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   BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81   

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https://dejure.org/1981,282
BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81 (https://dejure.org/1981,282)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1981 - 1 BvR 52/81 (https://dejure.org/1981,282)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1981 - 1 BvR 52/81 (https://dejure.org/1981,282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Unzulässigkeit der Weissung, ein Arbeitsverhältnis zu begründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliche Grundlage - Bewährungsauflage - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 358
  • NJW 1982, 323
  • MDR 1982, 291
  • NStZ 1982, 67
  • StV 1982, 366
  • StV 1982, 67
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
    Die von der Beschwerdeführerin geforderte Arbeit ist als berufliche Arbeit anzusehen (vgl BVerfGE 7, 377 (397); 14, 19 (22)).

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat die Berufswahl als einen Akt der Selbstbestimmung, des freien Willensentschlusses des Einzelnen bezeichnet, der von Eingriffen der öffentlichen Gewalt möglichst unberührt bleiben müsse (BVerfGE 7, 377 (403)).

    Die Freiheit der Berufswahl kann nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ; BVerfGE 7, 377 (401ff)).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
    Grundsätzlich kann sich der Einzelne bei Eingriffen der öffentlichen Gewalt nur auf Art. 2 Abs. 1 GG berufen, soweit seine Freiheit in dem betroffenen Lebensbereich unter dem gleichen Gesichtspunkt nicht bereits durch eine besondere Grundrechtsnorm geschützt wird (vgl BVerfGE 30, 292 (336) mwN).
  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
    Die von der Beschwerdeführerin geforderte Arbeit ist als berufliche Arbeit anzusehen (vgl BVerfGE 7, 377 (397); 14, 19 (22)).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
    Auch die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden (BVerfGE 33, 1 (10f); st Rspr).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet dies als "...die notwendige Kehrseite der positiven Freiheitverbürgung, bezogen auf das Ziel, einen Lebensbereich von staatlichen Eingriffen und Manipulation freizuhalten" (BVerfGE 58, 358 (364)).
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet dies als "...die notwendige Kehrseite der positiven Freiheitverbürgung, bezogen auf das Ziel, einen Lebensbereich von staatlichen Eingriffen und Manipulation freizuhalten" (BVerfGE 58, 358 (364)).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Seit 1972 ist geklärt, dass von diesem Erfordernis auch Eingriffe in die Grundrechte von Strafgefangenen nicht ausgenommen sind (BVerfGE 33, 1 ; vgl. auch BVerfGE 58, 358 ).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Dabei gilt auch für die Strafvollstreckung, daß der Gesetzgeber in Ausfüllung des Gesetzesvorbehalts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG die materiellen Maßstäbe für die Art und Dauer der Vollstreckung festzulegen hat (vgl. BVerfGE 33, 1 [10], allgemein im Hinblick auf Grundrechte von Strafgefangenen; 58, 358 [366 f.], für Bewährungsauflagen; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 610/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auflagen und Weisungen bei Strafaussetzung

    Dies verletze Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 58, 358 ff.).

    Dies könne verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (BVerfGE 58, 358 ff.).

    Mit der Weisung werden keine Arbeitsleistungen angeordnet, die die Zuweisung eines Berufes, eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildungsstätte enthalten oder den Betroffenen sonst - auf dem Gebiete der Bundesrepublik Deutschland - an der Wahrnehmung seiner Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG hindern (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]; 74, 102 [125 f.]; 83, 119 [129]).

    Ein Zwang, eben einen Beruf zu ergreifen und auszuüben, der einen Eingriff in das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheitsrecht darstellen würde (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]), ist mit der Weisung nicht verbunden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, daß zwar eine ausreichende Grundlage für eine Bewährungsauflage (§ 56 b StGB ), "unverzüglich ein Arbeitsverhältnis zu begründen", nicht vorhanden ist, im Gegensatz dazu nach § 56 c Abs. 2 Nr. 1 StGB berufsbezogene Weisungen jedoch erlaubt sind (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]).

  • BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11

    Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit,

    aa) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat bereits entschieden, dass eine Bewährungsauflage, unverzüglich ein Arbeitsverhältnis zu begründen, an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist, der insoweit spezielleren Vorschrift zu Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 58, 358 ).

