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   BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78   

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BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78 (https://dejure.org/1981,81)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1981 - 1 C 69.78 (https://dejure.org/1981,81)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1981 - 1 C 69.78 (https://dejure.org/1981,81)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine Ermessensentscheidung - Gerichtliche Nachprüfung von Ermessensentscheidungen - Berücksichtigung des Widerspruchsbescheides bei der Überprüfung des Ermessens - Begriff der "Negativschranke" im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1413
  • NVwZ 1982, 373 (Ls.)
  • DVBl 1982, 304
  • DÖV 1982, 409
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Andere Umstände, die für sich oder im Zusammenhang mit den erwähnten Gesetzesverstößen einen weiteren Aufenthalt des Klägers von vornherein ausschlössen, sind nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht gegeben (vgl. auch BVerwGE 59, 104 [107 f.]).

    Das gilt namentlich dann, wenn mehrere strafgerichtliche Verurteilungen vorliegen und außer generalpräventiven Erwägungen - die im Rahmen der Ermessensausübung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG grundsätzlich zulässig sind (BVerwGE 59, 104 [108 ff.]) - auch spezialpräventive Gründe in Betracht kommen (BVerwGE 59, 104 [111]).

  • BVerwG, 19.01.1968 - VI C 56.64

    Anspruch der Witwe eines Beamten auf einen Unterhaltsbeitrag - Verschaffung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Die oben dargelegte Auffassung des Senats weicht auch nicht von denjenigen Entscheidungen ab, in denen das Bundesverwaltungsgericht einen ursprünglich auf Rechtsgründe gestützten ablehnenden Verwaltungsakt im Hinblick auf erst im Rechtsstreit von der Behörde angestellte Ermessenserwägungen als rechtmäßig erkannt hat (vgl. etwa Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - a.a.O.; vom 19. Januar 1968 - BVerwG 6 C 56.64 - Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 6; vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 49.75 - Buchholz 437.4 Pensionskassen Nr. 1).

    Soweit es nämlich in diesen Fällen überhaupt eines Widerspruchsverfahrens bedurfte (vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO), hatte anders als hier eine mit dem Beklagten identische Behörde darüber zu entscheiden (so ausdrücklich Urteil vom 19. Januar 1968 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.09.1965 - II C 168.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Es bedarf keiner umfassenden Erörterung der Frage, inwieweit trotz der grundsätzlichen Maßgeblichkeit des Widerspruchsbescheids eine Ermessensbetätigung noch im Verwaltungsrechtsstreit nachgeschoben werden kann, und insbesondere keiner Ausführungen darüber, ob bei Verwaltungsakten, die als Rechtsentscheidung erlassen wurden, das Nachholen einer Ermessensbetätigung zu einer "Wesensänderung" des Verwaltungsakts führt (vgl. einerseitz Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 4; andererseits Badura in Erichsen/Martens, Allg. Verwaltungsrecht, 5. Aufl., § 41 IV; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 1. Band, 8. Aufl., S. 144, 395 f.; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 113 Rdnr. 25; Tschira/Schmitt Glaeser, Verwaltungsprozeßrecht, 3. Aufl., S. 296; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 50 II d 2).

    Die oben dargelegte Auffassung des Senats weicht auch nicht von denjenigen Entscheidungen ab, in denen das Bundesverwaltungsgericht einen ursprünglich auf Rechtsgründe gestützten ablehnenden Verwaltungsakt im Hinblick auf erst im Rechtsstreit von der Behörde angestellte Ermessenserwägungen als rechtmäßig erkannt hat (vgl. etwa Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - a.a.O.; vom 19. Januar 1968 - BVerwG 6 C 56.64 - Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 6; vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 49.75 - Buchholz 437.4 Pensionskassen Nr. 1).

