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   BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81   

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https://dejure.org/1982,1770
BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81 (https://dejure.org/1982,1770)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1982 - II ZR 226/81 (https://dejure.org/1982,1770)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1982 - II ZR 226/81 (https://dejure.org/1982,1770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewinnverteilung in einer Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmern - Ergebnislose Verhandlungen über eine Gewinnverteilung bei Vorliegen eines Vorbehalts bei Vertragsschluss, diese später zu regeln - Verbindlichkeit eines Vertragsabschlusses - Gewinnverteilung bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2816
  • ZIP 1982, 958
  • MDR 1983, 31
  • BauR 1982, 595
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.1959 - II ZR 187/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1982 - II ZR 226/81
    Das gilt aber nicht, wenn ihnen das bewußt ist, sie sich eine Verständigung über die restlichen Vertragspunkte vorbehalten haben, und sich im übrigen bereits vertraglich gebunden halten wollen (Urt. v. 23. November 1959 - II ZR 187/58 = LM HGB § 105 Nr. 13 a).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18

    Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für

    Es spricht einiges dafür, dass sich die Beteiligten - was im Wege der Parteiautonomie ohne weiteres möglich ist - stillschweigend bereits bei der Zurverfügungstellung der Zytostatika gegen spätere Rechnungstellung konkludent dahin geeinigt haben, dass diese Medikamente nur gegen Zahlung eines angemessenen und grundsätzlich erstattungsfähigen Entgelts geliefert werden sollen und dass über deren konkrete Höhe später noch - wie im Streitfall geschehen - eine Übereinkunft erzielt werden muss (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 28. Juni 1982 - II ZR 226/81, NJW 1982, 2816 unter 1; vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47 Rn. 44).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 115/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    Es spricht einiges dafür, dass sich die Beteiligten - was im Wege der Parteiautonomie ohne weiteres möglich ist - stillschweigend bereits bei der Zurverfügungstellung der Zytostatika gegen spätere Rechnungstellung konkludent dahin geeinigt haben, dass diese Medikamente nur gegen Zahlung eines angemessenen und grundsätzlich erstattungsfähigen Entgelts geliefert werden sollen und dass über deren konkrete Höhe später noch eine Übereinkunft erzielt werden muss (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 28. Juni 1982 - II ZR 226/81, NJW 1982, 2816 unter 1; vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47 Rn. 44).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 66/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    Es spricht einiges dafür, dass sich die Beteiligten - was im Wege der Parteiautonomie ohne weiteres möglich ist - stillschweigend bereits bei der Zurverfügungstellung der Zytostatika gegen spätere Rechnungstellung konkludent dahin geeinigt haben, dass diese Medikamente nur gegen Zahlung eines angemessenen und grundsätzlich erstattungsfähigen Entgelts geliefert werden sollen und dass über deren konkrete Höhe später noch eine Übereinkunft erzielt werden muss (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 28. Juni 1982 - II ZR 226/81, NJW 1982, 2816 unter 1; vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47 Rn. 44).
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18

    Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die

    Es spricht einiges dafür, dass sich die Beteiligten - was im Wege der Parteiautonomie ohne weiteres möglich ist - stillschweigend bereits bei der Zurverfügungstellung der Zytostatika gegen spätere Rechnungstellung konkludent dahin geeinigt haben, dass diese Medikamente nur gegen Zahlung eines angemessenen und grundsätzlich erstattungsfähigen Entgelts geliefert werden sollen und dass über deren konkrete Höhe später noch eine Übereinkunft erzielt werden muss (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 28. Juni 1982 - II ZR 226/81, NJW 1982, 2816 unter 1; vom 11. Mai 2009 - VII ZR 11/08, BGHZ 181, 47 Rn. 44).
  • BGH, 14.03.1990 - XII ZR 98/88

    BGB-Gesellschaft unter Eheleuten zum Zwecke des Einsatzes von Vermögenswerten und

    In der Rechtsprechung ist der Erfahrungssatz anerkannt, daß es unter Kaufleuten regelmäßig als sachgerecht empfunden wird, den Chancen- und Risikoanteil eines jeden Beteiligten am Geschäftsergebnis nach dem Verhältnis der für den gemeinschaftlichen Zweck eingesetzten Vermögenswerte zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1982 - II ZR 226/81 - NJW 1982, 2816).
  • OLG Naumburg, 09.02.2012 - 1 U 67/11

    BGB-Gesellschaft: Invollzugsetzung einer Gemeinschaftspraxis; Kündigung gegenüber

    Soll eine Gesellschaft erst gegründet werden und wird sie bereits vor Einigung über alle vertraglichen Punkte im allseitigen Einverständnis in Vollzug gesetzt, kann trotz fehlender Gesamteinigung bereits eine BGB-Gesellschaft entstehen (so bereits: BGH Urteil vom 23.11.1959 - II ZR 187/58 - [NJW 1959, 430]; Urteil vom 28.6.1982 - II ZR 226/81 - [NJW 1982, 2816, 2817]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20

    Änderungsvertrag zum Bezug von Urlaubsgeld - Auslegung von Willenserklärungen -

    Ein dahingehender Rechtsbindungswille kann auch daraus folgen, dass die Parteien den Punkt bewusst offengelassen haben in der Hoffnung, sie würden sich insoweit noch einigen (BGH 28. Juni 1982 - II ZR 226/81 - zu 1 der Gründe [Parteierklärung "man werde sich schon einig"]; Ellenberger in: Palandt 79. Aufl. § 157 Rn. 3 mwN, Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 27/05

    Wechsel des Konzessionsträgers für die städtische Stromversorgung: Übergang von

    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht nur in Betracht, wenn die Parteien einen Punkt übersehen haben, sondern auch dann, wenn sie ihn offen gelassen haben, weil sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Regelung dieses Punktes für nicht erforderlich hielten (BGH NJW 2002, 1260, 1262) oder ihn bewusst offen gelassen haben und gleichwohl den Vertragsabschluss gelten lassen wollten (BGH NJW 1982, 2816, 2817; BB 1967, 1355; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 157, 3; Wendtland in Bamberger/Roth, BGB [2003], § 157, 36 m.N.).
  • VG Köln, 23.11.2006 - 16 K 5633/05

    Schäden an einem Streckennetz einschließlich seiner betriebsbegleitenden

    vgl. BGH, Urteile vom 28.06.1982 - II ZR 226/81 -, NJW 1982, 2816 f. und vom 24.04.1985 - IVb ZR 17/84 -, NJW 1985, 1835 f.; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 157, Rn. 3; MünchKomm-Meyer-Maly/Busche, BGB, 4. Aufl., § 157, Rn. 29.
  • OLG Bremen, 13.07.2001 - 4 U 6/01

    Voraussetzungen einer faktischen Gesellschaft; Begriff der Innengesellschaft;

    Eine anderweitige Bestimmung i.S. des § 722 BGB kann sich jedoch auch, wie das Landgericht im Ansatz zutreffend ausführt, aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben (BGH, NJW 1982, 2816, 2817).
  • FG München, 26.03.1999 - 13 K 4033/97

    Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids; Vorliegen

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