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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.07.1982 - 2 U 54/82   

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https://dejure.org/1982,3617
OLG Düsseldorf, 13.07.1982 - 2 U 54/82 (https://dejure.org/1982,3617)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.1982 - 2 U 54/82 (https://dejure.org/1982,3617)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 1982 - 2 U 54/82 (https://dejure.org/1982,3617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2452
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15721/20

    NetDoktor.de gegen gesund.bund.de und Google

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kann jederzeit auch nach Beginn der mündlichen Verhandlung ohne Einwilligung der Gegenseite zurückgenommen werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.1982 - 2 U 54/82 - NJW 1982, 2452; Musielak/Voit, ZPO, 17. Auf.
  • OLG Hamburg, 29.06.2015 - 7 UF 94/14

    Sorgerechtsverfahren: Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Aus vergleichbaren Erwägungen wird auch im Zivilprozessrecht die korrespondierende Bestimmung des § 269 Abs. 1 ZPO, wonach die Klage nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur mit Zustimmung des Beklagten zurückgenommen werden kann, allgemein im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht für anwendbar gehalten (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.7. 1982, Az. 2 U 54/82, NJW 1982, S. 2452 f.; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2. 1998, Az. 4 U 1564/07; Foerste in Musielak/Vogt, ZPO, 12. Aufl., § 269 Rdnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    Dieses hat ohnehin nur vorläufigen Charakter, und selbst bei einer Antragsabweisung kann der Antrag bei Vorliegen eines neuen Verfügungsgrunds oder besserer Glaubhaftmachung wiederholt gestellt werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 4 U 1564/97, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 1982 - 2 U 54/82, NJW 1982, 2452; MüKoZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl. 2016, § 269 Rdnr. 90).
  • LG München I, 10.02.2021 - 37 O 15720/20

    NetDoktor.de gegen gesund.bund.de und Google

    Die Verfügungsbeklagte hat ihre Einwilligung zur Teilklagerücknahme erteilt, eine Rücknahme wäre aber auch ohnedies zulässig gewesen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.07.1982 - 2 U 54/82 - NJW 1982, 2452).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 11 SaGa 4/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Aussetzung der Entscheidung über die Besetzung

    Dies war im einstweiligen Verfügungsverfahren auch ohne Zustimmung des Verfügungsbeklagten möglich (vgl. OLG Düsseldorf vom 13.07.1982 - 2 U 54/82 in NJW 1982, 2452; Musielak/Voit § 269 ZPO Rdnr. 22), da die beschränkte Rechtskraft einer erzwungenen Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren in der Regel nicht verhindern wird.
  • OLG Frankfurt, 03.02.2020 - 5 AktG 1/19

    Antragsrücknahme im aktienrechtlichen Freigabeverfahren

    Vor diesem Hintergrund sind - wie auch beim einstweiligen Verfügungsverfahren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 1982, 2 U 54/82 = NJW 1982, 2452) - die Vorschriften für das ordentliche Klageverfahren auch auf das aktienrechtliche Freigabeverfahren nur insoweit anzuwenden, wie nicht die Besonderheiten dieser Verfahrensart dem nicht entgegensteht.

    Denn der Entscheidung käme ohnehin nur eine sehr beschränkte Rechtskraft zu, die weder das Streitverhältnis endgültig befrieden würde, weil sie keine präjudiziellen Wirkungen für das Hauptsacheverfahren haben kann (vgl. Becker-Eberhard, in: MüKo/ZPO, 5. Auflage (2016), § 269 Rn. 90), noch geeignet ist, ein neues Eilverfahren - insbesondere wenn es z.B. besser oder anders glaubhaft gemacht oder auf anderen Sachvortrag gestützt wird - zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 1982, 2 U 54/82 = NJW 1982, 2452 f.).

