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   OLG München, 01.07.1981 - 2 Ws 668/81   

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https://dejure.org/1981,1923
OLG München, 01.07.1981 - 2 Ws 668/81 (https://dejure.org/1981,1923)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.1981 - 2 Ws 668/81 (https://dejure.org/1981,1923)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - 2 Ws 668/81 (https://dejure.org/1981,1923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 457
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Dessen Anwendbarkeit steht zunächst nicht entgegen, dass vorliegend eine ausdrückliche Bezeichnung von Tatsachen als subventionserheblich gemäß § 264 Abs. 8 Nr. 1 StGB möglich und gewollt, aber möglicherweise unzureichend vorgenommen worden war (vgl. OLG München, Beschluss vom 1. Juli 1981 - 2 Ws 668/81, NJW 1982, 457, 458).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Insoweit genügt bereits die in den Normen der Europäischen Union erfolgte Benennung der Vergabevoraussetzungen als Grundlage der Pönalisierung dahingehender Täuschungshandlungen (vgl. BTDrucks. 7/5291 S. 13; BGH, Urteil vom 11. November 1998 - 3 StR 101/98, BGHSt 44, 233, 241; Beschluss vom 30. September 2010 - 5 StR 61/10, NStZ-RR 2011, 81 f.; Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 291/89, NStZ 1990, 35, 36; OLG München, Beschluss vom 1. Juli 1981 - 2 Ws 668/81, NJW 1982, 457; Tiedemann aaO § 264 Rn. 81, 82; MüKo-StGB/Wohlers/Mühlbauer, 2. Aufl., § 264 Rn. 72; Fischer aaO § 264 Rn. 17a).
  • BGH, 07.02.1984 - 1 StR 10/83

    Kraftwagen - Bestellung - Ausstattung - Annullierung des Vertrags -

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  • LG Magdeburg, 14.10.2004 - 24 KLs 4/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen

    Die Kammer weist lediglich ergänzend darauf hin, dass dieser Bewertung auch die sich mit dem Problem der "subventionserheblichen Tatsachen" bei gesetzlicher Abhängigkeit der Subventionsbewilligung befassenden Entscheidungen des OLG München (NJW 1982, 457) und des BayObLG (NJW 1982, 2202) nicht entgegen stehen.
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