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   BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81   

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https://dejure.org/1981,838
BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81 (https://dejure.org/1981,838)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1981 - 2 BvR 344/81 (https://dejure.org/1981,838)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - 2 BvR 344/81 (https://dejure.org/1981,838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verhaftungsaktion in Zusammenhang mit dem Jugendzentrum "KOMM" in Nürnberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsverteilungsplan - Vertreter - Zuständiger Richter - Gerichtspräsident - Richterliche Unabhängigkeit - Ad hoc - Ad personam - Reibungslose Geschäftsabwicklung - Zeitweiliger Vertreter - Grundsatz des gesetzlichen Richters - Haftbefehl - Verfassungsbeschwerde - ...

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verhaftungsaktion in Zusammenhang mit dem

    AG Nürnberg, 06.03.1981 - 66 Gs 1313/81

    Massenverhaftung von Nürnberg

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Massenverhaftung von Nürnberg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 29
  • NStZ 1982, 37
  • StV 1982, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Das bedeutet für die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Haftbefehl richtet: Das Bundesverfassungsgericht bleibt auf die Prüfung beschränkt, ob die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der persönlichen Freiheit verkannt (vgl BVerfGE 18, 85 (92)), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mißachtet (vgl BVerfGE 53, 152 (158)) oder willkürlich entschieden worden ist (vgl BVerfGE 4, 294 (297)).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Daß dies mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen (vgl BVerfGE 31, 145 (163f); ferner auch BVerfGE 25, 336 (346); BGHSt 21, 40 (43f) und 21, 108 (110f)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Das bedeutet für die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Haftbefehl richtet: Das Bundesverfassungsgericht bleibt auf die Prüfung beschränkt, ob die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der persönlichen Freiheit verkannt (vgl BVerfGE 18, 85 (92)), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mißachtet (vgl BVerfGE 53, 152 (158)) oder willkürlich entschieden worden ist (vgl BVerfGE 4, 294 (297)).
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Das bedeutet für die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Haftbefehl richtet: Das Bundesverfassungsgericht bleibt auf die Prüfung beschränkt, ob die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der persönlichen Freiheit verkannt (vgl BVerfGE 18, 85 (92)), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mißachtet (vgl BVerfGE 53, 152 (158)) oder willkürlich entschieden worden ist (vgl BVerfGE 4, 294 (297)).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Die Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung der Gesetze und ihre Anwendung auf den einzelnen Fall sind aber grundsätzlich allein Sache der Strafgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, es sei denn, daß spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl BVerfGE 1, 418 (420); 10, 271 (273)).
  • BGH, 18.02.1966 - 4 StR 637/65

    Frage des Vorsitzes i. S. v. § 66 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Daß dies mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen (vgl BVerfGE 31, 145 (163f); ferner auch BVerfGE 25, 336 (346); BGHSt 21, 40 (43f) und 21, 108 (110f)).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Daß dies mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen (vgl BVerfGE 31, 145 (163f); ferner auch BVerfGE 25, 336 (346); BGHSt 21, 40 (43f) und 21, 108 (110f)).
  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81
    Die Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung der Gesetze und ihre Anwendung auf den einzelnen Fall sind aber grundsätzlich allein Sache der Strafgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, es sei denn, daß spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl BVerfGE 1, 418 (420); 10, 271 (273)).
  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

    a) Gegen die Verwendung von Formularen ist entgegen den Bedenken der Revision generell nichts einzuwenden (vgl. zu § 114 StPO: BVerfG NJW 1982, 29).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 2232/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Unterlassung verfassungsrechtlicher

    a) Die formularartige Abfassung einer Entscheidung und eine Bezugnahme auf Schriftstücke außerhalb der Entscheidungsbegründung sind nicht stets von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1981 - 2 BvR 344/81 -, NJW 1982, S. 29 ).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 9 B 10051.81

    Nichtigkeit eines Bescheides des Inhalts einer Entscheidung ohne den konkreten

    Da diese rechtlichen Überlegungen für alle gleichgelagerten Fälle die gleichen sind, bestehen keine Bedenken dagegen, sie in stereotypen Wendungen formularmäßig wiederzugeben (BVerfG NJW 1982, 29 [BVerfG 16.10.1981 - 2 BvR 344/81] [30]).
  • BVerwG, 23.02.1982 - 9 B 4206.81

    Hektographierte Begründung eines Bescheides - Rechtmäßigkeit eines

    Da diese rechtlichen Überlegungen für alle gleichgelagerten Fälle die gleichen sind, bestehen keine Bedenken dagegen, sie in stereotypen Wendungen formularmäßig wiederzugeben (BVerfG NJW 1982, 29 [BVerfG 16.10.1981 - 2 BvR 344/81] [30]).
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