbarkeit dieses - untauglichen - Versuchs ändert das nichts, weil es insofern nicht auf die konkrete Gefährdung eines Rechtsguts, sondern allein auf den in dem Verhalten der Angeklagten zutage getretenen Willen und die hierdurch verursachte (abstrakte) Beeinträchtigung der Rechtsordnung ankommt (allgem. Meinung; vgl. z.B. BGHSt 30, 363, 366; Eser aaO § 22 Rdn. 60 ff.; Jescheck aaO S. 478).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Der Bundesgerichtshof hat in verschiedenen Entscheidungen ausgeführt, der mittelbare Täter führe die Tat durch einen anderen aus, der nicht selbst Täter sei (BGHSt 2, 169, 170; 30, 363, 364).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81   

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https://dejure.org/1982,578
BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81 (https://dejure.org/1982,578)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1982 - 4 StR 689/81 (https://dejure.org/1982,578)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81 (https://dejure.org/1982,578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei spontanem Entschluss zum Einsatz eines mitgeführten Werkzeugs - Schuh am Fuß eines Täters als mitgeführtes Werkzeug - Umfassende Würdigung der Gesamtumstände vor Ablehnung eines minder schweren ...

  • Juristenzeitung

    Schuh als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 375
  • NJW 1982, 1164
  • MDR 1982, 420
  • NStZ 1982, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Bei Tritten mit beschuhten Füßen, wenn sie geeignet sind, nicht unerhebliche Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit - jedenfalls nach der Vorstellung des Opfers - herbeizuführen (vgl. BGHSt 24, 339, 341; BGH NJW 1976, 248), wird dies in der Regel der Fall sein.
  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist auch erfüllt, wenn der Täter sich erst während des Tathergangs entschließt, einen mitgeführten Gegenstand als Werkzeug einzusetzen, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (BGHSt 13, 259; BGH MDR 1975, 590, 591; Urteil vom 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist auch erfüllt, wenn der Täter sich erst während des Tathergangs entschließt, einen mitgeführten Gegenstand als Werkzeug einzusetzen, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (BGHSt 13, 259; BGH MDR 1975, 590, 591; Urteil vom 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 26.11.1975 - 2 StR 604/75

    Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung - Lebensgefährlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Diese Tritte waren damit gegen einen Körperteil gerichtet, bei dem unabhängig davon, ob das Schuhwerk besonders fest war und die Tritte heftig erfolgten, die Gefahr erheblicher Verletzungen gegeben war (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 1965 - 5 StR 121/65 - und vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75).
  • BGH, 29.10.1981 - 1 StR 676/81

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verminderten

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Im übrigen hat sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB ausdrücklich (UA 30) mildernd bei der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 1 StR 676/81).
  • BGH, 27.04.1965 - 5 StR 121/65

    Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs in Form von Tritten mit dem

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Diese Tritte waren damit gegen einen Körperteil gerichtet, bei dem unabhängig davon, ob das Schuhwerk besonders fest war und die Tritte heftig erfolgten, die Gefahr erheblicher Verletzungen gegeben war (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 1965 - 5 StR 121/65 - und vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75).
  • BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72

    Pistole ohne Munition - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck,

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Bei Tritten mit beschuhten Füßen, wenn sie geeignet sind, nicht unerhebliche Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit - jedenfalls nach der Vorstellung des Opfers - herbeizuführen (vgl. BGHSt 24, 339, 341; BGH NJW 1976, 248), wird dies in der Regel der Fall sein.
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Denn erst dann kann von einem gesteigerten verbrecherischen Willen oder auch einer besonderen Intensität des Einschüchterungseffekts gesprochen werden, die die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1981, 436 und kritisch hierzu Küper in NStZ 1982, 28).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Es kann deshalb ausgeschlossen werden, daß die Jugendkammer es übersehen hat, daß das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falles trotz § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG im Rahmen der gebotenen Strafzumessungserwägungen bei der Verhängung einer Jugendstrafe bedeutsam bleibt (vgl. BGH MDR 1972, 431).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Die potentielle Gefährlichkeit eines Gegenstandes im Einzelfall reicht aus, ohne dass es darauf ankommt, ob dessen Einsatz gegen den Körper des Opfers tatsächlich erhebliche Verletzungen hervorgerufen hat (BGHSt 30, 375, 377; vgl. auch Fischer StGB 56. Aufl. § 224 Rdn. 9 m.w.N.).

    Ob ein Schuh am Fuß des Täters in diesem Sinne als gefährliches Werkzeug anzusehen ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles entscheiden (BGHSt 30, 375, 376; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf (so bereits BGH, Urt. vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75; vgl. zur Werkzeugeigenschaft eines Schuhs bei Tritten in das Gesicht auch BGHSt 30, 375, 377; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223a Rdn. 11).
  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376 und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337 (fester Turnschuh); Fischer, StGB, 62. Aufl., § 224 Rn. 9c mwN).
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Eine Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes kommt allerdings durch die Tritte in das Gesicht des Opfers in Betracht (vgl. BGHSt 30, 375 f.; BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 1 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Dazu ist aber erforderlich, daß es sich entweder um einen festen, schweren Schuh (vgl. Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 223 a StGB Rdn. 2 m.w. Nachw.) und nicht nur um einen leichten Turnschuh - wie er heute vorzugsweise von jungen Leuten getragen wird - handelt oder daß mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (vgl. BGHSt 30, 375 f.; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79).
  • LG Bonn, 03.05.2017 - 28 KLs 10/16

    Freispruch für Walid S. im Fall Niklas

    Ein gefährliches Werkzeug ist nach ständiger Rechtsprechung ein Werkzeug dann, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (sog. potenzielle Gefährlichkeit, vgl. BGHSt 3, 109; 14, 152, 154; 30, 375, 377).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Ob er den diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes genügt, hängt dabei indes sowohl von der Festigkeit des Schuhs als auch von der Intensität des Trittes und der Empfindlichkeit der getroffenen Körperregion ab (vgl. BGHSt 30, 375 ff. sowie BGH, NStZ 2010, 151; NStZ-RR 2011, 337 f.).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 08.08.1985 - 4 StR 435/85

    Räuberische Erpressung - Schußwaffe - Täuschung - Scheinwaffe - Anschein einer

    Es ist auszuschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung noch Feststellungen dazu getroffen werden können, der Angeklagte habe in der Tasche ein Werkzeug gesehen und gerade durch dessen Einsatz die Erpressung ermöglichen wollen (BGHSt 30, 375, 376).
  • BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87

    Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" -

  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/00

    gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, beschuhter Fuß, Tritt an den

  • OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 100/07

    Schwere Körperverletzung

  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 Ss 954/01

    gefährliche Körperverletzung, Schuh als gefährliches Werkzeug, Umstände des

  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 4 Ss 820/01

    Aufhebung, gefährliche Körperverletzung, Steuerungsfähigkeit, kein Ausschluss der

  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 417/83

    Revision aufgrund fehlerhafter Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes -

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