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   BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79, 1 BvR 771/79   

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https://dejure.org/1982,315
BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79, 1 BvR 771/79 (https://dejure.org/1982,315)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 BvR 698/79, 1 BvR 771/79 (https://dejure.org/1982,315)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 BvR 698/79, 1 BvR 771/79 (https://dejure.org/1982,315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ladenschlußgesetz - Friseurbetriebe - Wahlmöglichkeit für Friseure - Verfassungskonforme Auslegung

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.12.1981)

    Streitbarer Figaro - Der "blaue Montag" vorm Bundesverfassungsgericht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 336
  • NJW 1982, 1509
  • NVwZ 1982, 431 (Ls.)
  • DVBl 1982, 689
  • DÖV 1983, 86
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    Im vorliegenden Fall macht der Beschwerdeführer selbst nicht geltend, das Ladenschlußgesetz greife in verfassungswidriger Weise in seine Berufsfreiheit ein (zur verfassungsrechtlichen Beurteilung dieses Gesetzes vgl. BVerfGE 13, 230 ff. und 237 ff.).

    Diese doppelte Zielsetzung wird auch in späteren Entscheidungen genannt, die sich mit dem Ladenschlußgesetz befassen: Die durch dieses Gesetz getroffene Berufsausübungsregelung werde hinlänglich dadurch legitimiert, daß die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen für Ladenangestellte sichergestellt und darüber hinaus im Interesse gleicher Wettbewerbschancen die zulässige Arbeitszeit auf die Tageszeiten der Werktage verteilt werden solle (BVerfGE 13, 230 [235]).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann (vgl. etwa BVerfGE 39, 169 - Witwerrente; BVerfGE 41, 360 - Nachtbackverbot; BVerfGE 54, 11 - Rentenbesteuerung; BVerfGE 56, 54 - Fluglärm).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    Als Berufsausübungsregelung muß die strittige Vorschrift und deren Auslegung den Anforderungen genügen, die gemäß Art. 12 Abs. 1 GG an Einschränkungen der freien Berufstätigkeit zu stellen sind (vgl. dazu BVerfGE 30, 292 [316 f., 326 f.]; 36, 47 [59]).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvL 26/73

    Nachtbackverbot II

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann (vgl. etwa BVerfGE 39, 169 - Witwerrente; BVerfGE 41, 360 - Nachtbackverbot; BVerfGE 54, 11 - Rentenbesteuerung; BVerfGE 56, 54 - Fluglärm).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann (vgl. etwa BVerfGE 39, 169 - Witwerrente; BVerfGE 41, 360 - Nachtbackverbot; BVerfGE 54, 11 - Rentenbesteuerung; BVerfGE 56, 54 - Fluglärm).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    Als Berufsausübungsregelung muß die strittige Vorschrift und deren Auslegung den Anforderungen genügen, die gemäß Art. 12 Abs. 1 GG an Einschränkungen der freien Berufstätigkeit zu stellen sind (vgl. dazu BVerfGE 30, 292 [316 f., 326 f.]; 36, 47 [59]).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß eine ursprünglich verfassungsgemäße Regelung wegen Veränderungen der maßgeblichen Umstände verfassungswidrig werden kann (vgl. etwa BVerfGE 39, 169 - Witwerrente; BVerfGE 41, 360 - Nachtbackverbot; BVerfGE 54, 11 - Rentenbesteuerung; BVerfGE 56, 54 - Fluglärm).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob es der Auffassung des Grundgesetzes von der Stellung des Bürgers entspräche, ihn lediglich im Interesse einer leichteren staatlichen Überwachung in seiner Berufsausübung einzuschränken (vgl. BVerfGE 41, 378 [397]).
  • BVerwG, 13.06.1963 - I C 47.60

    Rechtliche Ausgestaltung der Ladenöffnungszeiten eines Frisiersalons innerhalb

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1963 (GewArch 1964, S. 45) gelten für Friseurbetriebe in Warenhäusern nicht diese Sonderbestimmungen, sondern die allgemeinen Ladenöffnungszeiten.
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79
    Dieser Wunsch stand mit dem Hauptzweck, den die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes mit dem frühen Ladenschluß am Sonnabend verfolgten, nicht voll in Einklang; denn dadurch sollten den Ladenangestellten die Vorteile eines zusammenhängenden freien Wochenendes verschafft werden, die eine breite Schicht der anderen Arbeitnehmer und die meisten Beamten bereits genossen (BVerfGE 13, 237 [241]).
  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 29.78

    Ladenschlußzeiten für Friseurbetriebe

  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Dies ist anzunehmen, wenn Gruppenangehörige nicht nur in einzelnen, aus dem Rahmen fallenden Sonderkonstellationen, sondern in bestimmten, wenn auch zahlenmäßig begrenzten typischen Fällen ohne zureichende sachliche Gründe verhältnismäßig stärker belastet werden als andere (vgl. BVerfGE 25, 236 ; 30, 292 ; 59, 336 ; 68, 155 ; 77, 84 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    bb) Das hinsichtlich der Gesamtheit der Berufsgruppe der Verleiher zumutbare und insgesamt verhältnismäßige Verbot läßt auch nicht unter Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG typischerweise innerhalb der Berufsgruppe bestehende Unterschiede außer acht; abgrenzbare Teile der Berufsgruppe werden nicht ohne zureichenden Grund wesentlich stärker als andere belastet (vgl. BVerfGE 59, 336 (356); 68, 155 (173)).
  • OVG Bremen, 03.02.2009 - 1 A 21/07

    Homeschooling: Eltern vor OVG erfolglos - Elternrecht; Freizügigkeit;

    Durch die Rechtsprechung kann dies im Wege der Auslegung nur dann geschehen, wenn die einschlägigen Vorschriften auslegungsfähig sind und eine solche Auslegung zulassen (BVerfGE 59, 336 ).
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