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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,122
BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78 (https://dejure.org/1982,122)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 BvR 799/78 (https://dejure.org/1982,122)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 BvR 799/78 (https://dejure.org/1982,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften - Vollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 330
  • NJW 1982, 1635
  • ZIP 1982, 361
  • MDR 1982, 545
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 27.05.1968 - 1 W 861/68
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1968, 440 = MDR 1968, S. 1016 (ebenso OLG Bremen in NJW 1972, S. 286 - nur Leitsatz) legt es dar, trotz des Wortlauts des § 570 ZPO gelte § 296 Abs. 1 ZPO auch im Beschwerdeverfahren; denn auch hier könnten Parteien durch verspätetes Vorbringen die Erledigung des Rechtsstreits verzögern.

    Möglicherweise wollte das Oberlandesgericht in Wirklichkeit auf § 296 Abs. 2 ZPO abstellen, dessen entsprechende Anwendung auf das Beschwerdeverfahren vertreten wird (vgl. neben dem zitierten Schrifttum und der vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1968, 440 auch KG in OLGZ 1979, 366 zu § 296 Abs. 2 ZPO n. F.).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Im Wege der Auslegung darf aber einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen werden (BVerfGE 54, 277 (299)); bei mehreren möglichen Auslegungen ist im Zweifel die zu wählen, die der Grundrechtsnorm die stärkste Wirkung verleiht (BVerfGE 51, 97 (110)).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Im Wege der Auslegung darf aber einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen werden (BVerfGE 54, 277 (299)); bei mehreren möglichen Auslegungen ist im Zweifel die zu wählen, die der Grundrechtsnorm die stärkste Wirkung verleiht (BVerfGE 51, 97 (110)).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Gerichte, das Recht fortzubilden, was auch die Befugnis in sich schließt, rechtsschöpferisch tätig zu werden (BVerfGE 34, 269 (287 f.)).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Bei besonders intensiven Eingriffen in ein von der Verfassung geschütztes Recht können schon einzelne Auslegungsfehler sich verfassungsrechtlich als relevant erweisen (BVerfGE 54, 129 (136)) oder ein methodisch falscher Weg zu beanstanden sein, auch wenn das Ergebnis selbst mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 49, 304 (314, 320)).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Bei besonders intensiven Eingriffen in ein von der Verfassung geschütztes Recht können schon einzelne Auslegungsfehler sich verfassungsrechtlich als relevant erweisen (BVerfGE 54, 129 (136)) oder ein methodisch falscher Weg zu beanstanden sein, auch wenn das Ergebnis selbst mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 49, 304 (314, 320)).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Einer entsprechenden Anwendung der Präklusionsvorschriften stehen außerdem deren strenger Ausnahmecharakter und ihre einschneidenden Folgen für die säumige Partei entgegen (vgl. BGH NJW 1979, S. 2109 (2110), NJW 1981, S. 1217 und 1218).
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80

    Kennzeichnung der Schlusszahlung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Einer entsprechenden Anwendung der Präklusionsvorschriften stehen außerdem deren strenger Ausnahmecharakter und ihre einschneidenden Folgen für die säumige Partei entgegen (vgl. BGH NJW 1979, S. 2109 (2110), NJW 1981, S. 1217 und 1218).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens das Recht, sich zu dem für die Entscheidung erheblichen Sachverhalt zu äußern; dementsprechend haben die Gerichte das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (std. Rspr., vgl. BVerfGE 54, 86 ).
  • KG, 22.05.1978 - 22 W 1790/78
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Möglicherweise wollte das Oberlandesgericht in Wirklichkeit auf § 296 Abs. 2 ZPO abstellen, dessen entsprechende Anwendung auf das Beschwerdeverfahren vertreten wird (vgl. neben dem zitierten Schrifttum und der vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1968, 440 auch KG in OLGZ 1979, 366 zu § 296 Abs. 2 ZPO n. F.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Es hat aber wiederholt betont, daß dieser Befugnis durch den rechtsstaatlichen Grundsatz der richterlichen Rechtsbindung und Gesetzesbindung Grenzen gezogen sind (BVerfGE 49, 304 [318 f.]; 57, 220 [248]; 59, 330 [334]; 65, 182 [190 f., 194 f.]).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Eine bloße Information der Verfahrensbeteiligten allein genügt nicht; es muss für diese auch eine konkrete Möglichkeit der Äußerung zum Sachverhalt bestehen (BVerfGE 59, 330 ).
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 24/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Solche Regelungen haben "strengen Ausnahmecharakter" (vgl BVerfG vom 9.2.1982 - 1 BvR 799/78 - BVerfGE 59, 330, 334) und sind aus überwiegend rechtsstaatlichen Gründen der Verfahrenskonzentration oder Verfahrensbeschleunigung nur zulässig, wenn das Verfahren entsprechend ausgestaltet ist und den Rechtsschutz nicht wesentlich erschwert (vgl BVerfG vom 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82, 115; BVerwG vom 17.7.1980 - 7 C 101/78 - BVerwGE 60, 297, 301 ff; Schulze-Fielitz in Dreier, GG, 3. Aufl 2013, Art. 19 Abs. 4 RdNr 76; Pietzcker, Verwaltungsverfahren zwischen Verwaltungseffizienz und Rechtsschutzauftrag, VVDStRL 41 , 193, 205 f) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,251
BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81 (https://dejure.org/1982,251)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 BvR 191/81 (https://dejure.org/1982,251)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 BvR 191/81 (https://dejure.org/1982,251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei GmbH-Auflösungsklage

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; GmbHG § 61; ZPO § 66
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Auflösungsklage gegen eine GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GmbH - Auflösungsklage des Gesellschafters - Rechte der Mitgesellschafter - Recht auf Gehör

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 7
  • NJW 1982, 1635
  • MDR 1982, 544
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs steht grundsätzlich demjenigen zu, der durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in seinen Rechten beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 21, 132 (137) m. w. N.).