  • BVerwG, 12.11.1979 - 1 CB 121.79

    Anforderungen an die Begründung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Neubescheidung eines Aufenthaltserlaubnisantrags gerichtet sind, insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf oder umgekehrt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß (BVerwGE 56, 246 [249]; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 55.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 18; Beschluß vom 3. April 1979 - BVerwG 1 C 73.77 - Beschluß vom 12. November 1979 - BVerwG 1 CB 121.79 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Nur in Ausnahmefällen kann sich das der Behörde in § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eingeräumte weite Ermessen (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]) dahin verengen, daß keine andere Entscheidung als die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig erscheint.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Bei Ermessensakten liegen die Dinge anders; deshalb kommt bei ihnen dem Vorverfahren besonders Gewicht zu und deshalb kann das Nachschieben von Ermessenserwägungen und übrigens auch die gerichtliche Verwertung sonstiger erst nach Erlaß des Widerspruchsbescheids eingetretener Tatsachen bei Ermessenakten nicht ohne weiteres als zulässig angesehen werden (vgl. BVerwGE 48, 81 [84]; ferner - im Falle einer Behördenentscheidung mit Beurteilungsspielraum - Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - NJW 1981, 1386 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] [1390]).
  • BVerwG, 16.07.1981 - 1 C 99.76

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Bedingung für eine Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt ausgesprochenen Grundsätzen (BVerwGE 61, 105 [107 f.]; Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 -) ist es nicht ausgeschlossen, dem Kläger eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt ausgesprochenen Grundsätzen (BVerwGE 61, 105 [107 f.]; Urteil vom 16. Juli 1981 - BVerwG 1 C 99.76 -) ist es nicht ausgeschlossen, dem Kläger eine weitere Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 54.75

    Ausweisungsverfügung - Widerspruch - Fristgerechte Zahlung - Kostenvorschuß -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Der Betroffene erhält dadurch eine umfassendere Prüfung, als sie ihm die auf Rechtskontrolle (§ 114 VwGO) beschränkten Gerichte bieten (vgl. auch Urteil vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 54.75 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 14 [S. 10] = DVBl. 1980, 960 = MDR 1981, 167 [BVerwG 14.07.1980 - 1 B 327/78]).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 49.75

    Pensionskasse - Satzungsänderungen - Bundeszuschüsse - Versorgungsempfänger -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
    Die oben dargelegte Auffassung des Senats weicht auch nicht von denjenigen Entscheidungen ab, in denen das Bundesverwaltungsgericht einen ursprünglich auf Rechtsgründe gestützten ablehnenden Verwaltungsakt im Hinblick auf erst im Rechtsstreit von der Behörde angestellte Ermessenserwägungen als rechtmäßig erkannt hat (vgl. etwa Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 168.62 - a.a.O.; vom 19. Januar 1968 - BVerwG 6 C 56.64 - Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 6; vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 49.75 - Buchholz 437.4 Pensionskassen Nr. 1).
  • BVerwG, 03.04.1979 - 1 C 73.77

    Einstellung eines Verfahrens in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten -

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

  • BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Protokollberichtigung - Mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 44.77

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 16.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Wie auch die seinerzeit herangezogenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen erkennen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1990 - 1 S 1907/90 -, VBlBW 1991, 308; BayVGH, Urt. v. 16.03.1990 - 23 B 89.02322 -, NVwZ 1991, 396; BVerwG, Urt. v. 13.11.1981 - 1 C 69.78 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27; Urt. v. 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 zur Überprüfung einer Entscheidung bei einer Beurteilungsermächtigung), hat der Senat damit jedenfalls nicht von dem Grundsatz abweichen wollen, dass im Übrigen - insbesondere für die Rechtsvoraussetzungen eines etwaigen Anspruchs (hier: auf den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber) - selbstverständlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. statt aller Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 113 Rn. 66 Fn. 307, 109).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Ein wegen Ermessensnichtgebrauch rechtswidriger Verwaltungsakt kann allerdings vom Gericht nicht geheilt werden (BVerwG, NJW 1982, 1413; BVerwG, Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Demgegenüber ist für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwGE 89, 296 (297 f.) [BVerwG 21.01.1992 - 1 C 21/87]; Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 49.88 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG 1990 Nr. 1; zur maßgeblichen Sachlage nach dem AuslG 1965: Urteil vom 13. November 1981 - BVerwG 1 C 69.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 27 mit weiteren Nachweisen).
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