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   OLG Köln, 18.08.1981 - 3 W 24/81   

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OLG Köln, 18.08.1981 - 3 W 24/81 (https://dejure.org/1981,4194)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.08.1981 - 3 W 24/81 (https://dejure.org/1981,4194)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. August 1981 - 3 W 24/81 (https://dejure.org/1981,4194)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1888
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 22.10.2018 - 5 O 410/18

    Gegen Hausbesetzer hilft kein Klagen, nur rohe Gewalt!

    Die vollständige Bezeichnung der Parteien ist deshalb Prozessvoraussetzung (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1981 - 3 W 24/81, NJW 1982, 1888; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 5 W 247/95 -, juris).

    Notwendig ist es aber, die Partei so klar zu bezeichnen, dass kein Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen kann und dass sich anhand der Parteibezeichnung die Partei feststellen lässt (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1981 - 3 W 24/81, NJW 1982, 1888; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 5 W 247/95 -, juris).

    Dabei wird von der Antragstellerin übersehen, dass die Partei, gegen die sich die beantragte einstweilige Verfügung richten soll, bereits im Zeitpunkt der Antragstellung feststehen und deshalb entsprechend bezeichnet sein muss, weil anderenfalls schon der Antrag unzulässig ist (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1981 - 3 W 24/81, NJW 1982, 1888; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Februar 1995 - 5 W 247/95 -, juris).

    Auch dieser Umstand kann es aus den dargelegten Gründen aber nicht rechtfertigen, auf eine wie auch immer bestimmte Bezeichnung der Partei als individuell feststehende Person oder Personengruppe zu verzichten (OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1981 - 3 W 24/81, NJW 1982, 1888).

  • OLG Köln, 23.02.2011 - 6 W 199/10

    Wettbewerbswidrigkeit der unterbliebenen Identitätsprüfung bei Überlassung von

    Zur zustellfähigen Anschrift im Sinne der Prozessordnung gehört unbeschadet der für vorbereitende Schriftsätze und die Bezeichnung der eigenen Partei geltenden Sollvorschrift des § 130 Nr. 1 ZPO jedoch nur die Angabe einer den Zustellungsempfänger und den Ort der Zustellung eindeutig individualisierenden Bezeichnung (BGH, NJW 1988, 2114; NJW-RR 2004, 1503; OLG Köln, NJW 1982, 1888).
  • OLG Oldenburg, 24.02.1995 - 5 W 24/95

    Parteibezeichnung, namentliche, Zulässigkeit, Unzulässigkeit, Unbekannt, Partei,

    Jedoch muß die Partei dann durch andere Merkmale bestimmt sein, die keinen Zweifel an deren Identität zuläßt (OLG Köln NJW 82, 1888; Zöller/Greger, ZPO, 19. Aufl., § 253 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 03.02.1994 - 5 W 9/94

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung und Herausgabe eines

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.04.1982 - 17 U 100/81   

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https://dejure.org/1982,7074
OLG Düsseldorf, 21.04.1982 - 17 U 100/81 (https://dejure.org/1982,7074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1982 - 17 U 100/81 (https://dejure.org/1982,7074)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1982 - 17 U 100/81 (https://dejure.org/1982,7074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1888
  • VersR 1982, 1075
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