    Wird eine derartige Auflage erteilt, greift dies grundsätzlich nur in die allgemeine Handlungsfreiheit sowie möglicherweise in die Eigentumsfreiheit des Verurteilten ein, sofern nicht ausnahmsweise durch die Auflage ein spezielleres Grundrecht unter demselben Gesichtspunkt berührt wird (vgl. BVerfGE 58, 358 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

    Sie richten sich in genereller Weise an eine unbestimmte Vielzahl von Personen, beziehen sich auf die Benutzung einer konkreten Einrichtung, hier der LEA Freiburg, und dürften daher grundsätzlich die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts in Form einer benutzungsregelnden Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 Satz 2 Var. 3 LVwVfG erfüllen, wobei die Außenrechtswirkung und damit die Frage, ob bzw. inwieweit die Grundsätze über Sonderstatusbeziehungen ähnlich wie im Schul- und Beamtenverhältnis auch im vorliegenden Nutzungsverhältnis Geltung beanspruchen, an dieser Stelle offen bleiben kann (vgl. etwa Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 198 ff.; zum Bereich des Strafvollzugs: BVerfG, Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 52/81 -, juris Rn. 40 f.; zur Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft noch BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - I C 8.63 -, juris).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

    Sie ermächtigt nicht zur Auferlegung solcher Arbeitsleistungen, die die Zuweisung eines Berufs, eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildungsstätte enthalten oder den Betroffenen sonst an der Wahrnehmung seiner Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG hindern (BVerfGE 58, 358 (365) [BVerfG 21.10.1981 - 1 BvR 52/81]; 74, 102 (125 f. [BVerfG 13.01.1987 - 2 BvR 209/84])).
  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

    Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist zu Recht darauf hin, daß diese Auflage im Strafgesetzbuch keine Stütze findet, da § 56b Abs. 2 StGB nach allgemeiner Meinung eine abschließende Aufzählung der vom Gesetzgeber zugelassenen Auflagen enthält (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]; Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zu § 24a StGB a.F., BTDrucks. V/4094, S. 12; Dreher/Tröndle, 46. Aufl., 1993, § 56b StGB Rn. 5; Ruß, in: LK, 10. Aufl., § 56b StGB Rn. 3; Stree, in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 56b StGB Rn. 8; Lackner, 20. Aufl., § 56b StGB Rn. 2; SK-Horn, 6. Aufl., 16. Lfg. (Stand März 1992), § 56b StGB Rn. 3).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts eine erweiternde Auslegung der Vorschrift von § 56b StGB (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]).

  • BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Nichtabhilfeentscheidung

    Dem steht auch der Beschluss in BVerfGE 58, 358 (365) nicht entgegen, der unter dem Blickpunkt der Berufsfreiheit die Bestimmtheit berufsbezogener Auflagenregelungen und deren strikte Einhaltung bei der Rechtsanwendung forderte, aber Weisungen davon unterschied.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10

    Berufsleben; Elterngeld; Elternzeit; Entscheidungsfreiheit; Erwerbstätigkeit;

  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91

    Verletzung berufsspezifischer Rechte und Pflichten - Verfahren vor einem

  • VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
  • LSG Sachsen, 13.04.1999 - L 5 RA 163/97

    Rentenversicherungspflicht eines freiberuflichen Dozenten; Auslegung und

  • VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16

    Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • OLG Hamburg, 08.01.2004 - 2 Ws 344/03

    Strafaussetzung: Kein Bewährungswiderruf bei unzulässiger Auflage einer

  • OLG Hamm, 13.02.1985 - 3 Ws 48/85
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82

    Grundsätzlicher Vorrang des öffentlichen Interesse an der sofortigen

  • OLG Hamm, 15.09.2000 - 2 Ws 116/00

    Dienstflucht, Bewährungsauflage, freies Arbeitsverhältnis, Verfassungsmäßigkeit,

  • OLG Nürnberg, 19.04.1982 - Ws 312/82

    Verhältnismäßige Bewährungsauflage im Fall der Wehrdienstverweigerung eines

  • OLG Köln, 24.11.2006 - 83 Ss 80/06
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