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   OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81   

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https://dejure.org/1982,4020
OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81 (https://dejure.org/1982,4020)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81 (https://dejure.org/1982,4020)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 1982 - 3 Ss (14) 928/81 (https://dejure.org/1982,4020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trickdiebstahl aus einem Glücksspielautomaten; Ausnutzung eines Spielmechanismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1659
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81
    Darin ist jedoch, wie der Verteidiger in der Revisionsverhandlung mit hinlänglicher Klarheit zu erkennen gegeben hat, keine Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch zu erblicken (vgl. BGHSt 29, 359/365).

    Deshalb war das Urteil aufzuheben, und zwar in vollem Umfang, um weitere widerspruchsfreie Feststellungen zu den noch offenen Punkten zu ermöglichen (vgl. BGHSt 29, 359/365 ff).

  • BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52

    Inverkehrbringen von Falschgeld durch das Einwerfen von gefälschtem Kleingeld in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81
    Zwar wird neuerdings wiederum die Ansicht vertreten, daß es sich bei Erlangung von Geld aus Spielautomaten niemals um eine Wegnahme handeln könne (so im Anschluß an Dreher MDR 1952, 563 und Dreher-Tröndle, StGB, 40. Aufl. 1981, § 265 a Rn. 1 das AG Lichtenfels NJW 1980, 2206 [AG Lichtenfels 17.03.1980 - Ds 3 Js 7267/79 a b jug] ), da typologisch betrachtet der Automat gewissermaßen getäuscht werde und deshalb aufgrund dieser Täuschung den Geldbetrag weggebe .
  • BayObLG, 08.07.1955 - RReg. 3 St 239/54

    Wegnahme bezüglich des Apielgewinns nach nicht ornungsgemäßer Bedienung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81
    Nur insofern handelt es sich um eine Weggabe (OLG Zweibrücken OLGSt § 265 a Nr. 1; OLG Köln OLGSt § 242 Nr. 51; BayObLGSt 1955, 120 f; Eser und Lenckner in Schönke-Schröder, StGB, 20. Aufl. 1980, § 242 Rn. 29 bzw. § 265 a Rn. 4; Seier JA 1980, 680 f; Schulz NJW 1981, 1351).
  • BayObLG, 30.07.1981 - RReg. 5 St 128/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.1982 - 3 Ss (14) 928/81
    Denn die im Spielautomaten befindlichen mechanischen und elektronischen Vorrichtungen, wie z.B. Münzprüfer, Zählwerk und Walzen, können neben dem Zweck, den ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, auch die Funktion haben, das im Automaten befindliche Geld gegen Wegnahme zu sichern (BayObLG NJW 1981, 2826).
  • OLG Celle, 06.05.1996 - 3 Ss 21/96

    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen versuchten Computerbetrugs; Ausgestaltung der

    Das Ansichnehmen der ausgeworfenen Münzen stellt bei dieser Konstellation eine Wegnahme im Sinne von § 242 StGB dar, weil der Automatenbetreiber als Gewahrsamsinhaber nach der Lehre vom bedingten oder modifizierten Einverständnis (vgl. Seier, Anm. zum Urteil des OLG Stuttgart vom 8. Februar 1982 JR 1982, 509) dem Gewahrsamsübergang nur unter der Bedingung zustimmt, daß der Gewahrsam Erlangende die Geldausgabe durch ordnungsgemäße Betätigung des Automaten erreicht hat (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken OLGSt § 265a Nr. 1; OLG Köln OLGSt § 242 Nr. 51; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659 = JR 1982, 508 [OLG Stuttgart 08.02.1982 - 3 Ss 928/81] ; OLG Koblenz NJW 1984, 2424 [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] [OLG Koblenz 24.06.1982 - 1 Ss 267/82] ).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 5 Ss 291/98
    Nur die zuletzt genannten Geräte unterfallen dem Auffangstatbestand des § 265 a StGB , während die mißbräuchliche Benutzung von Warenautomaten seit jeher als Diebstahl gewertet wurde (vgl. OLG Celle OLGSt StGB § 242 Nr. 14; OLG Koblenz NJW 1984, 2424 ; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; OLG Köln OLGSt StGB § 242 Nr. 15; Schönke/Schröder/Lencker, a. a. O., § 265 a Rndr.
  • KG, 29.10.2013 - 121 Ss 126/13

    Abgrenzung von Computerbetrug und Diebstahl

    So kommt etwa bei Veranlassung der Ausgabe von Gewinnen durch Manipulation der Mechanik der Tatbestand des § 242 StGB in Betracht (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 5 Ss 369/98
    Nur die letztgenannten unterfallen nach herrschender Meinung dem Auffangtatbestand des § 265 a StGB , während die mißbräuchliche Benutzung eines Warenautomaten schon immer als Diebstahl gewertet worden ist (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424, 2425; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659; OLG Köln OLGSt § 242 S. 51; Schönke/Schröder/Lenckner, aa0, § 265 a Rn. 4).
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