Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.10.1981

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,886
BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80 (https://dejure.org/1981,886)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - 2 StR 477/80 (https://dejure.org/1981,886)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 2 StR 477/80 (https://dejure.org/1981,886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen Untreue - Zweckwidrige Verwendung zweckgebundener Gelder

  • studentenpolitik.de

    StGB § 266; HessHSchG §§ 26, 27, 33
    Untreue durch Mitglieder des AStA

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Veruntreuung von Asta-Mitteln durch Druck "allgemein-politischer" Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HessHSchG §§ 26, 27, 33; StGB § 266

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 247
  • NJW 1982, 346
  • MDR 1982, 335
  • NStZ 1982, 70
  • StV 1982, 115
  • StV 1982, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Durch sie würde deshalb das sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebende Hauptfreiheitsrecht des einzelnen Studenten unzulässigerweise beeinträchtigt werden, da die Studentenschaft dann im Namen ihrer Mitglieder ohne deren Zustimmung politische Erklärungen in dem oben dargelegten Sinn abgeben dürfte (vgl. BVerwGE 59, 231, 238 ff).

    Schon aus diesem Grund könnte sich - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer - kein Gewohnheitsrecht des Inhalts gebildet haben, daß der Studentenschaft ein "allgemeinpolitisches Mandat" erteilt ist (BVerwGE 59, 231, 240).

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Zu ihren gesetzlichen Aufgaben gehört nicht die Veröffentlichung derartiger Druckschriften, die weder Angelegenheiten der Universität noch der Studenten in ihrer Eigenschaft als Angehörige der öffentlichrechtlichen Körperschaft betreffen (BVerwGE 34, 69, 74).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Er setzt allerdings Rechtsbeziehungen voraus, bei denen die Verpflichtung, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, den wesentlichen Inhalt des Treueverhältnisses bildet; ferner muß diese Pflicht einiges Gewicht haben und zu ihrer Erfüllung dem Verpflichteten eine gewisse Selbständigkeit eingeräumt sein (BGHSt 3, 289, 293 f).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 477/80
    Selbst bei Fehlen dieser ausdrücklichen Regelung könnte nichts anderes gelten; denn Beiträge, die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft erhebt, dürfen nur für ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben verwendet werden (BVerfGE 38, 281, 311).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Da der Untreuetatbestand den Zweck hat, das dem Treupflichtigen anvertraute fremde Vermögen zu schützen (vgl. BGHSt 43, 293, 297), ist die Vermögensbetreuungspflicht des § 266 Abs. 1 StGB in der Regel nicht verletzt, wenn der Vermögensinhaber sein Einverständnis mit der Vermögensschädigung erklärt hat (vgl. BGHSt 3, 23, 25; siehe auch BGHSt 9, 203, 216, wonach die Rechtswidrigkeit entfällt; offen gelassen in BGHSt 30, 247, 249).
  • BGH, 07.11.1990 - 2 StR 439/90

    Bezahlung einer Geldstrafe durch Dritte

    Auf den Beschluß der Verbandsversammlung konnte er sich insoweit nicht berufen, weil durch ihn die zweckwidrige Verwendung der öffentlichen Mittel nicht wirksam genehmigt werden konnte, dem Beschluß kommt deshalb keine tatbestands- oder unrechtsausschließende Wirkung zu (vgl. BGHSt 30, 247, 249).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

    c) Die Genehmigung der Anpassungsverträge durch die VV am 5. Mai 2011 entfaltete keine tatbestands- oder unrechtsausschließende Wirkung, weil selbst das Kollektivorgan eine zweckwidrige Verwendung von öffentlichen Mitteln nicht wirksam zu genehmigen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1990 - 2 StR 439/90, NJW 1991, 990, 991, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 37, 226; Beschluss vom 23. Oktober 1981 - 2 StR 477/80, BGHSt 30, 247, 249).
  • LG Marburg, 02.11.1999 - 1 KLs 4 Js 16966/97

    Zweckfremde Verwendung von Haushaltsmitteln der Studentenschaft; Verletzung der

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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.10.1981 - RReg. 1 St 282/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1922
BayObLG, 16.10.1981 - RReg. 1 St 282/81 (https://dejure.org/1981,1922)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.1981 - RReg. 1 St 282/81 (https://dejure.org/1981,1922)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - RReg. 1 St 282/81 (https://dejure.org/1981,1922)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholen; Überholvorgang; Fahrradfahrer; Abbiegen; Ausscheren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2a

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 346
  • VersR 1982, 346
  • BayObLGSt 1981, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 19.11.1999 - 26 U 28/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem aus einer Gruppe auf die Fahrbahn

    Je jünger die Kinder sind, desto geringere Anforderungen sind an die Auffälligkeiten zu stellen (vgl. BayObLG, NJW 1982, 346).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90
    Vielmehr begründet diese Vorschrift gegenüber den in ihr genannten besonders schutz- bzw. hilfsbedürftigen Personen eine gegenüber dem Regelfall erhöhte und gesteigerte Sorgfaltspflicht (OLG Karlsruhe, vM 1986, 54,55; BayObLG, VRS 62, 59,60; Jagusch/Hentschel aaO., Rdn.29 a zu § 3 StVO ).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1986 - 10 U 245/85

    Schadenersatz wegen Verkehrsunfall mit Kind als Unfallopfer; Verkehrsunfall als

    Auch wenn § 3 Abs. 2 a StVO vom Kraftfahrer verlangt, daß die Gefährdung von Kindern ausgeschlossen sein muß, ist damit der Vertrauensgrundsatz nicht völlig außer Kraft gesetzt (so auch BayObLG NJW 1982, 346 und VRS 67, 136, 137 ; a.A.: AG Köln VersR 1984, 767 und Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, Nachtrag 1981, § 3 StVO Rdnr. 3).
  • BayObLG, 16.03.1984 - RReg. 1 St 47/81

    Vertrauensgrundsatz; Sorgfaltspflicht; Fahrradfahrer; Entgegenkommen; Straße;

    Wenn dies auch nicht gegenüber einem Kind der hier in Frage stehenden Altersgruppe die Anwendung des sog. Vertrauensgrundsatzes schlechthin ausschließt (BayObLGSt 1981, 153), so hat seine Anwendung doch stets (zumindest) ein verkehrsgerechtes Verhalten des Kindes zur Voraussetzung, an dem es hier gerade fehlt.
  • KG, 27.11.1986 - 12 U 990/86

    Ersatzansprüche in Form von Nutzungsausfall und Schmerzensgeld nach einem

    Im vorliegenden Falle handelte es sich um ein 8 Jahre altes Kind, von dem davon ausgegangen werden konnte, daß es bereits eine gewisse schulische Verkehrserziehung hatte, so daß mit ausgebrochenen Verkehrstorheiten nicht zu rechnen war (vgl. zu den unterschiedlichen Reifegraden bei Kindern: Sprenger, a.a.O., Seite 6 f sowie BayObLGSt 1981, 153 = NJW 1982, 346 = VRS 62, 59 ).
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