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   BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81   

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https://dejure.org/1982,43
BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81 (https://dejure.org/1982,43)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1982 - 2 BvR 810/81 (https://dejure.org/1982,43)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 (https://dejure.org/1982,43)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 137 Abs. 3, 526 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Zum rechtlichen Gehör im Zivilprozeß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 137 Abs. 3 § 526
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des global in Bezug genommenen Vortrags aus der Vorinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Zivilprozeß - Nichtberücksichtigung des Beweisantrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 305
  • NJW 1982, 1636
 
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Wird zitiert von ... (241)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Diese Vorschrift gebietet, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts wie das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 54, 277 (291)) gegenüber der öffentlichen Gewalt aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 (6); Beschluß des Senats vom 24. März 1982, - 2 BvH 1/82 -, - 2 BvH 2/82 -, - 2 BvR 233/82 -, II 1 a, Umdruck S. 42 f.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Ohne eine solche Feststellung ist bei dieser besonderen Sach- und Rechtslage davon auszugehen, daß das Landgericht für seine angegriffene Kostenentscheidung das Vorbringen des Beschwerdeführers insoweit nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat; damit hat es das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß an rechtlichem Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 22, 267 (274)).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Diese Vorschrift gebietet, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts wie das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 54, 277 (291)) gegenüber der öffentlichen Gewalt aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 (6); Beschluß des Senats vom 24. März 1982, - 2 BvH 1/82 -, - 2 BvH 2/82 -, - 2 BvR 233/82 -, II 1 a, Umdruck S. 42 f.).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Sofern dieses verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß gewahrt ist, verwehrt es Art. 103 Abs. 1 GG nicht, den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts, zum Beispiel wegen sachlicher Unerheblichkeit, verspäteten Vorbringens oder wegen Beschränkung der Nachprüfung auf Rechtsfragen im Rechtsmittelverfahren, ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen (vgl. BVerfGE 54, 117 (123); st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Nach der gegenwärtigen Ausgestaltung der Zivilprozeßordnung reicht im Regelfall, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (BVerfGE 36, 92 (99 f.)), eine globale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz nicht aus, um das Berufungsgericht von Verfassungs wegen unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG zu verpflichten, die gesamten erstinstanzlichen Ausführungen des Berufungsklägers auf ihre Bedeutsamkeit für das Berufungsverfahren zu überprüfen.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Diese Vorschrift gebietet, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts wie das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 54, 277 (291)) gegenüber der öffentlichen Gewalt aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (BVerfGE 55, 1 (6); Beschluß des Senats vom 24. März 1982, - 2 BvH 1/82 -, - 2 BvH 2/82 -, - 2 BvR 233/82 -, II 1 a, Umdruck S. 42 f.).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Insoweit stellt eine Verletzung einfachrechtlicher Bestimmungen nicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, es sei denn, das Gericht hätte bei der Auslegung oder Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf rechtliches Gehör verkannt (vgl. auch BVerfGE 54, 94 (97, 99)).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Ebenso wie gegen eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO die Verfassungsbeschwerde gegeben ist (BVerfGE 17, 265 (268)), kann auch die - nach § 99 Abs. 2 ZPO selbständig beschwerdefähige - Kostenentscheidung im Rahmen eines Anerkenntnisurteils zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
    Die grundsätzlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung, die den Beschwerdeführer nur noch in der Nebenentscheidung über die Kosten belastet (vgl. BVerfGE 33, 247 (256 ff.)), bestehen in diesem Fall nicht.
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Sein Inhalt besteht darin, dass jeder Einzelne sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten behaupten kann (BVerfGE 60, 305 [310]).
  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19

    Erwerb eines Reitpferds auf einer Auktion: Vorliegen einer öffentlich

    Die Nichtberücksichtigung solcher nur in erster Instanz erfolgter Beweisantritte verstößt - wie die Revision mit Recht rügt - gegen § 286 Abs. 1 ZPO, wenn das Erstgericht das unter Beweis gestellte Vorbringen als unerheblich behandelt hat, das Vorbringen nach der Rechtsansicht des Berufungsgerichts jedoch erheblich wird (BGH, Beschlüsse vom 11. März 2010 - V ZR 165/09, aaO; vom 10. Januar 2017 - XI ZR 365/14, aaO; BVerfGE 70, 288, 295; BVerfG, NJW 1982, 581, 582; 1982, 1636, 1637; NJW-RR 1993, 636, 637; NJW 2015, 1746 Rn. 17).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen diese Teilhabe in effektiver Form gewährleisten (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 89, 28 ).

    Die den Fachgerichten obliegende Anwendung des zur Durchsetzung des Gehörsanspruches ergangenen einfachen Rechtes ist in verfassungsrechtlicher Hinsicht hinzunehmen, sofern sie den grundrechtlich garantierten Gehalt des Gehörsrechtes nicht berührt (BVerfGE 60, 305 ).

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