Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.03.1982

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81   

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BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81 (https://dejure.org/1982,961)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1982 - 2 StR 649/81 (https://dejure.org/1982,961)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1982 - 2 StR 649/81 (https://dejure.org/1982,961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als öffentliche Einrichtung - Geltendmachung einer Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der "Einrichtung" in § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 1
  • NJW 1982, 1655
  • MDR 1982, 594
  • NStZ 1982, 465 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81
    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 22, 169, 170; 29, 203, 204).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81
    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 22, 169, 170; 29, 203, 204).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81
    Die bloße Bezugnahme auf das Sitzungsprotokoll reicht insoweit nicht aus (vgl. BGHSt 3, 213, 214; 22, 169, 170; 29, 203, 204).
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12

    Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision;

    Der Begriff der Anlage setzt dem Wortlaut nach zunächst eine Konstruktion aus technischen Materialien voraus (BGHSt 31, 1).
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    Daraus folgt, dass die Anlage eine Konstruktion aus technischen Materialien voraussetzt (BGH, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 649/81, BGHSt 31, 1, 2) und aus mehreren ihrem Betrieb dienenden Sachen besteht.

    Allerdings ist in den Blick zu nehmen, dass nicht jeder Gegenstand, der aus mehreren Bauteilen zusammengesetzt ist, zugleich eine Anlage darstellt (vgl. zu einer Maschinenpistole und einem Streifenwagen BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 649/81, BGHSt 31, 1 f.; vom 22. Dezember 1982 - 1 StR 707/82, BGHSt 31, 185, 188).

    Dabei ist zu bedenken, dass eine Anlage regelmäßig Teil einer Einrichtung ist, das heißt einer aus Personen und Sachen zusammengesetzten Einheit (s. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 649/81, BGHSt 31, 1, 2).

  • OLG Karlsruhe, 17.08.2012 - 2 (7) Ss 107/12

    BGH-Vorlage; Geschwindigkeitsmessanlage als eigenständige, der öffentlichen

    Der Begriff der Anlage setzt dem Wortlaut nach zunächst eine Konstruktion aus technischen Materialien voraus (BGHSt 31, 1 ).
  • OLG Stuttgart, 03.03.1997 - 2 Ss 59/97

    Zur Strafbarkeit von Störungen einer Radarmessanlage

    Sie stellt in dieser Funktion keine eigenständige, der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienende Anlage im Sinne des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern eine dem Betrieb der Bußgeldbehörde dienende Sache dar (vgl. BGHSt 31, 1 - Maschinenpistole einer Einsatzhundertschaft - BGHSt 31, 185 - Streifenwagen einer Polizeieinheit - OLG Koblenz VRS 46, 33 - Einsatzfahrzeug der Feuerwehr - Frank H. Bernstein, § 316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe -, Frankfurt am Main 1989, Seite 106 f, 110).

    Im vorliegenden Fall ist dies die beim Landratsamt als unterer Verwaltungsbehörde angesiedelte Bußgeldbehörde, die aufgrund ihres Organisationsaufbaus - zweckgerichteter Verbund von Personen und Sachen - als Einrichtung im Sinne des § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB einzustufen ist (BGHSt 31, 1 f; Stree Jus 1983, 839; Loos, JR 1984, 169).

  • BGH, 22.12.1982 - 1 StR 707/82

    Definition von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen - Rechtsfolgen

    "Einrichtung" im Sinne von Absatz 1 Nr. 3 dieser Vorschrift kann auch eine Einheit der Polizei sein (BGHSt 31, 1 [BGH 03.03.1982 - 2 StR 649/81] ); ihr Betrieb kann dadurch gestört werden, daß ein Einsatzfahrzeug beschädigt wird.
  • BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 15/91

    Parkuhr als Leistungsautomat

    Der BGH versteht unter Einrichtung allgemein jede Gesamtheit von Personen und (oder) Sachen, die einem bestimmten Zweck zu dienen bestimmt ist und unter Einrichtung im Sinne von § 265a StGB der Allgemeinheit zugängliche Gebäude oder Stätten wie Museen, Schwimmbäder oder Kuranlagen (BGHSt 31, 1 ).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 61/07

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Das Revisionsgericht muss allein auf Grund der Begründungsschrift prüfen können, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen der Revision zutrifft (BGH, Urteil vom 3. März 1982, 2 StR 649/81, NJW 1982, S. 1655; BGH, Beschluss vom 9. März 1995, 4 StR 77/95, NJW 1995, S. 2047).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

    Gemessen an diesen Maßstäben ist - jenseits der gesetzlichen Regelung des § 138 a Abs. 3 StPO- ein Verwertungsverbot dann anzunehmen, wenn einzelne Rechtsgüter durch objektiv willkürliche Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so schwerwiegend beeinträchtig' werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wird (BGH a.a.O.; vgl. ferner BGHSt 31, 296; 31, 3 [BGH 03.03.1982 - 2 StR 649/81]04.308; 34.39; 35, 32.34: 36, 396, 398; 42, 372.377: 50, 206; Gössel 2.a.0. Rdnr. 33 und 178).
  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08

    Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Eine Bezugnahme auf Aktenbestandteile ist hierbei nicht zulässig, da das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen können muss, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen zutrifft (BGH NJW 1982, 1655).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82   

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BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82 (https://dejure.org/1982,811)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1982 - 2 StR 32/82 (https://dejure.org/1982,811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge - Selbstablehnung eines Richters - Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Ausübung der richterlichen Tätigkeit von einem nichtbeteiligten Dritten

  • rechtsportal.de

    GVG §§ 49, 54

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 3
  • NJW 1982, 1655
  • MDR 1982, 511
  • NStZ 1982, 254 (Ls.)
  • StV 1982, 410
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81

    Widerruflichkeit der richterlichen Entscheidung über den Wegfall eines Schöffen -

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    (Im Anschluß an BGHSt 30, 149 [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81]).

