Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1982 - KZR 18/81   

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https://dejure.org/1982,1476
BGH, 23.03.1982 - KZR 18/81 (https://dejure.org/1982,1476)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1982 - KZR 18/81 (https://dejure.org/1982,1476)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1982 - KZR 18/81 (https://dejure.org/1982,1476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des übernehmenden Schuldners in seiner Freiheit zur inhaltlichen Gestaltung von Verträgen mit dem Gläubiger der übernommenen Verpflichtung bei Vereinbarung einer Regelung einer Schuldübernahme oder Erfüllungsübernahme - Bezugnahme auf eine andere Urkunde im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 234
  • NJW 1982, 2066
  • MDR 1982, 643
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1978 - KZR 24/77

    Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund der EG-Agrarmarktordnung

    Auszug aus BGH, 23.03.1982 - KZR 18/81
    Die Bestimmung gestattet eine Aufteilung des Vertragsinhalts auf mehrere Urkunden, nämlich den schriftlichen, von den Parteien zu unterzeichnenden Vertrag selbst und Satzungen, Beschlüsse, Preislisten und vergleichbare Urkunden (vgl. Senatsentscheidung vom 14. November 1978 - KZR 24/77 - BGHZ 72, 371, 376-378 - Butaris), die mit der Bezugnahme Bestandteil des Vertrages werden.
  • OLG München, 30.09.1994 - 21 U 1742/94

    Fristlose Kündigung eines Gaststätten-Pachtvertrag bei vertragswidrigem

    Ein unter § 18 GWB fallender Vertrag genügt nur dann dem Erfordernis der Schriftform nach § 34 GWB , wenn der gesamte Vertragsinhalt, grundsätzlich unter Einschluß aller Nebenabreden, schriftlich niedergelegt ist (BGHZ 54, 145, 148; BGH NJW 82, 2066, 2067; 93, 64, 65).

    Dieser Vertragsbestandteil ist in die Vertragsurkunde ebenfalls vollständig aufgenommen worden (vgl. insoweit BGH NJW 82, 2066, 2067; zu § 34 S. 3 GWB BGH NJW 79, 490 ff.).

  • BGH, 09.03.1999 - KZR 23/97

    Markant

    Ergibt aber die Auslegung, welcher Vertrag mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden gemeint ist, ist dem Schriftformerfordernis bei der Auswechselung eines Vertragspartners Genüge getan (vgl. BGH, Urt. v. 23.3.1982 - KZR 18/81, WuW/E 1909 f. - Mendener Hof; Urt. v. 9.7.1985 - KZR 8/84, WuW/E 2158, 2162 - Anschlußvertrag; i.E. ebenso Hennig aaO § 34 GWB Rdn. 14), weil die Kartellbehörde auf der Grundlage dieser Urkunden ihre Kontrollaufgabe wahrnehmen kann.
  • OLG Stuttgart, 20.01.1989 - 2 U 259/88

    Betrieb eines "Freizeitzentrums mit Bewirtung (Spielhalle)"; Vorraussetzungen

    § 15 GWB findet hier keine Anwendung, da Gegenstand der Vertragsklausel die Übernahme der Erfüllung fremder Schuld durch die Beklagten ist, nicht aber die Beschränkung der Beklagten beim Abschluß von Zweitverträgen mit einer Brauerei (vgl. BGH NJW 1982, 2066, 2067).

    Dieser Vertragsbestandteil ist vollständig und richtig in die Vertragsurkunde aufgenommen worden (BGH NJW 1982, 2066, 2067).

  • BGH, 09.07.1985 - KZR 8/84

    Formzwang für rechtlich selbständigen, aber in untrennbarem wirtschaftlichen

    Insbesondere war es zur Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich, daß die Beklagte auch den Anschlußvertrag (und ggf. die weiteren Verträge vom 28. Mai/15. Juni 1973) unterzeichnete (vgl. Senatsurteil BGHZ 83, 234, 237 "Mendener Hof").
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 94/97

    Schriftformerfordernis nach § 34 GWB

    Das ist die ganze Vereinbarung der Parteien und in die Vertragsurkunde vollständig aufgenommen, so daß der Vorschrift des § 34 GWB genügt ist (vgl. BGH NJW 1982, 2066, 2067).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1982 - II ZR 137/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4605
BGH, 21.01.1982 - II ZR 137/81 (https://dejure.org/1982,4605)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1982 - II ZR 137/81 (https://dejure.org/1982,4605)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1982 - II ZR 137/81 (https://dejure.org/1982,4605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung einer Gesellschaftermehrheit zum Beschluss über Entnahmen aus erzielten Liquiditätsüberschüssen - Gerichtliche Überprüfbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2066
  • MDR 1982, 908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1982 - II ZR 134/80

    Beweislast für die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 21.01.1982 - II ZR 137/81
    In Übereinstimmung mit dem Berufungsgericht ist davon auszugehen, daß die Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses vom 6. Juni 1979 nicht schon daraus folgt, daß er mit einfacher Mehrheit und nicht mit der von den Klägern für erforderlich gehaltenen 3/4-Mehrheit ergangen ist (vgl. hierzu das den gleichen Gesellschafterbeschluß betreffende, zur Veröffentlichung bestimmte SenUrt. v. 21.1.82 - II ZR 134/80).
  • LG Dortmund, 25.05.2010 - 3 O 552/09

    Anspruch einer Gesellschaft gegen ihren Kommanditisten auf Rückzahlung von

    Diese - rechtlich anerkannte - (vgl. BGH-NJW 1982, 2065 und NJW 1982, 2066) gewählte Gestaltungsform ist vorliegend gewählt, um Ausschüttungen an die Kommanditisten vorbehaltlich der aktuellen Liquidität der Gesellschaft auch ausführen zu können, wenn Gewinne nicht erzielt sind oder deren Existenz ungewiss ist.
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