  • KG, 03.12.2002 - 5 U 245/02

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen eines urheberrechtlichen

    Zwar kann ein Antragsteller seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich auch noch nach mündlicher Verhandlung des Antragsgegners zur Hauptsache ohne dessen Zustimmung rechtswirksam zurücknehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1982, 2452).
  • KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11

    Markenverletzung oder Werktitelverletzung bei Einsatz der Domain "de.de" durch

    Die Streichung des "insbesondere" im Antrag zu b beschränkt das diesbezügliche Verbotsbegehren auf die konkret - bis dahin aber nur beispielhaft - angeführten Internetseiten und stellt demzufolge (entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin in der letzten mündlichen Verhandlung) eine Teilrücknahme dar, welche aber - da Eilverfahren - eine Einwilligung der Gegenseite entgegen § 269 Abs. 1 ZPO nicht erfordert (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1982, 2452 f.; OLGR Koblenz 1998, 500).
  • OVG Sachsen, 14.01.2009 - 2 B 426/08

    Antrag auf einstweilige Anordnung; Rücknahme; kein Zustimmungserfordernis

    Einer Einwilligung des Antragsgegners in die Antragsrücknahme bedurfte es nicht, da § 92 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine Anwendung findet (Rennert, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., § 92 Rn. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 92 Rn. 5a; Schmid, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 92 Rn. 24; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 92 Rn. 83; BayVGH, Beschl. v. 28.7.1982, DVBl. 1982, 1012; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.7.1982, NJW 1982, 2452; VGH BW, Beschl. v. 1.3.1988, NVwZ 1989, 479).
  • LG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 O 50/10

    Auswirkungen der Einstellung der Produktion eines Jeansmodells bereits vor

    Zunächst scheidet die Erstattung des "entgangenen Gewinns" für die Zeit nach dem 14.03.2007 aus, weil der Verfügungsantrag am 14.03.2007 zurückgenommen wurde und damit die einstweilige Verfügung wirkungslos geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1982, 2452, 2453).
  • OLG Zweibrücken, 04.09.2020 - 2 U 24/20

    Zustimmung des Gegners bei Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 2 U 65/98

    Irreführende Werbung im Internet

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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.08.1982 - 2/24 S 114/82   

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https://dejure.org/1982,4608
LG Frankfurt/Main, 09.08.1982 - 2/24 S 114/82 (https://dejure.org/1982,4608)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.08.1982 - 2/24 S 114/82 (https://dejure.org/1982,4608)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. August 1982 - 2/24 S 114/82 (https://dejure.org/1982,4608)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2452
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2002 - 19 O 233/02

    Ein vertaner Urlaubstag ist € 72,00 wert

    Für die restlichen 10 Tage, die die Kläger zu Hause verbrachten (sogen. Balkonurlaub) steht ihnen ein Restwert von 50% der Entschädigungspauschale zu (vgl. BGH NJW 1983, 35; LG Frankfurt/Main RRa 1998, 119, 120; NJW 1982, 2452).
  • LG Frankfurt/Main, 19.09.1988 - 24 S 123/88

    Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

    Dies hat zur Folge, dass nur Erwerbstätige einen Anspruch in Höhe der Kosten eines hypothetischen Ersatzurlaubs haben (Kammer Urteil vom 14.3.1982 in NJ¥ 1983, 1127; ferner Urteile vom 9.5.1983 - 2/24 S 371/82: kein Anspruch für Schüler vgl. auch Kammerurteil vom 9.8.1982 - 2/24 S 114/82 in NJW 1982, 2452: kein Anspruch für Ehefrau bei Balkonurlaub).
  • LG Hannover, 09.03.1988 - 3 S 335/88
    Die Kammer geht mit der nunmehr als herrschend anzusehenden Rechtsmeinung davon aus, daß es sich bei der Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit nach § 651 f Abs. 2 BGB um einen sog. immateriellen Schadensersatzanspruch handelt (z.B. Tonner in: Münchener Kommentar, 2. Aufl. (1988), § 651 f Rdn. 35; ferner jetzt ausführlich LG Frankfurt NJW-RR 1988, 1451 = VuR 1988, 324 mit zahlreichen weiteren Nachweisen unter Aufgabe der früheren Kammerrechtsprechung NJW 1983, 1127 und NJW 1982, 2452).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.1983 - 24 S 307/82
    Sie hält, wovon schon im Urteil vom 9.8.1982 (NJW 1982, 2452) stillschweigend ausgegangen wurde, auch für das neue Recht an der vermögensrechtlichen Natur des Anspruchs aus § 651f II BGB fest (ebenso Bartl, NJW 1979, 1388; dess. Reiserecht, 2. Aufl., Rdnr. 100; Tonner, § 651 f BGB, Rdnr. 12; Hoppmann, BlGBW 1979, 169; Teichmann, JZ 1979, 740).
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