Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.03.1982

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   BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 63/81   

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BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 63/81 (https://dejure.org/1982,746)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1982 - VIII ZR 63/81 (https://dejure.org/1982,746)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1982 - VIII ZR 63/81 (https://dejure.org/1982,746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Erklärung in einem Kaufvertrag über die Kenntnisnahme eines Kunden von auf der Rückseite des Formalars abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen - Wirksamkeit einer Einbeziehungsklausel - Trennung einer Einbeziehungsklausel von dem Block der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur formularmäßigen Erklärung über die Kenntnisnahme von AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 1 § 2 § 13

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1388
  • ZIP 1982, 446
  • MDR 1982, 926
  • WM 1982, 444
  • BB 1983, 16
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 63/81
    Diese Würdigung von Erklärungen, die den Tatbestand eines Vertragsabschlusses ausmachen, darf nicht mit solchen Erklärungen verwechselt werden, die den rechtserheblichen Tatsachen eine bestimmte, mit dem wirklichen Sachverhalt nicht übereinstimmende rechtliche Qualifizierung geben sollen, etwa diejenige einer "ausgehandelten" Vereinbarung (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75, LM BGB § 652 Nr. 61 = NJW 1977, 624, 625 f. unter 2 c zu der Bestätigung, die Bedingungen seien "besprochen und ausdrücklich anerkannt" worden).
  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Der - hier in dem Mausklick verkörperte - Abschlusstatbestand hat auch dann individuellen Charakter, wenn er in Teilen der ihn ausmachenden Willenserklärung eine vorformulierte Grundlage besitzt (BGH, Urteile vom 7. November 2001 - VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, 137; vom 13. Februar 1985 - IVb ZR 72/83, NJW, 1985, 1394 [insoweit in BGHZ 94, 1 nicht abgedruckt] und vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388, 1389).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Daher kommen solche Erklärungen als Gegenstand einer Prüfung gemäß Vorschriften, die sich auf Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen, nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388 = WM 1982, 444; ebenso BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - IVb ZR 72/83, NJW 1985, 1394 = WM 1985, 757 unter A II 2 a).
  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Soweit eine formularmäßige Erklärung, daß der Kunde von den auf der Rückseite des Formulars abgedruckten AGB Kenntnis genommen habe und mit deren Geltung einverstanden sei, nicht beanstandet worden ist (BGH, Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 = WM 1982, 444 = NJW 1982, 1388 unter 2 b bb; kritisch hierzu Bohle, BB 1983, 16 ff.; Hensen, ZIP 1984, 145, 147), waren die dortigen AGB dem Kunden zweifelsfrei zugänglich, so daß damit lediglich deklaratorisch die unstreitig eröffnete Möglichkeit zur Kenntnisnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG bestätigt wurde.
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Diese Voraussetzungen, als Teilaspekt des Vertragsabschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 LM Nr. 2 zu § 2 AGBG), liegen, wie die erste Instanz zutreffend und von der Berufung da ihr günstig nicht angegriffen feststellt, nicht vor.
  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08

    Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs

    Sie enthält nicht nur die Bestätigung einer für die Einbeziehung erforderlichen Tatsache, deren Vorliegen nicht zweifelhaft sein kann (vgl. Senatsurteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388, unter 2 b), sondern soll die Einbeziehung - unter Zuhilfenahme einer gemäß § 308 Nr. 5 BGB unzulässigen Erklärungsfiktion - bewirken, ohne dass die dafür erforderlichen Voraussetzungen eingehalten sind (§ 305 Abs. 2 BGB).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte

    Vielmehr soll sie den rechtserheblichen Tatsachen eine bestimmte rechtliche Qualifizierung geben (BGH Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 - LM Nr. 1 zu § 1 AGBG = NJW 1982, 1388).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche

    Diese Voraussetzungen, als Teilaspekt des Vertragsabschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 LM Nr. 2 zu § 2 AGBG), liegen, wie die erste Instanz zutreffend und von der Berufung da ihr günstig nicht angegriffen feststellt, nicht vor.
  • BGH, 09.11.1989 - IX ZR 269/87

    Kontrolle einzelner Klauseln der von einem Dachverband empfohlenen "Allgemeinen

    Es mag zutreffen, daß die formularmäßige Erklärung, von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben, in den Fällen, in denen diese auf der Rückseite des formularmäßigen Vertrages abgedruckt sind, unbedenklich ist, weil außer Zweifel steht, daß nur eine für die Einbeziehung erforderliche Tatsache bestätigt wird, deren Vorliegen nicht zweifelhaft sein kann (so BGH, Urt. v. 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, NJW 1982, 1388, 1389; vgl. dazu Ulmer/Brandner/Hensen, § 13 AGB-Gesetz Rdnr. 8; Bohle BB 1983, 16, 17; Hensen ZIP 1984, 145, 147).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, als Allgemeine Geschäftsbedingungen kämen nur Bestimmungen in Betracht, die den Inhalt eines Vertrages ergeben, nicht aber solche, die den Vertragsabschluß zum Gegenstand haben (so unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81, WM 1982, 444 unter 2 b der IVb-Zivilsenat in der Entscheidung vom 13. Februar 1985 - IVb ZR 72/83, WM 1985, 757 unter A. II. 2 a).
  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 115/81

