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   VGH Bayern, 19.03.1981 - 22 B 80 A.989   

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https://dejure.org/1981,2837
VGH Bayern, 19.03.1981 - 22 B 80 A.989 (https://dejure.org/1981,2837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.1981 - 22 B 80 A.989 (https://dejure.org/1981,2837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 1981 - 22 B 80 A.989 (https://dejure.org/1981,2837)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 460
  • NVwZ 1982, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2001 - 8 S 2121/00

    Verböserung im Widerspruchsverfahren - vorherige Anhörung

    Die Widerspruchsbehörde darf deshalb nicht einen Widerspruch zum Anlass nehmen, weitere rechtlich selbständige Regelungen zu treffen, die über den Inhalt des angefochtenen Verwaltungsakts hinausgehen (vgl. BayVGH, Urt. v. 19.3.1981 - 2 B 80 A.989 - NJW 1982, 460).
  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

    Die Widerspruchsbehörde darf daher keine rechtlich selbständige Regelung treffen, die über den Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht (Bayer. VGH, U. v. 19.04.1989 - 22 B 80 A. 989 -, NJW 1982, 460; VGH Bad.-Württ., a.a.O; Dolde/Porsch, in Schoch/W.-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rdnr. 36 zu § 68) und deshalb keinen neuen Verwaltungsakt erlassen (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., Rdnr. 57 zu § 45).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.01.1985 - 11 A 124/84

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen besonderer Gefährlichkeit

    Eine weitergehende Regelung zu der sie im übrigen nicht befugt gewesen wäre (BVerwGE 51, 301, 314 [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75] ; E 65, 314, 319, Bay. VGH, NJW 82, S. 460), hat sie nicht treffen wollen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.1996 - 2 L 60/95

    Zwangsgeldbewehrtes Unterlassungsgebot; Zwangsgeldfestsetzung; Verstoß gegen das

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  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 13 A 08.2513

    Flurbereinigung; Zusammenlegungsplan; Kompetenz der Widerspruchsbehörde;

    Regelt jedoch der Spruchausschuss anstelle der Teilnehmergemeinschaft im Widerspruchsbescheid die maßgeblichen Kriterien der Wegausweisung zur Behebung von Rechtsmängeln erstmals und weist dann den Widerspruch aufgrund dieser Konkretisierung als unbegründet zurück, maßt er sich als Widerspruchsbehörde eine (Entscheidungs-)Kompetenz an, die ihm gesetzlich nicht zugewiesen ist (sog. Selbsteintritt; s. hierzu z.B. BVerwG vom 18.5.1982 BVerwGE 65, 313/319; BayVGH vom 19.3.1981 NJW 1982, 460; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, RdNr. 7 zu § 73 und RdNr. 12 zu § 68).
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