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   OLG Düsseldorf, 26.05.1982 - 5 Ss 225/82 - 181/82 I   

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https://dejure.org/1982,3445
OLG Düsseldorf, 26.05.1982 - 5 Ss 225/82 - 181/82 I (https://dejure.org/1982,3445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.1982 - 5 Ss 225/82 - 181/82 I (https://dejure.org/1982,3445)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - 5 Ss 225/82 - 181/82 I (https://dejure.org/1982,3445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2883
  • MDR 1982, 952
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Daß der Angeklagte seine Kenntnisse aus dem Informationssystem Hepolis dienstpflichtwidrig erlangte, stellt die sich aus § 75 Abs. 1 HBG ergebene Verschwiegenheitspflicht ebensowenig in Frage (Schütz aaO § 64 Rdn. 5) wie die tatbestandliche Voraussetzung des Bekanntwerdens des Geheimnisses als Amtsträger in § 353 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB (OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 f.; Träger LK 10. Aufl. § 353 b Rdn. 16).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Daß die Kenntnis des Angeklagten R von den vorgenannten Umständen keine wichtigen öffentlichen Interessen gefährdete, sondern allenfalls Interessen der Betroffenen, liegt im vorliegenden Fall auf der Hand (vgl. zur Weitergabe solcher privaten Geheimnisse auch OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 f.; OLG Köln GA 1973, 57 f.).
  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Allerdings können nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung wichtige öffentliche Interessen im Sinne von § 353 b Abs. 1 StGB mittelbar auch dadurch gefährdet werden, daß die Tatsache des Geheimnisbruchs aufgedeckt und allgemein bekannt wird, und daß sodann als mittelbare Folge der Tat das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ansehen und die Verschwiegenheit der Verwaltung erschüttert wird (RG DStR 1938, 321; BGHSt 11, 401, 404; 20, 342, 348; OLG Köln GA 1973, 57, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 170; LK-Träger a.a.O. Rn. 26; Dreher/Tröndle a.a.O. Rn. 13; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ; Schönke/Schröder-Lenckner a.a.O. Rn. 6; SK-Samson, StGB, § 353 b Rn. 12; Schumann NStZ 1985, 170 ff.).

    Demgegenüber vertritt das OLG Düsseldorf (NStZ 1985, 170; anders noch: OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [OLG Düsseldorf 26.05.1982 - 5 Ss 225/82] ) die noch weitergehende Auffassung, die Strafbarkeit nach § 353 b StGB hänge davon ab, ob im konkreten Einzelfall die Gefahr der Aufdeckung und des Bekanntwerdens des Geheimnisbruchs bestehe.

  • BayObLG, 15.01.1999 - 1St RR 223/98

    Verletzung eines Dienstgeheimnisses

    Der Gegenmeinung (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883; Schönke/Schröder/Lenckner § 353 b Rn. 9; Schumann NStZ 1985, 170/171) sind nicht nur die bereits bei der Bestimmung des Geheimnisbegriffs maßgeblichen Gesichtspunkte entgegenzuhalten, sondern insbesondere die Entstehungsgeschichte der (Neufassung der) Vorschrift.
  • BVerwG, 30.07.1991 - 2 WD 5.91

    Homosexualität in der Bundeswehr - Sperrwirkung im disziplinargerichtlichen

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, bei Tateinheit zweier Vergehen der nach der gesetzlichen Strafandrohung schwerer wiegende Vorwurf nicht nachgewiesen wird (OLG Düsseldorf NJW 1982, 2883 [2884]; OLG Frankfurt NJW 1980, 2824; Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 260 RdNr. 46).
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