Rechtsprechung
BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
"Vorsicht vor Kredithaien!" zulässige Meinungsäußerung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kredithaie
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Pressefreiheit bei bürgerlich-rechtlichem Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; StGB § 185 § 186
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Unterlassung rufschädigender Äußerungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pressefreiheit - Bürgerlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch - Herabsetzende Kritik - Gewerbezweig
Verfahrensgang
- OLG Zweibrücken, 19.03.1980 - 7 U 104/79
- LG Würzburg, 09.07.1980 - 4 S 494/80
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
Papierfundstellen
- BVerfGE 60, 234
- NJW 1982, 2655
- MDR 1982, 820
- MDR 1982, 870
- GRUR 1982, 498
- afp 1982, 163
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Die hierfür maßgeblichen Bestimmungen auszulegen, ist Aufgabe der ordentlichen Gerichte, die bei ihrer Entscheidung dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts Rechnung zu tragen haben (BVerfGE 7, 198 [204 f.] - Lüth; st. Rspr.).Diese müssen im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen werden; sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 [208 f.]).
Im Interesse freier Rede, für deren Zulässigkeit die Vermutung spricht (BVerfGE 7, 198 [212]), müssen im Einzelfalle Schärfen und Überspitzungen des öffentlichen Meinungskampfes hingenommen werden.
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Für eine weitergehende Prüfung (vgl. BVerfGE 54, 129 [135 f.] - Kunstkritik, m. w. N.) ist hier kein Raum.Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 54, 129 [138 f.] m. w. N.).
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Dem entspricht es, wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede auf die Kritik an Waren und Leistungen erstreckt (vgl. BGHZ 65, 325 [331 f.] m. w. N.).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
In diesem Rahmen hat es zu prüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 54, 148 [151 f.] m. w. N.). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
a) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so dürfen bei der Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 42, 163 [170] m. w. N.). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Der Aufgabe, diese verfassungsrechtliche Lage in seine Erwägungen einzubeziehen, war das Gericht nicht dadurch enthoben, daß es eine Anwendung des § 193 StGB als einer der "Einbruchsstellen" der Grundrechte (vgl. BVerfGE 42, 143 [148] - DGB) ausgeschlossen hat. - OLG Zweibrücken, 19.03.1980 - 7 U 104/79
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19. März 1980 -- 7 U 104/79 -- verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes. - BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
Berufsverbot I
Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Form und Inhalt des von dem Oberlandesgericht beanstandeten Artikels fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Gewährleistung, die das Recht der im Pressewesen tätigen Personen umfaßt, ihre Meinung in der ihnen geeignet erscheinenden Form ebenso frei und ungehindert äußern zu können wie jeder andere Bürger (BVerfGE 10, 118 [121]).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Wenn Behörden und Gerichte die vom Gesetzgeber normierten grundrechtsbeschränkenden Gesetze auslegen und anwenden, gilt ebenfalls das gleiche wie bei der Auslegung von Vorschriften über die Beschränkung der Meinungsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 7, 198 [208]; 60, 234 [240]; zum Versammlungsrecht BVerwGE 26, 135 [137]). - BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
a) Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Äußern einer Meinung nicht nur hinsichtlich ihres Inhalts, sondern auch hinsichtlich der Form ihrer Verbreitung (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 60, 234 ; 76, 171 ). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Zum anderen könnte die Kontrollaufgabe der Presse leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Mißstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (vgl. BVerfGE 60, 234 (240 f.) - Kredithaie -).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Dem Bundesverfassungsgericht obliegt lediglich, zu entscheiden, ob die Gerichte die Reichweite und Wirkkraft der Grundrechte im Gebiet des bürgerlichen Rechts zutreffend beurteilt haben (BVerfGE 7, 198 (206 f.) - Lüth; st. Rspr.; vgl. noch BVerfGE 60, 234 (239)).Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Freiheit der Meinungsäußerung kann durch Auslegung und Anwendung einfachen Rechts nicht beiseite geschoben werden; dies wäre mit dem Vorrang der Verfassung (Art. 20 Abs. 3, Art. 1 Abs. 3 GG) unvereinbar (BVerfGE 60, 234 (242)).
Diese müssen im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit gesehen werden; sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 (208 f.); st. Rspr.; vgl. etwa noch BVerfGE 60, 234 (240)).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 [242]; 61, 1 [10]; 82, 43 [51]; 82, 272 [281]). - BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
In der öffentlichen Auseinandersetzung, insbesondere im politischen Meinungskampf, muss daher auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 60, 234 ; 66, 116 ; 82, 272 ).Teil der von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfassten Freiheit, seine Meinung in selbstbestimmter Form zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 60, 234 ), ist auch, dass der Äußernde von ihm als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für die zu kritisierende Art der Machtausübung angreifen kann, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente seiner Äußerung aus diesem Kontext herausgelöst betrachtet werden und als solche die Grundlage für eine einschneidende gerichtliche Sanktion bilden.
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind ferner verkannt, wenn die Gerichte eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik einstufen mit der Folge, daß sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 ; 61, 1 ; Beschluß vom 19. April 1990 - 1 BvR 40/86 und 1 BvR 42/86 - Umdruck S. 13).Insbesondere muß in der öffentlichen Auseinandersetzung, zumal im politischen Meinungskampf, auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 60, 234 ).
Eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik in politischen Auseinandersetzungen überhöhte Anforderungen stellt, ist daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 54, 129 ; 60, 234 ; 68, 226 ).
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB
Informations- und Meinungsfreiheit gewinnen bei einem Konflikt mit anderen Rechtsgütern besonderes Gewicht, wenn sie Angelegenheiten betreffen, welche die Öffentlichkeit wesentlich berühren (vgl. BVerfGE 7, 198 (212), st. Rspr., etwa noch BVerfGE 60, 234 (240) - Kredithaie). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Auch die Form der Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden (BVerfGE 60, 234, 241). - ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot
Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.S. speziell zum strafrechtlichen Ehrenschutz (§§ 185 ff. StGB) BVerfG 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266, 292, wonach dessen Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürften, dass davon ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit dahin ausgehe, "aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik" zu vermeiden; ähnlich schon BVerfG 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 130, 136: "einschüchternde Wirkung"; 13.5.1980 - 1 BvR 103/77 - BVerfGE 54, 129 = NJW 1980, 2069 [B.I. - "Juris"-Rn. 21]: "Denn die Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld führt nicht nur zu einer Genugtuung für eine in der Vergangenheit liegende Ehrverletzung.Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.
Sie entfaltet unvermeidlich präventive Wirkungen, indem sie das Äußern kritischer Meinungen einem hohen finanziellen Risiko unterwirft; dadurch kann sie die Bereitschaft mindern, in Zukunft Kritik zu üben, und auf diese Weise eine Beeinträchtigung freier geistiger Auseinandersetzung bewirken, die an den Kern der grundrechtlichen Gewährleistung rühren muss"; 20.4.1982 - 1 BvR 426/80 - BVerfGE 60, 234 = NJW 1982, 2655 = MDR 1982, 820 [B.II.1 b. - "Juris"-Rn. 15]: "Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen"; 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185, 197, wonach abschreckende Effekte für die Wahrnehmung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung zu vermeiden seien.
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines …
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
Werkszeitungen
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13
Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren …
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
- OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
- VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 1 S 893/17
Hausverbot im Gerichtsgebäude gegenüber Pressevertreter
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
- LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
Kein Löschungsanspruch eines Arztes hinsichtlich Veröffentlichung der …
- BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80
Boykottaufruf
- BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82
Chiffreanzeigen
- OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07
Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten …
- BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
Rundfunkfreiheit; Eingriff (strafgerichtliche Verurteilung); Verletzung (Schranke …
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten …
- BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90
Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung, …
- LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
Unzulässige identifizierende Berichterstattung über eine Firma
- LG Köln, 21.03.2018 - 28 O 309/17
Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts hinsichtlich Zitierens aus seinem …
- BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04
Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …
- OLG München, 28.07.1989 - 21 U 2754/88
Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung ; Veröffentlichung des Urteilstenors ; …
- OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94
Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und …
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das …
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen - …
- BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog. …
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 944/80
Kredithaie
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- OLG Köln, 23.12.2008 - 15 U 93/08
Unterlassungsansprüche der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf Meinungsfreiheit durch …
- BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Presseberichterstattung über eine …
- BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
Wehrbeschwerde - Erzieherische Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung - …
- LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
- LG Köln, 21.02.2018 - 28 O 250/17
- OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 28/16
Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines …
- LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 4 M 222/15
Bedeutung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung für die Beurteilung …
- OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94
Erforderlicher Umfang der Auskunft über BAV-Beschwerdestatistik
- OLG Saarbrücken, 10.02.2010 - 5 U 362/09
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung bei der Berichterstattung …
- OLG Frankfurt, 06.05.2003 - 11 U 34/02
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
- BVerfG, 16.09.1992 - 1 BvR 1749/91
Meinungsäußerungsfreiheit und Ausschwitz-Lüge
- BVerfG, 10.10.1989 - 1 BvR 113/87
Zulässigkeit der plakativen Einblendung eines Etiketts während einer …
- OLG Köln, 06.03.2001 - 15 U 58/94
Rechtmäßigkeit einer Unterlassungsverfügung im Hinblick auf Äußerungen zur …
- OLG München, 27.09.1990 - 29 U 2750/90
- LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
- OLG Brandenburg, 09.06.1995 - 1 W 4/95
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Schmähkritik; Meinungs- und …
- BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Beleidigung - …
- LG Berlin, 04.11.2008 - 27 O 643/08
Kritik an Finanzierungspraktiken eines Bauunternehmens
- BVerfG, 31.07.1989 - 1 BvR 53/87
Pressefreiheit und wettbewerbswidrige Berichterstattung
- BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 248/89
Pressefreiheit und Berichterstattung über Anzeigenkunden
- LG Köln, 07.09.2022 - 28 O 20/21
- LG Köln, 15.01.2014 - 28 O 134/13
Unterlassung von Äußerungen auf einer Website wegen der Verletzung des …
- LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
- LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 94/08
- LG Berlin, 01.10.2009 - 27 O 610/09
- LG Berlin, 07.05.2009 - 27 O 33/09
- LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1122/08
- LG Köln, 01.09.2004 - 28 O 238/04
- LG Berlin, 26.03.2009 - 27 O 1059/08
- LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1152/08
- LG Berlin, 24.04.2008 - 27 O 81/08