Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81   

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https://dejure.org/1982,6022
OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81 (https://dejure.org/1982,6022)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.01.1982 - WS 692/81 (https://dejure.org/1982,6022)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Januar 1982 - WS 692/81 (https://dejure.org/1982,6022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Möglichkeit der Beseitigung eines Urteils im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens; Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Wiederaufnahmegrund; Neuheit des Sachvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1714
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.1981 - 4 StR 430/80

    Mord - Heimtücke - Tatausführung - Wehrlosigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81
    In rechtlicher Hinsicht, wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.6.1977 (BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] ) zitiert; die Passage des Urteils, die den G.S. zur Schaffung der "außergewöhnlichen Umstände" veranlaßt hat (NStZ 1981, 345 1. Sp.; s. auch die Vorlageentscheidung des 4. Strafsenats des BGH, NStZ 1981, 181), ist wörtlich wiedergegeben (S. 32 der Revisionsbegründung = Bl. 627 d.A.).

    Senat fast zu derselben Zeit getan hat (NStZ 1981, 181) - bei der Revisionsentscheidung am 3.2.1981 die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.6.1977 gezogen hätte, wenn nach seiner Beurteilung ein Grenzfall i.S. des Verfassungsgerichtsurteils vorgelegen hätte.

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81
    Der Beschluß des G.S. vom 19.5.1981 (NJW 1981, 1965 = JZ 1981, 544 = MDR 1981, 771 = NStZ 1981, 344 [BGH 19.05.1981 - GSSt 1/81] m. Anm. Lackner = Jus 1982, 67) wirft die Frage auf, ob ein wegen Mordes zu lebens langer Freiheitsstrafe Verurteilter unter Berufung auf Entlastungsfaktoren, die das Gewicht außergewöhnlicher Umstände i.S. der zitierten Entscheidung haben, das gegen ihn ergangene rechtskräftige Urteil beseitigen kann.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81
    Diese Regelung mag rechtspolitischer Kritik unterliegen (Peters a.a.O.), muß aber von den an das Gesetz gebundenen Strafgerichten hingenommen werden, zumal das Bundesverfassungsgericht ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt hat (BVerfG NJW 1956, 1026 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 128/56] ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81
    In rechtlicher Hinsicht, wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.6.1977 (BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] ) zitiert; die Passage des Urteils, die den G.S. zur Schaffung der "außergewöhnlichen Umstände" veranlaßt hat (NStZ 1981, 345 1. Sp.; s. auch die Vorlageentscheidung des 4. Strafsenats des BGH, NStZ 1981, 181), ist wörtlich wiedergegeben (S. 32 der Revisionsbegründung = Bl. 627 d.A.).
  • KG, 03.12.1976 - 1 Ws 556/76
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.01.1982 - WS 692/81
    Eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vermag aber ebensowenig wie ein in der Literatur vollzogener Beurteilungswandel über Inhalt und Tragweite einer Rechtsnorm, also eine veränderte Auslegung, einen Wiederaufnahmegrund abzugeben (BVerfGE 12, 340; KG NJW 1977, 1162; Kleinknecht, StPO, 35. Aufl., Rdnr. 9 zu § 359).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2003 - 4 Ws 95/03

    Verurteilung wegen heimtückischen Mordes: Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der

    Ein Wiederaufnahmeantrag mit dem Ziel der Verurteilung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe anstelle der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe ist unzulässig, wenn geltend gemacht wird, bei einem Heimtückemord hätten "außergewöhnliche Umstände" im Sinne des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1981 (GSSt 1/81 = BGHSt 30, 105 = NJW 1981, 1965) vorgelegen (im Anschluß an OLG Bamberg, NJW 1982, 1714).

    Dies ist typisch für unbenannte Strafmilderungsgründe, denen sie deshalb vergleichbar sind (ebenso OLG Bamberg NJW 1982, 1714).

    Das Oberlandesgericht Bamberg (NJW 1982, 1714) gelangt für den Fall nachträglich geltend gemachter "außergewöhnlicher Umstände" zum selben Resultat der Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags, wenn auch als Hilfserwägung § 363 Abs. 2 StPO analog herangezogen wurde.

  • OLG Stuttgart, 13.02.1985 - 1 Ws 19/85

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Strafurteil eines deutschen

    § 359 Nr. 5 StPO hat ausschließlich die Erschütterung der tatsächlichen Urteilsgrundlage zum Gegenstand; er findet keine Anwendung, wenn sich bei gleichbleibender Tatsachengrundlage die rechtliche Bewertung nachträglich ändert, beispielsweise durch einen Wandel der ständigen höchstrichterlichen Rechtspr. (vgl. BVerfGE 12, 338, 340; OLG Bamberg NJW 1982, 1714).
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