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OLG Düsseldorf, 27.05.1982 - 5 Ss 206/82 - 162/82 I |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 5 Ss 206/82 - 162/82 I (https://dejure.org/1982,2450)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 315b
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2391
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.06.2004 - 4 StR 160/04
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konstitutive Beeinträchtigung der …
Sie bezieht sich nur auf den öffentlichen Verkehrsraum und setzt daher voraus, daß durch die Tathandlung in den Verkehr auf Wegen und Plätzen, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen dauernd oder vorübergehend zur Benutzung offen stehen, eingegriffen worden ist (st. Rspr.; BGHSt 16, 7, 9 f., BGH VRS 61, 122 f.; OLG Düsseldorf NJW 1982, 2391).Dem steht nicht entgegen, daß die Tat ihren Ausgang vom öffentlichen Straßenverkehr aus genommen hat, indem der Angeklagte mit seinem Pkw über die Straße und den angrenzenden Gehweg (insoweit noch öffentlicher Verkehrsraum; vgl. BGHSt 22, 365, 367) hinweg auf die Rasenfläche fuhr (wie hier BGH VRS 61, 122 f.; OLG Düsseldorf NJW 1982, 2391;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. StGB § 315 b Rdn. 2).
- OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Daran fehlt es, solange die - als solche noch ungefährliche - Teilnahme am Straßenverkehr lediglich als "Ausgangsbasis für einen Angriff" dient, der nicht dazu führt, dass anderen Verkehrsteilnehmern die gefahrlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr möglich ist (OLG Düsseldorf NJW 1982, 2391).