    Die Verfassungsbeschwerde ist auch rechtzeitig binnen eines Monats seit dem Zeitpunkt erhoben worden, in dem der Beschwerdeführer Kenntnis von der angegriffenen Entscheidung erlangt hat (vgl. BVerfGE 21, 132 (135 f.)).

    Dies erscheint insbesondere dann geboten, wenn die einschlägige Verfahrensordnung das durch die Verfassung gewährleistete Minimum an rechtlichem Gehör nur unzureichend gewährleistet (BVerfGE 21, 132 (137)).

  • RG, 04.06.1940 - II 171/39

    1. Welcher Art ist die Streitgenossenschaft zwischen der mit der Auflösungsklage

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
    Da die Rechtskraft der Entscheidung auf das Rechtsverhältnis des Nebenintervenienten zu dem klagenden Gesellschafter von Wirksamkeit ist, gilt der Nebenintervenient als selbständiger Streitgehilfe der beklagten Gesellschaft im Sinne der notwendigen Streitgenossenschaft und kann als solcher auch gegen den Widerspruch der Gesellschaft Prozeßhandlungen und Erklärungen vornehmen (§ 69 i. V. m. §§ 61 f. ZPO ; RGZ 164, 129).

    Das Auflösungsurteil wirkt rechtsaufhebend und greift damit unmittelbar in die rechtliche Stellung der Mitgesellschafter ein (vgl. RGZ 164, 129 (131); Schmidt in: Hachenburg, GmbHG , 6. Aufl., Anm. 10 zu § 61).

  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat Art. 103 Abs. 1 GG nicht allein für die Auslegung des geltenden Verfahrensrechts herangezogen, sondern aus diesem Grundrecht auch unmittelbar Anhörungspflichten hergeleitet (vgl. BVerfGE 9, 89 (96); 17, 356 (361)).
  • RG, 07.05.1918 - II 22/18

    Streitgenössische Nebenintervention; Bestellen einer Sicherungshypothek zu Lasten

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
    Der Nebenintervenient muß indessen den Rechtsstreit in der Lage hinnehmen, in der er sich zur Zeit seines Beitritts befindet (§ 67 ZPO ; vgl. RGZ 93, 31 (33)); nach dem Gesetzeswortlaut ist ein Beitritt nur bis zur Rechtskraft des Urteils möglich (§ 66 Abs. 2 ZPO ).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 26.01.1950 - I ZS 26/49
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
    Bereits der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone hatte insoweit für einen in erster Instanz dem Rechtsstreit beigetretenen notwendigen Streitgenossen entschieden, daß dieser auch dann am Berufungsverfahren zu beteiligen sei, wenn er selbst nicht Berufung eingelegt hatte (OGH, NJW 1950, S. 597; vgl. auch BVerwG, NJW 1956, S. 1295).
  • BVerwG, 19.03.1956 - V C 265.54
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
    Bereits der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone hatte insoweit für einen in erster Instanz dem Rechtsstreit beigetretenen notwendigen Streitgenossen entschieden, daß dieser auch dann am Berufungsverfahren zu beteiligen sei, wenn er selbst nicht Berufung eingelegt hatte (OGH, NJW 1950, S. 597; vgl. auch BVerwG, NJW 1956, S. 1295).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 191/81
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat Art. 103 Abs. 1 GG nicht allein für die Auslegung des geltenden Verfahrensrechts herangezogen, sondern aus diesem Grundrecht auch unmittelbar Anhörungspflichten hergeleitet (vgl. BVerfGE 9, 89 (96); 17, 356 (361)).
  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Jeder Gesellschafter muss - neben den Gesellschaftsorganen - über die Einleitung und den Verlauf des Schiedsverfahrens informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, dem Verfahren zumindest als Nebenintervenient beizutreten (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG: dazu Senat, BGHZ 172, 136 Tz. 15 - AG; BVerfGE 21, 132, 137 f. ; 60, 7, 14) .
  • BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12

    Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die

    Dafür ist er von Seiten des Gerichts vorab zu informieren (zur Gewährung rechtlichen Gehörs an Nichtbeteiligte vgl. BVerfGE 60, 7, 13 f.; BVerfGE 21, 132, 137 ff.).
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings auch das Gericht dafür Sorge zu tragen, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör der Gesellschafter nicht verletzt wird, die zwar nicht förmlich am Verfahren beteiligt sind, denen gegenüber die richterliche Entscheidung aber materiell-rechtlich wirkt (BVerfGE 60, 7).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,10323
BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/81 (https://dejure.org/1982,10323)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 BvR 799/81 (https://dejure.org/1982,10323)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 BvR 799/81 (https://dejure.org/1982,10323)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Verletzung des Anspruchs - Beschwerdeverfahren - Präklusion im Vollstreckungsverfahren - Verspätetes Vorbringen

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1635
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