    § 336 Satz 2 StPO findet hier keine Anwendung, denn nach § 54 Abs. 3 GVG ist nur die Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung unanfechtbar, nicht aber deren Widerruf (BGHSt 30, 149, 150) [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81].

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der oben genannten Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 30, 149 ff [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81], nach der die Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung an einem bestimmten Sitzungstag nach Eingang bei der Schöffengeschäftsstelle nicht mehr widerrufen werden kann.

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Dieser Fehler ist für das weitere Verfahren jedoch ohne Bedeutung, weil das Landgericht am 23. September 1981 - vor Beginn der Hauptverhandlung - entschieden hat, daß die Anzeige eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertige (vgl. BGHSt 4, 208 ff).

    Diese wurde noch vor Beginn der Hauptverhandlung für unbegründet erklärt und der Vorsitzende hat den Widerruf auch dann noch aufrechterhalten (vgl. auch BGHSt 4, 208 ff; 18, 200, 202).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Das gilt nicht nur für den erkennenden Richter, sondern auch für richterliche Handlungen, die die Haüptverhandlung vorbereiten (vgl. BVerfGE 4, 412 ff).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Der in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG normierte ausgeübt wird, der in Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten entscheidet (vgl. BVerfGE 21, 139, 146).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Diese wurde noch vor Beginn der Hauptverhandlung für unbegründet erklärt und der Vorsitzende hat den Widerruf auch dann noch aufrechterhalten (vgl. auch BGHSt 4, 208 ff; 18, 200, 202).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Daß ein Richter bis zur gerichtlichen Entscheidung über seine Selbstablehnung in dem einschlägigen Verfahren nicht tätig werden darf, ist nicht zweifelhaft und war in einem veröffentlichten Beschluß des Bundesgerichtshofs bereits entschieden worden (BGHSt 25, 122, 125; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 30 Rdn. 4; Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. § 30 Rdn. 7; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, a.a.O. § 30 Rdn. 35).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Ein solcher Verstoß liegt bereits vor, wenn die Fehlbesetzung offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49) [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70], insbesondere veröffentlichte obergerichtliche Entscheidungen nicht beachtet (BGH GA 1976, 142).
  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Im übrigen war der Hilfsschöffe Z. da mit seiner Befreiung gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen worden war, ohnehin der gesetzliche Richter (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Willkür in diesem Sinne liegt eingedenk des dargestellten verfassungsrechtlichen Maßstabes aber nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit dem Aufruf der Sache verbundene Bestimmung der gesetzlichen Richter grob fehlerhaft ist und der Vorsitzende dadurch offenbart, dass er die Garantien des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5 mwN; Beschluss vom 5. September 2018 - 2 StR 421/17, BGHR GVG § 192 Abs. 2 Ergänzungsrichter 2 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20

    Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen

    Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714).

    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich und der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verletzt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; s. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241; BTDrucks. 8/976, S. 66; LR/Gittermann, StPO, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 19 f.).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15

    Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den

    a) Die auf der Grundlage des § 77 Abs. 1 GVG in Verbindung mit § 54 Abs. 1 GVG erfolgte Entscheidung über die Entbindung des Hauptschöffen S. ist angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5).

    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, aaO, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 19).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 -, BGHSt 30, 149 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82 -, BGHSt 31, 3 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 ; Urteil des 5. Strafsenats vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 -, BGHSt 47, 220 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 -, BGHSt 59, 75 ; Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    aa) Eine solche entsprechende Anwendbarkeit ist zwar von der älteren Rechtsprechung - ohne nähere Begründung - angenommen worden (BGH, Beschluss vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 125; Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; so auch LR/Siolek, StPO, 27. Aufl., § 30 Rn. 25).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19

    Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe:

    Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).

    Willkür in diesem Sinne liegt allerdings nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 421/17

    Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen (Verhinderung des zur Entscheidung

    Eingedenk des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs des Angeklagten aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt Willkür in diesem Sinne nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Verhinderungsfeststellung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist und sich so weit von der verfassungsmäßigen Garantie des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, aaO, jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht

    Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall (vgl. BGHSt 31, 3, 5).
  • KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20

    Gesetzlicher Richter im Strafverfahren: Entbindung eines Schöffen aufgrund des

    Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall (vgl. BGHSt 31, 3, 5).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

  • BGH, 11.10.2012 - 2 StR 204/12

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (keine Verhinderung des Schöffen bei

  • BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die

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