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   BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81   

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https://dejure.org/1982,146
BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,146)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,146)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1982 - 2 BvR 856/81 (https://dejure.org/1982,146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europäisches Auslieferungsübereinkommen - Verbürgung der Gegenseitigkeit - Ausländisches Strafurteil - Zulässigkeitsvoraussetzungen der Auslieferung - Verstoß gegen Völkerrecht

  • hjil.de PDF, S. 42 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 280
  • NJW 1982, 1214
  • StV 1982, 201
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73

    Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    a) Für die Beurteilung der Dauer der Auslieferungshaft und ihrer Vollstreckung kann es, ebenso wie bei der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 20, 45 (49 f.); 36, 264 (269 ff.)), nicht allein auf das Gewicht des Tatvorwurfs ankommen.

    Dieser Umstand darf indes nicht zu Lasten des Beschwerdeführers gehen (vgl. BVerfGE 36, 264 (271 ff.)).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    a) Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit darstellt, der nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf und von überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein muß (vgl. BVerfGE 53, 152 (158)), findet ihre erforderliche gesetzliche Grundlage in der Vorschrift des § 10 Abs. 1 DAG.
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    a) Für die Beurteilung der Dauer der Auslieferungshaft und ihrer Vollstreckung kann es, ebenso wie bei der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 20, 45 (49 f.); 36, 264 (269 ff.)), nicht allein auf das Gewicht des Tatvorwurfs ankommen.
  • BGH, 07.02.1980 - 4 ARs 14/79

    Anwendbarkeit des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    Am 7. Februar 1980 entschied der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage dahin, daß sich im Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und Italien der Begriff der politischen Straftat allein nach Art. 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) in Verbindung mit § 3 DAG bestimme (NJW 1980, S. 1237).
  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81
    Der Bundesgerichtshof entschied am 11. März 1981, daß das Europäische Auslieferungsübereinkommen in Verbindung mit dem deutschen Zustimmungsgesetz für seinen Geltungsbereich § 4 Nr. 1 DAG ausgeschlossen habe (NJW 1981, S. 1166 ).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    (1) In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerfGE 59, 280 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, S. 830 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ) beziehungsweise der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (BVerfGE 63, 332 ) zu beachten sind.

    Gleichwohl darf die deutsche Hoheitsgewalt die Hand nicht zu Verletzungen der Menschenwürde durch andere Staaten reichen (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 60, 348 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Anlass zur Prüfung, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem vom Grundgesetz geforderten Mindeststandard an Grundrechtsschutz vereinbar sind, kann insbesondere bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; BVerfGK 3, 27 ; 6, 13 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Hierzu kann zumal Anlaß bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 (282 ff.)).

    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard (vgl. BVerfGE 59, 280 (283 ff.)), der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet.

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Dabei hängt die Reichweite der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Einzelnen davon ab, inwieweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu - weiterer - Aufklärung Anlass geben (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvR 2191/13 -, Rn. 29).
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