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   BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82   

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https://dejure.org/1982,164
BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82 (https://dejure.org/1982,164)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1982 - 2 StR 226/82 (https://dejure.org/1982,164)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1982 - 2 StR 226/82 (https://dejure.org/1982,164)
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Hochsitz

§ 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines Dritten

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung einer Verteidigungsposition durch Zeigen von Reue - Rechtfertigung einer Tat mit Angst um das eigenen Leben - Körperverletzung - Todesfolge - Voraussetzungen - Kausalität

  • opinioiuris.de

    Hochsitz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Körperverletzung mit Todesfolge durch lebensbedrohende Verletzungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 226

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unmittelbarkeitszusammenhang - "Hochsitzfall"

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 96
  • NJW 1982, 2831
  • MDR 1982, 1034
  • NStZ 1983, 21
  • StV 1983, 61
  • JR 1983, 77
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
    Sie gilt deshalb nur für solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muß sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGH NJW 1971, 152, 153; BGH bei Dallinger MDR 1976, 16 ; BGH bei Holtz MDR 1982, 102; BGH, Urteil vom 26. Februar 1980 - 5 StR 681/79 - und Beschluß vom 18. März 1982 - 4 StR 12/82 - Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 226 Rdn. 4).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Voraussetzungen des § 226 StGB in solchen Fällen verneint, in denen der Tod des Verletzten nicht unmittelbar "durch" die Körperverletzung, sondern durch das Eingreifen eines Dritten oder das eigene Verhalten des Opfers herbeigeführt worden war (BGH NJW 1971, 152, 153; BGH bei Holtz MDR 1982, 102).

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 178/81

    Aufhebung des gesamten Strafausspruchs wegen rechtsfehlerhafter Begründung

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, von einem leugnenden Angeklagten sei nicht zu erwarten, daß er Reue an den Tag lege, weil er damit seine Verteidigungsposition gefährden müßte (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - 4. November 1980 - 1 StR 373/80 - und 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81 -).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
    Das bloße Fehlen eines Strafmilderungsgrundes darf indessen nicht straferschwerend bewertet werden (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1980, 2821 ; weitere Nachweise in NStZ 1981, 131, 133).
  • BGH, 04.11.1980 - 1 StR 373/80

    Straferschwerende Berücksichtigung, sofern die Angeklagten weder Einsicht noch

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, von einem leugnenden Angeklagten sei nicht zu erwarten, daß er Reue an den Tag lege, weil er damit seine Verteidigungsposition gefährden müßte (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - 4. November 1980 - 1 StR 373/80 - und 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81 -).
  • BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77

    Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, von einem leugnenden Angeklagten sei nicht zu erwarten, daß er Reue an den Tag lege, weil er damit seine Verteidigungsposition gefährden müßte (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - 4. November 1980 - 1 StR 373/80 - und 2. Juli 1981 - 1 StR 178/81 -).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 12/82

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen aufgrund fehlender regelmäßiger

    Auszug aus BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
    Sie gilt deshalb nur für solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muß sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGH NJW 1971, 152, 153; BGH bei Dallinger MDR 1976, 16 ; BGH bei Holtz MDR 1982, 102; BGH, Urteil vom 26. Februar 1980 - 5 StR 681/79 - und Beschluß vom 18. März 1982 - 4 StR 12/82 - Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 226 Rdn. 4).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Die genannte Vorschrift erfaßt deshalb nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muß sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98; BGHR StGB § 227 (i.d.F. 6. StrRG) Todesfolge 1; BGH NStZ 1992, 335; NJW 1971, 152, 153).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Hinsichtlich der Verursachung des Todes ist dem Angeklagten, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB (vgl. BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 1992, 335; 2001, 478; NJW 1971, 152, 153) vorliegen.
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung

    Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahinführenden Kausalverlaufs - vorausgesehen werden konnte (BGHR StGB § 226 (a.F.) Todesfolge 6 m.w.N.) oder ob die tödliche Gefahr für das Opfer so weit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag, dass die qualifizierende Folge dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100; BGH NStZ 1997, 82 f. und 341).
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