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   BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80   

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https://dejure.org/1982,2710
BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80 (https://dejure.org/1982,2710)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1982 - VI ZR 123/80 (https://dejure.org/1982,2710)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - VI ZR 123/80 (https://dejure.org/1982,2710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Aussagegehalts einer inkriminierten Äußerung - Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kritisierten und der Meinungsfreiheit des Kritikers - Voraussetzungen unter denen die öffentlich an einer Stellenbesetzung geübte Kritik einen Angriff gegen die ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schwarzer Filz

    Art 5 GG

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1805
  • MDR 1982, 568
  • GRUR 1982, 318
  • VersR 1982, 579
  • afp 1982, 186
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22

    Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 123/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Hautärztin: Löschungsanspruch bzgl. einer

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 168/22

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfG, NJW 2023, 510, Rn. 15; BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG, NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6, Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17

    Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung

    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20

    Wird durch vielfache Hinweise auf Überarbeitungen in einem Artikel suggeriert,

    Ebensowenig kommt es darauf an, ob die Beeinträchtigung (so) gewollt war (BGH, GRUR 1982, 318).
  • LG Frankfurt/Main, 07.02.2019 - 3 O 190/18
    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG, NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH, NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 Rn. 90 m.w.N.), wobei auf das Verständnis des Empfängers abzustellen ist, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, a.a.O., § 6 Rn. 90).
  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 3 O 1/21
    Maßgeblich für die Ermittlung des Aussagegehalts ist grundsätzlich nicht der Sinn, den der Äußernde der Äußerung beilegen wollte, sondern der in der Aussage objektivierte Sinngehalt, der durch Auslegung zu ermitteln ist (BVerfGE 82, 43, 51 ff.; BVerfG NJW 2005, 1341 - vollzugsfeindlich; BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz; Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2019, § 6 Rn. 90 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

    Den Interpretationsmaßstab eines flüchtigen Lesers, der ausschließlich die Überschrift zur Kenntnis nimmt, hält der Senat indes nach den obigen Ausführungen nach Art und Gestaltung der Artikel nicht für angemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1976, NJW 1977, 799, zitiert nach Juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 09.02.1982, NJW 1982, 1805f, zitiert nach Juris Rn. 16).
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

    Ausgeschlossen ist der Anspruch auf Richtigstellung z.B., wenn der Anspruchsgegner die Behauptung bereits freiwillig widerrufen hat (vgl. auch BGH GRUR 1969, 555 - Cellulitis), wobei es auch auf die Art und Aufmachung der freiwilligen Störungsbeseitigung ankommt (BGH NJW 1982, 1805 - Schwarzer Filz).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2020 - 3 O 306/19

    Zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts vor der nachträglichen

  • LG Berlin, 11.11.2005 - 28 O 585/04

    Martin Hohmann

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18

    Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder

  • OLG München, 14.12.1990 - 21 U 4846/90
  • OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
  • VGH Bayern, 27.09.1996 - 7 CE 96.2861
  • EKMR, 04.03.1998 - 36283/97

    KELLER v. GERMANY

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