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   BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80   

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https://dejure.org/1982,95
BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80 (https://dejure.org/1982,95)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.1982 - 1 BvR 426/80 (https://dejure.org/1982,95)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 1982 - 1 BvR 426/80 (https://dejure.org/1982,95)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Pressefreiheit bei bürgerlich-rechtlichem Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; StGB § 185 § 186
    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pressefreiheit - Bürgerlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch - Herabsetzende Kritik - Gewerbezweig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 60, 234
  • NJW 1982, 2655
  • MDR 1982, 820
  • MDR 1982, 870
  • GRUR 1982, 498
  • afp 1982, 163
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    Die hierfür maßgeblichen Bestimmungen auszulegen, ist Aufgabe der ordentlichen Gerichte, die bei ihrer Entscheidung dem Einfluß der Grundrechte auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts Rechnung zu tragen haben (BVerfGE 7, 198 [204 f.] - Lüth; st. Rspr.).

    Diese müssen im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen werden; sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfGE 7, 198 [208 f.]).

    Im Interesse freier Rede, für deren Zulässigkeit die Vermutung spricht (BVerfGE 7, 198 [212]), müssen im Einzelfalle Schärfen und Überspitzungen des öffentlichen Meinungskampfes hingenommen werden.

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    Für eine weitergehende Prüfung (vgl. BVerfGE 54, 129 [135 f.] - Kunstkritik, m. w. N.) ist hier kein Raum.

    Die Befürchtung, wegen einer wertenden Äußerung einschneidenden gerichtlichen Sanktionen ausgesetzt zu werden, trägt die Gefahr in sich, öffentliche Kritik und öffentliche Diskussion zu lähmen oder einzuengen und damit Wirkungen herbeizuführen, die der Funktion der Meinungsfreiheit in der durch das Grundgesetz konstituierten Ordnung zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 54, 129 [138 f.] m. w. N.).

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    Dem entspricht es, wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede auf die Kritik an Waren und Leistungen erstreckt (vgl. BGHZ 65, 325 [331 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    In diesem Rahmen hat es zu prüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 54, 148 [151 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    a) Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so dürfen bei der Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 42, 163 [170] m. w. N.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    Der Aufgabe, diese verfassungsrechtliche Lage in seine Erwägungen einzubeziehen, war das Gericht nicht dadurch enthoben, daß es eine Anwendung des § 193 StGB als einer der "Einbruchsstellen" der Grundrechte (vgl. BVerfGE 42, 143 [148] - DGB) ausgeschlossen hat.
  • OLG Zweibrücken, 19.03.1980 - 7 U 104/79
    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    Das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 19. März 1980 -- 7 U 104/79 -- verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerin aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
    Form und Inhalt des von dem Oberlandesgericht beanstandeten Artikels fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Gewährleistung, die das Recht der im Pressewesen tätigen Personen umfaßt, ihre Meinung in der ihnen geeignet erscheinenden Form ebenso frei und ungehindert äußern zu können wie jeder andere Bürger (BVerfGE 10, 118 [121]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Wenn Behörden und Gerichte die vom Gesetzgeber normierten grundrechtsbeschränkenden Gesetze auslegen und anwenden, gilt ebenfalls das gleiche wie bei der Auslegung von Vorschriften über die Beschränkung der Meinungsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 7, 198 [208]; 60, 234 [240]; zum Versammlungsrecht BVerwGE 26, 135 [137]).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    a) Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt das Äußern einer Meinung nicht nur hinsichtlich ihres Inhalts, sondern auch hinsichtlich der Form ihrer Verbreitung (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 60, 234 ; 76, 171 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Zum anderen könnte die Kontrollaufgabe der Presse leiden, zu deren Funktion es gehört, auf Mißstände von öffentlicher Bedeutung hinzuweisen (vgl. BVerfGE 60, 234 (240 f.) - Kredithaie -).
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