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   BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81   

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BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81 (https://dejure.org/1982,1537)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1982 - 2 StR 657/81 (https://dejure.org/1982,1537)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1982 - 2 StR 657/81 (https://dejure.org/1982,1537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei und unerlaubtem Führen einer Schußwaffe - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung - Absicht der Prozessverschleppung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2201
  • MDR 1982, 768
  • NStZ 1982, 391
  • StV 1982, 406
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81
    Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag allerdings nur abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19; BGHSt 21, 118; BGH, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81 -).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81
    Fällt damit einerseits die wegen Schußwaffenerwerbs verhängte Einzelfreiheitsstrafe weg, so eröffnet sich andererseits die Möglichkeit, die Einsatzstrafe aufzuheben und die Sache insoweit zurückzuverweisen, um dem neuen Tatrichter die - durch das Verbot der Schlechterstellung nicht ausgeschlossene - Gelegenheit zu geben, diese Strafe unter Mitberücksichtigung des unerlaubten Schußwaffenerwerbs neu zu bestimmen (BGH, Beschluß vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80 - = NJW 1981, 1325, 1326; insoweit in BGHSt 30, 28 nicht mitabgedruckt).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81
    Von dieser Möglichkeit hätte die Kammer ausgehen müssen, da der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" die Annahme von Tateinheit gebietet, wenn - wie hier - auf Grund der tatsächlichen Feststellungen zweifelhaft bleibt, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt (BGH bei Dallinger MDR 1972, 925; BGH, Beschluß vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81 - Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn. 126).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81
    Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag allerdings nur abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19; BGHSt 21, 118; BGH, Urteil vom 3. Februar 1982 - 2 StR 374/81 -).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 641/81

    Strafbarkeit wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 657/81
    Wäre die Waffe dieselbe, so stünde ihr Erwerb mit ihrem (anschließenden) unberechtigten Führen, auch am genannten Tattage, und über diese Verbindung mit dem vollendeten und versuchten Totschlag sowie der Beteiligung an einer Schlägerei in Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1982 - 2 StR 641/81 -).
  • OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    (BGHSt 21, 118 = NJW 1966, 2174; BGH GA 1968, 19; BGH NJW 1982, 2201 = NStZ 1982, 391 = StV 1982, 405; BGH NStZ 1984, 230 = StV 1984, 144 [145]; OLG Karlsruhe Justiz 1976, 440; OLG Hamburg VRS 56, 457; OLG Schlesweig StV 1985, 225; SenE v. 18.05.1992 - 1 Ss 214/92 - = NStZ 1983, 90 m. Anm. Dünnebier).

    Eine erhebliche Verzögerung ist aber nicht zu erwarten, wenn die Hauptverhandlung unter Einhaltung dieser Frist mit der beantragten Beweiserhebung fortgesetzt werden kann (BGH NJW 1990, 1307 = NStZ 1990, 350 f. = StV 1990, 391; BGH NJW 1982, 2201 = NStZ 1982, 391 = StV 1984, 405; BGH StV 1982, 405; OLG Schleswig StV 1985, 225; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 639 f. m. w. Nachw.; Schweckendieck NStZ 1991, 109 m. w. Nachw.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 67).

  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Nach der Ansicht des Senats hätten die betreffenden "Taten" im Falle ihres Nachweises entgegen der Annahme in der Anklage nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit zueinander gestanden (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1980 - 4 StR 340/80 - Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80 - BGHSt 31, 29 ff; Urteile vom 31. März 1982 - 2 StR 641/81 - 21. April 1982 - 2 StR 657/81 - und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83).
  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

    Wegen Prozeßverschleppung (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung objektiv geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern, sie außerdem nach Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH NJW 1982, 2201 = NStZ 1982, 391; NStZ 1982, 291; NStZ 1984, 230 = Strafverteidiger 1984, 144; NStZ 1984, 466 = Strafverteidiger 1984, 494; SenE NStZ 1983, 90, SenE vom 30. August 1985 - Ss 490/85, vom 16. Juli 1985 - Ss 363/85 - und vom 15. März 1985 - Ss 66/85 -).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

    Wegen Prozeßverschleppung darf ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn die verlangte Beweiserhebung - obgleich sie geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern - nach der Überzeugung des Gerichts nichts Sachdienliches erbringen kann, der Antragsteller sich dessen bewußt ist und mit seinem Antrag ausschließlich eine Verzögerung des Verfahrens bezweckt (BGH GA 1968, 19: BGHSt 21, 118; BGH NStZ 1982, 291; BGH NJW 1982, 2201 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 657/81]).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer

    Das Vergehen des unerlaubten Führens einer Schußwaffe kann sowohl mit den Vergehen des Diebstahls mit Waffen, als auch mit den anderen Straftaten in Tateinheit stehen, bei denen die Waffe benutzt worden ist (vgl. BGHSt 29, 184, 186/187; 31, 29, 30; BGH, Beschl. vom 5.9.1972 - 5 StR 380/72; Urt. vom 18.7.1978 - 5 StR 340/78; Beschl. vom 26.7.1978 - 3 StR 224/78; Urt. vom 21.4.1982 - 2 StR 657/81; Beschl. vom 24.9.1982 - 2 StR 474/82; BayObLGSt 1975, 89).
  • BGH, 19.06.1985 - 2 StR 1/85

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - Antrag auf

    Schließlich ist Voraussetzung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozeßverschleppung, daß die begehrte Beweiserhebung geeignet ist, den Abschluß des Verfahrens erheblich hinauszuzögern (vgl. BGH NJW 1982, 2201; NStZ 1984, 230; OLG Köln NStZ 1983, 90).
  • BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84

    Voraussetzungen für eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht in

    Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 591/84

    Tateinheit zwischen der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung mittels

    Diese Taten werden durch das Delikt des verbotenen Führens der Waffe gemäß § 52 StGB zu einer rechtlichen Einheit mit dem unerlaubten Erwerb der Waffe verbunden (ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. BGHSt 29, 184, 186; 31, 29 ff; Urteile vom 31. März 1982 - 2 StR 641/81 - und vom 21. April 1982 - 2 StR 657/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82).
  • BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82

    Tateinheit zwischen Erwerb einer Schußwaffe und einem späteren Waffenvergehen

    Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80).
  • BGH, 29.03.1983 - 5 StR 135/83

    Annahme von Tatmehrheit zwischen vorsätzlichem Vollrausch und unerlaubten

    Auf die Ansicht, die der 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs zur Konkurrenz von Tötungs- und Waffendelikten vertritt (BGHSt 31, 29; Urteile vom 31. März 1982 - 2 StR 641/81 - und vom 21. April 1982 - 2 StR 657/81 -), kommt es daher nicht an.
  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83

    Bestehen von Tateinheit zwischen dem mit einer Waffe begangenen Totschlag und

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 741/84

    Möglichkeit einer tateinheitlichen Verbindung zwischen einer Dauerstraftat des

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