    Bedeutung des Hinweises auf eine Widerrufsmöglichkeit wegen Abzahlungskaufs bei

    Vielmehr ist der allgemein gehaltene Hinweis Teil des gedruckten Textes und stellt sich nach der gesamten Gestaltung des Vertragsvordruckes als "vorformuliert" im Sinn des § 1 AGBG dar (vgl. Senatsurteil vom 1. März 1982 - VIII ZR 63/81 = WM 1982, 444, 445 = NJW 1982, 1388, 1389).
  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

  • LG Darmstadt, 21.11.2014 - 24 S 53/14

    Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion - Schadensersatzanspruch

  • OLG Hamburg, 11.07.1984 - 5 U 64/84

    Überraschungsklausel; Unangemessene Benachteiligung in allgemeinen

  • OLG Frankfurt, 26.05.1983 - 6 U 109/82

    Zu einem Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzvereins gegen einen

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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81   

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https://dejure.org/1982,10920
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BGH, Entscheidung vom 01.03.1982 - VIII ZR 73/81 (https://dejure.org/1982,10920)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1982 - VIII ZR 73/81 (https://dejure.org/1982,10920)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsbedingungen - Einbeziehung - Formular - Kaufvertrag - AGB - Rückseite des Vertrages - Kenntnisnahme - Einverständnis - Geltung - Inhaltskontrolle

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 182/77

    Klage auf Erfüllung einer Bürgschaftverpflichtung - Wirksamkeit des

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung kommt vor allem der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzverhältnis) , ferner den Umständen, die zum Vertragschluß geführt haben, und insbesondere den im Vertrag getroffenen Einzelregelungen - auch soweit sie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen getroffen sind - entscheidende Bedeutung zu (vgl. dazu BGH Urteil vom 25. Oktober 1979 - ss~ III ZR 182/77 = WM 1980, 10 = NJW 1980, 445 m.w.Nachw.).

    Es enthält daher keinen Rechtsfehler, wenn das Berufungsgericht bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit auch der irre führenden Formulierung der Geschäftsbedingungen eine erhebliche Bedeutung beimißt (vgl. BGH Urteil vom 25. Oktober 1979 - III ZR 182/77 aaO; siehe auch Senatsurteil vom 9. Februar 1977 - VIII ZR 258/75 = WM 1977, 394 unter II, 2 c a.E.).

  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 41/77

    Begriff des Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81
    Dabei bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob Ansparverträge - entgegen der vom Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1978 (BGHZ 70, 378, 381 unter 2 a) der Entscheidungsgründe) vertretenen Ansicht - überhaupt als Abzahlungsgeschäfte an gesehen werden können, oder ob sie jedenfalls, worauf das Berufungsgericht in erster Linie abstellt, den in § 1 c AbzG im einzelnen genannten Rechtsgeschäften nach dem Sinn dieser Vorschrift gleichgestellt werden müssen.
  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 258/75

    Anspruch eines Verlagsunternehmens auf Bezahlung und Abnahme von monatlich zu

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81
    Es enthält daher keinen Rechtsfehler, wenn das Berufungsgericht bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit auch der irre führenden Formulierung der Geschäftsbedingungen eine erhebliche Bedeutung beimißt (vgl. BGH Urteil vom 25. Oktober 1979 - III ZR 182/77 aaO; siehe auch Senatsurteil vom 9. Februar 1977 - VIII ZR 258/75 = WM 1977, 394 unter II, 2 c a.E.).
  • RG, 15.10.1912 - VII 231/12

    Vergleich. ; Verstoß gegen die guten Sitten.

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81
    1. Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob eine Vertragsgestaltung nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsgestaltungsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
  • OLG Stuttgart, 01.04.1980 - 6 U 184/79
    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81
    Obwohl die Klägerin nach den von der Revision nicht in Zweifel gezogenen Ausführungen des Berufungsgerichts (vgl. dazu auch OLG Stuttgart NJW 1980, 1798) in der Lage gewesen wäre, durch Stellung von Bankbürgschaften dem berechtigten Sicherungsinteresse der Beklagten Rechnung zu tragen, hat sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.
  • BGH, 24.11.1952 - III ZR 164/51

    Amtshaftung für agent provocateur

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die die Vertragsgestaltung einseitig bestimmende Partei das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit ihres Handelns hat; es reicht vielmehr aus, daß sie sich der Tatumstände, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, bewußt ist (Larenz aaO S. 409; BGH Urteil vom 24. November 1952 - III ZR 164/51 = NJW 1953, 297, 299 m.w.Nachw.; stdg.Rspr.).
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 73/81
    1. Nach gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bemißt sich die Beantwortung der Frage, ob eine Vertragsgestaltung nicht mehr mit den guten Sitten vereinbar ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt und damit die Grenzen der im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich bestehenden Vertragsgestaltungsfreiheit überschreitet, nach einer Gesamtwürdigung des Rechtsgeschäfts, die sich an dessen Inhalt, Beweggrund und Zweck zu orientieren hat (Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl. S. 396 ff, insbesondere S. 401; RGZ 80, 219; 150, 1; BGH Urteil vom 12. März 1981 = BGHZ 80, 153 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch - insbesondere unter dem besonderen Blickwinkel des Konsumentenkredits - Hadding, Gutachten zum 53. Deutschen Juristentag 1980, S. 215 ff, 220 f).
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